Rechtsprechung
| BFH, 13.12.1984 - VIII R 19/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 91 Abs. 1, § 110 Abs. 1 und 2, § 121 Abs. 1, § 126 Abs. 3, § 157 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Rechtsmittelfrist - Versäumen der Frist - Steuerbescheid - Fehlende Begründung - Unterlassene Anhörung - Kausalität
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener Anhöhrung oder fehlender Begründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
AO § 126 Abs. 3
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einspruchsverfahren
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Verschuldensfrage
Papierfundstellen
- BFHE 143, 106
- BB 1986, 518
- BStBl II 1985, 601
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (3)
- BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80
Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung - …
Auszug aus BFH, 13.12.1984 - VIII R 19/81
Der Senat läßt dahinstehen, ob er dem FG darin folgen könnte, eine Verpflichtung zur Anhörung aufgrund dieser Vorschrift sei im Streitfall nicht gegeben, weil das FA nicht von einer erklärten Tatsache zuungunsten der Steuerpflichtigen abgewichen sei, sondern lediglich eine andere rechtliche Schlußfolgerung gezogen habe (zur Gewährung rechtlichen Gehörs in Schätzungssachen vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409). - BFH, 30.07.1980 - I R 148/79
Steuerberater - Steuerbescheide - Mitteilungspflicht
Auszug aus BFH, 13.12.1984 - VIII R 19/81
Die Rechtsfolge des § 126 Abs. 3 Satz 1 AO 1977, daß die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist unter bestimmten Voraussetzungen als nicht verschuldet gilt, tritt nur ein, wenn das Fehlen der Begründung oder das Unterbleiben der Anhörung ursächlich für die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist war (BFH-Urteil vom 30. Juli 1980 I R 148/79, BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3; Urteil des FG Hamburg vom 2. Dezember 1981 VI 217/78, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1982, 274; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17. März 1983 III 346/80, EFG 1983, 586; Spanner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 126 AO 1977 Anm. 18; Förster in Koch, Abgabenordnung - AO 1977, 2. - FG Hamburg, 02.12.1981 - VI 217/78
Auszug aus BFH, 13.12.1984 - VIII R 19/81
Die Rechtsfolge des § 126 Abs. 3 Satz 1 AO 1977, daß die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist unter bestimmten Voraussetzungen als nicht verschuldet gilt, tritt nur ein, wenn das Fehlen der Begründung oder das Unterbleiben der Anhörung ursächlich für die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist war (BFH-Urteil vom 30. Juli 1980 I R 148/79, BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3; Urteil des FG Hamburg vom 2. Dezember 1981 VI 217/78, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1982, 274; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17. März 1983 III 346/80, EFG 1983, 586; Spanner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 126 AO 1977 Anm. 18; Förster in Koch, Abgabenordnung - AO 1977, 2.
- BFH, 30.04.2014 - X B 244/13
Folgen einer unterbliebenen Anhörung durch das FA bei Abweichungen von der …
Hierzu hat es die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung zu vergleichbaren Fallgestaltungen zitiert (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 13. Dezember 1984 VIII R 19/81, BFHE 143, 106, BStBl II 1985, 601, …und vom 6. Dezember 1988 IX R 158/85, BFH/NV 1989, 561). - FG Hessen, 20.09.2001 - 12 K 5320/00
Zustellung; Niederlegung; Wiedereinsetzung; rechtliches Gehör - Zustellung durch …
Der BFH habe mit Urteil vom 13.12.1984 VIII R 19/81 (BStBl 1985 11, 602) die Ursächlichkeit der unterbliebenen Anhörung in einem Fall verneint, in dem die Steuerpflichtigen zunächst in der irrigen Auffassung nicht gegen einen Steuerbescheid vorgegangen waren, die Abweichung von der Steuererklärung sei zwischen dem Finanzamt und ihrem Prozessbevollmächtigten besprochen worden.Im Zweifel müsse man zugunsten des Steuerpflichtigen entscheiden (BFH in BStBl II 1985, 601).
Diese Rechtsfolge tritt jedoch nur ein, wenn das Unterbleiben der Anhörung ursächlich für die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist war (BFH-Urteil vom 13.12.1984 VIII R 19/81, BStBl II 1985, 601, m.w.N.).
