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Rechtsprechung
   BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,434
BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99 (https://dejure.org/2001,434)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2001 - VII R 59/99 (https://dejure.org/2001,434)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - VII R 59/99 (https://dejure.org/2001,434)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 55 Abs. 2 Satz 1, § 56, § 68 (a.F.); KraftStG § 3 Nr. 5a

  • Wolters Kluwer

    Freistellungsantrag - Ablehnung eines Freistellungsantrags - Kraftfahrzeugsteuer - Kraftfahrzeugsteuerbescheid - Steuerbefreiung - Linderung einer akuten humanitären Notlage - Entwicklungshilfe - Hilfstransporte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kfz-Steuerbefreiung für Hilfsgütertransporte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 55, 56, 68 FGO
    Finanzgerichtsordnung; Unterlassen eines Rechtsbehelfs im Vertrauen auf richtige Sachbehandlung durch die Behörde

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 5 a
    Hilfsgütertransport

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 466
  • NVwZ 2001, 1454
  • BB 2001, 1242
  • DB 2001, 1806
  • BStBl II 2001, 506
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren …

    Auszug aus BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99
    Anders als das FG meint, kann der Antrag nur gestellt werden, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind; eine Wiedereinsetzung in die versäumte Jahresfrist nach § 56 Abs. 1 FGO ist ausgeschlossen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 11. Mai 1979 6 C 70.78, BVerwGE 58, 100).

    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Zwischenurteil vom 16. August 1979 I R 95/76, BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47; ebenso BVerwG-Urteil in BVerwGE 58, 100;… Gräber/ Koch, a.a.O., § 55 Anm. 29;… Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., 2000, § 58 Rz. 20).

    Ferner darf eine Fristversäumnis dem Betroffenen dann nicht angelastet werden, wenn er durch arglistiges Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (vgl. Urteil des BVerwG vom 25. November 1977 V C 12.77, Buchholz, Sammel- und Nachlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 60 VwGO Nr. 100 S. 31) oder wenn die Fristversäumnis auf das rechts- oder treuwidrige Verhalten der Behörde zurückgeführt werden kann (vgl. BVerwG-Urteil in BVerwGE 58, 100) und der Beteiligte das unsachgemäße Verhalten der Behörde trotz aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht erkennen konnte.

  • BFH, 16.08.1979 - I R 95/76

    Postulationsfähige Person - Revision - Einlegung der Revision - Frist - …

    Auszug aus BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99
    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Zwischenurteil vom 16. August 1979 I R 95/76, BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47; ebenso BVerwG-Urteil in BVerwGE 58, 100;… Gräber/ Koch, a.a.O., § 55 Anm. 29;… Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., 2000, § 58 Rz. 20).

    Demgemäß kann nach der Rechtsprechung des BFH höhere Gewalt auch vorliegen, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch ein Verhalten des Gerichts --wie es im Streitfall allerdings nicht ersichtlich ist, da das FG von der Existenz der Kraftfahrzeugsteuerbescheide keine Kenntnis hatte-- von einer fristgerechten Prozesshandlung abgehalten wird (BFH in BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47).

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung …

    Auszug aus BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99
    Sie verlangt lediglich, dass der Betroffene die größte nach den Umständen von ihm unter Berücksichtigung objektiver Maßstäbe vernünftigerweise zu erwartende und ihm zumutbare Sorgfalt walten lässt (BVerwG-Urteil vom 30. Oktober 1997 3 C 35.96, BVerwGE 105, 288).
  • BFH, 20.03.2017 - X R 13/15

    Gemeinnützigkeitsrecht: Gebot zeitnaher Mittelverwendung, Förderung des …

    Rn. 39 Danach genügt es für den Austausch des Gegenstandes eines anhängigen finanzgerichtlichen Verfahrens bereits, wenn die beiden Verwaltungsakte einen lediglich teilweise identischen Regelungsbereich haben (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Februar 2001 VII R 59/99, BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506, unter II.1.a, …und vom 27. April 2004 X R 28/02, BFH/NV 2004, 1287, unter II.1.a).

    Zwischen dem angefochtenen und dem ihn ändernden oder ersetzenden Verwaltungsakt muss eine sachliche Beziehung bestehen (BFH-Urteil in BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506, unter II.1.a).

