Rechtsprechung
BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 17
- Wolters Kluwer
Auflösungsgewinn - Auflösungsverlust - Ermittlung - Berücksichtigung von Bürgschaftsverbindlichkeiten
- Judicialis
EStG § 17
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 17
Bürgschaftsverbindlichkeiten bei wesentlicher Beteiligung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
EStG § 17
Bürgschaftsverpflichtung als Auflösungsverlust
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 23.11.1993 - 2 K 4286/87
- FG Köln, 03.06.1994 - 2 K 4286/87
- BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94
Papierfundstellen
- BFHE 186, 194
- NJW-RR 1999, 180
- BB 1998, 2091
- DB 1998, 2573
- BStBl II 1998, 660
- NZG 1998, 919
Wird zitiert von ... (72)
- BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00
Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes …
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist der Auflösungsgewinn oder -verlust nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu ermitteln, soweit nicht die Eigenart der Gewinnermittlung nach § 17 EStG Abweichungen von diesem Grundsatz erfordert (BFH-Urteil vom 8. April 1998 VIII R 21/94, BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660, unter II. 2. der Gründe, m.w.N.).Vielmehr kommt es auch hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit nachträglicher Anschaffungskosten grundsätzlich darauf an, wann nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung der Aufwand realisiert ist, im Falle einer dem Grunde oder der Höhe nach noch ungewissen Verbindlichkeit also darauf, ob ein Kaufmann zur Bildung einer Rückstellung verpflichtet wäre (vgl. u.a. --für Bürgschaftsverpflichtung-- BFH-Urteile in BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660, unter II. 2. der Gründe, …und vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922).
bb) Die Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der Aufwendungen, die dem Gesellschafter nach Auflösung der Gesellschaft entstehen, rückwirkende Ereignisse i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) sein können (BFH-Urteile in BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; in BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660, unter II. 3. der Gründe;… in BFH/NV 1999, 922;… in BFH/NV 2000, 561) führt entgegen der Ansicht des Klägers zu keinem anderen Ergebnis.
- BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96
Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters
Wie der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 8. April 1998 VIII R 21/94 (BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660) ausgeführt hat, muß der Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten in § 17 EStG weit ausgelegt werden, damit das die Einkommensbesteuerung beherrschende Nettoprinzip im Anwendungsbereich dieser Norm ausreichend wirksam werden kann.Dies beruht auf der Erwägung, daß es zu nachträglichen Anschaffungskosten stets erst im Zeitpunkt der Veräußerung der Beteiligung oder der Auflösung der Gesellschaft kommen kann, weil erst in diesem Zeitpunkt feststeht, ob und in welcher Höhe das Darlehen verloren ist (zur stichtagsbezogenen Gewinnermittlung bei § 17 EStG vgl. zuletzt BFH-Urteil in BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660, unter II. 2. b der Gründe, m.w.N.) und es für den in diesem Zeitpunkt entstehenden Aufwand ohne Bedeutung ist, ob er auf dem Verlust eines insgesamt kapitalersetzend gewordenen Darlehens oder auf dem Verlust eines teils kapitalersetzenden, teils zur Einlage gewordenen Darlehens beruht.
- BFH, 18.03.2004 - III R 25/02
Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH
Wegen der Vielgestaltigkeit der zu ordnenden Sachverhalte sei --wie im Strafrecht-- keine detaillierte Regelung möglich (insbesondere von Groll, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 1995, 326, 332, m.w.N.;… Schmieszek in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 38 AO 1977 Rz. 22; Weber-Grellet, FR 1998, 955).
