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Rechtsprechung
   BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,153
BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91 (https://dejure.org/1993,153)
BSG, Entscheidung vom 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91 (https://dejure.org/1993,153)
BSG, Entscheidung vom 16. Juni 1993 - 14a/6 RKa 37/91 (https://dejure.org/1993,153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 271
  • NJW 1994, 3036
  • MDR 1994, 285
  • NZS 1994, 39
 
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Wird zitiert von ... (115)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 16.01.1991 - 6 RKa 10/90

    Rücknahme von Honorarbescheiden nach § 45 SGB X , Verjährung bei der …

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91
    Die kassen(zahn)ärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegt nicht der Verjährung (Aufgabe von BSG vom 16.1.1991 - 6 RKa 10/90 = BSGE 68, 97 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4 und BSG vom 31.7.1991 - 6 RKa 18/90 = BSGE 69, 147 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7).

    Der 6. Senat des BSG hat zwar in den Urteilen vom 16. Januar 1991 (BSGE 68, 97 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4) und vom 31. Juli 1991 (…BSGE 69, 147 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7) angenommen, ein gegen den Kassen(zahn)arzt gerichteter Prüfungsanspruch unterliege gemäß § 196 BGB der Verjährung.

    Das Vorliegen eines (verjährbaren) Prüfungsanspruchs der Prüfeinrichtung gegen den Kassen(zahn)arzt wird auch damit begründet, daß es bei dieser Prüfung nicht allein um eine verwaltungsinterne Pflicht der Prüfgremien gehe, sondern zugleich um einen Anspruch gegen den Kassen(zahn)arzt, der diese Prüfung zu dulden und zu unterstützen habe (BSGE 68, 97, 99 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4).

    Streitig sind die Honorarkürzungen, wie im Urteil vom 16. Januar 1991 eingangs zur Kennzeichnung des Rechtsstreits zutreffend hervorgehoben (BSGE 68, 97).

    Die Auffassung, der Rückzahlungsanspruch beginne schon mit der Abrechnung des Kassenzahnarztes gegenüber seiner Vereinigung (BSGE 68, 97, 99 mit Hinweis auf § 198 S 1 BGB: "Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs"), berücksichtigt nicht die Bindungswirkung des Honorarbescheides für die Zeit bis zum Erlaß des Prüfbescheides.

    Der erkennende Senat war an der Entscheidung, daß das Prüfungsrecht aus vorgenannten Gründen keiner Verjährung unterliegt, nicht durch § 41 Sozialgerichtsgesetz (SGG) idF durch Gesetz vom 17. Dezember 1990 gehindert, da der 6. Senat auf Anfrage seine entgegenstehende Rechtsprechung (BSGE 68, 97 und 69, 147) aufgegeben hat.

    § 45 SGB X ist jedoch nicht anwendbar, soweit die Honorarkürzung von den Prüfungsorganen aufgrund einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit vorgenommen wird und der Honorarbescheid unter dem Vorbehalt einer derartigen Prüfung ergangen ist (BSGE 68, 97, 98 = SozR 2500 § 106 Nr. 4 und aaO Nr. 7).

  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 18/90

    Verjährung des arztbezogenen Prüfungsanspruchs im Kassenarztrecht

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91
    Die kassen(zahn)ärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegt nicht der Verjährung (Aufgabe von BSG vom 16.1.1991 - 6 RKa 10/90 = BSGE 68, 97 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4 und BSG vom 31.7.1991 - 6 RKa 18/90 = BSGE 69, 147 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7).

    Der 6. Senat des BSG hat zwar in den Urteilen vom 16. Januar 1991 (…BSGE 68, 97 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4) und vom 31. Juli 1991 (BSGE 69, 147 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7) angenommen, ein gegen den Kassen(zahn)arzt gerichteter Prüfungsanspruch unterliege gemäß § 196 BGB der Verjährung.

    Überdies erscheint dem Senat die Annahme, die Mitwirkungspflichten bei der Prüfung der Kassenärzte könnten vom Anspruchsberechtigten "eingeklagt werden" (BSGE 69, 147, 150), bedenklich.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung (BSGE 69, 147, 149) soll gerade die Einbeziehung der ärztlichen Verordnungsweise in das Prüfungsverfahren verdeutlichen, daß es bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht nur um die Feststellung des rechtmäßigen Honorars, sondern um die Aufrechterhaltung von Funktionstüchtigkeit und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen KV gehe (…mit Hinweis auf Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR 2200 § 368n Nr. 29).

