Rechtsprechung
| BFH, 15.04.2010 - V R 10/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die Gesellschaft erbrachte Leistung
- openjur.de
Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die Gesellschaft erbrachte Leistung
- Bundesfinanzhof
UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 12, EWGRL 388/77 Art 2, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a
Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die Gesellschaft erbrachte Leistung - rechtsinformationen.bund.de
Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die Gesellschaft erbrachte Leistung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 3 Abs 12 UStG 2005, Art 2 EWGRL 388/77, Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a EWGRL 388/77
Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die Gesellschaft erbrachte Leistung - IWW
- Betriebs-Berater
Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die Gesellschaft erbrachte Leistung
- Betriebs-Berater
Personalgestellung durch Gesellschafter als Entgelts
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG 2005 § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG 2005 § 3 Abs. 12; RL 77/388/EWG Art. 2 und 11
Personalgestellung als Teil des Entgelts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die Gesellschaft erbrachte Leistung; Erbringung einer der Steuer unterliegenden Leistung durch einen Unternehmer; Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz durch die Steuerbarkeit von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Personalgestellung durch Gesellschafter
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die Gesellschaft erbrachte Leistung; Erbringung einer der Steuer unterliegenden Leistung durch einen Unternehmer; Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz durch die Steuerbarkeit von ...
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Personalgestellung durch Gesellschafter
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Personalgestellung durch Gesellschafter als Entgelt
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Personalgestellung durch Gesellschafter als tauschähnlicher Umsatz
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Personalgestellung durch Gesellschafter als Teil des Entgelts für die durch die Gesellschaft erbrachte Leistung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Personalgestellung durch Gesellschafter
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Tausch und tauschähnlicher Umsatz: Besonderheiten bei der Umsatzsteuer
- ABC der Tauschumsätze bzw. tauschähnlichen Umsätzen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 30.01.2008 - 7 K 3412/06
- BFH, 15.04.2010 - V R 10/08
Papierfundstellen
- BFHE 229, 406
- BB 2010, 1693
- BB 2010, 2215
- DB 2010, 1437
- BStBl II 2010, 879
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (9)
- BFH, 05.12.2007 - V R 60/05
Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis …
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 10/08
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH, der sich der Bundesfinanzhof (BFH) angeschlossen hat, erbringt der Unternehmer (Steuerpflichtige) eine Leistung gegen Entgelt, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes 2005 (UStG) steuerbar ist und die gemäß Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG dem Anwendungsbereich der Steuer unterliegt, wenn zwischen dem Unternehmer und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, unter II.1.a, m.w.N. zur Rechtsprechung von EuGH und BFH).Rn. 24 Entsprechend den zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geltenden Grundsätzen kann sich der den Tausch und tauschähnlichem Umsatz begründende unmittelbare Zusammenhang auch aus gesellschaftsvertraglichen Regelungen ergeben (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, unter II.1.b zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
Soweit der BFH dort davon ausgegangen ist, dass die Leistung eines Gesellschafters nur dann als Entgelt für eine Leistung der Gesellschaft anzusehen ist, wenn zwischen den Leistungen ein "innerer (synallagmatischer) Zusammenhang" besteht, wurde diese Rechtsauffassung spätestens mit BFH-Urteil in BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486 aufgegeben, in dem der BFH klargestellt hat, dass auch zwischen Gesellschaft und Gesellschafter ein lediglich unmittelbarer Zusammenhang ausreicht, damit Leistungen "gegenseitig" ausgetauscht werden (s. oben II.1.).
Ob das BFH-Urteil in BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374 bereits bei seinem Ergehen der EuGH-Rechtsprechung widersprach, auf die sich die Beurteilung im BFH-Urteil in BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486 stützt, ist dabei unerheblich.
Da der Senat bei Ergehen seines Urteils in BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486 nach der Geschäftsverteilung des BFH ausschließlich für Umsatzsteuer zuständig war, bedurfte es hierfür keiner Zustimmung durch den XI. Senat, der sich inzwischen im Übrigen dieser Rechtsprechung des erkennenden Senats angeschlossen hat (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 2008 XI R 56/06, BFHE 221, 475, BStBl II 2008, 909, unter II.1.b; vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912, unter II.1.).
