Rechtsprechung
BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung entstandenen Aufwands als Drittaufwand
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Pressemeldung)
Betriebsausgabenabzug bei Miteigentum
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Abschreibung
- Abschreibungen nach Steuerrecht
- Betriebsausgaben
- Drittaufwand
- Drittaufwand bei Ehegatten
- Gebäude auf fremdem Grund und Boden
- Grundstücksgemeinschaften
- Mietvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- Besonderheiten bei Ehegattengrundstücken
- Nutzungsüberlassung einer Wohnung
- Drittaufwand und Nutzungsüberlassung
Papierfundstellen
- BFHE 176, 267
- NJW 1995, 1311
- BB 1995, 653
- DB 1995, 607
- BStBl II 1995, 281
Wird zitiert von ... (176) Neu Zitiert selbst (20)
- BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86
Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen
Auszug aus BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
Diese Rechtsprechung bleibe vom Beschluß des Großen Senats vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348 unberührt, zumal im übrigen nach dieser Entscheidung derjenige, der ein unentgeltliches Nutzungsrecht habe, eigene Aufwendungen absetzen könne.Ob dem Unternehmer-Ehegatten an dem Miteigentumsanteil des anderen Ehegattens ein Nutzungsrecht zugewendet worden sei, könne dahingestellt bleiben, da nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348 die unentgeltlich eingeräumte Möglichkeit, ein Wirtschaftsgut betrieblich zu nutzen, kein einlagefähiges Wirtschaftsgut sei, so daß AfA hierauf nicht vorgenommen werden könnten.
c) Die vorbezeichnete Rechtsprechung entspricht den Grundsätzen im Beschluß des Großen Senats in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348.
- BFH, 31.10.1978 - VIII R 196/77
Eigentumswohnung - Eheleute - Betriebsausgabe - Werbungskosten - …
Auszug aus BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
Für Fälle dieser Art hat die ständige Rechtsprechung aber angenommen, daß derjenige Miteigentümer, der die Aufwendungen für den durch ihn ausschließlich beruflich genutzten Gebäudeteil getragen hat, die durch die Baumaßnahmen geschaffenen Nutzungsmöglichkeiten "wie materielle Wirtschaftsgüter" mit den Herstellungskosten zu aktivieren hat (z. B. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1978 VIII R 182/75, BFHE 127, 163, BStBl II 1979, 399; VIII R 196/77, BFHE 127, 168, BStBl II 1979, 401; VIII R 146/75, BFHE 127, 501, BStBl II 1979, 507, jeweils m. w. N.; vom 22. Januar 1980 VIII R 74/77, BFHE 129, 485, BStBl II 1980, 244, und vom 17. März 1989 III R 58/87, BFHE 157, 83, BStBl II 1990, 6).Gleichwohl hat die Rechtsprechung angenommen, daß die Absetzungen für Abnutzung nicht nach den für Gebäude geltenden Bestimmungen vorgenommen werden können, vielmehr nur eine Abschreibung gemäß § 7 Abs. 1 EStG entsprechend der Dauer des Nutzungsrechts in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 127, 163, BStBl II 1979, 399; BFHE 127, 168, BStBl II 1979, 401; BFHE 127, 501, BStBl II 1979, 507).
- BFH, 31.10.1978 - VIII R 182/75
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung eines Gebäudes, das ein Betriebsinhaber …
Auszug aus BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
Für Fälle dieser Art hat die ständige Rechtsprechung aber angenommen, daß derjenige Miteigentümer, der die Aufwendungen für den durch ihn ausschließlich beruflich genutzten Gebäudeteil getragen hat, die durch die Baumaßnahmen geschaffenen Nutzungsmöglichkeiten "wie materielle Wirtschaftsgüter" mit den Herstellungskosten zu aktivieren hat (z. B. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1978 VIII R 182/75, BFHE 127, 163, BStBl II 1979, 399; VIII R 196/77, BFHE 127, 168, BStBl II 1979, 401; VIII R 146/75, BFHE 127, 501, BStBl II 1979, 507, jeweils m. w. N.; vom 22. Januar 1980 VIII R 74/77, BFHE 129, 485, BStBl II 1980, 244, und vom 17. März 1989 III R 58/87, BFHE 157, 83, BStBl II 1990, 6).Gleichwohl hat die Rechtsprechung angenommen, daß die Absetzungen für Abnutzung nicht nach den für Gebäude geltenden Bestimmungen vorgenommen werden können, vielmehr nur eine Abschreibung gemäß § 7 Abs. 1 EStG entsprechend der Dauer des Nutzungsrechts in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 127, 163, BStBl II 1979, 399; BFHE 127, 168, BStBl II 1979, 401; BFHE 127, 501, BStBl II 1979, 507).
- BFH, 31.10.1978 - VIII R 146/75
Gebäude auf fremdem Grund und Boden - Nutzungsmöglichkeit - Herstellungskosten - …
Auszug aus BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
Für Fälle dieser Art hat die ständige Rechtsprechung aber angenommen, daß derjenige Miteigentümer, der die Aufwendungen für den durch ihn ausschließlich beruflich genutzten Gebäudeteil getragen hat, die durch die Baumaßnahmen geschaffenen Nutzungsmöglichkeiten "wie materielle Wirtschaftsgüter" mit den Herstellungskosten zu aktivieren hat (z. B. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1978 VIII R 182/75, BFHE 127, 163, BStBl II 1979, 399; VIII R 196/77, BFHE 127, 168, BStBl II 1979, 401; VIII R 146/75, BFHE 127, 501, BStBl II 1979, 507, jeweils m. w. N.; vom 22. Januar 1980 VIII R 74/77, BFHE 129, 485, BStBl II 1980, 244, und vom 17. März 1989 III R 58/87, BFHE 157, 83, BStBl II 1990, 6).Gleichwohl hat die Rechtsprechung angenommen, daß die Absetzungen für Abnutzung nicht nach den für Gebäude geltenden Bestimmungen vorgenommen werden können, vielmehr nur eine Abschreibung gemäß § 7 Abs. 1 EStG entsprechend der Dauer des Nutzungsrechts in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 127, 163, BStBl II 1979, 399; BFHE 127, 168, BStBl II 1979, 401; BFHE 127, 501, BStBl II 1979, 507).
