Rechtsprechung
| BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
UStG 1993 § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 9 Abs. 2; UStG 1999 § 27 Abs. 6: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer in den Jahren 1993 und 1994 errichteten und steuerpflichtig vermieteten Sporthalle - openjur.de
Überlassung von Sportanlagen an einen Betreiber; Vorsteuerabzug; Billigkeitsregelung des § 27 Abs. 6 UStG 1999
- Judicialis
UStG 1993 § 4 Nr. 12 Buchst. a; ; UStG 1993 § 9 Abs. 1; ; UStG 1993 § 9 Abs. 2; ; UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; UStG 1999 § 27 Abs. 6
- IWW
UStG 1993, UStG 1999
- Simons & Moll-Simons
UStG 1993 § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 9 Abs. 2; UStG 1999 § 27 Abs. 6; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer in den Jahren 1993 und 1994 errichteten und steuerpflichtig vermieteten Sporthalle trotz steuerrelevanter Aufteilung der Umsätze durch den Sporthallenbetreiber
- Betriebs-Berater
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer in den Jahren 1993 und 1994 errichteten und steuerpflichtig vermieteten Sporthalle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz 1993 ( UStG 1993) für die aufgrund der Errichtung einer Sporthalle in Rechnung gestellte Umsatzsteuer; Voraussetzungen für einen Ausschluss des Vorsteuerabzugs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pachtrecht - Verpachtung von Sportanlage: Einheitliche steuerpflichtige Leistung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die vermietete Sporthalle
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer Sporthalle
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer Sporthalle
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verpachtung von Sportanlagen: Einheitliche steuerpflichtige Leistung! (IMR 2010, 1096)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Schwimm- und Heilbäder
- Nutzungsüberlassung von Schwimmbädern
Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 06.07.2006 - 16 K 134/03
- BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07
Papierfundstellen
- BFHE 227, 200
- BB 2010, 213
- BStBl II 2010, 209
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- BFH, 31.05.2001 - V R 97/98
Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen
Auszug aus BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07
Es vertrat die Auffassung, dass das die bisherige Rechtsprechung ändernde Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Mai 2001 V R 97/98 (BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658), wonach die Überlassung von Sportanlagen regelmäßig nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes 1993 (UStG 1993) falle, nicht für die Verpachtung von Sportanlagen durch den Eigentümer an einen Betreiber gelte.Zwar sei aufgrund neuerer Rechtsprechung (BFH-Urteil in BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 18. Januar 2001 Rs. C-150/99 --Stockholm Lindöpark--, Slg. 2001, I-493) die Überlassung von Sportanlagen an Sportanlagennutzer als einheitliche Leistung steuerpflichtig.
Dem entspreche der Leitsatz des BFH-Urteils in BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658, wonach die Überlassung von Sportanlagen regelmäßig nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1993 falle und sich damit die höchstrichterliche Rechtsprechung geändert habe.
Der BFH hat mit Urteil in BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658 unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, die Überlassung von Sportanlagen falle regelmäßig nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1993, sie sei also umsatzsteuerpflichtig.
Denn es handelt sich bei § 27 Abs. 6 UStG 1999 nicht um eine Vorschrift, die § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1993 ändert, sondern um eine --über den ohnehin nach § 176 AO bestehenden Vertrauensschutz hinausgehende-- Billigkeitsregelung zugunsten der Betreiber von Sportanlagen in Reaktion auf die Änderung der bisherigen Rechtsprechung durch das Urteil in BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658.
Dementsprechend hat die Bundesregierung nach dem Ergehen des BFH-Urteils in BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658 zutreffend darauf hingewiesen, dass bei einem Festhalten an der bisherigen Regelung durch ein entsprechendes Gesetz ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht vorläge (…vgl. BTDrucks 14/9325, S. 2).
Eben deshalb, weil die --ggf. geänderte-- Rechtsprechung des BFH oder des EuGH auch mit Wirkung für die Vergangenheit gelten, hatte das Einspruchsverfahren des W beim FA im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren V R 97/98 gemäß § 363 AO geruht.