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung
a) Nach Auflösung der Gesellschaft bestimmt sich der Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsgewinns oder -verlustes nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (BFH-Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162, unter 1. b der Gründe, m.w.N., und zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 8. April 1998 VIII R 21/94, BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660, unter II. 2. der Gründe). - BFH, 09.05.2000 - VIII R 41/99
Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft
aa) Der Regelungszweck des § 17 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH darauf gerichtet, in Anlehnung an die Besteuerung von Mitunternehmeranteilen den aufgrund der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft eingetretenen Zuwachs an finanzieller Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu erfassen (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 8. April 1998 VIII R 21/94, BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660; vom 18. Januar 1999 VIII B 80/98, BFHE 187, 565, BStBl II 1999, 486). - BFH, 13.07.1999 - VIII R 72/98
Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen
Hierdurch hat der Gesetzgeber zugleich zum Ausdruck gebracht, daß sich die Bestimmung des § 17 EStG --wenn auch im Hinblick auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale lediglich in typisierender Weise (Urteil vom 8. April 1998 VIII R 21/94, BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660)-- an die Besteuerung von Mitunternehmeranteilen anlehnt, weil --so die Gesetzesbegründung zum EStG 1925 (…Drucksachen des Reichstags, III. Wahlperiode 1924/1925, Nr. 795, S. 56)-- bei Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung die Veräußerung von GmbH-Anteilen oder Aktien der Veräußerung von Anteilen an einer Offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft wirtschaftlich gleichstehe (vgl. auch BFH-Beschluß in BFHE 187, 565, DStR 1999, 538). - BFH, 02.05.2001 - VIII R 32/00
Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters
Denn als nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG sind nachträgliche Aufwendungen, die einem wesentlich beteiligten Gesellschafter im Zusammenhang mit seiner Beteiligung entstehen, nur dann zu behandeln, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und weder Werbungskosten gemäß §§ 9, 20 EStG noch Veräußerungskosten gemäß § 17 EStG sind (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1992 VIII R 87/89, BFHE 170, 53, BStBl II 1993, 340;… vom 8. Dezember 1992 VIII R 99/90, BFH/NV 1993, 654;… BFH-Beschluss vom 9. Februar 1998 VIII B 2/97, BFH/NV 1998, 955; BFH-Urteile vom 8. April 1998 VIII R 21/94, BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660; vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348).Gleiches gilt für Vermögenseinbußen, die zwar durch die Beteiligung mitveranlasst, aber vorrangig einer anderen Einkunftsart zuzuordnen und bei dieser nicht zu berücksichtigen sind, wie der Ausfall des Anspruchs auf Rückgewähr eines der Kapitalgesellschaft gewährten Darlehens (…BFH-Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 37/99, BFH/NV 2000, 1342, m.w.N.;… vgl. dazu näher Gschwendtner, Deutsches Steuerrecht, Beihefter zu Heft 32/1999, S. 3 ff., m.w.N.), oder für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft (vgl. BFH-Urteil in BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660, m.w.N.), die im Rahmen der Besteuerung eines für die Bürgschaftsübernahme geschuldeten Entgelts ebenfalls unbeachtlich sind (…vgl. dazu die Nachweise bei Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 20 Rz. 230 "Bürgschafts-, Beteiligungs- und Darlehensverluste" und § 22 Rz. 150 "Risikogeschäfte").
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 2 K 1856/01
Rückwirkendes Ereignis bei nachträglicher Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft - …
Die Berücksichtigung von Betriebsausgaben ist bei dieser Einkunftsart nicht möglich (BFH Urteil vom 8. April 1998 - VIII R 21/94, BStBl II 1998, S. 660).Sie sind nur insoweit anwendbar, als dies mit der Eigenart der Gewinnermittlung nach § 17 EStG vereinbar ist (BFH Urteil vom 8. April 1998 - VIII R 21/94 a.a.O.).
Dabei ist nach Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten zu entscheiden, ob in absehbarer Zeit mit einer Erfüllung der Verbindlichkeit zu rechnen ist (BFH Urteil vom 8. April 1998 - VIII R 21/94 a.a.O.).
Aufgrund der nachträglichen weitere Inanspruchnahme wegen des Ausfalls weiterer Gesellschafter ist der Kläger erst in diesem Zeitpunkt wirtschaftlich belastet; deshalb stellt die zunächst nicht absehbare, nachträgliche Inanspruchnahme ein rückwirkendes Ereignis dar (BFH Urteil vom 8. April 1998 - VIII R 21/94 a.a.O.).
Ergänzend wird auf die Ausführungen im Urteil des BFH vom 8. April 1998 - VIII R 21/94 (…a.a.O.) zur Ermittlung des Auflösungsverlustes verwiesen.
- OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 12 U 90/08
Maklerprovision: Stillschweigender Vertragsschluss bei Mitteilung der Adresse …
Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass jemand, der sich an einen Makler wendet, der mit "Angeboten" werbend im geschäftlichen Verkehr auftritt, damit schlüssig seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall erklärt, dass ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt (BGH NJW-RR 1999, 180; BGHZ 95, 393). - BFH, 01.07.2003 - VIII R 71/02
Rückwirkendes Ereignis, Inanspruchnahme eines Bürgen
a) Der Veräußerungs- und Auflösungsgewinn i.S. des § 17 Abs. 2 und 4 EStG ist aufgrund einer Stichtagsbewertung aller in § 17 Abs. 2 EStG genannten Faktoren auf den Zeitpunkt der Entstehung des Gewinns oder Verlusts zu ermitteln (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. April 1998 VIII R 21/94, BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660, m.w.N., unter II.2.b der Gründe).Dabei ist für die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten nach Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten zu entscheiden, ob in absehbarer Zeit mit einer Erfüllung der Verbindlichkeit zu rechnen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660, unter II.2.c der Gründe; vom 26. Januar 1999 VIII R 50/98, BFHE 188, 295, BStBl II 1999, 559).