    Die K(Z)ÄV erfüllt diese Pflicht durch ihre Mitglieder, die Kassen(zahn)ärzte (SozR 3-2500 § 106 Nr. 7).

    Der erkennende Senat war an der Entscheidung, daß das Prüfungsrecht aus vorgenannten Gründen keiner Verjährung unterliegt, nicht durch § 41 Sozialgerichtsgesetz (SGG) idF durch Gesetz vom 17. Dezember 1990 gehindert, da der 6. Senat auf Anfrage seine entgegenstehende Rechtsprechung (BSGE 68, 97 und 69, 147) aufgegeben hat.

  • BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 18/75

    Kassenzahnarzt - Behandlungsweise - Wirtschaftlichkeit - Überprüfung - Antrag der …

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91
    Aus ihnen ergibt sich eine den Kassen(zahn)arzt schützende Verpflichtung der Prüfungsgremien, auf verspätete Anträge hin kein Prüfungsverfahren einzuleiten, wie dies auch der 6. Senat angenommen hat (BSG SozR 5548 § 3 Nr. 2 und 5550 § 17 Nr. 1).

    Der 6. Senat hat auf Anfrage an seiner Auffassung, daß der Prüfungsantrag hinsichtlich der Einbeziehung früherer Quartale auch dann mit dem Zugang bei der Prüfungseinrichtung gestellt ist, wenn der Kassen(zahn)arzt von der Antragstellung nicht benachrichtigt wird (BSGE 41, 275 = SozR 5548 § 3 Nr. 2), nur für die Zeit vor dem 1. Januar 1981 festgehalten; er hat also diese Rechtsprechung für die nachfolgende Zeit aufgegeben.

    Verwirkung kann insbesondere eintreten, wenn die Begründung des Prüfantrags längere Zeit verzögert wird und der betroffene Kassen(zahn)arzt daraus entnehmen kann und entnommen hat, daß die das Prüfungsverfahren betreibenden Hoheitsträger den Antrag nicht weiter verfolgen wollen (BSG SozR 5548 § 3 Nr. 2).

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung …

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91
    Dies ergibt sich auch aus dem in § 32 SGB X enthaltenen Rechtsgedanken, wonach der - als Nebenbestimmung eigener Art (…BSGE 62, 32, 42 = SozR 4100 § 71 Nr. 2) in einem Verwaltungsakt enthaltene - rechtmäßige Vorbehalt einer endgültigen Entscheidung der Behörde nicht das Recht gibt, von einer endgültigen Entscheidung ganz abzusehen (Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses, hierzu: BSGE 67, 104, 115 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 und BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 4; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht (LSG) vom 14. November 1991 - L 3 Ar 168/90 - Breith 1992, 518 = HV-INFO 1992, 1509) oder die endgültige Regelung beliebig lange hinauszuzögern (vgl Schneider-Danwitz, SGB/Sozialversicherung-Gesamtkomm SGB X § 32 Anm 33 b).
  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89

    Verjährung von Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91
    Das BSG hat diese Frist auch auf Ansprüche im Kassenarztrecht angewendet, soweit durch Vereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind (…SozR 2200 § 368e Nr. 10; BSGE 69, 158).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld - …

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91
    Dies ergibt sich auch aus dem in § 32 SGB X enthaltenen Rechtsgedanken, wonach der - als Nebenbestimmung eigener Art (BSGE 62, 32, 42 = SozR 4100 § 71 Nr. 2) in einem Verwaltungsakt enthaltene - rechtmäßige Vorbehalt einer endgültigen Entscheidung der Behörde nicht das Recht gibt, von einer endgültigen Entscheidung ganz abzusehen (…Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses, hierzu: BSGE 67, 104, 115 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 und BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 4; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht (LSG) vom 14. November 1991 - L 3 Ar 168/90 - Breith 1992, 518 = HV-INFO 1992, 1509) oder die endgültige Regelung beliebig lange hinauszuzögern (vgl Schneider-Danwitz, SGB/Sozialversicherung-Gesamtkomm SGB X § 32 Anm 33 b).
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91
    Soweit der Kläger rügt, die Honorarkürzungen zur Ziff 25 Bema seien vom Beklagten unzureichend begründet worden, kann dies die allein noch streitige Aufhebung auch des Beschlusses des Prüfungsausschusses nicht rechtfertigen (vgl hierzu Urteil des Senats vom 21. April 1993 - 14a RKa 11/92 = SozR 3-1300 § 35 Nr. 5).
  • BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90