Die günstige Rechtslage, die für W aufgrund der Rechtsprechung des BFH in dem Urteil in BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658 eingetreten war, konnte der Gesetzgeber ihm aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes nicht rückwirkend entziehen.
- EuGH, 18.01.2001 - C-150/99
Stockholm Lindöpark - "Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames …
Auszug aus BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07
Zwar sei aufgrund neuerer Rechtsprechung (BFH-Urteil in BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 18. Januar 2001 Rs. C-150/99 --Stockholm Lindöpark--, Slg. 2001, I-493) die Überlassung von Sportanlagen an Sportanlagennutzer als einheitliche Leistung steuerpflichtig.Dieses Urteil beruht auf den Grundsätzen, die der EuGH in dem Urteil Stockholm Lindöpark in Slg. 2001, I-493 zur Auslegung des Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) und der Annahme einer einheitlichen Leistung aufgestellt hat.
Da die Entscheidung des EuGH in der Rs. Stockholm Lindöpark in Slg. 2001, I-493 und die darauf beruhende Änderung der Rechtsprechung des BFH mit Wirkung für die Vergangenheit gelten ("ex tunc"), hat der Sporthallenbetreiber in vollem Umfang steuerpflichtige Umsätze ausgeführt.
Denn nach dem EuGH-Urteil Stockholm Lindöpark in Slg. 2001, I-493 stehen Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m und Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG einer nationalen Regelung entgegen, die die Zuververfügungstellung von Räumen und anderen Anlagen sowie die Überlassung von Geräten oder anderen Einrichtungen für die Ausübung von Sport und die Körperertüchtigung einschließlich der von Einrichtungen mit Gewinnstreben erbrachten Dienstleistungen allgemein von der Mehrwertsteuer befreit.
Denn daraus, dass --wie bereits oben ausgeführt-- die Entscheidung des EuGH in der Rs. Stockholm Lindöpark in Slg. 2001, I-493 und die darauf beruhende Änderung der Rechtsprechung des BFH mit Wirkung für die Vergangenheit gelten ("ex tunc"), folgt, dass die Option des W nicht nach § 9 Abs. 2 UStG 1993 ausgeschlossen war.
- EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07
Nationale Vorschriften, die zu Lasten eines Steuerpflichtigen gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, sind nicht anwendbar (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1987 2 BvR 687/85, BVerfGE 75, 223; EuGH-Urteil vom 9. März 1978 Rs. 106/77 --Simmenthal--, Slg. 1978, 629; BFH-Urteil vom 16. April 2008 XI R 73/07, BFHE 221, 484).
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85
Kloppenburg-Beschluß
Auszug aus BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07
Nationale Vorschriften, die zu Lasten eines Steuerpflichtigen gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, sind nicht anwendbar (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1987 2 BvR 687/85, BVerfGE 75, 223; EuGH-Urteil vom 9. März 1978 Rs. 106/77 --Simmenthal--, Slg. 1978, 629; BFH-Urteil vom 16. April 2008 XI R 73/07, BFHE 221, 484). - EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Schloßstraße - "Mehrwertsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 …
Auszug aus BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07
Diese Grundsätze lassen es nicht zu, dass dem Steuerpflichtigen das erlangte Recht auf Abzug von Vorsteuerbeträgen durch eine Gesetzesänderung rückwirkend genommen wird (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98 --Schloßstraße--, Slg. 2000, I-4279; vom 11. Juli 2002 Rs. C-62/00 --Marks & Spencer--, Slg. 2002, I-6325). - EuGH, 11.07.2002 - C-62/00
Marks & Spencer - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Nationale Regelung, die …
Auszug aus BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07
