Rechtsprechung
| BFH, 25.08.2015 - VIII R 2/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen aufgrund einer Vergleichsvereinbarung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, PflegeHG RP § 12 Abs 2, EStG VZ 2005
Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen aufgrund einer Vergleichsvereinbarung - rechtsinformationen.bund.de
Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen aufgrund einer Vergleichsvereinbarung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34 Abs 1 EStG 2002, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG 2002, § 24 Nr 1 Buchst a EStG 2002, § 12 Abs 2 PflegeHG RP, EStG VZ 2005
Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen aufgrund einer Vergleichsvereinbarung - IWW
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ertragsteuerliche Behandlung einer Entschädigung für den Verzicht des Betreibers einer mobilen Altenpflege auf die ihm zustehende Förderung nach dem LPflegeHG Rheinland-Pfalz
- datenbank.nwb.de
Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen aufgrund einer Vergleichsvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entschädigungszahlung für entgehende Fördergelder - und ihre Besteuerung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Entschädigungszahlung aufgrund einer Vergleichsvereinbarung
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- haas-wir-steuern.de (Kurzinformation)
Steuerpflicht von Entschädigungszahlungen für entgangene Einnahmen?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außerordentliche Einkünfte
- Entschädigungszahlung
Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2011 - 4 K 2653/08
- BFH, 25.08.2015 - VIII R 2/13
Papierfundstellen
- BFHE 250, 420
- NJW 2015, 3536
- DB 2015, 2486
- BStBl II 2015, 1015
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2011 - 4 K 2653/08
Voraussetzungen einer Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 2 EStG
Auszug aus BFH, 25.08.2015 - VIII R 2/13
Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. September 2011 4 K 2653/08 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 27. Oktober 2008 aufgehoben.Rn. 4 Die hiergegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 358 veröffentlichten Urteil vom 15. September 2011 4 K 2653/08 als unbegründet ab.
- BFH, 25.02.2014 - X R 10/12
Anwendung der Tarifbegünstigung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei …
Auszug aus BFH, 25.08.2015 - VIII R 2/13
Rn. 14 4. Ob die Entschädigungszahlungen zugleich als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25. Februar 2014 X R 10/12, BFHE 245, 1, BStBl II 2014, 668) zu § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG hätten eingestuft werden können, kann im Streitfall offenbleiben. - BFH, 14.03.2006 - VIII R 60/03
Träger eines Altenheims: Erbschaft als Betriebseinnahme, Zeitpunkt der …
Auszug aus BFH, 25.08.2015 - VIII R 2/13
Insoweit war der Kläger auch nicht verpflichtet, die von ihm geltend gemachten Ansprüche auf Förderung ambulanter Hilfen nach § 12 Abs. 2 LPflgeHG bereits in einem früheren Veranlagungszeitraum zu aktivieren, da diese vom Land und Landkreis bis zum Abschluss des Vergleichs im Streitjahr bestritten worden waren (BFH-Urteil vom 15. März 2000 II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588, unter II.2.b aa, und Senatsurteil vom 14. März 2006 VIII R 60/03, BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650, unter II.2., jeweils m.w.N.).
- BFH, 15.03.2000 - II R 15/98
Formunwirksames Vermächtnis - Steuererstattungsanspruch - Schuldenansatz
Auszug aus BFH, 25.08.2015 - VIII R 2/13
Insoweit war der Kläger auch nicht verpflichtet, die von ihm geltend gemachten Ansprüche auf Förderung ambulanter Hilfen nach § 12 Abs. 2 LPflgeHG bereits in einem früheren Veranlagungszeitraum zu aktivieren, da diese vom Land und Landkreis bis zum Abschluss des Vergleichs im Streitjahr bestritten worden waren (BFH-Urteil vom 15. März 2000 II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588, unter II.2.b aa, und Senatsurteil vom 14. März 2006 VIII R 60/03, BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650, unter II.2., jeweils m.w.N.). - BFH, 29.02.2012 - IX R 28/11
Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung - …
Auszug aus BFH, 25.08.2015 - VIII R 2/13
Denn wäre der Kläger nicht auf das Vergleichsangebot eingegangen, hätte er seine Ansprüche nach dem LPflgeHG weiter auf dem Rechtsweg verfolgen müssen und seinem Geschäftsbetrieb wäre zunächst zumindest teilweise die Ertragsgrundlage entzogen worden (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2015 VIII R 4/12, BFHE 249, 154, BStBl II 2015, 647; BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569). - BFH, 19.07.1995 - I R 56/94
Teilwert - Herstellungskosten - Zuschußempfänger - Krankenhauswäsche
Auszug aus BFH, 25.08.2015 - VIII R 2/13
