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   BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94   

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https://dejure.org/1995,489
BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94 (https://dejure.org/1995,489)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 5 RJ 26/94 (https://dejure.org/1995,489)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 5 RJ 26/94 (https://dejure.org/1995,489)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • tripod.com
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geburtsdatum als anspruchsbegründende Tatsache für die Gewährung von Altersruhegeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 77, 140
  • MDR 1996, 831
  • NZS 1996, 336
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 29.11.1985 - 4a RJ 9/85

    Beweiskraft von ausländischen Personenstandsurkunden - Deutsche

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94
    Das in der Versicherungsnummer enthaltene Geburtsdatum des Versicherten könne nicht präjudiziell für die Festlegung des Leistungsfalls sein; so habe das BSG im Urteil vom 29. November 1985 (4a RJ 9/85 - SozR 2200 § 1248 Nr. 44) auch entschieden, daß der Versicherungsträger stets verpflichtet sei, im Leistungsfall das richtige Geburtsdatum aufgrund freier Beweiswürdigung festzustellen.

    Wegen der unterschiedlichen Bedeutung des Geburtsdatums bei Bildung der Versicherungsnummer (Ordnungsfunktion oder auch "Identifizierungsmerkmal", vgl Senatsurteil vom 12. April 1995 - 5 RJ 48/94) und im Leistungsfall (Anspruchsbegründung) mußte der Senat deshalb bisher auch nicht entscheiden, ob er sich der Ansicht des 4. Senats im Urteil vom 29. November 1985 (4a RJ 9/85 - SozR 2200 § 1248 Nr. 44) anschließt, wonach der Versicherungsträger stets verpflichtet ist, im Leistungsfall das richtige Geburtsdatum festzustellen, auch wenn der Versicherte vorher bei der Bildung der Versicherungsnummer ein anderes - für den Leistungsfall ungünstigeres - Geburtsdatum angegeben hat.

    Die deutschen Personenstandsbücher beurkunden also nur innerstaatliche Personenstandsfälle (vgl im einzelnen BSG Urteil vom 29. November 1985 - 4a RJ 9/85 - SozR 2200 § 1248 Nr. 44).

    Eine die Geburt des Klägers betreffende Eintragung wird aus einem türkischen Personenstandsregister nicht in ein deutsches Personenstandsbuch übernommen (vgl hierzu im einzelnen: BSG Urteil vom 29. November 1985 - 4a RJ 9/85 - SozR 2200 § 1248 Nr. 44).

    Dieses Urteil ordnet eine Berichtigung des in V geführten türkischen Personenstandsregisters an; es kann keine weitergehenden Wirkungen haben, als die aufgrund dieses Urteils berichtigte Eintragung im türkischen Personenstandsregister selbst (BSG Urteil vom 29. November 1985 - 4a RJ 9/85 - SozR 2200 § 1248 Nr. 44; Urteil vom 29. Januar 1985 - 10 RKg 20/83 - SozR 5870 § 2 Nr. 40).

    Bei der Beweiswürdigung kann ferner Berücksichtigung finden, daß eine auffallend hohe Zahl nachträglicher Berichtigungen ausländischer Geburtseinträge in Fällen, in denen dies Leistungsbewerbern in der Bundesrepublik günstig erscheinen kann, vorliegt (BSG Urteil vom 29. November 1985 - 4a RJ 9/85 - SozR 2200 § 1248 Nr. 44).

  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94
    Dabei verstößt es gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, wenn das Gericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen allein deshalb verneint, weil der Zeuge einem Prozeßbeteiligten nahesteht und bei seiner Vernehmung keine Umstände zutage getreten sind, die die von vornherein angenommenen Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen zerstreut hätten (BGH, Urteil vom 18. Januar 1995 - VIII ZR 23/94 - MDR 1995, 629).

