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Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.05.1977

Rechtsprechung
   BFH, 22.03.1977 - VII R 110/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1201
BFH, 22.03.1977 - VII R 110/74 (https://dejure.org/1977,1201)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1977 - VII R 110/74 (https://dejure.org/1977,1201)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1977 - VII R 110/74 (https://dejure.org/1977,1201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Inhaftierter Beigeladener - Einwendungen gegen Termin - Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung - Durchführung der Verhandlung - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 91 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 225
  • BStBl II 1977, 650
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.10.1975 - VII R 150/71

    Rechtliches Gehör - Verfahrensbeteiligter - Termin zur mündlichen Verhandlung - …

    Auszug aus BFH, 22.03.1977 - VII R 110/74
    Aus dem Anspruch des Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör kann sich allerdings auf Grund besonderer Umstände des Falles eine Pflicht des FG ergeben, einen anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung auf Antrag des Beteiligten aufzuheben oder zu verlegen (vgl. Urteil des BFH vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71, BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48).
  • LSG Bayern, 15.05.2000 - L 11 AL 413/97

    Sozialgerichtlicher Verfahrensmangel wegen unterlassener Anordnung persönlichen …

    Wegen der Haft des Klägers und der vorangegangenen Ablehnung des PKH-Antrages, der darauf gerichtet war, dem Kläger einen Anwalt kostenfrei oder unter Ratenzahlung an die Seite zu stellen, war der Vorsitzende in seinem pflichtgemäßen Ermessen nicht derart eingeengt, dass er das persönliche Erscheinen des Klägers anordnen musste (BFH Urteil vom 22.03.1977 Az: VII R 110/74 = BFHE 122, 225; BSG Urteil vom 21.06.1983 Az: 4 RJ 3/83 = Soziale Sicherheit 1983 S 389; Meyer-Ladewig, SGG-Komm, 6.Auflage, § 62 Rdnr 6e).
  • BFH, 11.11.1986 - VII R 87/82

    Voraussetzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Voraussetzungen für die …

    Im übrigen hat der Kläger nicht dargetan, daß er infolge seiner Inhaftierung an der Wahrnehmung seiner verfahrensmäßigen Rechte, insbesondere an der Abfassung und Einreichung einer Klagebegründung durch ihn selbst - der Kläger ist Steuerberater (!) - oder durch seinen Vertreter und an der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung gehindert gewesen sei (vgl. Urteil des Senats vom 22. März 1977 VII R 110/74, BFHE 122, 225, BStBl II 1977, 650).
  • BFH, 08.11.1984 - IV R 112/82
    NV: Ein Zeitraum von nur etwas mehr als 5 Wochen zwischen Klageerhebung und mündlicher Verhandlung ist auch dann als ausreichende Äußerungszeit anzusehen und begründet keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn der Kläger während dieser Zeit inhaftiert war (vgl. BFH-Urteil vom 22.3.1977 VII R 110/74; Literatur).2.
  • BFH, 19.01.1983 - I B 81/78
    Der Vorsitzende ist nicht verpflichtet, von sich aus dafür zu sorgen, daß der inhaftierte, persönlich nicht geladene Kläger in die Lage versetzt wird, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 22.3.1977 VII R 110/74).4.
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Rechtsprechung
   BFH, 18.05.1977 - VI R 96/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1310
BFH, 18.05.1977 - VI R 96/75 (https://dejure.org/1977,1310)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1977 - VI R 96/75 (https://dejure.org/1977,1310)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1977 - VI R 96/75 (https://dejure.org/1977,1310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 292
  • DB 1977, 1584
  • BStBl II 1977, 650
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 7/76

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Verlusten aus …

    Auszug aus BFH, 18.05.1977 - VI R 96/75
    Im Beschluß vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76 (BStBl II 1977, 297) hatte sich das BVerfG erneut mit dieser Frage zu befassen.

    Damit stellt der Gesetzgeber generalisierend und pauschalierend in vertretbarer Weise die Lohnsteuerzahler den Einkommensteuerzahlern gleich (vgl. BVerfG-Beschluß 1 BvL 7/76 zu § 39 a Abs. 1 Nr. 6 EStG 1975).

    Es stand dem Gesetzgeber frei, den - für sich gesehen verfassungsrechtlich unbedenklichen - Grundsatz der Nichtberücksichtigung von Verlusten aus anderen Einkunftsarten in § 40 Abs. 1 Nr. 6 EStG 1974 durch Gewährung einer - eng umgrenzten - Finanzierungshilfe zu durchbrechen und dadurch die Lohnsteuerzahler möglichst frühzeitig in den Genuß dieser Begünstigung kommen zu lassen (BVerfG-Beschluß 1 BvL 7/76).

  • BVerfG, 19.09.1974 - 1 BvR 318/74
    Auszug aus BFH, 18.05.1977 - VI R 96/75
    Das BVerfG ging bereits im Beschluß vom 19. September 1974 1 BvR 318/74 (HFR 1974, 498) von der Verfassungsmäßigkeit des § 40 Abs. 1 Nr. 6 EStG 1974 aus und nahm die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde eines Steuerpflichtigen wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung an.
  • BFH, 26.10.1973 - VI R 10/73

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Verlust - Inanspruchnahme erhöhter …

    Auszug aus BFH, 18.05.1977 - VI R 96/75
    Die nach der letztgenannten Vorschrift berücksichtigungsfähigen Verluste wurden lediglich um die erhöhten Absetzungen nach § 14 a BerlinFG erweitert, die der BFH bisher schon im Rahmen verfassungskonformer Auslegung miteinbezogen hatte (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1973 VI R 10/73, BFHE 110, 423, BStBl II 1974, 44).
  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    c) Bisher wurden derartige Sonderopfer unter Hinweis auf den Arbeitnehmer-Freibetrag gerechtfertigt (z. B. Beschluß des BVerfG vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297; BFH-Urteil vom 18. Mai 1977 VI R 96/75, BFHE 122, 292, BStBl II 1977, 650).
  • BFH, 06.03.1980 - VI R 148/77

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Eintragung eines Freibetrags nach § 7 b …

    Diese Eintragungsmöglichkeit nach § 39 a Abs. 1 Nr. 6 EStG bewirkt für die ersten Jahre nach der Fertigstellung eine vorläufige Steuerersparnis und bedeutet eine den Wohnungsbau und die Eigentumsbildung begünstigende staatliche Finanzierungshilfe (BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297, unter B II.; vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Mai 1977 VI R 96/75, BFHE 122, 292, BStBl II 1977, 650).

    Wie das BVerfG (BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297, unter B II.) und der BFH (BFHE 122, 292, BStBl II 1977, 650) entschieden haben, sollen die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG "für die ersten Jahre nach der Fertigstellung" (Hervorhebung nicht in den zitierten Entscheidungen) eine staatliche Finanzierungshilfe bewirken.

  • BFH, 25.08.1983 - VI R 60/82
    An der Rechtsprechung des BVerfG (Beschlüsse vom 19.9.1974 1 BvR 318/74 und vom 26.1.1977 1 BvL 7/76) und des BFH (Urteile vom 18.5.1977 VI R 96/75 und vom 6.3.1980 VI R 148/77), wonach die Regelung in § 39a Abs. 1 EStG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, wird auch für das Kalenderjahr 1981 festgehalten (vgl. BVerfG-Beschluß vom 29.11.1982 1 BvR 870/82; Ausführungen zu den Verhältnissen auf dem Kapitalmarkt und zur pauschalen und generellen Abgeltung der Zinsnachteile durch den typisierenden Arbeitnehmerfreibetrag).
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