Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22473
BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19 (https://dejure.org/2020,22473)
BFH, Entscheidung vom 26.05.2020 - IX R 33/19 (https://dejure.org/2020,22473)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 2020 - IX R 33/19 (https://dejure.org/2020,22473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG VZ 2013
    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2009, EStG VZ 2013
    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung; Kriterien für die Prüfung der Auslastung

  • Betriebs-Berater

    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
    Bestimmung der ortsüblichen Vermietungszeit zur Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Ferienwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ferienwohnung - und die ortsübliche Vermietungszeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen im Corona-Jahr 2020

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung: Statistische Bettenauslastung ausreichend

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Warum Vermieter von Ferienwohnungen die ortsübliche Vermietdauer im Blick haben sollten

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Ferienwohnung, Statistik, Datenerhebung, Prüfung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 269, 100
  • BStBl II 2020, 548
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (17)

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02

    Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
    Nur so zeigt sich in nachprüfbarer Weise, dass der Steuerpflichtige die Ferienwohnung in geeigneter Form am Markt angeboten und alle in Betracht kommenden Interessenten berücksichtigt hat (eingehend dazu BFH-Urteil vom 26.10.2004 - IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388, beginnend ab II.2.c, Rz 15 f., m.w.N.).

    Dementsprechend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bei der Vermietung von Ferienwohnungen auf die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen abgestellt (BFH-Urteile in BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388, unter II.4.c, Rz 22;… vom 15.02.2005 - IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059, unter II.5.b, Rz 15;… in BFH/NV 2008, 1484, unter II.2.a, Rz 13).

    In diesem Zusammenhang markiert die Unterschreitensgrenze von 25 % keinen starren Wert; lediglich aus Vereinfachungsgründen und um den bei einer solchen Prüfung unvermeidlichen Unsicherheiten Rechnung zu tragen, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die zur Prognose führende Grenze bei "mindestens" 25 % angesetzt (s. BFH-Urteil in BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388, m.w.N.).

  • BFH, 04.03.2016 - IX B 114/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste …

    Auszug aus BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
    Es fehle jegliche Prüfung, ob sonstige Gründe vorlägen, die trotz Dauervermietung gegen eine typisierte Annahme der Überschusserzielungsabsicht sprechen (BFH-Beschluss vom 04.03.2016 - IX B 114/15, BFH/NV 2016, 917 unter Hinweis auf die Senatsrechtsprechung).

    In dem dort in Bezug genommenen BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 917 hat es der Senat als im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung stehend angesehen, wenn das FG zur Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen vordringlich auf die ihm vorliegenden statistischen Daten zu den durchschnittlichen örtlichen Vermietungszeiten und nicht auf diejenigen zur Bettenauslastung abstellt.

    Auch soweit der genannte BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 917 sich auf das --zur lediglich halbjährigen Ferienvermietung ergangene-- BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 850 bezieht, liegt darin kein Widerspruch.

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
    Dies gilt bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19.08.2008 - IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138;… BFH-Beschluss vom 14.01.2010 - IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).

    Dabei ist "Ort" nicht identisch mit dem Gebiet einer Gemeinde; er kann --je nach Struktur des lokalen Ferienwohnungsmarktes-- das Gebiet einer oder mehrerer (vergleichbarer) Gemeinden oder aber auch lediglich Teile einer Gemeinde oder gar nur den Bereich eines Ferienkomplexes umfassen (s. allgemein BFH-Urteile in BFH/NV 2019, 390, Rz 24, und in BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138;… zur Prüfung der Auslastung eines dauerhaft im Rahmen eines Zwischenmietverhältnisses überlassenen Hotelappartements s. BFH-Urteil vom 02.07.2019 - IX R 18/18, BFH/NV 2020, 9, Rz 17; s. ferner Pfirrmann in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 21 EStG Rz 72).

    Individuelle Vermietungszeiten einzelner anderer Vermieter von Ferienwohnungen im selben "Ort" genügen nicht (BFH-Urteil in BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138, unter II.1.c, Rz 15: Werte von ein bis zwei Vermietern unzureichend).

  • BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste …

    Auszug aus BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
    Zwar sei die abstrakte Verlusthöhe kein Kriterium, da bei typisierter Betrachtung nicht auf das konkrete Objekt abzustellen sei (BFH-Urteil vom 24.08.2006 - IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256).

    Dies gilt bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19.08.2008 - IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138;… BFH-Beschluss vom 14.01.2010 - IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).

    Es ist für die typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht kennzeichnend, auf den typischen statt auf den verwirklichten Geschehensablauf abzustellen (BFH-Urteil in BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256, Rz 9).

  • BFH, 24.06.2008 - IX R 12/07

    Zum Vergleichsmaßstab ortsüblicher Vermietungszeiten bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
    Rn. 15 2. Soweit das FA auch die mangelnde Sachaufklärung durch die Vorinstanz gerügt hat, ist ihm dies aufgrund des Unterlassens einer entsprechenden Rüge in der mündlichen Verhandlung vor dem FG verwehrt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 24.06.2008 - IX R 12/07, BFH/NV 2008, 1484).

    Rn. 19 bb) Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müssen die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts an Feriengäste mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1484;… vom 31.01.2017 - IX R 23/16, BFH/NV 2017, 897, Rz 19).

    Dementsprechend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bei der Vermietung von Ferienwohnungen auf die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen abgestellt (BFH-Urteile in BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388, unter II.4.c, Rz 22;… vom 15.02.2005 - IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059, unter II.5.b, Rz 15; in BFH/NV 2008, 1484, unter II.2.a, Rz 13).

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
    Die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden, die den Anforderungen des BFH-Urteils vom 06.11.2001 - IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) entspricht (Blümich/Schallmoser, § 21 EStG Rz 178; Drüen in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, § 21 EStG Rz B 154).

    Das Revisionsgericht kann solche Feststellungen des FG grundsätzlich nur daraufhin überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlussfolgerungen des FG sind schon dann rechtmäßig, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II.1.h, Rz 32, m.w.N.).

  • BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche …

    Auszug aus BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
    Rn. 19 bb) Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müssen die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts an Feriengäste mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1484; vom 31.01.2017 - IX R 23/16, BFH/NV 2017, 897, Rz 19).

    Die Feststellungslast für die Voraussetzungen der Typisierung obliegt dem Steuerpflichtigen (BFH-Urteil in BFH/NV 2017, 897, Rz 20; BeckOK EStG/Spilker, 7. Ed. [01.05.2020], EStG § 21 Rz 278.1).

  • BFH, 28.10.2009 - IX R 30/08

    Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienvermietung

    Auszug aus BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
    Nach der BFH-Rechtsprechung sei die Bettenauslastung jedoch nicht (anstelle der objektbezogenen Ermittlung der ortsüblichen Vermietungstage) heranzuziehen (Urteile vom 28.10.2009 - IX R 30/08, BFH/NV 2010, 850, Rz 13;… vom 08.01.2019 - IX R 37/17, BFH/NV 2019, 390, Rz 24).

    Auch soweit der genannte BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 917 sich auf das --zur lediglich halbjährigen Ferienvermietung ergangene-- BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 850 bezieht, liegt darin kein Widerspruch.

  • BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03

    Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
    Dementsprechend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bei der Vermietung von Ferienwohnungen auf die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen abgestellt (BFH-Urteile in BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388, unter II.4.c, Rz 22; vom 15.02.2005 - IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059, unter II.5.b, Rz 15;… in BFH/NV 2008, 1484, unter II.2.a, Rz 13).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
    Seine Tätigkeit entspricht dann dem Typus des "Dauervermieters" und rechtfertigt die typisierende Annahme, dass die Vermietung und Verpachtung trotz über längere Zeiträume anfallender Werbungskostenüberschüsse in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führt (vgl. zur Wohnungsvermietung BFH-Urteil vom 30.09.1997 - IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2.c, Rz 22; s.a. Thürmer, Der Betrieb --DB-- 2002, 444, 447).
  • BFH, 09.10.2013 - IX R 2/13

    Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung - …

  • BFH, 20.05.2010 - VI R 12/08

    Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen - BFH ist bei …

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2019 - 3 K 276/15

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Prüfung der …

  • BFH, 09.05.2012 - I R 91/10

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse nach …

  • BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17

    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; …

  • BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • BFH, 02.07.2019 - IX R 18/18

    Zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für ein in einem Hotelkomplex …

  • FG Niedersachsen, 19.10.2020 - 1 K 158/19

    Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht eines Ehepaares bei Vermietung eines …

    Die Statistiken nach dem Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG) in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juli 2015 geben die Möglichkeit, aus der Bettenauslastung einen hinreichenden Rückschluss auf die Anzahl der ortsüblichen Vermietungstage zu ziehen, wenn sie sich auf die im Einzelfall maßgebliche Ferienwohnungskategorie und den maßgeblichen örtlichen Erhebungsbereich beziehen (Anschluss an BFH-Urteil vom 26. Mai 2020 IX R 33/19, BFHE 269, 100, BStBl II 2020, 548).

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn der sich aus der Beherbergungsstatistik ergebende Prozentsatz der Bettenauslastung mit den Gesamttagen eines Kalenderjahres multipliziert und das Produkt hieraus als durchschnittliche Vermietungstage am Ferienort betrachtet wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 26. Mai 2020 IX R 33/19, BFHE 269, 100, BStBl II 2020, 548).

    Rn. 28 Schlussendlich lasse auch die vom Statistikamt Nord erhobene Statistik über die Bettenauslastung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 26. Mai 2020 IX R 33/19, nicht amtlich veröffentlicht, DStR-Entscheidungsdienst - DStRE - 2020, 1158) Rückschlüsse auf die ortsübliche Vermietungszeit zu.

    Rn. 57 (1) Nach der fortentwickelten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs lassen statistische Erhebungen zur Bettenauslastung unter Umständen Rückschlüsse auf die Vermietungstage zu, wenn sie sich auf die im Einzelfall maßgebliche Ferienwohnungskategorie und den maßgeblichen örtlichen Erhebungsbereich beziehen (BFH-Urteil vom 26. Mai 2020 IX R 33/19, DStRE 2020, 1158).

    Ferner ist zu beachten, dass bei der Prüfung der Frage, ob die Tätigkeit eines Ferienhausvermieters dem Typus des Dauervermieters entspricht, stets auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen längeren Zeitraum abzustellen ist (BFH-Urteil vom 26. Mai 2020 IX R 33/19, DStRE 2020, 1158).

    Rn. 70 (2) Es ist nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zu beanstanden, dass die Kläger den Prozentsatz der Bettenauslastung mit den gesamten Kalendertagen eines Jahres multipliziert und das Produkt hieraus als durchschnittliche Vermietungstage am Ferienort betrachtet haben (vgl. zur Umrechnung von Bettenauslastung in Vermietungstage: BFH-Urteil vom 26. Mai 2020 IX R 33/19, DStRE 2020, 1158, Rn. 4, und die Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 23. Oktober 2019 3 K 276/15, juris, Rn. 47).

    Die mit der Umrechnung von Bettenauslastung in Vermietungstage verbundenen - im Einzelfall auch erheblichen - Ungenauigkeiten sind aber in Kauf zu nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Mai 2020 IX R 33/19, DStRE 2020, 1158, Rn. 29).

    Nach seiner Entscheidung vom 26. Mai 2020 müssen die heranzuziehenden durchschnittlichen Vermietungszeiten lediglich "soweit als möglich" repräsentativ sein (BFH-Urteil vom 26. Mai 2020 IX R 33/19, DStRE 2020, 1158, Rn. 20).

    Der Senat hält - im Anschluss an die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 26. Mai 2020 (BFH-Urteil vom 26. Mai 2020 IX R 33/19, DStRE 2020, 1158, Rn. 20) - eine tageweise Erfassung des Bettenbestands und der Bettenbelegung für die Nachweisführung nicht für erforderlich.

