Rechtsprechung
| BFH, 15.10.1965 - III 152/62 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bewertung des Kapitalwerts eines Gewinnbeteiligungsrechts nach dem Ende des Rechts einer Witwe auf wiederkehrende lebenslängliche Nutzungen im Falle der Wiederverheiratung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 84, 1
- NJW 1966, 695
- BStBl III 1966, 2
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.04.1962 - III 163/59 U
Berechnung des Kapitalwertes eines Nutzungsrechts
Auszug aus BFH, 15.10.1965 - III 152/62 U
Bei dem Gewinnbeteiligungsrecht handelt es sich um ein Recht auf wiederkehrende Nutzungen und Leistungen, dessen Kapitalwert nach den §§ 19 und 67 Abs. 1 Ziff. 4 BewG bei der Vermögensermittlung heranzuziehen ist (Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs III 163/59 U vom 19. April 1962, BStBl 1962 III S. 270, Slg. Bd. 75 S. 1). - BFH, 11.08.1961 - III 369/58 S
Maßgeblicher Wert bei der Besteuerung eines Nießbrauchs an einem Bezugsrecht auf …
Auszug aus BFH, 15.10.1965 - III 152/62 U
Solche Nutzungen sind jedoch nicht nach § 15 Abs. 2 BewG mit dem Neunfachen, sondern gemäß dem dort gemachten Vorbehalt nach § 16 Abs. 1 und 2 BewG zu bewerten, der den Vorrang vor der Berechnung mit dem Neunfachen des Jahreswertes für die in ihm geregelten Fälle hat (Entscheidung des Bundesfinanzhofs III 369/58 S vom 11. August 1961, BStBl 1961 III S. 477, Slg. Bd. 73 S. 584). - RFH, 22.03.1922 - VI A 34/22
Auszug aus BFH, 15.10.1965 - III 152/62 U
Soweit sich das Finanzgericht auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs beruft, daß nämlich, wenn die Dauer eines Nutzungsrechts außer von der Lebenszeit von dem Eintritt eines früheren, ungewissen Ereignisses abhängig sei, von mehreren Bewertungsmöglichkeiten die zu wählen sei, die den geringeren Kapitalwert ergebe (Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VI A 34/22 vom 22. März 1922, Slg. Bd. 8 S. 337, und III A 222/29 vom 10. April 1930 a.a.O.), lehnt der Senat diese Rechtsprechung ab.
- BFH, 28.11.1969 - III R 61/66
Kapitalwert eines Rechts - Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen - Laufzeit - …
Der Sachverhalt, der dem BFH-Urteil III 152/62 U vom 15. Oktober 1965 (BFH 84, 1, BStBl III 1966, 2) zugrunde gelegen habe, unterscheide sich von dem vorliegenden Fall dadurch, daß der Eintritt des ungewissen Ereignisses allgemeiner Art von der auf Lebenszeit Berechtigten hätte beeinflußt werden können; denn der Wegfall der Gewinnbeteiligung bei Wiederverheiratung sei eine vom Willen der Berechtigten abhängige Bedingung.c) Der Senat hat mit den beiden Urteilen III 369/58 S vom 11. August 1961 (…a. a. O.) und III 152/62 U vom 15. Oktober 1965 (a. a. O.) entschieden, daß bei wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer, deren Laufzeit auch von der Lebenszeit einer Person abhängig ist, der Kapitalwert nach § 16 BewG zu ermitteln sei.
- BFH, 24.04.1970 - III R 36/67
Wiederkehrende Nutzungen - Beschränkung des Jahreswerts - Steuerlicher Wert - …
Ist der Anspruch auf wiederkehrende Nutzungen steuerlich durch die Lebenszeit des Berechtigten und durch ein anderes ungewisses Ereignis allgemeiner Art begrenzt, so ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile III 369/58 S vom 11. August 1961, BFH 73, 584, BStBl III 1961, 477, und III 152/62 U vom 15. Oktober 1965, BFH 84, 1, BStBl III 1966, 2) der Kapitalwert eines solchen Anspruchs auf Grund des Vorbehalts in § 15 Abs. 2 BewG nach § 16 BewG nach dem Lebensalter des Berechtigten am Bewertungsstichtag zu ermitteln.
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