Rechtsprechung
| BFH, 09.10.2002 - V R 81/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
AO 1977 § 233a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 33 Abs. 1
- Judicialis
AO 1977 § 233a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 33 Abs. 1
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
AO 1977 § 233a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 33 Abs. 1
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 233a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 33 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer - Charakter als Umsatzsteuer - Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer - Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht - Wesentliche Merkmale der Mehrwertsteuer
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Nachzahlungszinsen weisen nicht die wesentlichen Merkmale einer Mehrwertsteuer auf
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Nachzahlungszinsen zur USt sind EG-rechtskonform
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 233a AO
Abgabenordnung; Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 275/01
- BFH, 09.10.2002 - V R 81/01
Papierfundstellen
- BFHE 199, 507
- BB 2002, 2594
- BB 2003, 319
- DB 2003, 26
- BStBl II 2002, 887
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 09.03.2000 - C-437/97
Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …
Auszug aus BFH, 09.10.2002 - V R 81/01
Solche steuerlichen Maßnahmen sind zumindest Steuern, Abgaben und Gebühren, die die wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer aufweisen, auch wenn sie nicht in allen Punkten mit dieser übereinstimmen (vgl. EuGH-Urteil vom 9. März 2000 Rs. C-437/97 --Krankenhausverein Wien--, Slg. I-2000, 1157, UR 2000, 242, StRK, Richtlinie 77/388/EWG, Art. 33, Rechtsspruch 12, Rdnr. 20, 21).c) Diese wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind, wie der EuGH bereits mehrfach ausgeführt hat (vgl. EuGH-Urteil in Slg. I-2000, 1157, UR 2000, 242, StRK, Richtlinie 77/388/EWG, Art. 33, Rechtsspruch 12, Rdnr. 22, m.w.N.), die folgenden:.
Weist eine Steuer, Abgabe oder Gebühr auch nur eines dieser wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer nicht auf, steht Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG der Beibehaltung oder Einführung dieser Steuer, Abgabe oder Gebühr nicht entgegen (vgl. EuGH-Urteil in Slg. I-2000, 1157, UR 2000, 242, StRK, Richtlinie 77/388/EWG, Art. 33, Rechtsspruch 12, Rdnr. 23, m.w.N.).
§ 233a AO 1977 zielt dagegen nicht darauf ab, bestimmte oder sämtliche Umsätze eines Unternehmers zu erfassen (vgl. dazu EuGH-Urteil in Slg. I-2000, 1157, UR 2000, 242, StRK, Richtlinie 77/388/EWG, Art. 33, Rechtsspruch 12, Rdnr. 24, m.w.N.).
- BFH, 12.04.2000 - XI R 21/97
Erlass von Nachforderungszinsen
Auszug aus BFH, 09.10.2002 - V R 81/01
d) Nach § 233a AO 1977 festgesetzte Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer weisen diese wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer nicht auf (vgl. bereits Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2000 XI R 21/97, BFH/NV 2000, 1178, unter II. 3.). - EuGH, 03.03.1988 - 252/86
Bergandi / Directeur général des impôts
Auszug aus BFH, 09.10.2002 - V R 81/01
b) Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG verbietet es den Mitgliedstaaten, Steuern, Abgaben und Gebühren beizubehalten oder einzuführen, die den Charakter von Umsatzsteuern haben (vgl. z.B. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 3. März 1988 Rs. 252/86 --Bergandi--, Slg. 1988, 1343, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Richtlinie 77/388/EWG, Art. 33, Rechtsspruch 3, Rdnr. 10 und 11). - EuGH, 08.06.1999 - C-338/97
Pelzl u.a. - Artikel 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG - Umsatzsteuern - …
Auszug aus BFH, 09.10.2002 - V R 81/01
Denn auch wenn man davon ausgehen kann, dass ein Unternehmer, der an den Endverbraucher verkauft, bei seiner Preisbildung die in seine Kosten eingeflossenen Nachzahlungszinsen berücksichtigt, so haben doch nicht alle Unternehmer die Möglichkeit, die Belastung in dieser Weise oder in vollem Umfang abzuwälzen (vgl. EuGH-Urteil vom 8. Juni 1999 Rs. C-338/97, C-344/97 und C-390/97 --Pelzl u.a.--, Slg. I-1999, 3119, UR 1999, 328, StRK, Richtlinie 77/388/EWG, Art. 33, Rechtsspruch 11, Rdnr. 24).
- BFH, 10.11.2010 - XI R 79/07
Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von …
Rn. 32 Vielmehr dienen die vom EuGH in Rz 21 seines Urteils --Pelzl-- in Slg. 1999, I-3119, HFR 1999, 853, UR 1999, 328 genannten vier wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer (…vgl. auch EuGH-Urteil vom 11. Oktober 2007 Rs. C-283, 312/06 --Kögaz--, Slg. 2007, I-8463, BFH/NV Beilage 2008, 44; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887, unter II.3.c). - BFH, 26.02.2007 - II R 2/05
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in …
Diese wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind die folgenden: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (…EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, BFH/NV 2007, Beilage 1, 83, m.w.N.; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887).Weist eine Steuer, Abgabe oder Gebühr auch nur eines dieser wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer nicht auf, steht Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG der Beibehaltung oder Einführung dieser Steuer, Abgabe oder Gebühr nicht entgegen (…EuGH-Urteil in BFH/NV 2007, Beilage 1, 83, m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887).