    Ausschluß der Berufung bei Streit um Rücknahme einer Beitragsentlastung in der …

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91
    Dies ergibt sich auch aus dem in § 32 SGB X enthaltenen Rechtsgedanken, wonach der - als Nebenbestimmung eigener Art (…BSGE 62, 32, 42 = SozR 4100 § 71 Nr. 2) in einem Verwaltungsakt enthaltene - rechtmäßige Vorbehalt einer endgültigen Entscheidung der Behörde nicht das Recht gibt, von einer endgültigen Entscheidung ganz abzusehen (Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses, hierzu: BSGE 67, 104, 115 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 und BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 4; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht (LSG) vom 14. November 1991 - L 3 Ar 168/90 - Breith 1992, 518 = HV-INFO 1992, 1509) oder die endgültige Regelung beliebig lange hinauszuzögern (vgl Schneider-Danwitz, SGB/Sozialversicherung-Gesamtkomm SGB X § 32 Anm 33 b).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines …

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91
    Später ergehende Kürzungs- oder Rückforderungsbescheide können regelmäßig nur noch dann Rechtswirkungen entfalten, wenn sich die Berufung des Kassen(zahn)arztes auf die Ausschlußfrist wegen besonderer Umstände des Einzelfalls als rechtsmißbräuchlich erweist (vgl BSGE 58, 283, 284 [BSG 24.07.1985 - 10 RKg 18/84] = SozR 1200 § 14 Nr. 20;… BSGE 48, 12 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23), etwa wegen eines auf die Verhinderung oder Verschleppung des Prüfverfahrens abzielenden Verhaltens des Kassen(zahn)arztes.
  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77

    Fristgebundene Anträge - Zugang - Postschließfach - Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91
    Später ergehende Kürzungs- oder Rückforderungsbescheide können regelmäßig nur noch dann Rechtswirkungen entfalten, wenn sich die Berufung des Kassen(zahn)arztes auf die Ausschlußfrist wegen besonderer Umstände des Einzelfalls als rechtsmißbräuchlich erweist (…vgl BSGE 58, 283, 284 [BSG 24.07.1985 - 10 RKg 18/84] = SozR 1200 § 14 Nr. 20; BSGE 48, 12 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23), etwa wegen eines auf die Verhinderung oder Verschleppung des Prüfverfahrens abzielenden Verhaltens des Kassen(zahn)arztes.
  • BSG, 27.01.1987 - 6 RKa 27/86

    Kassenärztliche Versorgung - Poliklinik - VerjährungsfristRechtsweg

  • BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 5/89

    Honorarabrechnung; Vergangenheit

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.11.1991 - L 3 Ar 168/90

    Kein vorzeitiger Verfahrensabschluß bei ungeklärtem Sachverhalt - wesentliche …

  • BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 6/89

    Honorarabrechnung; Vergangenheit

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger …

    Dies hat das BSG - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (BSG…, Urteil vom 16.1.1991 - BSGE 68, 97 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4, …und vom 31.7.1991 - BSGE 69, 147 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7) bereits mit Urteil vom 16.6.1993 (14a/6 RKa 37/91- BSGE 72, 271 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19;… bestätigt durch BSGE 79, 97, 100 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4;… s auch BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15, RdNr 16;… BSGE 98, 169 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 35, RdNr 20) entschieden.

    Rn. 19 (1) Wie der Senat dargelegt hat, unterliegt nach § 194 Abs. 1 BGB der Verjährung nur das Recht, von einem Anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch); Rechte, die keine Ansprüche sind, unterliegen nicht der Verjährung (BSGE 72, 271, 273 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 S 107).

    Rn. 28 (1) Wie das BSG bereits mit Urteil vom 16.6.1993 (14a/6 RKa 37/91 - BSGE 72, 271 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19) entschieden hat, ergibt sich die Notwendigkeit einer zeitlichen Begrenzung des Prüfverfahrens bereits aus dem rechtsstaatlichen Gebot der Rechtssicherheit (Art. 20 Abs. 3 GG); greifen die Verjährungsvorschriften nicht ein, so muss der Gefahr eines "ewigen Prüfverfahrens" auf andere Weise Rechnung getragen werden (…BSGE aaO S 275 = SozR aaO S 109 f).

