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Rechtsprechung
   BSG, 29.04.1971 - 3 RK 55/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,5812
BSG, 29.04.1971 - 3 RK 55/67 (https://dejure.org/1971,5812)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1971 - 3 RK 55/67 (https://dejure.org/1971,5812)
BSG, Entscheidung vom 29. April 1971 - 3 RK 55/67 (https://dejure.org/1971,5812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkurs des Beitragsschuldners - Forderungen der Krankenkasse - Konkursvorrecht - Sozialrechtsweg - Freiwillige Krankenversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 32, 263
  • MDR 1971, 791
  • DVBl 1971, 923
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.10.1966 - 2 RU 183/62

    Konkurs des Beitragspflichtigen - Vorrecht des Versicherungsträgers - …

    Auszug aus BSG, 29.04.1971 - 3 RK 55/67
    Ob die Beitragsforderung einer KK zu den Forderungen gehört, die im Konkurs des Beitragsschuldners das Vorrecht der RVO §§ 28 Abs. 3, KO 61 Nr. 1 genießen, haben im Streitfall die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden (vergleiche BSG 22.02.1961 7 RKg 33/58 = BSGE 14, 40 und BSG 28.10.1966 2 RU 183/62 = BSGE 25, 235).
  • BSG, 22.02.1961 - 7 RKg 33/58
    Auszug aus BSG, 29.04.1971 - 3 RK 55/67
    Ob die Beitragsforderung einer KK zu den Forderungen gehört, die im Konkurs des Beitragsschuldners das Vorrecht der RVO §§ 28 Abs. 3, KO 61 Nr. 1 genießen, haben im Streitfall die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden (vergleiche BSG 22.02.1961 7 RKg 33/58 = BSGE 14, 40 und BSG 28.10.1966 2 RU 183/62 = BSGE 25, 235).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt - …

    Das BSG hat allerdings regelmäßig die Feststellungsklage des Versicherungsträgers für zulässig gehalten, wenn die angemeldete Konkursforderung bestritten wurde (…BSGE 14, 40, 43 = SozR Nr. 2 zu § 28 RVO;… BSGE 25, 235 = SozR Nr. 3 zu § 28 RVO; BSGE 32, 263 = SozR Nr. 5 zu § 28 RVO;… BSGE 38, 213 = SozR 2200 § 28 Nr. 1;… SozR 4230 § 3 Nr. 1;… BSG in USK 8173 und BSGE 65, 69 = SozR 7910 § 61 Nr. 10).
  • LSG Hessen, 30.01.2020 - L 1 KR 683/18

    Unzulässigkeit der Klage einer gesetzlichen Krankenkasse auf Feststellung einer …

    Sie erlässt einen Verwaltungsakt über rückständige Sozialversicherungsbeiträge (§ 28h Abs. 2 S. 1 Hs. 1 SGB IV) und ggf. auch einen Widerspruchsbescheid (§ 28 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 SGB IV;… vgl. Braun/Specovius, InsO-Kommentar 7. Aufl. 2017, § 185 Rn. 5; vgl. auch: BSG 29.4.1971 - 3 RK 55/67, BSGE 32, 263; BSG 30.4.1981 - 8/8a RU 42/80, ZIP 1981, 998, 1000).
  • BSG, 23.11.1992 - 12 RK 23/90

    Konkurs - Beitragsrückstände - Freiwillige Krankenversicherung - Gemeinschuldner

    Denn unter § 28 RVO aF habe das Bundessozialgericht - BSG - (BSGE 32, 263 = SozR Nr. 5 zu § 28 RVO) auch Beitragsrückstände aus einer freiwilligen Krankenversicherung subsumiert.

    Das BSG habe bisher nur über freiwillige Beiträge von Arbeitnehmern (BSGE 32, 263) und nur über den Vorrang der Sozialversicherungsträger gegenüber einfachen Konkursgläubigern, also nicht gegenüber Lohnansprüchen von Arbeitnehmern entschieden (ZIP 1981, 998).

    Das BSG hat zu § 28 Abs. 3 RVO in der bis 19. Juli 1974 geltenden Fassung entschieden, daß Beitragsrückstände aus der freiwilligen Versicherung des Gemeinschuldners (eines selbständigen Kaufmanns, wie der vollständige Text der Entscheidungsgründe belegt) das in der zitierten Vorschrift durch Verweis auf § 61 Nr. 1 KO angeordnete Konkursvorrecht genossen haben (BSGE 32, 263, 266f = SozR Nr. 5 zu § 28 RVO).

  • BSG, 30.04.1981 - 8a RU 42/80

    Bevorrechtigte Konkursforderung - Rückständige Berufsgenossenschaftsbeiträge - …

    Ebenso wie seinerzeit der 3. Senat ist auch der erkennende Senat daher nicht gehindert, den Rechtsweg für zulässig zu erklären (BSGE 32, 263, 26h).

    Für die Feststellung von Beitragsrückständen der Sozialversicherungsträger als bevorrechtigte Konkursforderungen (@ 28 Abs. 3 RVO in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassung - jetzt 5 61 Abs. 1e KO im Verfahren nach 5 146 K0 sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig (BGHZ 55, 224; BSGE 32, 263, 264, 265 mit NachweiSen).

