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Weitere Entscheidung unten: BFH, 16.07.1997

Rechtsprechung
   BFH, 04.06.1996 - IX R 59/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1869
BFH, 04.06.1996 - IX R 59/94 (https://dejure.org/1996,1869)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1996 - IX R 59/94 (https://dejure.org/1996,1869)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - IX R 59/94 (https://dejure.org/1996,1869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 i. V. m. § 7 Abs. 4, § 21 Abs. 1; BGB § 1953
    AfA-Befugnis bei Ausschlagung einer Erbschaft gegen Einräumung eines Nießbrauchsrechts

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i.V.m. § 7 Abs. 4, § 21 Abs. 1; BGB § 1953

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nießbrauch bei Erbschaft - AfA als Werbungskosten - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 7, 9, 21 EStG
    Einkommensteuer; AfA-Befugnis des ausschlagenden Erben bei Vorbehalt des Nießbrauchs an den Nachlaßgrundstücken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 4
    AfA-Berechtigung; Erbschaftsausschlagung; Vorbehaltsnießbrauch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 119
  • NJW 1997, 152 (Ls.)
  • BB 1996, 2398
  • BB 1996, 2663
  • DB 1996, 2367
  • BStBl II 1998, 31
  • BStBl II 1998, 431
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.05.1990 - IX R 21/86

    Erhöhte Absetzungen bei mittelbarer Grundstücksschenkung durch einen …

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 59/94
    Schließlich ist nach dem Senatsurteil vom 15. Mai 1990 IX R 21/86 (BFHE 162, 26, BStBl II 1992, 67) einem zur Inanspruchnahme von AfA berechtigten Vorbehaltsnießbraucher auch ein Schenker gleichzustellen, der mit seinen Mitteln einem zu Beschenkenden den Kauf eines von ihm, dem Schenker, im voraus bestimmten Grundstücks ermöglicht, sich bei der Schenkung ein Nießbrauchsrecht an dem Grundstück vorbehält und dieses anschließend zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt.
  • BFH, 24.04.1990 - IX R 9/86

    AfA bei einem unentgeltlich zugewendeten dinglichen Wohnungsrecht

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 59/94
    Die Befugnis setzt nicht zwingend voraus, daß er bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer ist (Senatsurteil vom 24. April 1990 IX R 9/86, BFHE 160, 522, BStBl II 1990, 888).
  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 35/79

    Zur Berechtigung des Vorbehaltsnießbrauchers zur Inanspruchnahme der AfA

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 59/94
    Er nutzt nämlich das Grundstück ununterbrochen aufgrund eigenen Rechts (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juli 1981 VIII R 35/79, BFHE 134, 133, BStBl II 1982, 380).
  • BFH, 28.03.1995 - IX R 126/89

    AfA-Berechtigung bei Vorbehalt eines obligatorischen Nutzungsrechts

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 59/94
    Dasselbe gilt nach dem Senatsurteil vom 28. März 1995 IX R 126/89 (BFHE 177, 412) auch dann, wenn ein Steuerpflichtiger ein Grundstück unter Vorbehalt eines schuldrechtlichen Nutzungsrechts überträgt.
  • FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15

    Rechtsstreit um die steuerliche Beurteilung der Überlassung eines Pkw im Rahmen …

    Soweit ersichtlich war der IX. Senat des BFH bereits im Urteil vom 7. Mai 1996 (IX R 59/94, BStBl II 1997, 196) davon ausgegangen, dass Mietverträge unter nahestehenden Personen der Besteuerung nicht zugrunde zu legen seien, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspreche.
  • BFH, 26.11.1996 - IX R 33/94

    AfA bei entgeltlichem Erwerb eines Nießbrauchsrechts

    Grundsätzlich ist derjenige befugt, AfA nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 EStG geltend zu machen, der den Tatbestand der Vermietung nach § 21 Abs. 1 EStG erfüllt und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Wirtschaftsgut getragen hat (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281; Senatsurteil vom 4. Juni 1996 IX R 59/94, Der Betrieb -- DB -- 1996, 2367; BFH- Urteil vom 28. September 1995 IV R 7/94, BFHE 180, 255, BStBl II 1996, 440, mit Nachweisen).

    Deshalb hat die Rechtsprechung das Recht auf die Inanspruchnahme von AfA einem Vorbehaltsnießbraucher zugesprochen, sofern und soweit er die Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen hat, bevor er das Grundstück unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übereignete, wenn er nunmehr aufgrund seines dinglichen Rechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (zuletzt Senatsurteil in DB 1996, 2367).