Dies ist vorliegend der Fall, da die Zuschüsse aus der Investitionsförderung gemäß § 12 Abs. 2 LPflgeHG als Betriebseinnahmen zu versteuern gewesen wären, wenn der Kläger von seinem Wahlrecht nach Abschn. 6.5 der Einkommensteuer-Richtlinie 2005, die Zuschüsse erfolgsneutral zu behandeln, keinen Gebrauch gemacht hätte (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 1995 I R 56/94, BFHE 179, 19, BStBl II 1996, 28). - BFH, 10.07.2012 - VIII R 48/09
Rechtsberatungsvertrag - Entschädigung bei arbeitnehmerähnlicher Ausgestaltung
Auszug aus BFH, 25.08.2015 - VIII R 2/13
Rn. 13 3. Es handelt sich auch um einen ungewöhnlichen Geschäftsvorfall und nicht um einen Geschäftsvorfall, den der Kläger im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit üblicherweise abgeschlossen hat (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 2012 VIII R 48/09, BFHE 238, 337, BStBl II 2013, 155). - BFH, 11.02.2015 - VIII R 4/12
Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen aus …
Auszug aus BFH, 25.08.2015 - VIII R 2/13
Denn wäre der Kläger nicht auf das Vergleichsangebot eingegangen, hätte er seine Ansprüche nach dem LPflgeHG weiter auf dem Rechtsweg verfolgen müssen und seinem Geschäftsbetrieb wäre zunächst zumindest teilweise die Ertragsgrundlage entzogen worden (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2015 VIII R 4/12, BFHE 249, 154, BStBl II 2015, 647; BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2004 - 12 A 11388/04
Konkurrenz bei Pflegedienstträgern
Auszug aus BFH, 25.08.2015 - VIII R 2/13
Der Vergleich erfolgte unter Berücksichtigung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz vom 17. Dezember 2004 12 A 11388/04 (juris). - BFH, 19.10.1978 - VIII R 9/77
Nach § 844 Abs. 2 BGB für den Verlust von Unterhaltsansprüchen gezahlte …
Auszug aus BFH, 25.08.2015 - VIII R 2/13
Es muss demgemäß eine kausale Verknüpfung zwischen der Entschädigung und den entgangenen Einnahmen bestehen (Senatsurteil vom 19. Oktober 1978 VIII R 9/77, BFHE 126, 405, BStBl II 1979, 133). - BFH, 14.07.1993 - I R 84/92
Entschädigung zum Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - Zahlung …
- BFH, 16.08.1978 - I R 73/76
Entschädigung - Steuerberatungsgesellschaft - GmbH - Antrag auf …
- FG Köln, 16.06.2016 - 15 K 2827/12
Einkommensteuerliche Behandlung einer Zahlung auf der Grundlage eines Vergleichs …
Daher ist für die Anwendung der Vorschrift Voraussetzung, dass eine kausale Verknüpfung zwischen der Entschädigung und den entgangenen Einnahmen bestehen, d.h. die entgangenen Einnahmen müssen, falls sie tatsächlich erzielt worden wären, steuerpflichtig im Rahmen der Einkunftsarten der §§ 13 bis 23 EStG sein (vgl. BFH-Urteile vom 16.08.1978 I R 73/76, BStBl II 1979, 120 und jüngst vom 25.08.2015 VIII R 2/13, BStBl II 2015, 1015).Sie darf nicht die vertraglich vereinbarte Erfüllungsleistung des ursprünglichen Schuldverhältnisses sein, sondern muss aufgrund einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage geleistet werden (vgl. BFH-Urteile vom 19.07.1995 I R 56/94, BStBl II 1996, 28 und vom 25.08.2015 VIII R 2/13, BStBl II 2015, 1015; s. auch Urteil des FG Münster vom 30.06.2015 13 K 3126/13 E, F, EFG 2015, 1706 nrk).
- FG Köln, 01.06.2017 - 10 K 3444/15
Einkommensteuer: Steuerpflicht einer Verdienstausfallentschädigung bei …
Die entgangenen Einnahmen für die nicht ausgeübte Tätigkeit, für die die Ersatzleistung erfolgt, müssen demnach, falls die Tätigkeit ausgeübt und das Entgelt dafür gewährt worden wäre, einer Einkunftserzielungsart des § 2 EStG unterfallen sein; die bloße Beziehung zu irgend einer der Einkunftsarten genügt nicht (BFH-Urteil vom 21.9.1982 - VIII R 140/79 BFHE 137, 407, BStBl II 1983, 289 für das Unterlassen einer Wettbewerbstätigkeit unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 25.3.1975 - VIII R 183/73, BFHE 115, 472, BStBl II 1975, 634, vom 16.8.1978 - I R 73/76, BFHE 126, 199, BStBl II 1979, 120, vom 25.8.2015 - VIII R 2/13, BFHE 250, 420, BStBl II 2015, 1015, betreffend den Streit über die Frage, ob es sich um eine Ersatz- oder eine Erfüllungsleistung gehandelt habe und damit über die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes, vom 16.8.1978 - I R 73/76, BFHE 126, 199, BStBl II 1979, 120 vom 19. Oktober 1978 VIII R 9/77, BFHE 126, 405, BStBl II 1979, 133 BFHE 248, 154, BStBl II 2015, 647; Urteil des FG Schleswig Holstein vom 12.05.2004 - 1 K 180/00, veröff. - FG München, 04.05.2016 - 2 V 567/16
Abgelehnter Antrag im Streit um Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer
Rn. 35 Die Entschädigung darf nicht die vertraglich vereinbarte Erfüllungsleistung sein, sondern muss aufgrund einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage geleistet werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 2015 VIII R 2/13, BStBl II 2015, 1015, m.w.N.).
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