Rechtsprechung
| BFH, 28.06.2000 - V R 55/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
FGO § 90a
- Judicialis
FGO § 90a
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- Simons & Moll-Simons
FGO § 90a
- Wolters Kluwer
Gerichtsbescheid - Verzicht des Klägers auf mündliche Verhandlung - Zulassung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 90a
Mündliche Verhandlung und Gerichtsbescheid - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 79a FGO
Finanzgerichtsordnung; Verfahrensfehler durch Erlass eines Gerichtsbescheids mit Zulassung der Revision
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 15.06.1998 - 12 K 145/95
- BFH, 28.06.2000 - V R 55/98
Papierfundstellen
- BFHE 192, 228
- NVwZ-RR 2001, 208
- BB 2000, 2350
- DB 2000, 2357
- BStBl II 2001, 31
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.10.1997 - VIII R 4/96
Revisionsbegründung wegen Erlass eines Überraschungsurteils und Verstoß gegen den …
Auszug aus BFH, 28.06.2000 - V R 55/98
Hat das FG in dem Gerichtsbescheid die Revision zugelassen (§ 90a Abs. 2 Nr. 1 FGO), kann der Beteiligte keine mündliche Verhandlung vor dem FG beantragen, sondern nur Revision einlegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Oktober 1997 VIII R 4/96, BFH/NV 1998, 1195;… List in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 90a Rz. 8;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 90a Rz. 12;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 90a FGO Tz. 11).
- BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98
Verletzung des Rechts auf Gehör
Auch darf das FG, wenn es den Erlass eines Gerichtsbescheids gemäß § 90a FGO für zweckmäßig hält, einem Kläger, der ersichtlich nicht auf mündliche Verhandlung verzichten will, nicht durch Zulassung der Revision die Möglichkeit nehmen, sein Begehren in einer mündlichen Verhandlung zu erläutern (BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 V R 55/98, BFHE 192, 228, BStBl II 2001, 31). - BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00
Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer …
Der Erlass eines Gerichtsbescheids anstelle eines Urteils aufgrund mündlicher Verhandlung begründet zwar einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn der streiterhebliche Sachverhalt nicht aufgeklärt ist und dem Kläger, der ersichtlich auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht verzichten will, durch die Vorgehensweise des FG die Möglichkeit genommen wird, sein Klagebegehren im Tatsächlichen weiter zu erläutern (BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 V R 55/98, BFHE 192, 228, BStBl II 2001, 31). - BFH, 01.03.2001 - IV R 90/99
Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Ehegatten - Steuerberater - …
Nach dem BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 V R 55/98 (BFHE 192, 228, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 1226) durfte in dieser Weise deshalb nicht entschieden werden, wenn ersichtlich war, dass der Kläger nicht auf mündliche Verhandlung verzichten wollte.
- BFH, 16.05.2002 - V R 56/00
Vorsteuerabzug bei Bauleistungen
Es liegt unter diesen Umständen kein "geeigneter Fall" (§ 90a Abs. 1 FGO) für eine derartige Entscheidung vor (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 V R 55/98, BFHE 192, 228, BStBl II 2001, 31). - BFH, 23.01.2001 - XI R 20/00
Gerichtsbescheid; Zulassung der Revision
Es liegt unter diesen Umständen kein "geeigneter Fall" vor (§ 90a Abs. 1 FGO), der einen solchen Gerichtsbescheid rechtfertigt (vgl. im Einzelnen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2000 V R 55/98, BFHE 192, 228, Der Betrieb 2000, 2357). - BFH, 22.04.2008 - X B 261/07
Antrag auf mündliche Verhandlung
Auch das BFH-Urteil vom 28. Juni 2000 V R 55/98 (BFHE 192, 228, BStBl II 2001, 31) bezog sich auf § 90a Abs. 2 FGO a.F. Im Streitfall hatte das FG hingegen die Revision nicht zugelassen, und nach § 90a Abs. 2 FGO in der derzeitigen Fassung können die Beteiligten auch dann mündliche Verhandlung beantragen, wenn die Revision im FG-Urteil zugelassen wurde. - FG Köln, 27.11.2007 - 8 K 3037/06
Bemessung der Absetzungen für Abnutzung (AfA ) einer Windkraftanlage unter der …
Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Gerichte nicht bindend (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BStBl II 2001, 31;vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BStBl II 1992, 1000). - FG Niedersachsen, 17.08.2023 - 9 K 10136/21
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben
Der Zulässigkeit der Entscheidung durch Gerichtsbescheid steht dabei insbesondere nicht entgegen, dass die Klägerin nicht auf mündliche Verhandlung verzichtet hat (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juni 2000 V R 55/98, BFHE 192, 228, BStBl II 2001, 31). - FG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 K 333/07
Bestimmung des Abschreibungszeitraums der von einer Kommanditgesellschaft (KG) …
Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Gerichte nicht bindend (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 74/97, BStBl II 2001, 31; vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BStBl II 1992, 1000).
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