Diese Grundsätze lassen es nicht zu, dass dem Steuerpflichtigen das erlangte Recht auf Abzug von Vorsteuerbeträgen durch eine Gesetzesänderung rückwirkend genommen wird (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98 --Schloßstraße--, Slg. 2000, I-4279; vom 11. Juli 2002 Rs. C-62/00 --Marks & Spencer--, Slg. 2002, I-6325). - BFH, 16.04.2008 - XI R 73/07
Durchschnittssatzbesteuerung für Landwirte und Forstwirte - Gewerbebetrieb kraft …
Auszug aus BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07
Nationale Vorschriften, die zu Lasten eines Steuerpflichtigen gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, sind nicht anwendbar (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1987 2 BvR 687/85, BVerfGE 75, 223; EuGH-Urteil vom 9. März 1978 Rs. 106/77 --Simmenthal--, Slg. 1978, 629; BFH-Urteil vom 16. April 2008 XI R 73/07, BFHE 221, 484). - EuGH, 29.04.2004 - C-487/01
Holin Groep
Auszug aus BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07
Der EuGH hat mit Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-487/01, C-7/02 --Gemeente Leusden und Holin Groep-- (Slg. 2004, I-5337) ausgesprochen, dass der nationale Gesetzgeber nach Art. 13 Teil C der Richtlinie 77/388/EWG zwar die Möglichkeit hat, ein Optionsrecht wieder aufzuheben, mit der Folge, dass Vorsteuerbeträge nach Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG zu berichtigen sind. - BFH, 17.12.2008 - XI R 23/08
Langfristige Vermietung eines Turnhallengebäudes an einen Verein - …
Auszug aus BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07
Der BFH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 23/08 (zur Veröffentlichung bestimmt) zur langfristigen Vermietung einer Turnhalle an eine Schule entschieden, die Umsätze seien in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen. - BFH, 21.04.1993 - XI R 55/90
Werden einzelne Räume eines Altenpflegeheims an Heiminsassen im Rahmen von …
Auszug aus BFH, 11.03.2009 - XI R 71/07
Diese Einschränkung der Verzichtsmöglichkeit gilt nach dem Zweck der Vorschrift aber nicht, wenn die Nutzungsüberlassung an den Leistungsempfänger auf der Endstufe steuerpflichtig ist (vgl. BFH-Urteile vom 21. April 1993 XI R 55/90, BFHE 172, 141, BStBl II 1994, 266; Abschn. 148 Abs. 6 Satz 1 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1992). - BFH, 21.06.2001 - V R 96/98
Vermietung eines Sportparks
- BFH, 10.11.2011 - V R 41/10
Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde beim Betrieb einer Sporthalle und …
Dementsprechend kommt es für die Frage, ob ein nach § 9 Abs. 2 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigender steuerpflichtiger Umsatz oder ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigender steuerfreier Umsatz vorliegt, auf die "zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des tatsächlich verwirklichten Sachverhalts" an (BFH-Urteil vom 11. März 2009 XI R 71/07, BFHE 227, 200, BStBl II 2010, 209, unter II.b) und vermögen rechtliche Fehlvorstellungen über eine z.B. tatsächlich nicht gegebene Steuerpflicht kein Recht auf Vorsteuerabzug zu begründen. - BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10
Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen - …
Rn. 81 Eine Übergangsregelung zugunsten der Finanzverwaltung scheidet wegen deren Bindung an die Gesetze von vornherein aus (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464, unter B.III.3.b ee; vom 11. März 2009 XI R 71/07, BFHE 227, 200, BStBl II 2010, 209, Rz 23). - BFH, 21.06.2018 - V R 63/17
Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Sportanlagen
Rn. 14 a) Die entgeltliche Überlassung einer Sporthalle ist regelmäßig keine bloße Raumüberlassung und deshalb nicht gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 28. Juni 2017 XI R 12/15, BFHE 258, 532, Rz 62; vom 12. Oktober 2016 XI R 5/14, BFHE 255, 457, BStBl II 2017, 500, Rz 28; vom 10. November 2011 V R 41/10, BFHE 235, 554, BStBl II 2017, 869, Rz 28 und 35; vom 11. März 2009 XI R 71/07, BFHE 227, 200, BStBl II 2010, 209, Rz 21; vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658, Rz 38).