- BFH, 09.07.1992 - IV R 115/90
Drittaufwand bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung durch Angehörige
Auszug aus BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
Sachverhalt: A. Sachverhalt, Anrufungsbeschluß des IV. Senats, ergänzende Stellungnahme des zwischenzeitlich zuständig gewesenen I. Senats und Stellungnahme der Beteiligten I. Vorgelegte Rechtsfrage Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 9. Juli 1992 im Revisionsverfahren IV R 136/90 (früher IV R 115/90, BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948) - infolge Wechsels der Zuständigkeit zwischenzeitlich Revisionsverfahren I R 166/90 - dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.Wegen weiterer Einzelheiten, insbesondere wegen der Fundstellen der vom IV. Senat zitierten Rechtsprechung und Meinungen im steuerrechtlichen Schrifttum wird auf den Inhalt des in BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948 veröffentlichten Vorlagebeschlusses hingewiesen.
- BFH, 20.09.1989 - X R 140/87
Schenkweise Übertragung eines bebauten Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt eines …
Auszug aus BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
b) Diese Rechtsprechung hat der X. Senat durch Urteil vom 20. September 1989 X R 140/87 (BFHE 158, 361, BStBl II 1990, 368) für den Fall des anläßlich der Schenkung eines Betriebsgrundstücks vorbehaltenen obligatorischen Nutzungsrechts fortgeführt und dabei entschieden, daß das vorbehaltene obligatorische Nutzungsrecht "wie ein materielles Wirtschaftsgut" mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren ist. - BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
Auszug aus BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
Nach feststehender Rechtsprechung und Verwaltungspraxis sind Gebäudeteile, die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, als selbständige Wirtschaftsgüter anzusehen (vgl. z. B. Beschluß des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, unter C II 3 d der Gründe; Urteil vom 18. August 1977 VIII R 7/74, BFHE 123, 176, BStBl II 1977, 796; R 13 Abs. 4 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1993). - BFH, 12.02.1988 - VI R 141/85
AfA für häusliches Arbeitszimmer bei Miteigentum
Auszug aus BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
Das Finanzgericht (FG) gab der gegen die Einkommensteuerbescheide 1984 und 1985 erhobenen Klage statt und gewährte dem Kläger unter Anwendung der Grundsätze des Arbeitszimmer-Urteils des BFH vom 12. Februar 1988 VI R 141/85 (BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764) die erhöhten Absetzungen gemäß § 82 i EStDV auch hinsichtlich der auf den Eigentumsanteil der Klägerin entfallenden Modernisierungskosten als Betriebsausgaben bei seinen Einkünften aus selbständiger Arbeit. - BFH, 20.09.1990 - IV R 300/84
Drittaufwand von Angehörigen regelmäßig keine Betriebsausgabe
Auszug aus BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung und jahrzehntelanger Verwaltungspraxis ist ein selbständiger Gebäudeteil wiederum in so viele Wirtschaftsgüter aufzuteilen, wie Gebäudeeigentümer vorhanden sind (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1978 IV R 160/73, BFHE 124, 335, BStBl II 1978, 299; vom 21. Februar 1990 X R 174/87, BFHE 160, 173, BStBl II 1990, 578; vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559; vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82, und vom 7. November 1991 IV R 57/90, BFHE 165, 545, BStBl II 1992, 141; s. weiter Abschn. 14 Abs. 2 Beispiel C EStR bis 1987, R 13 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 Satz 5 EStR 1993). - BFH, 16.12.1988 - III R 113/85
Zum Vorbehaltsnießbrauch an einem durch den Nießbraucher unverändert betrieblich …
Auszug aus BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
a) So hat der III. Senat des BFH durch Urteil vom 16. Dezember 1988 III R 113/85 (BFHE 155, 380, BStBl II 1989, 763, m. w. N.) für den Fall eines bei der Schenkung eines Betriebsgrundstücks vorbehaltenen Nießbrauchs entschieden, daß der nießbrauchsberechtigte Betriebsinhaber, der das nießbrauchbelastete Grundstück wie bisher betrieblich weiter nutzt, seine eigenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung des Grundstücks stehen, gewinnmindernd berücksichtigen kann (zum Vorbehaltsnießbrauch bei Überschußeinkünften s. z. B. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VIII R 35/79, BFHE 134, 133, BStBl II 1982, 380, und vom 5. Juli 1984 IV R 57/82, BFHE 146, 370, BStBl II 1986, 322). - BFH, 28.07.1981 - VIII R 35/79
Zur Berechtigung des Vorbehaltsnießbrauchers zur Inanspruchnahme der AfA
- BFH, 08.03.1990 - IV R 60/89
Im Hinzuerwerb eines im Privatvermögen verbleibenden Miteigentumsanteils an einem …
- BFH, 18.08.1977 - VIII R 7/74
Belastung eines Privatgrundstücks - Dienstbarkeit - Steuerbare Nutzung - …
- BFH, 22.01.1980 - VIII R 74/77
Nutzungsrecht - Eigenschaft eines Wirtschaftsguts - Ersparte Aufwendung - …
- BFH, 07.11.1991 - IV R 57/90
Erwerb eines gemischt genutzten Grundstücks mit Eigen- und Fremdmitteln
- BFH, 26.01.1978 - IV R 160/73
Grundstücke, die dem Betriebsinhaber nur anteilig zuzurechnen sind, als …
- BFH, 21.02.1990 - X R 174/87
Behandlung eigenbetrieblich genutzter Grundstücksteile von untergeordneter …
- BFH, 17.03.1989 - III R 58/87
Gewinnauswirkung bei Wegfall eines entgeltlich erworbenen Nutzungsrechts an einem …
- BFH, 05.07.1984 - IV R 57/82
Einkommensteuer - Steuerliche Anerkennung - Übereignung von Grundstücken - …
- BFH, 19.10.1995 - IV R 136/90
- BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14
Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im …
