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Rechtsprechung
   BFH, 28.11.2002 - V R 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1055
BFH, 28.11.2002 - V R 3/01 (https://dejure.org/2002,1055)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2002 - V R 3/01 (https://dejure.org/2002,1055)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2002 - V R 3/01 (https://dejure.org/2002,1055)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 a, § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 9 Abs. 1, 2, § 15a Abs. 1

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 a; ; UStG 1993 § 4 Nr. 12 Buchst. a; ; UStG 1993 § 9 Abs. 1; ; UStG 1993 § 9 Abs. 2; ; UStG 1993 § 15a Abs. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 a, § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 9 Abs. 1, 2, § 15a Abs. 1

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 1 Abs. 1a, § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 9 Abs. 1, 2, § 15a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Unentgeltliche Übertragung eines Bauunternehmens durch den Unternehmer an seinen Sohn - Nicht steuerbare Teilgeschäftsveräußerung - Vermietung eines Betriebsgrundstücks für zehn Jahre mit Verlängerungsoption - Fortführung eines Bauunternehmens - Steuerbarer ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung eines Bauunternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Übertragung eines Bauunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Betriebsübertragung

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Unentgeltliche Übertragung an den Sohn als Geschäftsveräußerung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 1 Abs. 1a UStG 1993
    Umsatzsteuer; Teilgeschäftsveräußerung trotz Vermietung des Betriebsgrundstücks

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1a J: 1993
    Betriebsgrundstück; Geschäftsveräußerung; Vermietung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 160
  • BB 2003, 343
  • DB 2003, 2370 (Ls.)
  • BStBl II 2004, 665
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.10.1998 - V R 69/97

    Einbringung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 3/01
    a) Wie der Senat im Urteil vom 4. Juli 2002 V R 10/01 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2002, 1988) im Anschluss an sein Urteil vom 15. Oktober 1998 V R 69/97 (BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41) entschieden hat, liegt eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG 1993 auch vor, wenn einzelne wesentliche Betriebsgrundlagen nicht mitübereignet worden sind, sofern sie dem Übernehmer langfristig zur Nutzung überlassen werden und eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebes durch den Übernehmer gewährleistet ist.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung im Urteil in BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41 verwiesen.

  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Nationale Regelung, die …

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 3/01
    Die Mitgliedstaaten --und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch die Gerichte (…vgl. z.B. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-168/95, Arcaro, Slg. 1996, I-4705 Rn. 41)-- müssen auch nach Erlass dieser Maßnahmen weiterhin die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich gewährleisten (z.B. EuGH-Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-62/00, Marks & Spencer, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2002, 286 Rn. 27).
  • BFH, 04.07.2002 - V R 10/01

    Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 3/01
    a) Wie der Senat im Urteil vom 4. Juli 2002 V R 10/01 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2002, 1988) im Anschluss an sein Urteil vom 15. Oktober 1998 V R 69/97 (BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41) entschieden hat, liegt eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG 1993 auch vor, wenn einzelne wesentliche Betriebsgrundlagen nicht mitübereignet worden sind, sofern sie dem Übernehmer langfristig zur Nutzung überlassen werden und eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebes durch den Übernehmer gewährleistet ist.
  • EuGH, 26.09.1996 - C-168/95

    Strafverfahren gegen Arcaro

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 3/01
    Die Mitgliedstaaten --und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch die Gerichte (vgl. z.B. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-168/95, Arcaro, Slg. 1996, I-4705 Rn. 41)-- müssen auch nach Erlass dieser Maßnahmen weiterhin die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich gewährleisten (…z.B. EuGH-Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-62/00, Marks & Spencer, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2002, 286 Rn. 27).
  • FG Münster, 24.10.2000 - 15 K 6391/99

    Betriebsveräußerung - Keine umsatzsteuerlich privilegierte Geschäftsveräußerung …

    Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 3/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 109 abgedruckt.
  • BFH, 23.08.2007 - V R 14/05

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist keine eigenständige Voraussetzung für die Nichtsteuerbarkeit, sondern im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, aus der sich ergibt, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (Fortführung von BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665).

    Dabei ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665).

    Die Wesentlichkeit einzelner Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand (Senatsurteil vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662) stellen in diesem Zusammenhang keine eigenständigen Voraussetzungen für die Nichtsteuerbarkeit dar, sondern sind im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, aus der sich ergibt, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665).

    Die vereinbarte Grundmietzeit von acht Jahren reichte nach den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665 für eine langfristige Nutzungsüberlassung durch Vermietung aus, ohne dass es dabei auf die Ausübung von Verlängerungsoptionen ankommt.

  • BFH, 03.12.2015 - V R 36/13

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - …

    So hat der BFH entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Bauunternehmens durch den Unternehmer an seinen Sohn auch dann als nicht steuerbare Teilgeschäftsveräußerung beurteilt werden kann, wenn dem Sohn das Betriebsgrundstück für zehn Jahre mit Verlängerungsoption zur Fortführung des Bauunternehmens vermietet wird (BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, Leitsatz).
  • BFH, 19.12.2012 - XI R 38/10

    Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachtetem …

    Rn. 32 § 1 Abs. 1a UStG ist aber zur vollständigen Umsetzung des Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG richtlinienkonform auszulegen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662; vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665; vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BStBl II 2007, 730).

    Rn. 36 Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist es für die Geschäftsveräußerung entscheidend, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (BFH-Urteil in BFHE 235, 571, BStBl II 2012, 842), und ob die vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten übereinstimmen oder sich hinreichend ähneln (BFH-Urteile in BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, unter II.1.c, und vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165, unter II.1.b; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 235, 571, BStBl II 2012, 842).

    Rn. 51 b) Aus der Entstehungsgeschichte des § 1 Abs. 1a UStG, den Urteilen des EuGH in den Rechtssachen --Abbey National-- (…Slg. 2001, I-1361, BFH/NV Beilage 2001, 48), --Zita Modes-- (…Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 32 bis 35) und --Schriever-- (BStBl II 2012, 848, UR 2011, 937, DStR 2011, 2196, Rz 22) sowie dem geschilderten Vereinfachungszweck des Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG folgt, dass die Heranziehung des einkommensteuerrechtlichen Teilbetriebsbegriffs aus § 16 EStG --mit einer nach den Verhältnissen des Veräußerers zu beurteilenden gewissen Selbständigkeit-- aufgrund der autonom gemeinschaftsrechtlich vorzunehmenden Abgrenzung der begünstigten Teilvermögensübertragung in § 1 Abs. 1a UStG zur steuerbaren Übertragung einzelner Vermögensgegenstände nicht in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662; in BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665; in DStR 2013, 250, Rz 29; Wäger, UR 2004, 24, 26; Meyer in Offerhaus/Söhn/ Lange, § 1 UStG Rz 378).

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