    Es genügt vielmehr, dass die prozentuale Bettenauslastung der Vergleichsbetriebe in Vermietungstage umgerechnet und mit den Vermietungstagen des klägerischen Ferienobjekts verglichen wird (vgl. BFH-Urteil vom 26. Mai 2020 IX R 33/19, DStRE 2020, 1158, Rn. 4 und 29).

    Ein zeitweises geringfügiges Unterschreiten der 75 %-Grenze ist unbeachtlich (BFH-Urteil vom 26. Mai 2020 IX R 33/19, DStRE 2020, 1158, Rn. 26).

  • BFH, 12.08.2025 - IX R 23/24

    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

    Dies gilt bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (das heißt um mindestens 25 %) unterschreitet (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Senatsurteile vom 24.08.2006 - IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256, unter II.2.; vom 19.08.2008 - IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138, unter II.1.a;… vom 29.08.2007 - IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34, unter II.3., und vom 26.05.2020 - IX R 33/19, BFHE 269, 100, BStBl II 2020, 548, Rz 18; Pfirrmann in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 21 EStG Rz 72;… Schmidt/Kulosa, EStG, 44. Aufl., § 21 Rz 43;… Mellinghoff in Kirchhof/Seer, EStG, 24. Aufl., § 21 Rz 15;… KKB/Escher, § 21 EStG, 10. Aufl., Rz 35; Pieske-Kontny, Die steuerliche Betriebsprüfung, 2020, 327; Mühlenstädt, Der Betrieb --DB-- 2023, 2713, 2719; Köster, FinanzRundschau 2024, 1079, 1080).

    Nur so zeigt sich in nachprüfbarer Weise, dass der Steuerpflichtige die Ferienwohnung in geeigneter Form am Markt angeboten und alle in Betracht kommenden Interessenten berücksichtigt hat (vgl. Senatsurteile vom 26.10.2004 - IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388, beginnend ab II.2.c, sowie vom 26.05.2020 - IX R 33/19, BFHE 269, 100, BStBl II 2020, 548, Rz 18, m.w.N.).

    Rn. 15 Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müssen die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts an Feriengäste mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (…vgl. Senatsurteile vom 24.06.2008 - IX R 12/07, BFH/NV 2008, 1484, unter II.2.c; vom 31.01.2017 - IX R 23/16, Rz 19, und vom 26.05.2020 - IX R 33/19, BFHE 269, 100, BStBl II 2020, 548, Rz 19).

    Dabei ist "Ort" nicht identisch mit dem Gebiet einer Gemeinde; er kann --je nach Struktur des lokalen Ferienwohnungsmarkts-- das Gebiet einer oder mehrerer (vergleichbarer) Gemeinden oder aber auch lediglich Teile einer Gemeinde oder gar nur den Bereich eines Ferienkomplexes umfassen (s. allgemein Senatsurteile vom 19.08.2008 - IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138, unter II.1.a; vom 08.01.2019 - IX R 37/17, Rz 24, und vom 26.05.2020 - IX R 33/19, BFHE 269, 100, BStBl II 2020, 548, Rz 19; s.a. HHR/Pfirrmann, § 21 EStG Rz 72).

    Die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden, die den Anforderungen des Senatsurteils vom 06.11.2001 - IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) entspricht (vgl. Senatsurteil vom 26.05.2020 - IX R 33/19, BFHE 269, 100, BStBl II 2020, 548, Rz 21; Brandis/Heuermann/Schallmoser, § 21 EStG Rz 178; Drüen in Kirchhof/Kube/Mellinghoff, EStG, § 21 Rz B 154).

    Rn. 17 c) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats markiert die Unterschreitensgrenze von 25 % keinen starren Wert; lediglich aus Vereinfachungsgründen und um den bei einer solchen Prüfung unvermeidlichen Unsicherheiten Rechnung zu tragen, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die zur Prognose führende Grenze bei "mindestens" 25 % angesetzt (vgl. Senatsurteile vom 26.10.2004 - IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388, unter II.2.c bb, und vom 26.05.2020 - IX R 33/19, BFHE 269, 100, BStBl II 2020, 548, Rz 26).