Hierdurch wird der ursächliche Zusammenhang zwischen unterbliebener Anhörung und Versäumung der Einspruchsfrist unterbrochen oder überlagert (BFH in BStBl II 1985, 601;… BFH-Urteil vom 6.12.1988 IX R 158/85, BFH/NV 1989, 561; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 2.12.1981 VI 217/78, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1982, 274;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 126 AO Tz 12).
- FG Nürnberg, 13.07.2016 - 5 K 971/15
Änderung der Einkommensteuerfestsetzung wegen weiterer Werbungskosten aus …
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vorn 13.12.1984 VIII R 19/81, BStBI 1985, 601) sei eine unterbliebene Anhörung für die Versäumung der Einspruchsfrist jedenfalls dann nicht ursächlich, wenn der Steuerpflichtige im Steuerbescheid auf die Gründe der Änderung hingewiesen worden sei und dadurch Gelegenheit erhalten habe, sich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gegen diese Änderung und die ihr zugrundeliegenden tatsächlichen und rechtlichen Annahmen des Finanzamt zu wenden.In diesem Punkt unterscheidet sich der Streitfall von der vom Finanzamt angeführten Entscheidung des BFH in BStBl. II 1985, 601 (Urteil vom 13.12.1984 VIII R 19/81).
Schließlich bleibt darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des BFH im Zweifel zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden werden müsse, denn ob das Fehlen der Begründung oder das Unterbleiben der Anhörung ursächlich gewesen sei, werde sich häufig nur schwer feststellen lassen (BFH-Urteil vom 13.12.1984 VIII R 19/81, a.a.O., dort Rz. 22).
- VG Mainz, 13.08.2014 - 3 K 580/14
Unterbliebene Anhörung und Versäumung der Rechtsbehelfsfrist; Verantwortlicher …
Nicht von der Fiktion umfasst ist hingegen die weiterhin erforderliche Kausalität zwischen dem Verfahrensfehler und der Fristversäumung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 1061/00 -, NVwZ 2001, 1392 = juris Rn. 10; BFH, Urteil vom 13. Dezember 1984 - VIII R 19/81 -, BFHE 143, 106 = juris Rn. 21 f.; FG RP…, Urteil vom 10. März 1998 - 2 K 3479/97 -, juris Rn. 22;… Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Auflage 2014, § 45 Rn. 156).Im Zweifel ist für den Antragsteller zu entscheiden (vgl. BFH, Urteil vom 13. Dezember 1994 - VIII R 19/81 -, BFHE 143, 106 = juris Rn. 22).
- BFH, 06.12.1988 - IX R 158/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Denn das Unterbleiben der Anhörung muß ursächlich für die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Dezember 1984 VIII R 19/81, BFHE 143, 106, BStBl II 1985, 601 mit weiteren Nachweisen).Durch einen Hinweis auf die Abweichung kann der ursächliche Zusammenhang zwischen unterbliebener Anhörung und Versäumung der Einspruchsfrist unterbrochen (BFH-Urteil in BFHE 143, 106, BStBl II 1985, 601; vgl. auch Anwendungserlaß des BMF zur AO 1977 - AEAO - vom 24. September 1987 IV A 5 - S 0062 - 38/87, zu § 91, Tz. 3, BStBl I 1987, 664) oder doch überlagert werden (vgl. FG Hamburg…, Urteil vom 2. Dezember 1981 VI 217/78, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1982, 274 und Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 126 AO 1977 Tz. 4).