    Es gibt aber keinen Erfahrungssatz des Inhalts, daß Zeugen, die einem Prozeßbeteiligten nahestehen, von vornherein als parteiisch und unzuverlässig zu gelten haben und ihre Aussagen deswegen grundsätzlich unbrauchbar sind (BGH Urteil vom 18. Januar 1995 - VIII ZR 23/94 - MDR 1995, 629).

  • BSG, 29.01.1985 - 10 RKg 20/83

    Türkisches Gerichtsurteil - Eintragungsberichtigung - Richtigkeit der

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94
    Dieses Urteil ordnet eine Berichtigung des in V geführten türkischen Personenstandsregisters an; es kann keine weitergehenden Wirkungen haben, als die aufgrund dieses Urteils berichtigte Eintragung im türkischen Personenstandsregister selbst (BSG Urteil vom 29. November 1985 - 4a RJ 9/85 - SozR 2200 § 1248 Nr. 44; Urteil vom 29. Januar 1985 - 10 RKg 20/83 - SozR 5870 § 2 Nr. 40).

    Soweit der 10. Senat des BSG in seinem Urteil vom 29. Januar 1985 - 10 RKg 20/83 - (SozR 5870 § 2 Nr. 40) ausführt, die aufgrund eines Urteils berichtigte Eintragung in türkischen Personenstandsregistern habe die Vermutung der Richtigkeit für sich, ist eine gesetzlich begründete Vermutung nicht gemeint, da eine solche im Gesetz nicht ausgesprochen ist.

  • BSG, 13.10.1992 - 5 RJ 16/92

    Ausländer - Änderung des Geburtsdatums - Vergabe einer neuen Versicherungsnummer

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94
    Zur Begründung hat das Landessozialgericht (LSG) im wesentlichen ausgeführt: Nach den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. und 14. Oktober 1992 - 5 RJ 16/92 und 5 RJ 24/92 - habe ein Versicherter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß der Versicherungsträger ein anderes Geburtsdatum als das bei der Bildung der Versicherungsnummer berücksichtigte verwende.

    Die insoweit vom Landessozialgericht (LSG) zitierten Urteile des erkennenden Senats vom 13. und 14. Oktober 1992 (5 RJ 16/92 und 24/92 - BSGE 71, 170 = SozR 3-5748 § 1 Nr. 1 und SozVers 1993, 278) betreffen allein den Anspruch eines Versicherten auf Berichtigung seiner bisherigen Versicherungsnummer (Vergabe einer neuen Versicherungsnummer) bei geändertem Geburtsdatum.

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94
    Die Behauptung einer bloß vermuteten Tatsache im Prozeß ist nur dann unzulässig, wenn der Beteiligte sie ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufstellt; bei der Annahme von Willkür in dem Sinne ist Zurückhaltung geboten (BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 - MDR 1995, 738).
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94
    Eine solche Annahme begründete eine - verfahrensrechtlich unzulässige - abstrakte Beweisregel, die das Gesetz nicht kennt (BGH Urteil vom 3. November 1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 zur sogenannten Beifahrer-Rechtsprechung).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94
    Wird nämlich eine Behauptung nach schlüssigem Vorbringen des Klägers unter Beweis gestellt, so hat das Gericht diesen Beweis dem Gebot der Erschöpfung der Beweismittel folgend (Art. 103 Abs. 1 GG, § 118 Abs. 1 SGG, § 286 ZPO) zu erheben (BVerfG, Beschluß vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1179/91 - NJW 1993, 254, 255; Beschluß vom 20. April 1982 - 1 BvR 1429/81 - BVerfGE 60, 250, 252; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1981 - 4 C 71/79 - NVwZ 1982, 244).
  • BSG, 10.08.1993 - 9a RV 10/92