    Zu beachten ist überdies, dass bei der Prüfung der Frage, ob die Tätigkeit eines Ferienwohnungsvermieters dem Typus des "Dauervermieters" entspricht, stets --um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu erlangen-- auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen längeren Zeitraum abzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 26.05.2020 - IX R 33/19, BFHE 269, 100, BStBl II 2020, 548, Rz 26; Graw, juris PraxisReport Steuerrecht 41/2020 Anm. 2, unter D.II.; Tenbeitel, NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 2025, 1172, 1175; vgl. auch Thürmer, DB 2002, 444, 447).

  • VG Oldenburg, 11.03.2025 - 3 A 3402/23

    Klage gegen Zweitwohnungsteuerbescheid der Inselgemeinde Langeoog erfolgreich

    Wenngleich die Kammer der Auffassung ist, dass die dort angegebene Bettenauslastung nicht mit der Auslastung von Ferienwohnungen/-häusern gleichgestellt werden kann, ist darauf hinzuweisen, dass nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung der Schluss von Betten- auf Immobilienauslastung jedenfalls zu Gunsten des Steuerzahlers grundsätzlich möglich sein dürfte (BFH, Urteil vom 26. Mai 2020 - IX R 33/19 -, Rn. 29, juris).
  • BFH, 18.10.2023 - XI R 4/20

    Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland); Steuerbarkeit, Steuerpflicht …

    Er ist wegen der Anhängigkeit der Sache in der Rechtsmittelinstanz für die Berichtigung zuständig (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23.01.1969 - IV R 36/68, BFHE 95, 97, BStBl II 1969, 340; vom 21.07.1981 - VIII R 128/76, BFHE 134, 119, BStBl II 1982, 36;… vom 09.05.2012 - I R 91/10, BFH/NV 2012, 2004, Rz 13; vom 20.05.2010 - VI R 12/08, BFHE 230, 136, BStBl II 2010, 1069, Rz 30; vom 26.05.2020 - IX R 33/19, BFHE 269, 100, BStBl II 2020, 548, Rz 14;… BFH-Beschluss vom 12.01.1993 - IV R 86-88/91, BFH/NV 1993, 426) und zu dieser auch verpflichtet, wenn er --wie im Streitfall-- das angefochtene Urteil bestätigt (vgl. BFH-Urteil vom 20.05.2010 - VI R 12/08, BFHE 230, 136, BStBl II 2010, 1069, Rz 30;… BFH-Beschluss vom 04.08.2016 - X B 145/15, BFH/NV 2016, 1744, Rz 11).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2023 - 2 K 2137/20

    Zum Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung

    Rn. 17 Die Klägerin hat am 18.11.2020 durch ihren Prozessbevollmächtigten Klage erhoben und begründet diese damit, dass der Beklagte die neuerdings durch den Bundesfinanzhof (BFH) aufgestellten Grundsätze (BFH-Urteil vom 26.05.2020 IX R 33/19) nicht beachtet habe.

    Seine Tätigkeit entspricht dann dem Typus des "Dauervermieters" und rechtfertigt die typisierende Annahme, dass die Vermietung und Verpachtung trotz über längerer Zeiträume anfallender Werbungskostenüberschüsse in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führt (vgl. BFH-Urteil vom 26.05.2020 IX R 33/19, BFHE 269, 100).

    Hingegen gibt die Bettenauslastung personenbezogen Auskunft über die Belegung der Ferienwohnung (vgl. BFH-Urteil vom 26.05.2020, a.a.O.; Niedersächsisches FG, Urteil vom 19.10.2020 1 K 158/19, EFG 2021, 544).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2019 - 3 K 276/15

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Prüfung der …

    (Hinweis des Dokumentars: Das FG-Urteil wurde durch BFH-Urteil vom 26.05.2020 IX R 33/19 im Tatbestand gemäß § 107 Abs. 1 FGO dahin gehend berichtigt, dass die Ferienwohnung im Jahr 2008 nicht an 13 Tagen, sondern an 113 Tagen vermietet war. Es handelte sich offenbar um einen Schreibfehler.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht