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Rechtsprechung
   BFH, 30.03.2000 - III R 58/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2456
BFH, 30.03.2000 - III R 58/97 (https://dejure.org/2000,2456)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2000 - III R 58/97 (https://dejure.org/2000,2456)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2000 - III R 58/97 (https://dejure.org/2000,2456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG 1991 § 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Fernwärmeversorgungsunternehmen - Fernwärmelieferungsvertrag - Fremde Gebäude - Hausanschlussstationen - Betriebsvorrichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1991) § 2 S. 1
    Hausanschlussstationen als Betriebsvorrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 2 InvZulG 1991
    Investitionszulage; Hausanschlussstationen eines Fernwärmeversorgungsunternehmens

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 2 J: 1991, BewG § 94 Abs 2
    Fernwärme; Leitungsnetz; Selbständigkeit; Wirtschaftsgut

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 176
  • BFHE 192, 76
  • BB 2000, 1510
  • DB 2000, 1547
  • BStBl II 2000, 449
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 30.03.2000 - III R 58/97
    Demgemäß sind Betriebsvorrichtungen i.S. von § 68 Abs. 2 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter und gemäß § 2 Satz 1 InvZulG 1991 investitionszulagenbegünstigt (Senatsurteil vom 6. August 1998 III R 28/97, BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144, m.w.N.).

    Auf den Gesichtspunkt des einheitlichen oder --im Verhältnis zum Gebäude-- unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs kommt es nicht an (Senatsurteil in BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144, m.w.N.).

    Entsprechend hat der Senat für in fremden Gebäuden errichtete Heizstationen entschieden (Senatsurteil in BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144).

    Die von der Klägerin aufgestellten Hausanschlussstationen unterscheiden sich von den Heizstationen im Urteil des Senats in BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144 dadurch, dass in den Hausanschlussstationen das im Fernwärmenetz zirkulierende Heißwasser auf die in den Gebäuden erforderliche Temperatur gekühlt wird, während die Heizstationen dem Wasser die entsprechende Wärme zuführen.

    Diese Fälle sind, wie der Senat in dem Urteil in BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144, entsprechend ausgeführt hat, nicht mit einer Sachgestaltung vergleichbar, wie sie hier zu beurteilen ist, in dem ein Gewerbetreibender im Gebäude eines Dritten, das er als solches nicht nutzt, eine Anlage errichtet, die er unmittelbar zur Ausübung seines Gewerbes einsetzt.

    Auch insoweit ist der Sachverhalt des Streitfalls vergleichbar mit der dem Senatsurteil in BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144 zu Grunde liegenden Gestaltung.

    Die Abnehmer haben dementsprechend --wie im Fall des Urteils in BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144-- auch keine Einwirkungsmöglichkeit auf die Stationen.

    Damit sind sie dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Klägerin zu dienen und rechnen deshalb auch zu ihrem Anlagevermögen (vgl. Senatsurteil in BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144, m.w.N.).

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …

    Auszug aus BFH, 30.03.2000 - III R 58/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) rechneten jedoch nur solche Bestandteile nicht zum Gebäude, die nicht der Nutzung des Gebäudes selbst, sondern einem davon verschiedenen Zweck, nämlich unmittelbar einem in dem Gebäude ausgeübten Betrieb dienten (Beschluss des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).

    Die vom FA für seine Meinung herangezogenen Entscheidungen des BFH betreffen Fälle des Einbaus von der Nutzung des Gebäudes dienenden Einrichtungen durch den Eigentümer oder den Mieter selbst (Beschluss des BFH in BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; Urteil des BFH vom 29. Oktober 1976 III R 131/74, BFHE 121, 231, BStBl II 1977, 143).

