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Rechtsprechung
   BFH, 05.08.2010 - V R 54/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2748
BFH, 05.08.2010 - V R 54/09 (https://dejure.org/2010,2748)
BFH, Entscheidung vom 05.08.2010 - V R 54/09 (https://dejure.org/2010,2748)
BFH, Entscheidung vom 05. August 2010 - V R 54/09 (https://dejure.org/2010,2748)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Zuschuss, sportliche Veranstaltung, Zweckbetrieb - Umsatzsteuer auf Geschäftsbesorgungsleistungen - Steuerbefreiung von Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehen

  • openjur.de

    Zuschuss, sportliche Veranstaltung, Zweckbetrieb; Umsatzsteuer auf Geschäftsbesorgungsleistungen; Steuerbefreiung von Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehen

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 22 Buchst b, UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst m, UStG § 1 Abs 1 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 2 Nr 1, AO § 65
    Zuschuss, sportliche Veranstaltung, Zweckbetrieb - Umsatzsteuer auf Geschäftsbesorgungsleistungen - Steuerbefreiung von Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zuschuss, sportliche Veranstaltung, Zweckbetrieb - Umsatzsteuer auf Geschäftsbesorgungsleistungen - Steuerbefreiung von Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 22 Buchst b UStG 1999, § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a UStG 1999, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst m EWGRL 388/77, § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, Art 2 Nr 1 EWGRL 388/77
    Zuschuss, sportliche Veranstaltung, Zweckbetrieb - Umsatzsteuer auf Geschäftsbesorgungsleistungen - Steuerbefreiung von Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehen

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Zum Begriff "sportliche Veranstaltung"

  • Betriebs-Berater

    Zum Begriff "sportliche Veranstaltung"

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG § 4 Nr. 22 Buchst. b; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m
    Verwaltung von Sporthallen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 22 Buchst. b; RL 77/388/EWG
    Beurteilung der Verwaltung von Sporthallen sowie des Einziehens der Hallenmieten durch einen gemeinnützigen Verein gegen Entgelt im Auftrag einer Stadt als steuerbefreite "sportliche Veranstaltung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der Verwaltung von Sporthallen sowie des Einziehens der Hallenmieten durch einen gemeinnützigen Verein gegen Entgelt im Auftrag einer Stadt als steuerbefreite "sportliche Veranstaltung"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Begriff "sportliche Veranstaltung"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sportliche Veranstaltung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    RL 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst m, UStG 1999 § 10 Abs 1 S 2, UStG 1999 § 3 Abs 9 S 1, UStG 1999 § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, AO § 65
    Dienstleistung; Entgelt; Leistungsaustausch; Steuerbarkeit; Verein; Zuschuss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 289
  • BB 2010, 3118
  • BB 2011, 99
  • DB 2010, 2777
  • BStBl II 2011, 191
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 16.10.2008 - C-253/07

    DIENSTLEISTUNGEN, DIE SPORTVEREINEN ERBRACHT WERDEN, KÖNNEN UNTER BESTIMMTEN …

    Auszug aus BFH, 05.08.2010 - V R 54/09
    Zwar genüge nach dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vom 16. Oktober 2008 C-253/07, Canterbury Hockey Club, (BFH/NV 2009, 108) auch eine nur mittelbare Förderung des Sports.

    Die Hallenvermietung für Rechnung der Stadt sei mit dem vom EuGH im Urteil Canterbury Hockey Club in BFH/NV 2009, 108 entschiedenen Sachverhalt nicht vergleichbar.

    Rn. 21 aa) Im Urteil Canterbury Hockey Club in BFH/NV 2009, 108 hat der EuGH die Kriterien für die Befreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG wie folgt zusammengefasst:.

  • BFH, 18.06.2009 - V R 4/08

    Übernahme des Betriebs von Einrichtungen durch einen Unternehmer für eine Stadt - …

    Auszug aus BFH, 05.08.2010 - V R 54/09
    Rn. 12 a) Entgeltliche Leistungen sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der sich aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (…vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. November 2009 V R 29/08, BFH/NV 2010, 701; vom 18. Juni 2009 V R 4/08, BFHE 226, 382, BStBl II 2010, 310; vom 27. November 2008 V R 8/07, BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397, unter II.1., m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH und des BFH).

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist es für die Frage des Leistungsaustausches nicht entscheidend, ob es sich bei der übernommenen Aufgabe um eine Pflichtaufgabe oder eine freiwillige Aufgabe der betreffenden Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt (BFH-Urteil in BFHE 226, 382, BStBl II 2010, 310, unter II.2.a).

  • BFH, 27.11.2008 - V R 8/07

    Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines …

    Auszug aus BFH, 05.08.2010 - V R 54/09
    Rn. 12 a) Entgeltliche Leistungen sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der sich aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (…vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. November 2009 V R 29/08, BFH/NV 2010, 701; vom 18. Juni 2009 V R 4/08, BFHE 226, 382, BStBl II 2010, 310; vom 27. November 2008 V R 8/07, BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397, unter II.1., m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH und des BFH).

    Anders ist es, wenn Zahlungen zur Ausführung bestimmter Leistungen im Interesse des Zuwendenden geleistet werden (z.B. BFH-Urteil in BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397, unter II.1.c).

  • BFH, 13.12.2018 - V R 4/18

    Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage

    Rn. 32 cc) Darüber hinaus ist die Feststellungsklage im Hinblick auf die beim ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG i.V.m. § 65 AO erforderliche Gesamtwürdigung (BFH-Urteil vom 5. August 2010 V R 54/09, BFHE 231, 289, BStBl II 2011, 191, unter II.3.) auch untauglich.
  • BFH, 10.08.2016 - XI R 41/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen …

    Nicht entscheidend ist im Fall von Leistungen im Rahmen der Übernahme einer Aufgabe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch, ob es sich um eine Pflichtaufgabe oder eine freiwillige Aufgabe der betreffenden Körperschaft handelt (vgl. BFH-Urteil vom 5. August 2010 V R 54/09, BFHE 231, 289, BStBl II 2011, 191;… BFH-Beschluss vom 6. Mai 2014 XI B 4/14, BFH/NV 2014, 1406).
  • BFH, 18.11.2021 - V R 17/20

    Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur …

    Bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen kann es zwar an dem für die Steuerbarkeit einer Leistung erforderlichen Leistungsaustausch fehlen, wenn die Zahlung lediglich der Förderung der Tätigkeit des Zahlungsempfängers allgemein --aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen-- dient und deshalb nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Leistung an den Zahlenden steht (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 268, 462, Rz 21, und vom 05.08.2010 - V R 54/09, BFHE 231, 289, BStBl II 2011, 191, Rz 13;… BFH-Beschluss vom 12.04.2016 - V B 3/15, BFH/NV 2016, 1184, Rz 10).

    Erbringt jedoch ein Unternehmer in Erfüllung eines gegenseitigen Vertrages mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Leistungen gegen Entgelt, ist grundsätzlich von einem steuerbaren Leistungsaustausch auszugehen (BFH-Urteile in BFHE 268, 462, Rz 22, und in BFHE 231, 289, BStBl II 2011, 191, Rz 13;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1184, Rz 10).

    Entsprechendes gilt mit Blick auf das BFH-Urteil in BFHE 231, 289, BStBl II 2011, 191, das die Verwaltung von Sporthallen sowie das Einziehen der Hallenmieten einschließlich des Mahnwesens und Vollstreckungswesens durch einen gemeinnützigen Verein zum Gegenstand hatte.

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