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Rechtsprechung
   BFH, 16.07.1997 - III R 266/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1317
BFH, 16.07.1997 - III R 266/94 (https://dejure.org/1997,1317)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1997 - III R 266/94 (https://dejure.org/1997,1317)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - III R 266/94 (https://dejure.org/1997,1317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 6 Abs. 3 InvZulVO
    Investitionszulage; Verwendung eines amtlich nicht vorgesehenen Vordrucks

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZV § 6 Abs 3, InvZulG § 11 Abs 1
    Antrag; Umdeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 184, 142
  • BB 1998, 412
  • BB 1998, 92
  • DB 1998, 171
  • BStBl II 1998, 31
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.04.1972 - V R 16/69

    Anträge - Erklärungen - Amtliches Muster - Amtliche Vordrucke

    Auszug aus BFH, 16.07.1997 - III R 266/94
    Dabei können neben den positiven Angaben auch ggf. verneinende Antworten von Bedeutung sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. April 1972 V R 16/69, BFHE 105, 416, BStBl II 1972, 725).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 26/00

    Vorbehalt der Nachprüfung; Abhilfebescheid; Einspruch

    Anlässlich der Vorbereitung einer Investitionszulagen-Sonderprüfung wurde dem FA das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Juli 1997 III R 266/94 (BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31) bekannt, nach dem nur der amtliche Vordruck für das jeweilige Jahr verwendet werden darf.

    Es führte bezugnehmend auf das BFH-Urteil in BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31 aus, der auf dem Formular IZ (91) gestellte Antrag sei unwirksam, der auf dem richtigen Vordruck gestellte Antrag erst nach Ablauf der Antragsfrist eingegangen.

  • BFH, 21.03.2002 - III R 30/99

    Lfd. Nummer

    Erfahrungsgemäß häufen sich gerade kurz vor Ablauf der Antragsfrist die Anträge, so dass von dem beklagten FA nicht erwartet werden konnte, innerhalb von nur zwei Tagen alle eingegangenen Anträge auf ihre formelle Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen, um eventuell entdeckte Fehler durch die Antragstellerin noch fristgerecht beheben zu lassen (vgl. auch BFH-Urteile vom 30. März 1979 III R 8/77, BFHE 127, 486, BStBl II 1979, 450, unter 3. der Gründe; vom 16. Juli 1997 III R 266/94, BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31, unter II. 1. der Gründe).
  • FG Niedersachsen, 19.12.2001 - 2 K 119/98

    Vertrauensschutz bei unter Verwendung eines unzutreffenden Vordrucks und unter …

    Insoweit kommt nämlich in § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZulG klar zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber die Antragstellung nur auf dem zutreffenden Vordruck akzeptieren wollte (BFH-Urteil vom 16. Juli 1997, III R 266/94, BStBl. II 1998, 31).

    Eine Ausnahme von der strengen Vorgabe der Verwendung amtlicher Vordrucke in § 6 Abs. 3 InvZulG ist allenfalls dann denkbar, wenn offensichtlich ist, dass zwischen dem verwendeten nicht amtlichen Vordruck, etwa wie bei einer Fotokopie von dem amtlichen Vordruck, keine Abweichungen bestehen (BFH-Urteil vom 16. Juli 1997, III R 266/94, a.a.O.).

    Die Kenntnis des Gesetzes muss von einem Antragsteller erwartet werden (BFH-Urteil vom 16. Juli 1997, III R 266/94, a.a.O.).

  • BFH, 17.12.1998 - III R 87/96

    Investitionszulagenantrag per Telefax

    Ungeachtet dessen ist insoweit zwar einerseits auf das Senatsurteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94 (BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31, Abschn. II Ziff. 1, 3. Absatz der Entscheidungsgründe) zu verweisen, in dem der Senat bei der Verwendung einer Fotokopie des amtlichen Vordrucks eine Ausnahme von der strengen Vorgabe der Verwendung amtlicher Vordrucke (in § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Beantragung und die Gewährung von Investitionszulagen für Anlageinvestitionen) für möglich gehalten hat.
  • BFH, 04.08.1999 - III R 60/97

    Amtlicher Vordruck für Investitionszulagenantrag

    Ein unter Verwendung eines nicht amtlichen oder eines nicht für das Kalenderjahr 1991 vorgesehenen amtlichen Vordrucks gefertigter Investitionszulagenantrag für das Kalenderjahr 1991 ist nur dann gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1991 wirksam "nach amtlichem Vordruck" gestellt, wenn das verwendete Formular in allen Einzelheiten dem amtlichen Formular für das Kalenderjahr 1991 entspricht (Fortführung der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZV im Urteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94, BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31).