- BFH, 16.04.2008 - XI R 56/06
Umsatzsteuer beim "Sponsoring"
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 10/08
Da der Senat bei Ergehen seines Urteils in BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486 nach der Geschäftsverteilung des BFH ausschließlich für Umsatzsteuer zuständig war, bedurfte es hierfür keiner Zustimmung durch den XI. Senat, der sich inzwischen im Übrigen dieser Rechtsprechung des erkennenden Senats angeschlossen hat (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 2008 XI R 56/06, BFHE 221, 475, BStBl II 2008, 909, unter II.1.b; vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912, unter II.1.).Rn. 37 4. Liegt danach ein tauschähnlicher Umsatz vor, bemisst sich das Entgelt nach den von den Kommanditisten für die Leistung der Klägerin getätigten Aufwendungen (BFH-Urteil in BFHE 221, 475, BStBl II 2008, 909, unter II.3.b).
- BFH, 06.12.2007 - V R 42/06
Voraussetzungen für die Annahme einer tauschähnlichen Leistung - …
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 10/08
Denn Tausch und Tauschähnlichkeit sind nur eine besondere Modalität der Entgeltvereinbarung, die den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 42/06, BFHE 221, 74, BStBl II 2009, 493, unter II.1.a).Eine Beistellung ist nur gegeben, wenn der Empfänger der Leistung dem Leistenden Sachmittel nur für die Leistungserbringung an ihn zur Verfügung stellt und eine anderweitige Verwendung ausgeschlossen ist (BFH-Urteil in BFHE 221, 74, BStBl II 2009, 493, unter II.1.b).
- EuGH, 27.04.1999 - C-48/97
Kuwait Petroleum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Aktion zur …
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 10/08
Rn. 32 b) Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf das EuGH-Urteil vom 27. April 1999 C-48/97, Kuwait Petroleum (Slg. 1999, I-2323).Dass dort bei einer im Anschluss an Kraftstofflieferungen erfolgende Gewährung von Geschenken im Rahmen eines Bonussystems der unmittelbare Zusammenhang zwischen dem "Geschenk" und den Zahlungen für den Kraftstoff fehlte, beruhte darauf, dass die Abnehmer für den Kraftstoff einen feststehenden Preis zu entrichten hatten, der unabhängig von der Inanspruchnahme des Geschenks war (EuGH-Urteil Kuwait Petroleum in Slg. 1999, I-2323 Rdnr. 31).
- BFH, 18.12.1996 - XI R 12/96
Frage der "inneren Verknüpfung" zwischen Darlehensgewährung zur Finanzierung der …
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 10/08
Rn. 34 d) Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin für ihre abweichende Auffassung auf das BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96 (BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374).Ob das BFH-Urteil in BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374 bereits bei seinem Ergehen der EuGH-Rechtsprechung widersprach, auf die sich die Beurteilung im BFH-Urteil in BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486 stützt, ist dabei unerheblich.
- EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
EDM
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 10/08
Rn. 33 c) Gegen den Entgeltcharakter der Personalgestellung sprechen auch nicht die Grundsätze zu Gesellschafterleistungen bei sog. Arbeitsgemeinschaften (Abschn. 6 Abs. 8 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 --UStR--) und zum sog. Spitzenausgleich bei Leistungen zwischen mehreren Gesellschaftern (vgl. z.B. auch EuGH-Urteil vom 29. April 2004 C-77/01, EDM, Slg. 2004, I-4295 Rdnrn. 87 ff.). - BFH, 14.05.2008 - XI R 70/07
Steuerbarkeit von Leistungen eines Mitglieds des Vereinsvorstands - Keine …
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 10/08
Da der Senat bei Ergehen seines Urteils in BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486 nach der Geschäftsverteilung des BFH ausschließlich für Umsatzsteuer zuständig war, bedurfte es hierfür keiner Zustimmung durch den XI. Senat, der sich inzwischen im Übrigen dieser Rechtsprechung des erkennenden Senats angeschlossen hat (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 2008 XI R 56/06, BFHE 221, 475, BStBl II 2008, 909, unter II.1.b; vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BFHE 221, 517, BStBl II 2008, 912, unter II.1.). - EuGH, 03.07.2001 - C-380/99
Bertelsmann - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A Absatz 1 …
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 10/08
Dementsprechend kann die Gegenleistung für eine Lieferung in einer Dienstleistung bestehen und Besteuerungsgrundlage der Lieferung sein, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Lieferung und der Dienstleistung besteht und wenn der Wert der Dienstleistung in Geld ausgedrückt werden kann (EuGH-Urteil vom 3. Juli 2001 C-380/99, Bertelsmann, Slg. 2001, I-5163, BFH/NV Beilage 2001, 192 Rdnr. 17). - EuGH, 03.07.1997 - C-330/95
Goldsmiths
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 10/08
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist dabei nicht zwischen Gegenleistungen in Form von Geldzahlungen und in Form von Sachleistungen zu unterscheiden; beide Arten von Gegenleistungen sind vielmehr gleich zu behandeln, wobei es genügt, dass die Gegenleistung in Geld ausgedrückt werden kann (EuGH-Urteil vom 3. Juli 1997 C-330/95, Goldsmiths, Slg. 1997, I-3801 Rdnr. 23).