- FG Nürnberg, 28.11.2012 - 3 K 775/12
Nichtigkeit eines Steuerbescheides wegen willkürlicher Strafschätzung - …
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. Dezember 1984 VIII R 19/81, BFHE 143, 106, BStBl 1985, 601) ist eine unterbliebene Anhörung für die Versäumung der Einspruchsfrist jedenfalls dann nicht ursächlich, wenn der Steuerpflichtige im Bescheid auf die Gründe der Änderung hingewiesen wurde und dadurch Gelegenheit erhalten hat, sich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gegen diese Änderung und die ihr zugrundeliegende Rechtsansicht des Finanzamts zu wenden. - BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 4.97
Klage gegen Verbot von Lebensversicherungsverträgen nach dem "Optima-Modell" als …
Diese Fiktion gilt jedoch nur, wenn "dadurch", also als Folge der unterbliebenen Anhörung, die rechtzeitige Erhebung des Widerspruchs versäumt worden ist (vgl. zu der entsprechenden Vorschrift der Abgabenordnung BFHE 143, 106 [109]). - BFH, 07.02.2006 - IX B 153/05
Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht
b) Den von den Klägern genannten Urteilen des BFH vom 13. Dezember 1984 VIII R 19/81 (BFHE 143, 106, BStBl II 1985, 601) und des Niedersächsischen FG vom 8. Juni 1979 V 26/79 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1979, 579) kann die Entscheidung der Vorinstanz schon deshalb nicht widersprechen, weil --anders als bei diesen-- im Streitfall nach den nicht mit durchgreifenden Verfahrenrügen angegriffenen und damit den Senat bindenden Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) der für das Streitjahr (2000) ergangene Feststellungsbescheid ausreichend begründet worden ist. - FG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - 5 K 2214/01
Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der sachlichen Verflechtung
Die Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Entfallen der sachlichen Verflechtung führte zwingend zu einer Betriebsaufgabe und zur Versteuerung der stillen Reserven, weil das überlassene Wirtschaftsgut seine Eigenschaft als wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens verlor (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1993 VIII R 19/81, BStBl. II 1984, 474; vom 15. Dezember 1988 IV R 36/84, BStBl. II 1989, 363; vom 25. August 1993 IX R 6/93, BStBl. II 1994, 23 und vom 05. Dezember 1996 IV R 83/95, BStBl II 1997, 287 ). - FG Sachsen, 03.08.2005 - 5 K 1296/02
Begründung eines Verwaltungsakts im Sinne von § 126 Abs. 3 AO; Verweis auf den …
Jedenfalls war die unterbliebene Anhörung nicht ursächlich für die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist, da im Feststellungsbescheid 2000 - wie dargestellt - auf die Abweichung hinreichend hingewiesen worden ist (…vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1988 IX R 158/85, BFH/NV 1989, 561/562; vom 13. Dezember 1984 VIII R 19/81, BStBl II 1985, 601 , …und vom 24. August 1990 Az: VI R 178/85 BFH/NV 1991, 140; Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO , Rz 25 zu § 91 AO ). - BFH, 30.05.2001 - X B 7/01
Schätzungsbescheide - Korrekturbescheide - Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung …
- BFH, 24.08.1990 - VI R 178/85
Ursächlichkeit eines Hinweises auf Abweichungen von Angaben in der Anlage zum …
- BFH, 10.09.1986 - II R 175/84
Revision - Einspruch - Ablehnende Einspruchsentscheidung - Aufhebung - …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.01.1998 - 2 K 2630/95
- FG München, 13.03.2019 - 7 K 484/17
Wiedereinsetzung in eine steuerrechtliche Einspruchsfrist
- FG München, 14.03.2005 - 10 K 1418/02
Ausnahmsweise Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides bei willkürlicher Schätzung; …
- FG München, 21.12.2001 - 13 K 1644/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; gesetzliche Entschuldigungsgründe: …
- FG München, 11.09.2009 - 10 K 2858/08
Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist bei unterbliebener Anhörung und …
- FG München, 16.08.2004 - 15 V 2765/04
Versäumung Einspruchsfrist; Begründung eines Bescheids; rechtliches Gehör; …
- FG Köln, 18.02.1998 - 11 K 1550/98
Hinreichende Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens innerhalb der …
- FG München, 06.02.2002 - 4 K 4426/01
Rechtliches Gehör bei Abweichen des FA von der Steuererklärung
- FG München, 13.12.2000 - 1 K 3701/99
Keine offenbare Unrichtigkeit, falls nicht steuerbare Kapitalzuflüsse als …
- FG Hamburg, 06.06.2002 - VI 75/01
Wiedereinsetzung bei Mängeln des rechtlichen Gehörs
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