Deshalb ist grundsätzlich auch die Verpflichtung des Gesellschafters aus einer Bürgschaft bei der Ermittlung des Auflösungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG --unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung des Bürgen-- bereits dann zu berücksichtigen, wenn der Gläubiger seinen Anspruch aus der Bürgschaft geltend gemacht hat oder wenn mit einer Inanspruchnahme ernstlich zu rechnen ist (BFH-Urteile in BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660, unter II.2.d der Gründe; in BFHE 188, 295, BStBl II 1999, 559, unter II.2.c der Gründe;… vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922).
Die Einkommensteuerveranlagung des Entstehungsjahres ist dann gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 zu ändern (vgl. BFH-Urteile vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; in BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660).
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 2 K 1338/01
Zu den Voraussetzungen der Entstehung und der Berechnung eines …
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 34/94
Bürgschaftsverluste eines Nichtgesellschafters als nachträgliche AK
- BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96
Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften
- BFH, 11.04.2017 - IX R 4/16
Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG - Verzicht …
- FG Düsseldorf, 22.02.2006 - 13 K 3600/01
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei der Einkommenssteuer; Maßgeblicher …
- FG Bremen, 10.12.2003 - 2 K 148/03
Grobes Verschulden bei nachträglichem Bekanntwerden eines Auflösungsverlustes …
- BFH, 20.04.1999 - VIII R 44/96
EK-04-Ausschüttung bei wesentlicher Beteiligung
- BFH, 26.01.1999 - VIII R 50/98
Darlehensverlust bei wesentlicher Beteiligung
- BFH, 20.04.1999 - VIII R 38/96
EK-04-Ausschüttung bei Beteiligung im Betriebsvermögen
- BFH, 06.03.2003 - XI R 52/01
Inanspruchnahme des Gesellschafters einer vermögenslosen GmbH für deren …
- BFH, 26.08.2010 - I B 85/10
Ermittlung von Gewinnen aus einem Wertpapiersammeldepot - entgangene Einnahmen …
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 5/03
Gewinnfeststellungsverfahren: Streitgegenstand bei korrespondierender …
- BFH, 25.03.2003 - VIII R 24/02
Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG; Eröffnung des Konkursverfahrens über …
- BFH, 12.10.1999 - VIII R 46/98
Berücksichtigung von Zahlungen nach Auflösung der GmbH
- FG Düsseldorf, 06.08.2010 - 1 K 2690/09
Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG; Anteilserwerb des Veräußerers durch …
- FG München, 06.07.2005 - 10 K 1395/02
Änderung eines Steuerbescheides, wenn nachträgliche Anschaffungskosten auf eine …
- FG Düsseldorf, 14.08.2002 - 13 K 5911/99
Auflösungsverlust; Beteiligung an Kapitalgesellschaft; Konkursverfahren; …
- BFH, 16.04.2002 - IX R 53/98
Zurechnung von Grundstückserträgen bei Zwangsverwaltung; Eintritt in bestehende …
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 40/99
Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG; Bruchteilsbetrachtung
- OLG Rostock, 03.08.2005 - 6 U 211/04
Maklervertrag: Ohne Courtageforderung kein Abschluss eines Maklervertrages durch …
- FG Münster, 10.12.2002 - 15 K 5393/99
Auflösungsverlust nach § 17 EStG; Haftungsverbindlichkeiten als Werbungskosten
- FG Niedersachsen, 13.01.1999 - II 319/96
Steuerrechtliche Behandlung nachträglicher Aufwendungen des Anteilseigners als …
- FG Niedersachsen, 08.08.2001 - 13 K 518/97
Haftungsbeträge, für die ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2011 - 3 K 2171/08
Nachträgliche Anschaffungskosten bei einem Auflösungsverlusts gemäß §17 EStG
- FG Münster, 27.03.2014 - 2 K 4479/12
Feststehen der Anschaffungskosten als Voraussetzung für die Berücksichtigung …
- FG Baden-Württemberg, 11.02.2013 - 3 V 3819/11
Aussetzung der Vollziehung von Pfändungsverfügungen und Einziehungsverfügungen
- FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
Gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs - nachträgliche …
- FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16
Berechtigung zum Erlass eines Einkommensteuerbescheids nach Eröffnung des …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 K 1437/03