    Diese Ausschlussfrist, innerhalb derer der Bescheid ergehen muss, gilt für sachlich-rechnerische Richtigstellungen (…s hierzu BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15, RdNr 12;… BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 22 RdNr 14;… BSGE 89, 90, 103 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 16) und für Bescheide zur Umsetzung degressionsbedingter Honorarminderungen (…BSG MedR 2008, 100 RdNr 15 ff, und BSGE 98, 169 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 35, RdNr 15 ff) gleichermaßen wie für Wirtschaftlichkeitsprüfungen (s hierzu BSGE 72, 271, 277 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 S 111 f;… BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 11, RdNr 62).

    Zwar unterliegen Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche als solche der Verjährung; damit kann aber eine Verjährung des Prüfrechts nicht begründet werden (BSGE 72, 271, 274 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 S 108 f).

    Rn. 38 Sofern die Ausführungen des 14a Senats in seiner Entscheidung vom 16.6.1993 (BSGE 72, 271 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19), die Deutung des Prüfungsrechts als ein der Verjährung unterliegender Anspruch sei auch deshalb abzulehnen, weil diejenigen Beteiligten, die die Folgen der Verjährung letztlich wirtschaftlich träfe, nämlich Krankenkassen und KÄVen, nicht in der Lage seien, "den Eintritt der Verjährung zu verhindern" (…BSGE aaO S 274 = SozR aaO S 109), im gegenteiligen Sinne verstanden werden könnten, wird hieran nicht festgehalten.

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den …

    Rn. 35 Der Beklagte kann für sich nichts daraus herleiten, dass der 6. Senat des BSG für das Vertragsarztrecht seit dem Urteil vom 16.6.1993 (BSGE 72, 271 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19) in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass die vertragsärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht der Verjährung unterliegt, aber der die Wirtschaftlichkeitsprüfung abschließende Bescheid über Honorarkürzungen dem Vertragsarzt spätestens vier Jahre nach der vorläufigen Honorarabrechnung bekanntgegeben werden muss (…zuletzt BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 RdNr 18 f, 28 f, 31;… s ferner Clemens in jurisPK-SGB V, 2. Aufl 2012, § 106 RdNr 186, 244).

    Daher hat es das BSG als sachgerecht angesehen, die in den Büchern des SGB für die Verjährung einheitlich festgesetzte Frist von vier Jahren im Sinne einer zeitlichen Höchstgrenze als Ausschlussfrist auch auf das Verfahren zur endgültigen Festsetzung der vertragsärztlichen Honorare zu übertragen (…BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 RdNr 28; BSGE 72, 271, 277 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 S 112).

    Das BSG begründet die Notwendigkeit einer Ausschlussfrist unter analoger Anwendung der Verjährungsfrist des § 45 SGB I auf die richterrechtlich geschaffene Ausschlussfrist wesentlich mit dem fehlenden Anspruchscharakter des Rechts des Prüfungsausschusses, den Honoraranspruch endgültig und entsprechend dem Prüfergebnis anders als im Honorarbescheid festzusetzen (…BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 RdNr 19; BSGE 72, 271, 273 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 S 107).

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen - …

    Die Gründe, die dafür sprechen, die vierjährige Frist, wie sie im sonstigen Sozialrecht zB für die Verjährung von Sozialleistungen und Erstattungsansprüchen gilt (…dazu Engelmann, aaO, § 52 RdNr 4), auch auf den Erlaß von Bescheiden im Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren iS des § 106 SGB V anzuwenden (vgl BSGE 72, 271, 277 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 S 111 f;… vgl dazu auch BSGE 76, 285, 289 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 30 S 169), gelten ebenso für sachlich-rechnerische Richtigstellungen.

    Sie betreffen nur Teilbereiche des Verwaltungsverfahrens, wie etwa die zeitliche Beschränkung der Antragstellung und der Bekanntgabe der Prüfentscheidung, nicht dagegen die zeitliche Höchstdauer des gesamten Überprüfungsverfahrens (vgl dazu BSGE 72, 271, 276 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 S 111 f).

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