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Rechtsprechung
   BFH, 20.02.1990 - IX R 13/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1239
BFH, 20.02.1990 - IX R 13/87 (https://dejure.org/1990,1239)
BFH, Entscheidung vom 20.02.1990 - IX R 13/87 (https://dejure.org/1990,1239)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 1990 - IX R 13/87 (https://dejure.org/1990,1239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1981 § 9 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Werbungskosten - Grundstücksveräußerung - Durch Veräußerung veranlaßte Kosten - Freistellung von Zinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1981) § 9 Abs. 1 S. 1, 2, § 21 Abs. 2, § 21a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 9 EStG
    Einkommensteuer; Kosten der Grundstücksveräußerung keine nachträglichen Werbungskosten

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 160, 440
  • BB 1990, 1620
  • BB 1990, 1752
  • DB 1990, 1644
  • BStBl II 1990, 775
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Vorfälligkeitsentschädigung keine …

    Auszug aus BFH, 20.02.1990 - IX R 13/87
    Die Veräußerung eines solchen Wirtschaftsgutes ist ein nicht einkommensteuerbarer Vorgang der privaten Vermögenssphäre, sofern es sich nicht um ein Spekulationsgeschäft i.S. von § 22 Nr. 2, § 23 EStG handelt (BFH-Urteile vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934; vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464).

    Im übrigen hat der Senat in seinem oben angeführten Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 8/85 auch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu den nicht als Werbungskosten abziehbaren Kosten der Veräußerung gezählt.

  • BFH, 27.06.1989 - VIII R 30/88

    Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten eines Wertpapiers keine …

    Auszug aus BFH, 20.02.1990 - IX R 13/87
    Die Veräußerung eines solchen Wirtschaftsgutes ist ein nicht einkommensteuerbarer Vorgang der privaten Vermögenssphäre, sofern es sich nicht um ein Spekulationsgeschäft i.S. von § 22 Nr. 2, § 23 EStG handelt (BFH-Urteile vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934; vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464).
  • BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80

    Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von …

    Auszug aus BFH, 20.02.1990 - IX R 13/87
    Dies ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich dann der Fall, wenn die Aufwendungen objektiv in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dieser Einkunftsart stehen und sie subjektiv zur Förderung der Einkunftserzielung gemacht werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453).
  • FG Niedersachsen, 29.10.1986 - IX 675/85
    Auszug aus BFH, 20.02.1990 - IX R 13/87
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1987, 168 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Andererseits führt die Veräußerung eines ursprünglich zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bestimmten Wirtschaftsguts des Privatvermögens nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl. die BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, sowie vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440, BStBl II 1990, 775).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 44/01

    Urteilsberichtigung - Revisionsfrist

    Der erforderliche innere Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist nicht gegeben, soweit ein Geldzufluss allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Wirtschaftsguts veranlasst ist; denn eine solche Veräußerung stellt einen nicht einkommensteuerbaren Vorgang in der Vermögenssphäre dar, sofern es sich nicht um ein Spekulationsgeschäft i.S. von § 22 Nr. 2, § 23 EStG handelt (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440, BStBl II 1990, 775).
  • BFH, 19.12.1995 - IX R 48/92

    Aufwendungen für geplante Grundstücksveräußerung auch bei weiterer Vermietung …

    Diese Aufwendungen stehen nicht - wie erforderlich - in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Nutzung, sondern mit der - grundsätzlich steuerlich unbeachtlichen - Veräußerung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens (BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; vom 20. Februar 1990 IX R 13/87, BFHE 160, 440, BStBl II 1990, 775).
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