Zeitliche Zuordnung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 2 EStG
- FG Münster, 24.11.2000 - 5 K 5966/97
Zurechnung von Objekten einer beherrschten Kapitalgesellschaft
- FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 2 K 1237/10
Berücksichtigung des Verlustes aus der Auflösung einer GmbH gemäß § 17 Abs. 1 und …
- FG Hamburg, 03.08.2001 - II 447/00
Eigenkapitalersetzende Darlehen als nachträgliche
- FG Baden-Württemberg, 12.01.2001 - 10 K 307/97
Aufwendungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer in Konkurs gegangenen …
- FG Düsseldorf, 21.06.2000 - 7 K 3185/97
Beteiligung an Kapitalgesellschaft; Fahrtaufwendungen; Anschaffungskosten; …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 2 K 1641/08
Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes - Berücksichtigung von …
- FG München, 10.12.2001 - 13 K 4481/98
Schuldzinsen für Kredit zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung keine …
- BFH, 13.04.2000 - VIII B 86/99
Nachträgliche AK i.S.v. § 17 EStG; Bürgschaftsverbindlichkeiten
- BFH, 19.02.1999 - VIII B 77/98
Nachträgliche AK; Bürgschaftsinanspruchnahme und Darlehensverluste
- BFH, 04.07.2001 - VIII B 70/00
Beschwerdeschrift - Darlegungserfordernisse - Darlegung der Divergenz - …
- FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 13 K 180/94
Bewertung einer verdeckt eingelegten wesentlichen Beteiligung mit den …
- FG Niedersachsen, 15.01.2003 - 2 K 315/98
GmbH-Auflösungsverlust nicht vor Schlussverteilung
- FG Baden-Württemberg, 22.06.2011 - 9 V 3104/10
Keine Aussetzung der Vollziehung - Schätzung von Umsätzen
- FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2000 - 6 K 1421/97
Nachträgliche Anschaffungskosten einer aufgelösten Gesellschaftsbeteiligung eines …
- FG Düsseldorf, 19.10.1999 - 13 K 7553/95
Auflösungsverlust; Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen; Krise - …
- FG Münster, 22.04.1999 - 8 K 859/96
Zeitliche Zuordnung des Auflösungsverlusts bei wesentlicher Beteiligung
- FG Hessen, 12.09.2005 - 11 K 3284/04
Auflösung; GmbH; Fortsetzungsbeschluss; Überschuldung - Auflösung einer …
- FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 6725/02
Änderungsmöglichkeit bei Inanspruchnahme aus Bürgschaft zu Gunsten einer GmbH
- FG Hamburg, 28.10.2015 - 3 K 124/15
Einkommensteuer: Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einer wesentlichen …
- FG Düsseldorf, 07.07.2010 - 7 K 3879/08
Anteilsveräußerung gegen Kaufpreisraten in Fremdwährung; Anteilsveräußerung; …
- FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
Vorliegen eines Veräußerungsgeschäftes bei Austritt eines Gesellschafters aus …
- FG Thüringen, 27.02.2007 - I 983/01
Vorliegen nachträglicher Anschaffungskosten bei Einbringung einer ausstehenden …
- FG Hessen, 10.02.2005 - 11 K 4545/02
Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes nach § 17 EStG bei Ablehnung der …
- FG Nürnberg, 23.01.2003 - VI 187/00
Ermittlung des Veräußerungsverlusts; Wertansatz bei auflösend bedingtem …
- FG Sachsen, 01.08.2002 - 2 K 2037/99
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes; Auflösung der Gesellschaft wegen …
- FG Baden-Württemberg, 18.06.2001 - 9 K 190/98
Zeitpunkt der Entstehung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG im …
- FG Düsseldorf, 21.02.2000 - 13 V 570/00
Vollziehungsaussetzung durch das Gericht; Änderung des Beschlusses; …
- FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 150/99
Zeitpunkt der Realisierung eines Veräußerungsverlustes
- FG Rheinland-Pfalz, 09.06.1999 - 1 K 1144/97
Abgabenordnung; Rückwirkendes Ereignis
- FG München, 21.07.2011 - 10 K 1414/09
Kein rückwirkendes Ereignis bei Möglichkeit zur Berücksichtigungsfähigkeit im zu …
- FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2002 - 2 K 2037/99
Realisation eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG bei Eröffnung des …
- FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01
Veräußerungsgewinn; Wesentliche Beteiligung; Anschaffungskosten; Schuldübernahme; …
- FG Niedersachsen, 13.01.1999 - II 529/96
Streit über die Höhe eines Verlustes aus der Veräußerung einer wesentlichen …