- BFH, 23.11.2010 - V B 119/09
Kein Abzug der Versicherungsteuer als Vorsteuer
Damit eine Steuer "Mehrwertsteuer" im Sinne der Richtlinie 77/388/EWG ist, müssen vier Merkmale erfüllt sein, nämlich (1) die allgemeine Geltung für alle sich auf Gegenstände oder Dienstleistungen beziehenden Geschäfte, (2) die Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält, (3) die Erhebung dieser Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze und (4) der Abzug der auf den vorhergehenden Produktions- und Vertriebsstufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Mehrwertsteuer, so dass sich diese Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (…vgl. z.B. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 11. Oktober 2007 C-283/06 und C-312/06, KÖGÁZ u.a., Slg. 2007, I-8463 Rdnr. 37;… EuGH-Beschluss vom 27. November 2008 C-156/08, Vollkommer, Deutsches Steuerrecht 2009, 223 Rdnr. 31 zur deutschen Grunderwerbsteuer; BFH-Entscheidung vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887).
- BFH, 02.04.2008 - II R 4/06
Lotteriesteuerpflicht einer an eine genehmigte Lotterie angehängten Lotterie
Diese wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind die folgenden vier: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Produktions- und Vertriebsstufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (EuGH-Urteile vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, Slg. 2006, I-9373, m.w.N., und vom 11. Oktober 2007 C-283/06, KÖGAZ u.a., Umsatzsteuer-Rundschau 2007, 906; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887;… BFH-Beschluss vom 1. Februar 2007 II B 51/06, BFH/NV 2007, 987). - BFH, 01.09.2010 - V R 32/09
Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit …
Rn. 24 Die wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind die folgenden: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (…EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, Slg. 2006, I-9373, BFH/NV Beilage 2007, 83 Rdnr. 28, m.w.N.; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887;… BFH-Beschluss vom 1. Februar 2007 II B 51/06, BFH/NV 2007, 987). - BFH, 01.02.2007 - II B 51/06
Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß
Diese wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind die folgenden: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (…EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, BFH/NV 2007, Beilage 1, 83, m.w.N.; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887).Weist eine Steuer, Abgabe oder Gebühr auch nur eines dieser wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer nicht auf, steht Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG der Beibehaltung oder Einführung dieser Steuer, Abgabe oder Gebühr nicht entgegen (…EuGH-Urteil in BFH/NV 2007, Beilage 1, 83, m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887).
- BFH, 01.02.2007 - II B 58/06
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes
Diese wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer sind die folgenden: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (…EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2006 C-475/03, Banca popolare di Cremona, BFH/NV 2007, Beilage 1, 83, m.w.N.; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887).Weist eine Steuer, Abgabe oder Gebühr auch nur eines dieser wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer nicht auf, steht Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG der Beibehaltung oder Einführung dieser Steuer, Abgabe oder Gebühr nicht entgegen (…EuGH-Urteil in BFH/NV 2007, Beilage 1, 83, m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887).
- BFH, 11.12.2025 - V R 7/24
Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht
Die Verzinsung, der im Rahmen einer saldierenden Steuerberechnung (§ 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 UStG) alle Steuerentstehungstatbestände des § 13 Abs. 1 UStG --unter Einschluss von Berichtigungstatbeständen wie § 15a, § 17 UStG-- unterliegen, hat nicht den Charakter einer Umsatzsteuer (Art. 401 MwStSystRL; vgl. zu den Kriterien EuGH-Urteil Banca popolare di Cremona vom 03.10.2006 - C-475/03, EU:C:2006:629, Rz 28; BFH-Urteil vom 09.10.2002 - V R 81/01, BFHE 199, 507, BStBl II 2002, 887, unter II.3.d). - BFH, 28.11.2002 - V R 54/00
Nachzahlungszinsen bei rückwirkender Umsatzsteueroption
Zinsen zur Umsatzsteuer haben keinen umsatzsteuerähnlichen Charakter i.S. von Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, zur Veröffentlichung in BFHE bestimmt; vgl. auch Leonard, UR 2001, 469). - BFH, 06.11.2002 - V R 75/01
Nachzahlungszinsen bei freiwilligen Zahlungen
Schließlich verstößt die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer entgegen der Ansicht der Klägerin weder gegen den Grundsatz der Belastungsneutralität innerhalb der Unternehmerkette noch gegen Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG (vgl. Senatsurteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, zur Veröffentlichung in BFHE vorgesehen; ein neutralisierter Abdruck der Entscheidung ist beigefügt). - BFH, 31.07.2007 - V B 156/06
Vorsteuerabzug; Rechnungsvoraussetzungen
- FG Münster, 22.12.2022 - 5 V 1370/22
Aussetzung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über Säumniszuschläge zur …
- VGH Hessen, 05.03.2009 - 5 C 2256/07
Spielapparatesteuer nach dem Maßstab der Bruttokasse
- FG Rheinland-Pfalz, 18.04.2024 - 3 K 1936/22
Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 187/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- FG Hessen, 11.06.2024 - 6 K 1002/23
Zum Anspruch auf Erlass oder abweichende Feststellung von Nachzahlungszinsen zur …
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
Spielvergnügungssteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz …
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 191/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 190/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- FG Hamburg, 17.01.2008 - 7 V 166/07
Anknüpfung der Spielvergnügungsteuer an den Spieleinsatz
- FG Hamburg, 16.11.2007 - 7 V 142/07
AdV der Spielvergnügungsteuer wegen zum Teil
- BFH, 12.05.2003 - V B 265/02
Nachzahlungszinsen zur USt
- FG Bremen, 15.01.2010 - 2 K 64/09
Lotteriesteuerpflicht der mit Hilfe eines inländischen Wettvermittlers …
- FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07
Besteuerung des Spielvergnügens anhand des Spieleinsatzes als Bemessungsgrundlage
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