Der Gebäudeteil "häusliches Arbeitszimmer" sei nach gefestigter Rechtsprechung des BFH wegen seines unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs gegenüber den übrigen Räumen eines Einfamilienhauses ein selbstständiges Wirtschaftsgut, das weiter in so viele Wirtschaftsgüter aufzuteilen sei, wie Gebäudeeigentümer vorhanden seien (BFH-Urteil vom 23. September 2009 IV R 21/08, BFHE 227, 31, BStBl II 2010, 337; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281). - BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Daneben ist das objektive Nettoprinzip bei der Rechtsanwendung als Auslegungsrichtschnur heranzuziehen (vgl. z. B. Beschlüsse des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C. III. 1.; vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C. II. 2. b; BFH-Urteil vom 29. April 2008 VIII R 98/04, BFHE 221, 129, BStBl II 2008, 749). - BFH, 22.11.1996 - VI R 77/95
Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche …
Sind die in dem Beschluß des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) aufgestellten Grundsätze zur AfA-Befugnis eines Miteigentümers auf den Fall übertragbar, daß der eine Ehegatte ein häusliches Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus nutzt, das im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht und bei dem der Nichteigentümer-Ehegatte nicht die gesamten, sondern nur einen Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten getragen hat?.Es stütze sich bei dieser Auffassung auf den Grundgedanken des Nettoprinzips, der Ausfluß der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und in dem Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) herausgearbeitet worden sei.
Es meint, entgegen der Auffassung des FG lasse sich der Grundgedanke des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 nicht auf den Sachverhalt des Streitfalles übertragen.
Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, 284 bestätigt, daß die Berechtigung, AfA als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 EStG) abzuziehen, nicht zwingend voraussetzt, daß der Steuerpflichtige bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer ist.
Sind von Ehegatten "in den Fällen der vorliegenden Art" keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen worden, so besteht dem Großen Senat zufolge eine "tatsächliche Vermutung dafür, daß dem die Kosten des Bauwerks tragenden Ehegatten eine Nutzungsbefugnis" gegenüber seinem Ehepartner zusteht (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, 285, C. IV. der Gründe).
Nach übereinstimmender Auffassung im VI. Senat gelten die in dem Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 aufgestellten Grundsätze nicht nur für die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 Nr. 1 EStG), sondern auch für die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 2, § 19 Abs. 1 EStG).
Denn das Nettoprinzip, das es rechtfertigt, eigenen Aufwand, der durch die Einkunftserzielung veranlaßt ist, abzuziehen, und auf das sich der Große Senat in seiner Entscheidung nachdrücklich gestützt hat (vgl. BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, 284, C. III. 1. und 2.), gilt --wie der Große Senat auch ausdrücklich festgestellt hat (vgl. BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, 284, C. III.)-- für alle Einkunftsarten gleichermaßen.
Die gleichen Befürchtungen habe im übrigen der I. Senat des BFH in seiner Stellungnahme in dem Vorlageverfahren GrS 4/92 (BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 281) geäußert.
An dieser Rechtsprechung habe der VI. Senat auch nach Ergehen des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 festgehalten (BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 VI R 39/94, BFHE 178, 80, BStBl II 1995, 598;… vom 19. Mai 1995 VI R 64/93, BFH/NV 1995, 879).
cc) Der Minderheitsmeinung sei allerdings einzuräumen, daß das von ihr bevorzugte Ergebnis tendenziell auf Linie der Rechtsprechung im sog. Arbeitszimmerurteil in BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764 liege, an der der Senat auch nach Ergehen des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 festgehalten habe.
Drittaufwand liegt nach dem Verständnis des Großen Senats (vgl. Beschluß in BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 281, unter C. I. der Gründe) vor, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlaßt sind.
Der Große Senat des BFH hat sogar einen Miteigentümer, der für eigene Rechnung baut, nicht als wirtschaftlichen Eigentümer desjenigen Anteils am Grundstück und Gebäude angesehen, der dem anderen Miteigentümer zivilrechtlich gehört (vgl. GrS-Entscheidung in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, 284, unter C. III. 1. der Gründe).
Steht der Klägerin die AfA-Befugnis weder unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Miteigentums noch kraft ausdrücklicher Vereinbarung eines Nutzungsentgelts zu, dann stellt sich zunächst entweder die Rechtsfrage zu 1. oder die Rechtsfrage zu 4. Aus der Vorgehensweise des Großen Senats in dem Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 leitet der Senat ab, daß die AfA-Befugnis eines Steuerpflichtigen primär unter dem (engeren) Gesichtspunkt des --tatsächlichen oder fiktiven-- Eigenaufwands geprüft und die (weitergehende) Rechtsfrage nach der Abziehbarkeit des Drittaufwands offen gelassen werden soll, wenn dies möglich ist.
a) Falls der Große Senat bereits die Rechtsfrage zu 1. verneint, also in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des FA und einer auch im VI. Senat vertretenen Meinung die Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 nur für den Fall für anwendbar hält, daß Miteigentum besteht und der die Räume ausschließlich nutzende Miteigentümer die gesamten Kosten getragen hat, wäre die Revision des FA dann begründet, wenn auch die Rechtsfrage zu 4. verneint würde.
Dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 ist nicht mit letzter Klarheit zu entnehmen, ob die darin aufgestellten Grundsätze auf andere Sachverhalte übertragbar sind.
Dem Beschluß des Großen Senats in 176, 267, BStBl II 1995, 281 läßt sich die Beantwortung dieser Frage nicht entnehmen.
Der Rechtsprechung in dem Urteil in BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192), wonach bei einem betrieblichen Arbeitszimmer in einem im Miteigentum von Ehegatten stehenden Einfamilienhaus die eigenen Aufwendungen des Nutzenden nicht vorrangig dem Arbeitszimmer zuzuordnen sind, wird in der Literatur (Weber-Grellet, FR 1996, 172) vorgeworfen, sie verstoße in ihrer "Tendenz" gegen den Beschluß des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 (vgl. auch Söffing, FR 1996, 99).
Unter diesen Umständen dient es nach Auffassung des VI. Senats dem Rechtsfrieden, wenn der Große Senat selbst darüber entscheidet, ob und ggf. mit welchen Rechtsfolgen die von ihm in dem Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 aufgestellten Grundsätze über die AfA-Befugnis eines Miteigentümers auch für andere Sachverhalte gelten sollen oder ob Drittaufwand abziehbar ist.
- BFH, 09.03.2016 - X R 46/14
Behandlung des eigenen Aufwands des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung …
a) Schon vor dem Ergehen des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) waren derartige Aufwendungen nach der Rechtsprechung des I., III., VIII. und X. Senats des BFH zu aktivieren.b) Der Große Senat (BFH-Beschluss in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) hat auf diese Vorlage entschieden, dass der Unternehmer-Ehegatte seinen im betrieblichen Interesse getragenen eigenen Aufwand auf das fremde Wirtschaftsgut zur Wahrung des objektiven Nettoprinzips im Wege der AfA als Betriebsausgabe abziehen kann.
Darin betonte der Große Senat --wie bereits im Beschluss in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281-- nochmals, dass entscheidend für den Abzug von AfA nicht das Vorhandensein eines Wirtschaftsguts, sondern die Kostentragung sei, und die Aufwendungen "ihrer Natur nach Herstellungs- oder Anschaffungskosten eines Gebäudes" darstellten.
Die nach diesen Vorschriften beabsichtigte Förderung einschlägiger Baumaßnahmen (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C.V.) ist vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht auf Fälle beschränkt worden, in denen die entstehenden stillen Reserven in einem Betriebsvermögen steuerverstrickt sind.
aa) Der Große Senat hat zwar die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach § 82i EStDV a.F. (heute § 7i EStG) zugelassen (Beschluss in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281).
Zur Begründung hat er aber lediglich auf den Beschluss des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 verwiesen, in dem sich indes --wie unter aa bereits dargelegt-- nur eine Aussage zur Anwendbarkeit der auch für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens geltenden Vorschrift des § 82i EStDV a.F. findet.
aa) Zur Begründung seiner Auffassung zieht das BMF zunächst eine Formulierung aus dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 (unter C.III.2.a) heran.
- BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Sind die in dem Beschluß des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) aufgestellten Grundsätze zur AfA-Befugnis eines Miteigentümers auf den Fall übertragbar, daß der eine Ehegatte ein häusliches Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus nutzt, das im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht und bei dem der Nichteigentümer-Ehegatte nicht die gesamten, sondern nur einen Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten getragen hat?.(1) Gelten die vom Großen Senat in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 für die Berücksichtigung der AfA im Rahmen der Gewinnermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) aufgestellten Grundsätze auch für die Überschußermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG)?.
In dem vom Großen Senat (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) entschiedenen Fall machte der Steuerpflichtige erhöhte Absetzungen gemäß § 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) im Rahmen der Ermittlung des Gewinns aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) geltend.
Werbungskosten, und BFH-Beschluß vom 30. Januar 1995, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, zu C., betr.
Der Große Senat (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) hat entschieden, daß Herstellungskosten, die der Miteigentümer-Ehegatte aufwendet, bei dessen Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) im Wege der AfA auch insoweit als eigener Aufwand zu berücksichtigen sind, als sie auf den Anteil des anderen Miteigentümer-Ehegatten am Gebäude entfallen.
Ein betrieblich genutztes Grundstück ist u.a. in so viele selbständige Wirtschaftsgüter aufzuteilen, wie Miteigentümer vorhanden sind (z.B. BFH-Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, m.w.N.); das gilt auch für den Bereich der Überschußermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG (z.B. BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 59/89, BFHE 166, 42).
Der Große Senat (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, zu III.) hat die Rechtsprechung zum Bau auf fremdem Grund und Boden sowie zum Abzug von (früherem) eigenem Aufwand des dinglich und obligatorisch Nutzungsberechtigten (insbesondere des Vorbehaltsnießbrauchers) sowie die Aussagen im Beschluß vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86 (BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348) dahin gewürdigt und bestätigt, daß es nicht um die Nutzung eigenen oder fremden Vermögens, sondern um die Abziehbarkeit von eigenem Aufwand geht, der durch die Einkunftserzielung veranlaßt ist.
Nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 schließt dies jedoch die Berücksichtigung ihrer Aufwendungen als Werbungskosten nicht aus, sofern diese durch ihre berufliche Tätigkeit veranlaßt sind.
Nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 kann es für die AfA-Befugnis nicht darauf ankommen, ob der Steuerpflichtige nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines fremden Wirtschaftsguts trägt.
Voraussetzung für die Geltendmachung von Aufwendungen als Betriebsausgaben (AfA) ist nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, daß der Steuerpflichtige sie "im eigenen betrieblichen Interesse" trägt (zu C.I., II. a.E.).