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist - …

    Die Forderung an einen Ausländer, der mit den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften nicht vertraut ist, sich zu erkundigen, verlangt dem Betroffenen auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts Unzumutbares ab (BVerfG Kammerbeschluss vom 22.1.1999 - 2 BvR 729/96 - Juris RdNr 36). Unter Anwendung äußerster Sorgfalt wäre es dem Vater der Klägerin möglich und zumutbar gewesen, vorsorglich bei einer der mit ihm in Kontakt stehenden Behörden, insbesondere beim Jugendamt, nachzufragen, ob eventuell weitere Anspruchsmöglichkeiten für die Klägerin auf Entschädigungsleistungen bestehen (vgl BFH Urteil vom 8.2.2001 - VII R 59/99, BFHE 194, 466 = BStBl II 2001, 506, zum Ausschluss höherer Gewalt bei Vertrauen auf richtige Sachbehandlung durch eine Behörde; vgl auch BVerwG Urteil vom 11.5.1979 - 6 C 70/78 -, BVerwGE 58, 100).
  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen …

    Die Klägerin kann sich insoweit nicht auf das BFH-Urteil vom 8. Februar 2001 VII R 59/99 (BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506) berufen.
  • BFH, 18.04.2005 - IV B 90/03

    Änderung eines angefochtenen Steuerbescheides nach Klageerhebung

    Da die Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 FGO weiter sind als die des § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO, wäre diese Vorschrift sonst sinnlos (BFH-Urteil vom 8. Februar 2001 VII R 59/99, BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506).

    Der Antrag gemäß § 68 Satz 1 FGO a.F. kann nur gestellt werden, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind (BFH-Urteil, BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506).

    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartenden und zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506, unter II. 1. b) der Gründe, m.w.N.).

    Er entspricht inhaltlich den Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen (BFH-Urteil in BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506;… BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1997 III B 108/95, BFH/NV 1998, 497; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 11. Mai 1979 6 C 70.78, BVerwGE 58, 100).

    Ferner darf die Fristversäumnis dem Betroffenen dann nicht angelastet werden, wenn er durch arglistiges Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (BVerwG-Urteil vom 25. November 1977 V C 12.77, BVerwGE 55, 62) oder wenn die Fristversäumnis auf das rechts- oder treuwidrige Verhalten der Behörde zurückgeführt werden kann (vgl. BVerwG- Urteil in BVerwGE 58, 100; BFH-Urteil in BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506).

    Jedoch entschuldigt mangelnde Rechtskenntnis des Beteiligten eine Fristversäumnis grundsätzlich nicht (BFH-Urteil in BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506).

  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R

    Ausschlussfrist - gesetzliche Frist - gleitende Frist - Falschberatung - …

    Höhere Gewalt wäre damit ausgeschlossen (vgl BFHE 194, 466, zum Ausschluss höherer Gewalt bei Vertrauen auf richtige Sachbehandlung durch eine Behörde).
  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2659/07

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der Entscheidung …

    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506, unter II. 1. b) der Gründe, m.w.N.).

    Er entspricht inhaltlich den Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen (BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506;… BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1997 III B 108/95, BFH/NV 1998, 497).

    Ferner darf die Fristversäumnis dem Betroffenen dann nicht angelastet werden, wenn er durch arglistiges Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (BVerwG-Urteil vom 25. November 1977 V C 12.77, BVerwGE 55, 62) oder wenn die Fristversäumnis auf das rechts- oder treuwidrige Verhalten der Behörde zurückgeführt werden kann (vgl. BVerwG- Urteil in BVerwGE 58, 100; BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506).

    Jedoch entschuldigt mangelnde Rechtskenntnis des Beteiligten eine Fristversäumnis grundsätzlich nicht (BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506).

  • BFH, 22.05.2006 - VI R 46/05

    Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG

    Hierzu gehört nach Auffassung des BVerfG auch ein Umstand, der dem Beteiligten die rechtzeitige Vornahme einer fristgebundenen Handlung unzumutbar macht und damit aus verfassungsrechtlichen Gründen dem Bereich der höheren Gewalt zuzuordnen ist (BVerfG-Beschluss vom 18. Dezember 1985 2 BvR 1167, 1185, 1636/84, 308/85, und 2 BvQ 18/84, BVerfGE 71, 305, 347; BFH-Urteil vom 8. Februar 2001 VII R 59/99, BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506).