  • BFH, 06.06.1984 - II R 184/81

    Grunderwerbsteuer - Zwangsversteigerung - Erbbaurecht

    Auszug aus BFH, 30.03.2000 - III R 58/97
    Im Hinblick darauf, dass die Klägerin ihre Revision zurückgenommen hat, waren die Kosten nach Zeitabschnitten zu verteilen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 1984 II R 184/81, BFHE 141, 333, BStBl II 1985, 261, und vom 25. April 1990 X R 135/87, BFHE 160, 325, BStBl II 1990, 742, insoweit nicht veröffentlicht).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 135/87

    Abzugsverbot für Umsatzsteuer auf sog. Repräsentations-Eigenverbrauch ist bei …

    Auszug aus BFH, 30.03.2000 - III R 58/97
    Im Hinblick darauf, dass die Klägerin ihre Revision zurückgenommen hat, waren die Kosten nach Zeitabschnitten zu verteilen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 1984 II R 184/81, BFHE 141, 333, BStBl II 1985, 261, und vom 25. April 1990 X R 135/87, BFHE 160, 325, BStBl II 1990, 742, insoweit nicht veröffentlicht).
  • BFH, 11.01.1991 - III R 60/89

    Nichtanwendungserlaß - Nachprüfung - Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 30.03.2000 - III R 58/97
    Das Rohrleitungsnetz der Klägerin zählt ebenfalls zu den Betriebsvorrichtungen und damit zu den beweglichen Wirtschaftsgütern, da die Klägerin durch das Leitungsnetz ihr die Lieferung von Fernwärme umfassendes Unternehmen unmittelbar betreibt (Urteil des Senats vom 11. Januar 1991 III R 60/89, BFHE 163, 286, BStBl II 1992, 5).
  • BFH, 08.02.1996 - III R 126/93

    Für die selbständige Bewertungsfähigkeit von Wirtschaftsgütern ist …

    Auszug aus BFH, 30.03.2000 - III R 58/97
    Die selbstständige Bewertbarkeit geht regelmäßig verloren, wenn die miteinander verbundenen Gegenstände für sich allein unvollständig erscheinen oder ein Gegenstand ohne den/die anderen gar ein negatives Gepräge hat (Urteil des Senats vom 8. Februar 1996 III R 126/93, BFHE 180, 480, BStBl II 1996, 542).
  • BFH, 29.10.1976 - III R 131/74

    Keine Investitionszulage für Einbau einer Zentralheizung in gemieteten …

    Auszug aus BFH, 30.03.2000 - III R 58/97
    Die vom FA für seine Meinung herangezogenen Entscheidungen des BFH betreffen Fälle des Einbaus von der Nutzung des Gebäudes dienenden Einrichtungen durch den Eigentümer oder den Mieter selbst (Beschluss des BFH in BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; Urteil des BFH vom 29. Oktober 1976 III R 131/74, BFHE 121, 231, BStBl II 1977, 143).
  • FG Niedersachsen, 06.07.2017 - 6 K 150/16

    Körperschaftsteuer 2008

    Das Gericht hält es im Streitfall in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH zur Berücksichtigung unterschiedlicher Quoten für die mehreren Zeitabschnitte eines Revisionsverfahrens für geboten, auf Grund der zeitabschnittsweise eingetretenen Änderung des Klagegegenstandes und der damit einhergehenden Streitwertänderung für die jeweiligen Zeitabschnitte unterschiedliche Quoten zu ermitteln und festzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 1984 II R 184/81, BStBl II 1985, 261; BFH-Urteil vom 30. März 2000 III R 58/97, BStBl II 2000, 449; vgl. auch Ratschow in Gräber, FGO, § 136 Rdz 5).
  • BFH, 20.11.2003 - III R 4/02

    Wirtschaftliches Eigentum bei Mietereinbauten

    Wer im Zusammenhang mit der Errichtung einer Heizstation Heizkörper, Steigleitungen und Anbindungen an eine Heizstation in ein fremdes Gebäude einbaut, ist in der Regel schon mangels ausschließlicher Nutzungsbefugnis nicht deren wirtschaftlicher Eigentümer (Fortführung der Senatsurteile vom 6. August 1998 III R 28/97, BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144; vom 30. März 2000 III R 58/97, BFHE 192, 176, BStBl II 2000, 449).

    Damit hatte der Wärmelieferant nicht nur die alleinige Sachherrschaft über die Heizstation, sondern konnte zu jedem Zeitpunkt wirtschaftlich über deren Wert verfügen (BFH, Urteil in BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144; s. auch das zu einem vergleichbaren Sachverhalt ergangene Senatsurteil vom 30. März 2000 III R 58/97, BFHE 192, 176, BStBl II 2000, 449, bezüglich Hausanschlussstationen).