- BFH, 15.12.2016 - V R 44/15
Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich
Rn. 17 Dabei könnte auch von einer Beistellung der Klägerin (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 15. April 2010 V R 10/08, BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879, unter II.2.b bb) zu einer von der A-GmbH bezogenen Leistung auszugehen sein, wenn die A-GmbH Betriebsführungsleistungen an die Klägerin erbracht hätte (…zur Betriebsführung für juristische Personen des öffentlichen Rechts BFH-Urteil vom 19. November 2009 V R 29/08, BFH/NV 2010, 701). - BFH, 25.04.2018 - XI R 21/16
Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen; keine Minderung der …
Rn. 17 b) Die Besteuerung von Tauschumsätzen verstößt auch nicht gegen Unionsrecht; denn bei Tauschverträgen, bei denen die Gegenleistung per definitionem in einer Sachleistung besteht, und Umsätzen, bei denen die Gegenleistung in Geld erbracht wird, handelt es sich unter wirtschaftlichen und geschäftlichen Gesichtspunkten um zwei gleichartige Situationen (vgl. z.B. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Serebryannay vek vom 26. September 2013 C-283/12, EU:C:2013:599, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2014, 476, Rz 39, m.w.N.; BFH-Urteil vom 15. April 2010 V R 10/08, BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879, Rz 25;… a.A. Stadie, UStG, 3. Aufl., § 1 Rz 87 ff.).Rn. 22 d) Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen (Urteile vom 16. April 2008 XI R 56/06, BFHE 221, 475, BStBl II 2008, 909; in BFHE 238, 560, BStBl II 2018, 146; s.a. BFH-Urteile in BFHE 200, 101, BStBl II 2003, 438, unter II.3.a, Rz 24; in BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879, Rz 34;… ebenso z.B. Bunjes/Korn, UStG, 16. Aufl., § 10 Rz 49 f.; Wagner in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 10 Rz 265 f., 285 ff., 291 ff.; Tehler in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 10 Rz 204 f., 216 ff.; a.A. für Lieferungen mit Marktwert Lippross, UR 2017, 821, 824 f.) und zur Begründung ausgeführt, dass die unter II.2.b zitierte ältere Rechtsprechung des BFH durch die Rechtsprechung des EuGH überholt ist.
Rn. 39 Außerdem ist die Klägerin in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es dem Unternehmer freisteht, ob sich die Gegenleistung bei einem Tauschvorgang auf den Austausch von Lieferungen oder sonstigen Leistungen beschränkt oder ob er die Erbringung seiner Leistung von einer (ggf. zusätzlichen) Zahlung eines Geldbetrages abhängig macht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879, Rz 25).
- BFH, 13.06.2018 - XI R 5/17
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen
Rn. 33 Die jeweilige Lieferung wäre auch keine sogenannte Beistellung (vergleiche dazu BFH-Urteile vom 6. Dezember 2007 V R 42/06, BFHE 221, 74, BStBl II 2009, 493, unter II.1.b, Rz 20; vom 15. April 2010 V R 10/08, BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879, Rz 28;… vom 15. Dezember 2016 V R 44/15, BFHE 256, 557, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH/NV-- 2017, 707, Rz 17), weil der jeweilige Vertragsgegenstand kein beigestellter Stoff ist.
- BFH, 16.11.2016 - V R 35/16
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Mietereinbauten
Rn. 17 Da aber das im DNV vereinbarte, vom Kläger für die Nutzung des Daches zu zahlende Entgelt von 1 EUR jährlich einen eher symbolischen Charakter hat, kommt ein tauschähnlicher Umsatz (§ 3 Abs. 12 UStG) in Betracht, der auch auf gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung beruhen kann (BFH-Urteil vom 15. April 2010 V R 10/08, BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879).§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt für einen Leistungsaustausch einen unmittelbaren, nicht aber einen inneren (synallagmatischen) Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt voraus; das gilt auch für Tausch und tauschähnliche Umsätze (BFH-Urteil in BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879).