    Mangelnde Rechtskenntnis des Beteiligten führt grundsätzlich nicht zur Annahme höherer Gewalt, sofern es der Beteiligte unterlassen hat, sich sachkundig zu machen und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen (BFH-Urteil in BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506).

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der …

    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506, unter II. 1. b) der Gründe, m.w.N.).

    Er entspricht inhaltlich den Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen (BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506;… BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1997 III B 108/95, BFH/NV 1998, 497).

    Ferner darf die Fristversäumnis dem Betroffenen dann nicht angelastet werden, wenn er durch arglistiges Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (BVerwG-Urteil vom 25. November 1977 V C 12.77, BVerwGE 55, 62) oder wenn die Fristversäumnis auf das rechts- oder treuwidrige Verhalten der Behörde zurückgeführt werden kann (vgl. BVerwG- Urteil in BVerwGE 58, 100; BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506).

    Jedoch entschuldigt mangelnde Rechtskenntnis des Beteiligten eine Fristversäumnis grundsätzlich nicht (BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506).

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3432/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung; …

    Rn. 57 Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506, unter II. 1. b) der Gründe, m.w.N.).

    Er entspricht inhaltlich den Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen (BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506;… BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1997 III B 108/95, BFH/NV 1998, 497).

    Ferner darf die Fristversäumnis dem Betroffenen dann nicht angelastet werden, wenn er durch arglistiges Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (BVerwG-Urteil vom 25. November 1977 V C 12.77, BVerwGE 55, 62) oder wenn die Fristversäumnis auf das rechts- oder treuwidrige Verhalten der Behörde zurückgeführt werden kann (vgl. BVerwG- Urteil in BVerwGE 58, 100; BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506).

    Rn. 59 Jedoch entschuldigt mangelnde Rechtskenntnis des Beteiligten eine Fristversäumnis grundsätzlich nicht (BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506).

  • FG Münster, 15.06.2010 - 15 K 5312/07

    Frage der Qualifizierung einer USt-Steuerberechnung als Bescheid; Nichtigkeit …

    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.2001, VII R 59/99, BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506, Ziffer II. 1. b).

    Er entspricht inhaltlich den Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen (BFH-Urteil VII R 59/99, a.a.O.;… BFH-Beschluss vom 30.10.1997, III B 108/95, BFH/NV 1998, 497).

    Ferner darf die Fristversäumnis dem Betroffenen dann nicht angelastet werden, wenn er durch arglistiges Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (BVerwG-Urteil vom 25.11.1977, V C 12.77, BVerwGE 55, 62) oder wenn die Fristversäumnis auf das rechts- oder treuwidrige Verhalten der Behörde zurückgeführt werden kann (vgl. BFH-Urteil VII R 59/99, a.a.O.).

    Jedoch entschuldigt mangelnde Rechtskenntnis des Beteiligten eine Fristversäumnis grundsätzlich nicht (BFH-Urteil VII R 59/99, a.a.O.).

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2174/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen …

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2022/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen …

  • FG Hamburg, 25.02.2015 - 5 K 135/12

    Veranlasserhaftung wegen nicht zweckentsprechender Verwendung von Spenden - …

  • FG Münster, 17.09.2009 - 5 K 327/09

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen …

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2447/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen …

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3521/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung; …

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2448/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen …

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3522/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung; …

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen …

  • BFH, 16.12.2008 - I R 29/08

    Erstmalige Ermessensausübung in ersetzendem Haftungsbescheid - Gegenstand des …

  • BFH, 12.01.2011 - I R 37/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Öffentliche Zustellung - Höhere Gewalt

  • BFH, 21.06.2007 - III R 70/06

    Keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 9 S 2278/03

    Reichweite eines Widerspruchs gegen einen vorläufigen Verwaltungsakt; Bekanntgabe …

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 65/02

    Kfz-Steuerbefreiung bei Feuerwehrdiensten privater Unternehmen

  • BFH, 16.09.2010 - V R 51/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine …

  • BFH, 10.11.2020 - VII R 8/19

    Leistungsklage nach Verfahrensaufnahme durch den Insolvenzverwalter aufgrund …

  • BFH, 19.07.2001 - VII R 93/00

    Kfz-Steuer für Oldtimer

  • FG Düsseldorf, 03.08.2022 - 7 K 2498/18

    Streit über das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art und die einer …