In diesem Fall sind ihre Aufwendungen auf das Arbeitszimmer "wie ein materielles Wirtschaftsgut" (s. oben zu C.I.2.b) für die Dauer der beruflichen Nutzung im Wege der AfA als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) zu berücksichtigen (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 7 Abs. 4 EStG; BFH-Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, zu C.V.).
- BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Sind die in dem Beschluß des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) aufgestellten Grundsätze zur AfA-Befugnis eines Miteigentümers auf den Fall übertragbar, daß die Ehefrau ein häusliches Arbeitszimmer in der im Alleineigentum des Ehemannes stehenden Eigentumswohnung (Familienwohnung) nutzt, wenn (1.) gleichzeitig mit dieser Eigentumswohnung eine andere von Zuschnitt und Ausstattung identische Eigentumswohnung zu Alleineigentum der Ehefrau angeschafft und anschließend vermietet worden ist und wenn (2.) die Anschaffung beider Eigentumswohnungen und deren Unterhaltungskosten "aus einem Topf", nämlich aus den Einkünften der Eheleute und durch ein einziges Darlehen in Gesamtschuldnerschaft finanziert worden ist bzw. finanziert wird?.Die Grundsätze des Großen Senats im Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 sind nicht anwendbar, wenn in tatsächlicher Hinsicht nicht davon auszugehen ist, daß die Klägerin (Nichteigentümer-Ehefrau) selbst einen Beitrag zu den Anschaffungskosten der Wohnung ihres Ehemannes, in der sie ein Arbeitszimmer alleine nutzt, geleistet hat.
Nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, zu C. I. liegt Drittaufwand vor, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlaßt sind.
Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung den Abzug von laufenden Aufwendungen des nutzenden Nichteigentümers als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Februar 1978 VIII R 148/73, BFHE 124, 454, BStBl II 1978, 345; vom 5. September 1991 IV R 40/90, BFHE 165, 512, BStBl II 1992, 192, zu 1.b, zu Betriebsausgaben; vom 14. November 1989 IX R 110/85, BFHE 159, 442, 445, BStBl II 1990, 462, zu Werbungskosten des Vorbehaltsnießbrauchers; ferner allg. BFH-Beschluß vom 30. Januar 1995, BFHE 176, 267, 273, BStBl II 1995, 281, zu C. III.).
- BFH, 18.12.2014 - VI R 75/13
Zurechnung eines von einem Arbeitgeber geleasten PKW beim Arbeitnehmer
Entstehen einem Steuerpflichtigen für ein fremdes Wirtschaftsgut, das er zur Einkünfteerzielung nutzt, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, kann er diesen Aufwand nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG wie Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts behandeln und Absetzung für Abnutzung (AfA) für das Nutzungsrecht "wie ein materielles Wirtschaftsgut" vornehmen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, und vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281). - BFH, 06.12.2017 - VI R 41/15
Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten …
Das allen Einkunftsarten zugrundeliegende Nettoprinzip, demzufolge die erwerbssichernden Aufwendungen von den steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen werden (vgl. § 2 Abs. 2 i.V.m. §§ 4 ff. und 9 EStG), gebietet grundsätzlich den Abzug der vom Steuerpflichtigen zur Einkunftserzielung getätigten Aufwendungen auch dann, wenn und soweit diese Aufwendungen auf in fremdem Eigentum stehende Wirtschaftsgüter erbracht werden (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 19. Dezember 2012 IV R 29/09, BFHE 240, 83, BStBl II 2013, 387, Rz 27, m.w.N.; Beschluss des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C.III.).Gleichwohl kann er die Kosten für ein fremdes Gebäude nach AfA-Regeln abschreiben (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.I.2.b, und GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.3.; in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C.V.).
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 98/04
Betriebsraum eines Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus: Unterliegen die …
Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH die Nutzungsbefugnis eines Steuerpflichtigen, der über seinen Miteigentumsanteil hinaus Kosten für von ihm betrieblich oder beruflich genutzte Räume trägt, "wie ein materielles Wirtschaftsgut" anzusehen ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281; in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778; in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774).Insoweit handelt es sich um ein rechtstechnisches Instrument, um das Nettoprinzip vollständig umzusetzen und einem Miteigentümer auch für den von ihm getragenen Anschaffungskostenanteil, der bürgerlich-rechtlich auf den anderen Miteigentümer entfällt, den Abzug von AfA zu eröffnen (Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281; in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778).
Dies ändert aber nichts daran, dass der Anteil des betrieblichen Gebäudeteils, der bürgerlich-rechtlich auf den anderen, nicht betrieblich oder beruflich nutzenden Miteigentümer --im Streitfall die Klägerin-- entfällt, als Wirtschaftsgut in dessen einkommensteuerrechtlich unbeachtlichem Privatvermögen verbleibt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 unter C.II. der Gründe), so dass es an einem Gewinnrealisierungstatbestand fehlt (ebenso Meurer in Lademann, EStG, § 4 EStG Rz 579; Blümich/ Brandis, § 7 EStG Rz 122; Valentin, Anmerkung zur Vorentscheidung, EFG 2004, 1687; a.A. Paus, Betriebs-Berater 1995, 2399;… Schmidt/Kulosa, EStG, 27. Aufl., § 7 Rz 55).
- BFH, 27.08.1997 - XI R 35/91
Eigenaufwand bei Miteigentum von Ehegatten
Der XI. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Können Ehegatten, die die Herstellungskosten ihres im Miteigentum stehenden Einfamilienhauses gemeinsam getragen haben, und die jeder einen Raum des Hauses für eigenbetriebliche Zwecke nutzen, jeweils die auf diesen Raum entfallende AfA in voller Höhe als eigenen Aufwand abziehen (Fortführung der in dem Beschluß des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 aufgestellten Grundsätze)?.Jeder selbständige Gebäudeteil ist wiederum in so viele Wirtschaftsgüter aufzuteilen, wie Gebäudeeigentümer vorhanden sind (vgl. zuletzt Beschluß des Großen Senats des BFH vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, m. w. N.).
Da der Kläger die andere Hälfte des von ihm für betriebliche Zwecke genutzten Raumes (Gebäudeteils) ohne Entgelt nutzen darf (s. unten a) und da er auch die Herstellungskosten für dieses Wirtschaftsgut im eigenen betrieblichen Interesse getragen hat (s. unten b), ist nach den vom Großen Senat des BFH im Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 entwickelten Grundsätzen die Nutzungsbefugnis "wie ein materielles Wirtschaftsgut" zu behandeln.
a) Aufgrund der tatsächlichen Nutzungsverhältnisse im Streitfall besteht eine Vermutung dafür, daß dem Kläger die ausschließliche Nutzungsbefugnis an dem von ihm betrieblich genutzten Raum zusteht (vgl. Beschluß des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C. IV.).
aa) Diese (vorrangige) Zuordnung der selbstgetragenen Aufwendungen auf die Herstellungskosten des zur Einkünfteerzielung genutzten Teils des Gebäudes hat der VI. Senat des BFH zunächst in den Urteilen vom 3. April 1987 VI R 91/85 (BFHE 149, 572, BStBl II 1987, 623) und vom 12. Februar 1988 VI R 141/85 (BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764) vorgenommen und sodann nach dem Ergehen der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 781 im Urteil vom 19. Mai 1995 VI R 64/93 (…BFH/NV 1995, 879) bestätigt.
Der Große Senat hat in dem Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 dieses Prinzip in den Mittelpunkt seiner Begründung gestellt.
Der Kläger bzw. die Klägerin können bei Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Großen Senats im Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 auch nicht als wirtschaftliche Eigentümer des gesamten jeweils von ihnen betrieblich genutzten Grundstücksteils angesehen werden und unter diesem Gesichtspunkt zum Abzug der AfA auf den ihnen jeweils nicht zuzurechnenden Teil desselben als Betriebsausgabe berechtigt sein.
Der Große Senat hat in seinem Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 die Annahme von wirtschaftlichem Eigentum des Klägers am gesamten Gebäude abgelehnt, ohne darauf in den Gründen einzugehen.
Der Senat geht mit dem VI. Senat (vgl. Vorlagebeschluß in BFHE 181, 362, BStBl II 1997, 208, unter IV. der Gründe) davon aus, daß dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 nicht mit der erforderlichen Klarheit zu entnehmen ist, ob die darin aufgestellten Grundsätze auf andere Sachverhalte übertragbar sind.
Der VI. Senat und der IV. Senat sind in vergleichbaren Fällen (…vgl. Urteile in BFH/NV 1995, 879, und in BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192) zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt; jedoch sehen beide Senate ihre Rechtsauffassung durch die Entscheidung des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 nicht in Frage gestellt (VI. Senat) bzw. sogar bestätigt (IV. Senat).
- BFH, 15.10.1996 - VIII R 44/94
1. Zur Aktivierung von Mietereinbauten und -umbauten in der Bilanz des Mieters 2. …
- BFH, 25.02.2010 - IV R 2/07
AfA-Befugnis bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden
- BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
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- BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98
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- BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
- BFH, 19.12.2012 - IV R 29/09
Ende der Nutzung eines fremden Wirtschaftsguts zur Einkunftserzielung, auf das …
- BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
- BFH, 27.11.1996 - X R 92/92
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- BFH, 27.05.2008 - X B 217/07
Anforderungen an die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
- BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94
Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung
- BFH, 21.02.2017 - VIII R 10/14
AfA-Befugnis des Nichteigentümer-Ehegatten bei betrieblicher Nutzung des …
- BFH, 23.09.2009 - IV R 21/08
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- BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06
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- BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95
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- BFH, 30.07.1997 - I R 65/96
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- BFH, 25.11.1996 - VI R 8/90
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- BFH, 19.05.2004 - III R 29/03
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- BFH, 15.10.1997 - I R 22/96
Grunderwerbsteuer als Umwandlungskosten bei Verschmelzung
- BFH, 28.07.1999 - X R 38/98
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- BFH, 18.01.2006 - IX R 34/05
Teilentgeltliche Übertragung: Bindungswirkung der Kaufpreisaufteilung für FA
- BFH, 30.05.2001 - VI R 85/00
Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens; Änderung des Klagebegehrens
- BFH, 26.09.2006 - X R 3/05
Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten als …
- FG München, 10.09.2007 - 5 K 87/06
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei dem Erwerb eines …
- FG Köln, 30.09.1997 - 8 K 707/93
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- BFH, 15.05.1996 - X R 99/92
Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten
- BFH, 09.11.1995 - IV R 60/92
Kein Abzug von "Drittaufwand" für ein betrieblich genutztes Arbeitszimmer in …
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Schuldzinsenabzug bei Ehegatten
- BFH, 28.03.1995 - IX R 126/89
AfA-Berechtigung bei Vorbehalt eines obligatorischen Nutzungsrechts
