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Rechtsprechung
   BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47420
BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12 (https://dejure.org/2014,47420)
BFH, Entscheidung vom 21.10.2014 - VIII R 21/12 (https://dejure.org/2014,47420)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - VIII R 21/12 (https://dejure.org/2014,47420)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer einer GmbH

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, AO § 85, AO § 88, FGO § 76 Abs 1, SGB 4 § 26 Abs 3 S 1, EStG VZ 2006, EStG § 4 Abs 4
    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer einer GmbH

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer einer GmbH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 2002, § 85 AO, § 88 AO, § 76 Abs 1 FGO, § 26 Abs 3 S 1 SGB 4
    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer einer GmbH

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer einer GmbH

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; AO §85; AO § 88; FGO § 76 Abs. 1; SGB IV § 26 Abs. 3 S. 1
    VGA bei mitarbeitender Ehefrau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung der Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an die in der GmbH beschäftigte Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an Arbeitnehmer einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile - und die Frage der vGA

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behandlung der Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung an die in der GmbH beschäftigte Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttung kann bei Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberbeiträge ausgeschlossen sein

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erstattete Rentenversicherungsbeiträge sind keine vGA

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung keine verdeckte Gewinnausschüttung

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, SGB IV § 26 Abs 3
    Arbeitgeberanteil; Ehefrau; Erstattung; Nahestehende Person; Rentenversicherung; Rückabwicklung; Verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 247, 538
  • BB 2015, 469
  • DB 2015, 2288
  • BStBl II 2015, 638
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (42)

  • FG Düsseldorf, 17.12.1993 - 14 K 5416/91
    Auszug aus BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12
    Rn. 40 aaa) Das FG Düsseldorf hat allerdings in einer solchen Weiterleitung rückerstatteter Arbeitgeberbeiträge an den Arbeitnehmer bei fehlender klarer und im Vorhinein getroffener Vereinbarung eine vGA gesehen, weil die Erstattung zu Unrecht entrichteter Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung selbst dann nur der Kapitalgesellschaft zusteht, wenn die Beitragsentrichtung wirtschaftlich zu Lasten des Gesellschafter-Geschäftsführers gegangen ist (FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 1993 14 K 5416/91 H (L), EFG 1994, 566, unter Bezugnahme auf BSG-Urteil vom 5. Mai 1988 12 RK 42/87, GmbH-Rundschau 1988, 481 und Wochinger, Verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlage, 2. Aufl., Rz 449).

    Rn. 48 (2) Gegen diese Würdigung kann des Weiteren entgegen der Auffassung des FA nicht unter Hinweis auf das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 1994, 566 eingewandt werden, die Weiterleitung des rückerstatteten Betrages an die Beigeladene müsse schon wegen fehlender klarer und im Vorhinein getroffener Vereinbarung als vGA angesehen werden.

  • FG Köln, 21.11.1989 - 13 K 3489/87

    Körperschaftsteuer; Verzicht auf Beitragsrückerstattung keine verdeckte …

    Auszug aus BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12
    Rn. 41 bbb) Demgegenüber geht die angefochtene Entscheidung unter Bezugnahme auf Teile des Schrifttums davon aus, dass schon wegen der Veranlassung der Beitragszahlungen durch das Arbeitsverhältnis eine entsprechende Veranlassung auch für den (umgekehrten) Fall der Rückerstattung der Beiträge und deren Weiterleitung an den Arbeitnehmer gegeben ist, weil bei unterstellter Kenntnis der fehlenden Rentenversicherungspflicht regelmäßig ein höherer Bruttoarbeitslohn vereinbart worden wäre (so Mössner/Seeger/Hang/Huber, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rz 1054;… Janssen, Verdeckte Gewinnausschüttungen, 11. Aufl., Rz 29; Roemer, Die Information über Steuer und Wirtschaft 2000, 142, 144, unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Köln vom 21. November 1989 13 K 3489/87, EFG 1990, 383).

    Rn. 50 Dieses Gebot steht aber, wie das FG Köln selbst in seinem vom FA in Bezug genommenem Urteil vom 21. November 1989 13 K 3489/87 (EFG 1990, 383) ausgeführt hat, dann nicht entgegen, wenn die aus den äußeren Umständen erkennbare (zumindest konkludente) Entscheidung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine Lohnzahlung aus arbeitsrechtlicher Sicht jedenfalls billigenswert ist und es bei dieser "mit anderen Fällen verdeckter Gewinnausschüttungen nicht vergleichbaren Sachlage einem bloßen Formalismus gleich (... kommt), die Entscheidung in ihrer steuerlichen Wirksamkeit von der Schriftform abhängig zu machen".

  • BFH, 23.10.1996 - I R 71/95

    Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer …

    Auszug aus BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12
    Rn. 26 Lediglich für den Sonderfall einer zunächst schwebend unwirksam vereinbarten Entgeltvereinbarung hat der BFH eine Rückwirkung nach späterem Wegfall der schwebenden Unwirksamkeit für steuerrechtlich unbedenklich gehalten (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 71/95, BFHE 181, 328, BStBl II 1999, 35).

    Rn. 52 Daraus ist zu Recht mit der Vorinstanz zu folgern, dass die zivilrechtliche Erfüllung eines solchen Anspruchs steuerrechtlich nicht unangemessen sein kann (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Dezember 2002 I R 85/01, BFH/NV 2003, 822, unter II.3. der Gründe, sowie zur gebilligten Rückwirkung einer zunächst schwebend unwirksam vereinbarten Entgeltvereinbarung BFH-Urteil in BFHE 181, 328, BStBl II 1999, 35).

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