- FG Düsseldorf, 08.07.2016 - 1 K 1397/13
Aufteilung der Vermietung einer Sportanlage in eine umsatzsteuerfreie …
Für die Frage, ob ein nach § 9 Abs. 2 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigender steuerpflichtiger Umsatz oder ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigender steuerfreier Umsatz vorliegt, kommt es auf die "zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des tatsächlich verwirklichten Sachverhalts" an, und nicht auf rechtliche Fehlvorstellungen z.B. über das Vorliegen einer Steuerpflicht (…BFH Urteile vom 10.11.2011 V R 41/10, BFH/NV 2012, 670; vom 11.03.2009 XI R 71/07, BFH/NV 2009, 1151). - FG Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 1 K 29/10
Option zur Umsatzsteuer bei Zwischenvermietung eines Gemeindesaals: Abgrenzung …
§ 9 Abs. 2 UStG 1993 setzt voraus, dass es sich auch bei der Nutzung auf der Endstufe um ein steuerbefreites Leistungsaustauschverhältnis i.S. des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG handelt (BFH-Urteil vom 21. April 1993 XI R 55/90, BStBl II 1994, 266; BFH-Urteil vom 11. März 2009 XI R 71/07, BStBl II 2010, 209). - FG Sachsen, 07.03.2013 - 6 K 221/12
Vorsteuerabzug einer Gemeinde in Zusammenhang mit der Errichtung einer Sporthalle …
Dementsprechend kommt es für die Frage, ob ein nach § 9 Abs. 2 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigender steuerpflichtiger Umsatz oder ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigender steuerfreier Umsatz vorliegt, auf die "zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des tatsächlich verwirklichten Sachverhalts" an (BFH-Urteil vom 11. März 2009 XI R 71/07, BFHE 227, 200, BStBl II 2010, 209, unter II.b) und vermögen rechtliche Fehlvorstellungen über eine z.B. tatsächlich nicht gegebene Steuerpflicht kein Recht auf Vorsteuerabzug zu begründen. - FG Hamburg, 25.10.2013 - 5 K 270/10
Zur Umsatzsteuerfreiheit von Vermietungsleistungen
Rn. 27 Die unterschiedlichen Ergebnisse der BFH-Entscheidungen zu der Vermietung von Sportanlagen (s. V R 97/98: einheitliche steuerpflichtige Leistung; Urteil vom 17.12.2008 XI R 23/08, BStBl II 2010, 208: entweder Trennung der Raummiete von der Vermietung der Betriebsvorrichtungen oder Prägung durch die steuerfreie Raummiete) zeigen, dass es für die Bedeutung der Sicht des sog. Durchschnittsverbrauchers (gem. BFH Urteil V R 39/05 als "gedankliche Perspektive") darauf ankommen kann, ob die Überlassung an den jeweiligen Endnutzer der Sportanlage in Rede steht (so im Fall V R 97/98) oder aber die Überlassung an einen Verein als Betreiber der Sportanlage, der gegenüber dem Endnutzer als Zwischenmieter auftritt (so im Fall XI R 23/08; dazu s. Grube Juris PR-SteurR 20/2009 Anm 6; vgl. a. BFH Urteil vom 11.03.2009 XI R 71/07, BStBl II 2010, 209;… im Ergebnis auf dieser Linie auch die gem. BFH zwar einheitliche, aber durch Prägung der Raummiete steuerfreie Vermietung eines Seniorenheims in V R 21/08 und die Prägung durch die steuerfreie Gebäudevermietung eines Theaters gem. BFH Beschluss vom 04.03.2011 V B 51/10, BFH/NV 2011, 1035). - FG Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 12 K 2906/10
Option zur Umsatzsteuer bei Vermietung eines größtenteils privat genutzten …
Entscheidend ist der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt (BFH-Urteil vom 11. März 2009 XI R 71/07, BStBl II 2010, 209). - FG München, 01.12.2010 - 3 K 1286/07
Ausschluss der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bei der Entnahme von …
Nationale Vorschriften, die zu Lasten eines Steuerpflichtigen gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, sind nicht anwendbar (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 2009 XI R 71/07, BStBl II 2010, 209, juris Rn. 28).
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