    Schon der 3. Senat des BSGhat ausgeführt (BSGE 32, 263, 267), daß die Bevorrechtigung nach 5 28 Abs } RVO aF, @ 61 Abs1 KO aF von rückständigen Beiträgen zu einer freiwilligen Versicherung bei einem Sozialversicherungsträger nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, weil an der Befriedigung der Forderung eines privaten Versicherungsunternehmens im Konkurs kein oder jedenfalls nicht ein so erhebliches öffentliches Interesse wie an der Erfüllung von Beitragsan3prüchen eines Sozialversicherungsträgers bestehe.

  • BSG, 15.07.1993 - 1 RK 13/92

    Masseschulden - Umlagerückstände

    Allerdings handelt es sich nicht - wie das Landessozialgericht (LSG) offenbar angenommen hat - um einen Streit über das Konkursvorrecht von Beitrags- bzw Umlagerückständen, für den das BSG den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in ständiger Rechtsprechung als gegeben angesehen hat (vgl BSGE 32, 263, 264 mwN).

    Für eine solche Auslegung vermißte das BSG jedoch eindeutige Hinweise im Wortlaut und in der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (BSG SozR 4230 § 3 Nr. 1 unter Bezugnahme auf BSGE 32, 263, 267 = SozR Nr. 5 zu § 28 RVO; neuerdings bestätigt in BSG…, Urteil vom 23. November 1992 - SozR 3-7910 § 59 Nr. 1).

  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 18.82

    Konkursvorrecht für Ausgleichsabgabe

    Das Konkursvorrecht einer Forderung ist eine der Forderung zustehende Eigenschaft, die sich in ihrer rechtlichen Einordnung nach der Rechtsnatur der Forderung richtet (BGHZ 60, 64 [BGH 18.12.1972 - III ZR 213/70] mit weiteren Nachweisen; BSG 32, 263 ; BFH, Urteil vom 21. September 1973 - III R 153, 154/72 - BFHE 110, 318 = WM 1974, 162 ).
  • BSG, 02.02.1978 - 12 RAr 33/77

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage für das Zustandekommen einer …

    Da das Konkursvorrecht eine der Forderung innewohnende Eigenschaft und nicht ein besonderes, neben ihr bestehendes Recht ist, gehören Vorrechtsstreitigkeiten grundsätzlich vor dieselben Gerichte wie Streitigkeiten über Grund und Höhe der Forderung (BSGE 32, 263f).

    Dies hat das Bundessozialgericht auch bereits bei der Einbeziehung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung in das Konkursprivileg des § 28 Abs. 3 RVO aF unter Berücksichtigung der Verweisung auf § 61 Nr. 1 KO aF ausgesprochen (BSGE 32, 263, 267).

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 36/76

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage für das Zustandekommen einer …

    Da das Konkursvorrecht eine der Forderung innewohnende Eigenschaft und nicht ein besonderes, neben ihr bestehendes Recht ist, gehören Vorrechtsstreitigkeiten grundsätzlich vor dieselben Gerichte wie Streitigkeiten über Grund und Höhe der Forderung (BSGE 32, 263 f).

    Dies hat das Bundessozialgericht auch bereits bei der Einbeziehung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung in das Konkursprivileg des § 28 Abs. 3 RVO aF unter Berücksichtigung der Verweisung auf § 61 Nr. 1 KO aF ausgesprochen (BSGE 32, 263, 267).

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76

    Anspruch auf Zahlung von Winterbauumlage einschließlich Pauschale, …

    Da das Konkursvorrecht eine der Forderung innewohnende Eigenschaft und nicht ein besonderes, neben ihr bestehendes Recht ist, gehören Vorrechtsstreitigkeiten grundsätzlich vor dieselben Gerichte wie Streitigkeiten über Grund und Hohe der Forderung (BSGE 32, 263 f).

    Dies hat das Bundessozialgericht auch bereits bei der Einbeziehung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung in das Konkursprivileg des § 28 Abs. 3 RVO aF unter Berücksichtigung der Verweisung auf § 61 Nr. 1 KO aF ausgesprochen (BSGE 32, 263, 267).

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 39/76

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage für das Zustandekommen einer …

    Da das Konkursvorrecht eine der Forderung innewohnende Eigenschaft und nicht ein besonderes, neben ihr bestehendes Recht ist, gehören Vorrechtsstreitigkeiten grundsätzlich vor dieselben Gerichte wie Streitigkeiten über Grund und Höhe der Forderung (BSGE 32, 263 f).

    Dies hat das Bundessozialgericht auch bereits bei der Einbeziehung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung in das Konkursprivileg des § 28 Abs. 3 RVO aF unter Berücksichtigung der Verweisung auf § 61 Nr. 1 KO aF ausgesprochen (BSGE 32, 263, 267).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74

    Haftung von Kommanditisten einer inzwischen aufgelösten Kommanditgesellschaft …

  • BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 93/87

    Rückzahlungsvorrecht - Bundesanstalt für Arbeit - Konkursvorrecht

  • LSG Hessen, 31.08.1989 - L 1 KR 440/89

    Konkurs; Sozialversicherungsträger; Beiträge; KG; Kommanditgesellschaft; …

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