  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 8/05 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 13.01.2005 - VII R 12/04

    Keine Verlängerung der Dauer der nach § 3b Abs. 1 KraftStG gewährten …

  • BFH, 16.09.2010 - V R 46/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine …

  • BFH, 12.06.2012 - II R 40/11

    Steuerbefreiung für Straßenreinigungsfahrzeuge - Anfechtungsklage

  • BFH, 16.09.2010 - V R 49/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine …

  • BFH, 16.09.2010 - V R 48/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine …

  • BFH, 25.10.2023 - I R 38/20

    Übergang von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung während des …

  • BFH, 27.04.2004 - X R 28/02

    Anwendung des § 68 FGO a.F.

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.10.2018 - 9 K 9159/17

    Leistungsklage aufgrund Anfechtung nach den Vorschriften des AnfG

  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 7/05 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 28.10.2004 - III R 53/03

    NZB gegen Gerichtsbescheid

  • BFH, 17.11.2009 - VI B 74/09

    Höhere Gewalt i.S.d. des § 110 Abs. 3 AO und Verfassungswidrikeit einer Norm

  • FG München, 10.03.2017 - 12 K 2612/14

    Höhere Gewalt im Sinne des § 56 Abs. 3 FGO - Wiedereinsetzung in den vorigen …

  • BFH, 12.06.2012 - II R 41/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 06. 2012 II R 40/11 - …

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 10/02

    Antrag gem. § 68 FGO a.F. - Monatsfrist

  • FG Münster, 23.05.2023 - 5 K 3592/19

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Umsatzsteuer

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2016 - 9 LB 193/15

    Bestimmung der Rechtsnatur einer Nichtveranlagungsmitteilung; Auslegung einer …

  • FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 32/06

    Prozessrecht - FGO: Anwendbarkeit des § 68 FGO

  • BFH, 22.11.2004 - III B 81/04

    InvZul: Antrag beim unzuständigen FA - Wiedereinsetzung

  • FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 4546/05

    Rechtsbehelfsbelehrung

  • FG Hamburg, 31.03.2004 - I 290/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der einjährigen Klagefrist …

  • FG Baden-Württemberg, 15.01.2004 - 8 K 106/02

    Saisonkennzeichen und Dauer der Steuerbefreiung nach § 3b KraftStG

  • FG Hamburg, 15.12.2014 - 6 K 183/12

    Zulässigkeit des Rechtsbehelfs des Gläubigers der Kapitalerträge gegen die …

  • FG Münster, 07.09.2023 - 5 K 2915/22

    Zulässigkeit eines Einspruchs gegen einen Haftungsbescheid wegen Nichtzahlung von …

  • BFH, 04.09.2001 - VIII B 119/00

    Zulässigkeit der Beschwerde - Darlegungserfordernisse - Verfahrensrüge - …

  • FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 34/06

    Anwendbarkeit des § 68 FGO - Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • FG Düsseldorf, 14.06.2007 - 14 K 3364/06

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei einer Berufung auf die Bestandskraft eines …

  • BFH, 28.10.2002 - III B 126/01

    Wiedereinsetzung, höhere Gewalt

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 9 K 9091/10

    Anwendungsbereich von § 68 FGO bei Haftungsbescheiden - Anhörung i.S. des § 91 …

  • FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 215/05

    Umsatzsteuer: Keine gemeinsame Veranlagung zweier Unternehmer

  • FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 35/06

    Anwendbarkeit des § 68 FGO - Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • FG Düsseldorf, 25.06.2007 - 14 K 3364/06

    Kindergeld; Grenzbetragsberechnung; Bindungswirkung Aufhebungsbescheid; …

  • FG Köln, 22.03.2012 - 11 K 3143/08

    Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung eines Versicherungsteuerbescheids und …

  • FG Niedersachsen, 16.05.2012 - 3 K 166/09

    Klagegegenstand bei Aufhebung eines Versicherungssteuerbescheids und …

  • FG Brandenburg, 17.10.2001 - 2 K 2766/99

    Organisatorische Unterstützung des Blutspendendienstes der DRK GmbH durch einen …

  • FG Köln, 14.07.2009 - 15 K 514/07

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