    Zu der vergleichbaren Regelung in § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZV, wonach der Antrag auf Investitionszulage "auf einem amtlichen Vordruck, der von dem zuständigen FA anzufordern ist", zu erstellen ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94 (BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31) entschieden, die Anspruchsvoraussetzungen seien nur dann vollständig, wenn bei der Antragstellung das amtliche Formular --als Tatbestandsvoraussetzung-- verwendet werde.

  • BFH, 26.06.2003 - III R 16/01

    Investitionszulage auf Anzahlungen

    Das FA war zwar nicht gemäß § 89 Satz 1 AO 1977 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 1993 verpflichtet, den sowohl im Streitjahr 1993 als auch im Kalenderjahr 1994 bei der Beantragung der Investitionszulage fachkundig vertretenen Kläger auf die Notwendigkeit eines erneuten Investitionszulagenantrags für das Jahr der Lieferung des VW-Kastenwagens hinzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94, BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31).
  • FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98

    Bindung des Finanzamts an den Grundsatz von Treu und Glauben trotz Vorbehalts der …

    Rn. 4 Im Rahmen der angekündigten Investitionszulagen-Sonderprüfung wurde dem FA sodann das Urteil des Bundesfinanzhofes (- BFH -) vom 16. Juli 1997 bekannt (III R 266/94, BStBl II 1998, 31), in dem der BFH einen Antrag auf Investitionszulage nach der Investitionszulagenverordnung der DDR (InvZulVO) als unwirksam angesehen hatte, weil er auf dem Vordruck des Investitionszulagengesetzes (InvZulG 1991) gestellt worden war.

    Rn. 6 Die Klägerin ist der Ansicht, aus dem Urteil des BFH vom 16. Juli 1997 (aaO.), das zur InvZulVO und einem anderen Gesetzeswortlaut ergangen sei, lasse sich die Rechtsansicht des FA nicht begründen.

  • BFH, 17.06.1999 - III R 54/97

    InvZul; Verwendung von Vordrucken

    Zu der vergleichbaren Regelung in § 6 Abs. 3 Satz 1 InvZV, wonach der Antrag auf Investitionszulage "auf einem amtlichen Vordruck, der von dem zuständigen FA anzufordern ist", zu erstellen ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94 (BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31) entschieden, die Anspruchsvoraussetzungen seien nur vollständig erfüllt, wenn bei der Antragstellung das amtliche Formular --als Tatbestandsvoraussetzung-- verwendet werde.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung in BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31 ausgeführt hat, besteht eine derartige Hinweispflicht für die Finanzbehörden grundsätzlich nicht.

  • BFH, 07.09.2000 - III R 39/98

    Investitionszulagenantrag bei Mehrfachzuständigkeit

    Diese Auslegung ist sachgerecht, denn die Vorschrift des § 6 InvZulG 1991 und der in den dort genannten strengen formellen Voraussetzungen zum Ausdruck kommende Sinn und Zweck, eine zügige und zuverlässige Zulagengewährung sicherzustellen (BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94, BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31), verlangen schon aus Gründen der Praktikabilität und zum Schutz des Antragstellers eine derartige Auslegung, damit Unsicherheiten vermieden werden, die dann auftreten, wenn bei Antragstellung noch keines der örtlich zuständigen FÄ mit der Einkommensbesteuerung befasst ist.
  • BFH, 17.12.1998 - III R 101/96

    InvZul-Antrag; Übermittlung per Telefax

    Ungeachtet dessen ist insoweit zwar einerseits auf das Senatsurteil vom 16. Juli 1997 III R 266/94 (BFHE 184, 142, BStBl II 1998, 31, Abschn. II Ziff. 1, 3. Absatz der Entscheidungsgründe) zu verweisen, in dem der Senat bei der Verwendung einer Fotokopie des amtlichen Vordrucks eine Ausnahme von der strengen Vorgabe der Verwendung amtlicher Vordrucke (in § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Beantragung und die Gewährung von Investitionszulagen für Anlageinvestitionen) für möglich gehalten hat.
  • BFH, 03.02.2000 - III R 4/97

    Atypisch stille Gesellschaft: Antrag auf Investitionszulage

  • FG Köln, 30.04.1998 - 2 K 7853/96

    Entscheidung über Fristverlängerung als Verwaltungsakt; Festsetzung von …

  • FG Köln, 12.03.1998 - 2 K 7220/95
  • FG Thüringen, 27.08.1998 - II 198/97

    Formale Voraussetzungen des Antrags auf Gewährung von Investitionszulage

  • FG Köln, 12.03.1998 - 2 K 1661/96

    Gewährung von Vorsteuervergütungen unter rückwirkender Fristverlängerung wegen …

  • FG Thüringen, 28.01.1998 - I 288/97

    Anspruchsvoraussetzungen auf Gewährung von Investitionszulage; Rückforderung …

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