- BFH, 04.05.2004 - XI R 43/01
Dachausbau; wirtschaftliches Eigentum; degressive AfA
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- BFH, 25.06.2003 - X R 66/00
Revisionsbegründung, Anforderungen
- FG Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 12 K 343/94
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- BFH, 15.01.2002 - IX R 21/98
Miteigentum an einem Wohnhaus - Grundstückseigentümergemeinschaft - Investitionen …
- BFH, 29.07.1998 - X R 105/92
Kein Verfassungsgebot zum Abzug privater Schuldzinsen
- BFH, 28.05.1998 - IV R 31/97
Betriebsvorrichtungen bei eiserner Verpachtung
- BFH, 12.07.2017 - VI R 60/15
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- BFH, 23.11.1995 - IV R 50/94
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- BFH, 08.11.2005 - VIII B 3/96
Beteiligtenbezeichnung; Vollbeendigung einer Personengesellschaft; …
- BFH, 28.02.2002 - IV R 20/00
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- FG Hamburg, 26.08.2009 - 6 K 150/07
Einkommensteuer: Baudenkmal; wirtschaftliches Eigentum bei Sanierung eines …
- BFH, 25.11.1996 - VI R 23/95
Vorlagebeschluß des Großen Senats zur AfA-Befugnis für das häusliche …
- BFH, 22.04.2015 - X R 8/13
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- BFH, 22.04.1998 - X R 101/95
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- FG Düsseldorf, 21.10.2014 - 13 K 1554/12
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- FG Münster, 07.12.1999 - 6 K 6491/96
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Zur AfA-Befugnis des Vermächtnisnießbrauchers im betrieblichen Bereich
- FG Köln, 23.04.2009 - 10 K 82/09
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- FG Köln, 04.05.1998 - 6 K 1239/97
Wirtschaftliche Zurechnung unter (Schwieger-)Eltern und Kindern bei
- BFH, 19.10.1995 - IV R 136/90
- FG Niedersachsen, 14.03.2007 - 2 K 574/03
Gesonderte Feststellung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit; Behandlung …
- BFH, 11.03.2003 - IX R 17/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum
- FG Düsseldorf, 12.02.2014 - 7 K 407/13
Mietverhältnis zwischen Eheleuten über Geschäftsräume - Versagung der …
- FG Sachsen-Anhalt, 28.10.2013 - 1 K 492/08
Absetzung für Abnutzung für Pächtereinbauten und Pächterumbauten
- BFH, 12.11.1997 - XI R 83/96
Bauten auf fremdem Grund und Boden
- FG Niedersachsen, 12.11.2015 - 7 K 94/13
Einkommensteuerliche Behandlung der privaten Nutzung eines vom Arbeitgeber …
- BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01
Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG
- FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
Absetzung für Abnutzung für einen sog. Mehrfachparker
- FG Sachsen, 20.05.2003 - 6 K 2010/98
Rechte des Nießbrauchers bei einem lebenslänglich bestellten Nießbrauch; …
- FG Münster, 24.06.2020 - 1 K 609/19
Einordnung von Aufwendungen für Umbauarbeiten als sofort abzugsfähiger …
- SG Aachen, 09.08.2016 - S 14 AS 175/16
Nichtabsetzbarkeit der Verluste aus einer selbständigen Tätigkeit als …
- LSG Sachsen, 29.01.2019 - L 9 KR 67/17
Rechtmäßigkeit der Erhebung der Beiträge in der Krankenversicherung der Landwirte
- FG Münster, 04.05.2006 - 14 K 5858/03
Zuordnung von Aufwendungen des Nießbrauchers eines bebauten Grundstücks für …
- BFH, 08.05.2003 - IV R 6/02
LuF; Wirtschaftsüberlassungsvertrag; Modernisierungsaufwand
- FG München, 03.11.1998 - 2 K 2491/97
- BFH, 25.01.1996 - IV R 76/92
Objektveräußerung nach Teilauseinandersetzung einer Grundstücksgemeinschaft
- BFH, 04.05.2009 - VIII B 220/08
Freiberufliche Tätigkeit einer Personengesellschaft
- FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 52/04
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer bei …
- FG Münster, 31.08.2005 - 10 K 6840/03
AfA auf Mietereinbauten
- FG Thüringen, 24.11.2004 - I 565/01
Investitionszulage für betriebliche Bauten auf dem Grund und Boden des Ehegatten: …
- FG Baden-Württemberg, 17.02.1998 - 1 K 107/94
Entgeltlicher Erwerb eines Miteigentumsanteils des Ehegatten
- BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05
Bestehen eines übertragenen Vermögens aus unterschiedlichen Wirtschaftsgütern; …
- BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97
Selbstgenutzte Wohnung im eigenen Haus; sog. "Kleine Übergangsregelung"
- BFH, 28.06.2005 - IV B 174/03
Zur Behandlung des Privatvermögens gegenüber dem Betriebsvermögen
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05
Fördergebietsgesetz: Herstellung eines anderen (neuen) Wirtschaftguts
- FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - 1 K 1797/05
Voraussetzungen der Begründung einer steuerlichen Mitunternehmerschaft zur …
- BFH, 02.11.2006 - XI B 116/05
NZB: Divergenz, Verträge zwischen Angehörigen
- FG Sachsen, 12.07.2002 - 6 K 2176/00
Berücksichtigung von Aufwendungen eines Dritten als Werbungskosten; Übernahme von …
- BFH, 26.11.1996 - IX R 33/94
AfA bei entgeltlichem Erwerb eines Nießbrauchsrechts
- FG Köln, 20.12.2000 - 4 K 6707/94
Gebäudeerrichtung auf fremdem Grund und Boden
- FG München, 06.09.1996 - 12 K 2934/93
Werbungskosten als Aufwendungen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 4 K 1286/10
Unterkunftskosten bei der Ermittlung der Einkommensteuergrenze des § 32 Abs. 4 …
- BFH, 19.05.1995 - VI R 64/93
AfA bei einem häuslichen Arbeitszimmer
- LSG Sachsen, 18.12.2018 - L 1 KR 19/14
Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung …
- FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 248/10
Nacheinander erworbene Miteigentumsanteile als verschiedene Wirtschaftsgüter