  • BFH, 02.04.2014 - V R 62/10

    Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das …

    Mit Blick auf die Rücknahme der Revision durch die Familienkasse sind die Kosten nach Zeitabschnitten zu verteilen (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 2000 III R 58/97, BFHE 192, 176, BStBl II 2000, 449, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2001 - I R 82/00

    Betrieb eines Blockheizkraftwerks als Betrieb gewerblicher Art (BgA); verdeckte …

    Zu einer abweichenden Beurteilung führt nicht der Umstand, dass einerseits das BHKW auf dem Gelände des Klärwerks errichtet (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 2000 III R 58/97, BFHE 192, 76, BStBl II 2000, 449, zu Hausanschlussstationen von Fernwärmeversorgungsunternehmen) und auf dessen Bedürfnisse abgestimmt wurde und andererseits die angelieferten Faulgasmengen im Wesentlichen ausreichten, um den Betrieb des Klärwerks sicherzustellen und das BHKW auszulasten.
  • BFH, 07.03.2002 - III R 13/99

    Betriebsgebäude - Wärmeversorgung - Versorgungsanlage - Zulagenbegünstigtes …

    Ferner setzt eine begünstigte Investition voraus, dass ein selbstständiges Wirtschaftsgut und nicht lediglich ein unselbstständiger Teil eines anderen bereits bestehenden Wirtschaftsguts angeschafft oder hergestellt wird (Senatsurteil vom 30. März 2000 III R 58/97, BFHE 192, 176, BStBl II 2000, 449).
  • BFH, 03.02.2000 - III B 100/98

    Begründungsanforderungen - Verbreitung der Fernwärmeversorgung - Rohrleitungsnetz …

    Im Übrigen geht es in dem Urteil des FG Brandenburg vom 3. Juni 1997 3 K 116/96 I (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 1327, Revision III R 58/97) nicht um Fernwärmeleitungen, sondern um Hausanschlussstationen.
  • BFH, 27.06.2001 - I R 83/00

    Körperschaftssteuer - Stadtwerke - Hoheitliche Aufgabe - Daseinsvorsorge - …

    Zu einer abweichenden Beurteilung führt nicht der Umstand, dass einerseits das BHKW auf dem Gelände des Klärwerks errichtet (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 2000 III R 58/97, BFHE 192, 76, BStBl II 2000, 449, zu Hausanschlussstationen von Fernwärmeversorgungsunternehmen) und auf dessen Bedürfnisse abgestimmt wurde und andererseits die angelieferten Faulgasmengen im Wesentlichen ausreichten, um den Betrieb des Klärwerks sicherzustellen und das BHKW auszulasten.
  • BFH, 27.06.2001 - I R 84/00

    Körperschaftssteuer - Stadtwerke - Hoheitliche Aufgabe - Daseinsvorsorge - …

    Zu einer abweichenden Beurteilung führt nicht der Umstand, dass einerseits das BHKW auf dem Gelände des Klärwerks errichtet (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 2000 III R 58/97, BFHE 192, 76, BStBl II 2000, 449, zu Hausanschlussstationen von Fernwärmeversorgungsunternehmen) und auf dessen Bedürfnisse abgestimmt wurde und andererseits die angelieferten Faulgasmengen im Wesentlichen ausreichten, um den Betrieb des Klärwerks sicherzustellen und das BHKW auszulasten.
  • BFH, 27.06.2001 - I R 85/00

    Körperschaftssteuer - Stadtwerke - Hoheitliche Aufgabe - Daseinsvorsorge - …

    Zu einer abweichenden Beurteilung führt nicht der Umstand, dass einerseits das BHKW auf dem Gelände des Klärwerks errichtet (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 2000 III R 58/97, BFHE 192, 76, BStBl II 2000, 449, zu Hausanschlussstationen von Fernwärmeversorgungsunternehmen) und auf dessen Bedürfnisse abgestimmt wurde und andererseits die angelieferten Faulgasmengen im Wesentlichen ausreichten, um den Betrieb des Klärwerks sicherzustellen und das BHKW auszulasten.
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