- BFH, 12.12.2012 - XI R 36/10
Warenmuster und Geschenke von geringem Wert i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 …
und 2.; vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, unter II.1.a, m.w.N.; vom 15. April 2010 V R 10/08, BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879). - BFH, 12.11.2020 - V R 22/19
Vorabgewinn als umsatzsteuerbares Sonderentgelt; Regelsteuersatz für die …
Rn. 16 a) Entgeltliche Leistungen sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen dem Unternehmer und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist (Senatsurteile vom 04.07.2013 - V R 33/11, BFHE 242, 280, BStBl II 2013, 937; vom 15.04.2010 - V R 10/08, BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879, Rz 19, sowie vom 05.12.2007 - V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, unter II.1.a). - FG Nürnberg, 17.02.2009 - 2 K 1138/08
Steuerbarkeit der Leistungen einer von Trägern der gesetzlichen …
Insoweit unterscheidet sich die Regelung über die Personalgestellung im Streitfall von der Regelung, wie sie nach der Entscheidung des FG Köln vom 30.01.2008 (a.a.O., EFG 2008, 732, Rev. BFH V R 10/08) vereinbart war.Die Revision war zur Bildung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Revisionsverfahren V R 5/07 und V R 10/08 zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).
- BFH, 23.10.2024 - XI R 6/22
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bonuszahlungen im sogenannten …
Letzteres setzte voraus, dass konkrete Leistungsbeziehungen zwischen der Personenvereinigung --hier der X-- und des Gesellschafters --hier der Klägerin-- vorlägen und zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert (Beitrag) ein unmittelbarer Zusammenhang bestünde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.04.2010 - V R 10/08, BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879, Rz 19, 25; vom 04.07.2013 - V R 33/11, BFHE 242, 280, BStBl II 2013, 937, Rz 16 f.; s.a. BFH-Beschluss vom 13.09.2022 - XI R 8/20, BFHE 277, 536, BStBl II 2023, 728, Rz 31 f.). - BFH, 06.11.2025 - V R 36/23
Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein
Eine derartige Beistellung ist gegeben, wenn der Empfänger der Leistung dem Leistenden Sachmittel allein für die Leistungserbringung an ihn zur Verfügung stellt und eine anderweitige Verwendung ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile vom 06.12.2007 - V R 42/06, BFHE 221, 74, BStBl II 2009, 493, unter II.1.b; vom 15.04.2010 - V R 10/08, BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879, Rz 28). - FG Baden-Württemberg, 26.03.2025 - 14 K 1953/20
Keine Umsatzsteuerbarkeit einer Personalgestellung durch eine Körperschaft des …
Würde das Personal durch die Mitgliedsbeiträge der [öffentlich-rechtlichen Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit] finanziert, würde die Gegenleistung der [öffentlich-rechtlichen Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit] in den Leistungen liegen, die diese gegenüber ihren Mitgliedern durch das überlassene Personal erbringt (tauschähnlicher Umsatz, vgl. auch BFH-Urteil vom 15. April 2010 - V R 10/08, BFHE 229, 406, BStBl II 2010, 879, juris Rz 24 ff.). - BFH, 10.07.2012 - XI R 31/10
Zum Vorliegen eines tauschähnlichen Umsatzes zwischen dem …
- BFH, 18.04.2024 - V R 7/22
Überlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung kein tauschähnlicher Umsatz mit …
- FG Münster, 11.03.2025 - 15 K 3303/20
Umsatzsteuer: Zahlungen eines IT-Dienstleisters für Mitwirkungshandlungen im …
- FG München, 17.09.2014 - 3 K 1122/14
Vorsteuerabzug einer GmbH aus den Herstellungskosten eines Gebäudes, das …
- BFH, 07.08.2019 - V B 7/18
Außenprüfung bei kirchlichen Organisationen
- FG München, 10.05.2017 - 3 K 1776/14
Dachsanierung zur Aufstellung einer Photovoltaikanlage als tauschähnlicher Umsatz
- FG Baden-Württemberg, 08.03.2019 - 1 K 1423/17
Umsatzsteuer: Rechtmäßige Schätzung für nicht erklärte bzw. zu niedrig erklärte …
- FG Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 1 K 1423/17
Umsatzsteuer: Rechtmäßige Schätzung für nicht erklärte bzw. zu niedrig erklärte …
- FG München, 14.03.2019 - 14 K 860/16
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