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1065/02
Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des …
- FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 2643/96
Erbauseinandersetzung; Betriebsvermögen; Pflichtteilsberechtigte; Aufnahme als …
- FG Düsseldorf, 28.01.1998 - 16 K 26/90
Bemessungsgrundlage der Abschreibung für Anlagevermögen bei Erwerb im …
- FG Münster, 24.10.1997 - 11 K 4074/96
"Kleine Übergangsregelung": Miteigentumsanteilsübertragung
- FG Nürnberg, 27.01.2016 - 3 K 661/14
Nutzungswertbesteuerung für Privatnutzung eines Fahrzeugs
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1066/02
Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der …
- BFH, 16.01.1996 - IX R 60/94
AfA bei zivilrechtlich unwirksamem Vertrag
- FG Sachsen, 07.12.2002 - 6 K 2176/00
Berücksichtigung von Aufwendungen eines Dritten als Werbungskosten; …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 2 K 1856/01
Rückwirkendes Ereignis bei nachträglicher Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft - …
- FG München, 31.03.1998 - 16 K 3543/97
Entnahme von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
- FG Hessen, 21.01.1998 - 1 K 377/95
Gewinnrealisierung in Höhe der Differenz zwischen dem infolge der vorzeitigen …
- FG Brandenburg, 23.10.2003 - 5 K 2036/01
Investitionszulage des Miteigentümers für Modernisierungsmaßnahmen an einer zu …
- FG Hamburg, 04.03.1997 - II 95/94
Anspruch auf abweichende Festsetzung festgesetzer Abzugsteuer; Unbilligkeit der …
- FG Hamburg, 22.09.2005 - III 422/02
Annahme wirtschaftlichen Eigentums bei einander nahe stehenden Personen
- FG München, 03.12.1998 - 7 K 2884/96
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Voraussetzungen für die …
- FG München, 07.02.1996 - 5 K 3136/92
Zulässigkeit des Abzugs von Finanzierungskosten als Werbungskosten bei den …
- FG Köln, 18.09.1996 - 13 K 6727/94
Privat genutzter PKW, Außenanlagen, Darlehensvereinbarung, Tantiemezahlungen
- FG München, 18.10.1995 - 9 K 3773/94
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der …
- FG Brandenburg, 17.08.2005 - 2 K 113/04
Antrag auf Bilanzänderung nach Betriebsprüfung - Änderungsrahmen - Eigentum an …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 2098/01
Aufteilung von Schuldzinsen im Zusammenhang
- FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1479/99
Anspruch auf Sonderabschreibungen nach §§ 3 , 4 FördG für ein auf fremden Grund …
- FG München, 10.12.1999 - 8 K 1252/97
Einkünfteerzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell mit …
- FG Baden-Württemberg, 29.01.1997 - 10 K 191/96
Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen und Kosten der Darlehenssicherung als …
- FG München, 18.03.2009 - 1 K 2795/07
Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums - nachträgliche schriftlich Fixierung einer …
- FG Sachsen, 18.07.2003 - 2 K 1912/01
Nutzungsdauer von Mieterumbauten bei Mietvertrag zwischen Ehegatten; …
- FG Sachsen-Anhalt, 20.05.2003 - 6 K 2010/98
Berücksichtigung von Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten bei den …
- FG Nürnberg, 05.02.2002 - I 93/00
Schuldzinsenabzug bei teilweiser Vermietung von Gebäuden
- FG Sachsen, 28.01.2002 - 3 K 1348/99
Eigentum zum Zeitpunkt der Aufwendungen nicht Voraussetzung für …
- FG Münster, 10.07.1997 - 11 K 754/96
- FG München, 16.07.1996 - 16 K 2780/94
Steuerermäßigung für die Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung auf einem dem …
- FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2002 - 6 K 2176/00
Abzugsfähigkeit von Drittaufwand; Einkommensteuer 1996 und 1997
- FG Sachsen, 15.05.2002 - 5 K 755/01
Vermietung von üblicherweise als Freitzeitgegenstände eingesetzten Gegenständen …
- FG München, 07.05.2002 - 12 K 2745/99
Zeitpunkt einer Entnahme; Gewerblicher Grundstückshandel; Gesonderte und …
- FG Düsseldorf, 17.07.2012 - 7 K 3277/09
Anerkennung von Aufwendungen für Afa und Schuldzinsen bei Einkünften aus anderer …
- FG Sachsen-Anhalt, 15.05.2002 - 5 K 755/01
Vercharterung eines Sportflugzeugs durch eine GbR als Liebhaberei
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 2 K 1338/01
Zu den Voraussetzungen der Entstehung und der Berechnung eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 28.04.1999 - 1 K 2934/98
Lohnsteuer; Bergungskosten anläßlich eines Verkehrsunfalls
- FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2002 - 6 K 2176/00
Abzugsfähigkeit von Drittaufwand; Einkommensteuer 1996 und 1997
- FG Köln, 17.11.1997 - 9 K 6341/97
Voraussetzungen des Schuldzinsenabzugs; Erläuterung des Begriffs "Fertigstellung …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.09.1997 - 1 K 1665/95
Einkommensteuer; ,,Umlagen'' für Instandsetzung und Bewirtschaftung eines …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.07.2001 - 1 V 1564/98
AfA-Berechtigung des Mieters für "Mietereinbauten"; …
- FG Sachsen, 09.07.2001 - 1 V 1564/98
AfA-Berechtigung des Mieters für Mietereinbauten bei Ausschluß eines …
- FG München, 07.12.1999 - 12 K 1427/95
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als Betriebsausgaben; Grundsätzliches …
- FG Saarland, 13.03.1996 - 1 V 288/95
Aussetzung der Vollziehung eines Gewinnfeststellungsbescheides im …
- FG Hamburg, 20.04.1995 - III 103/94
Streit um die Verwertung von Erkenntnissen anlässlich einer Betriebsprüfung für …
- FG Köln, 20.05.2003 - 6 K 2010/98
- FG Hessen, 24.10.1995 - 11 K 819/91
Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV), …