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   BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99   

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https://dejure.org/2002,846
BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99 (https://dejure.org/2002,846)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 2 BvL 5/99 (https://dejure.org/2002,846)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 2 BvL 5/99 (https://dejure.org/2002,846)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Vorlage des LG Potsdam zur Wehrpflicht unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit - Allgemeine Wehrpflicht - Strafbarkeit der Dienstflucht - Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Konkrete Normenkontrolle

  • Judicialis

    ZDG § 53; ; ZDG § 53 Abs. 1; ; WStG § ... 16; ; VwVfG § 44; ; WPflG § 3 Abs. 1; ; WPflG § 1 Abs. 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 2 Abs. 1; ; StGB § 2 Abs. 3; ; GG Art. 12 a Abs. 1; ; GG Art. 26 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 87 a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die allgemeine Wehrpflicht mangels hinreichender Darlegung, daß es für die zu treffende Entscheidung darauf ankomme, ob die Wehrpflicht in einem nicht näher bezeichneten Zeitpunkt verfassungswidrig geworden sei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 105, 61
  • NJW 2002, 1707
  • NVwZ 2002, 982 (Ls.)
  • NJ 2002, 362
  • DVBl 2002, 769
  • DÖV 2002, 663
 
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Wird zitiert von ... (138)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Der Beschluss des Sozialgerichts genügt den Anforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit (vgl. BVerfGE 105, 61 ; 127, 335 ; 133, 1 ).
  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Sie genügen den Anforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG an die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Normen (vgl. hierzu BVerfGE 105, 61 ; 133, 1 ).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Dazu muss der Vorlagebeschluss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 105, 61 ).

    Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist dabei grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ).

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