    Beweisvereitelung - Beweisnot des beweisbelasteten Beteiligten - Pflichtwidriges

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94
    Eine arglistige oder auch nur fahrlässige Vereitelung einer Beweisführung durch ein Tun oder pflichtwidriges Unterlassen (vgl BSG Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RV 10/92 - SozR 3-1750 Nr. 1) kann im Rahmen freier Beweiswürdigung für die Richtigkeit des gegnerischen Vorbringens gewürdigt werden (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, RdNr 2).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94
    Wird nämlich eine Behauptung nach schlüssigem Vorbringen des Klägers unter Beweis gestellt, so hat das Gericht diesen Beweis dem Gebot der Erschöpfung der Beweismittel folgend (Art. 103 Abs. 1 GG, § 118 Abs. 1 SGG, § 286 ZPO) zu erheben (BVerfG, Beschluß vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1179/91 - NJW 1993, 254, 255; Beschluß vom 20. April 1982 - 1 BvR 1429/81 - BVerfGE 60, 250, 252; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1981 - 4 C 71/79 - NVwZ 1982, 244).
  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 71.79

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94
    Wird nämlich eine Behauptung nach schlüssigem Vorbringen des Klägers unter Beweis gestellt, so hat das Gericht diesen Beweis dem Gebot der Erschöpfung der Beweismittel folgend (Art. 103 Abs. 1 GG, § 118 Abs. 1 SGG, § 286 ZPO) zu erheben (BVerfG, Beschluß vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1179/91 - NJW 1993, 254, 255; Beschluß vom 20. April 1982 - 1 BvR 1429/81 - BVerfGE 60, 250, 252; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1981 - 4 C 71/79 - NVwZ 1982, 244).
  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 37/80
  • BGH, 15.12.1994 - VII ZR 140/93

    Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Werkunternehmers hinsichtlich

  • BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 24/92
  • BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 48/94

    Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums und Identifizierungsmerkmal für das

  • BSG, 14.09.1955 - 10 RV 490/55
  • BSG, 22.06.2022 - B 1 KR 19/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - zielgerichtete irreversible

    Zur Ermittlung besteht nur Anlass, wenn von den Beteiligten ein dem Gericht nicht bekannter Sachverhalt so vorgetragen wird, dass seine Entscheidungserheblichkeit erkennbar wird und sich daraus Anlass zu Ermittlungen ableiten lässt (vgl BSG vom 12.12.1995 - 5 RJ 26/94 - BSGE 77, 140, 144 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 12 S 46; BSG vom 28.9.2006 - B 3 KR 20/05 R - BSGE 97, 125 = SozR 4-1500 § 92 Nr. 3, RdNr 19) .

    Die Beweiserleichterung oder die Umkehr der Beweislast stützen sich auf den aus § 444 ZPO entwickelten und im Sozialgerichtsprozess anwendbaren allgemeinen Rechtsgedanken, dass derjenige, der durch schuldhaftes Handeln oder Unterlassen eine an sich mögliche Beweisführung vereitelt, sich gegebenenfalls so behandeln lassen muss, als sei die Beweisführung gelungen (vgl BSG vom 10.8.1993 - 9/9a RV 10/92 - SozR 3-1750 § 444 Nr. 1 S 2; BSG vom 12.12.1995 - 5 RJ 26/94 - BSGE 77, 140, 145 f = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 12 S 47) .

  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Bei solchen gleichsam "ins Blaue" aufgestellten Behauptungen ist ein Beweisantrag rechtsmissbräuchlich (vgl dazu BSGE 77, 140, 144 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 12; BSGE 87, 132, 138 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 10) .
  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 35/00 R

    Neuvergabe einer Versicherungsnummer aufgrund eines türkischen

    Die vor Inkrafttreten des § 33a SGB I zur Ermittlung des richtigen Geburtsdatums im Leistungsfall entwickelten Maßstäbe (vgl hierzu BSGE 77, 140, 143 f = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 12) lassen sich demgegenüber wohl nicht auf die neue Rechtslage übertragen.

    Die frühere Rechtsprechung war vor dem Hintergrund einer auffallend hohen Zahl nachträglicher Änderungen ausländischer Geburtsdateneintragungen in Fällen entwickelt worden, in denen dies Leistungsbewerbern in der Bundesrepublik Deutschland günstig erscheinen konnte (vgl BSGE 77, 140, 146 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 12; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 44).

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