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   BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 4/60   

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BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 4/60 (https://dejure.org/1962,277)
BVerfG, Entscheidung vom 13.11.1962 - 2 BvL 4/60 (https://dejure.org/1962,277)
BVerfG, Entscheidung vom 13. November 1962 - 2 BvL 4/60 (https://dejure.org/1962,277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5, Art. 100 Abs. 1, Art. 131
    Verfassungsmäßigkeit der nordrhein-westfälischen Regelung des Rechts kriegsgefangener Beamter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 80
  • DVBl 1963, 528
  • DÖV 1965, 782
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 4/60
    Daß das nicht der Fall gewesen sei, habe erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 (BVerfGE 3, 58 (133)) klargestellt.

    Mit dem 8. Mai 1945 hatten auch die kriegsgefangenen Beamten ihre Beamtenstellung verloren, wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts feststeht (BVerfGE 3, 58 (133); 6, 132 (150 ff.)).

    Wandelt man den vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 17. Dezember 1953 (BVerfGE 3, 58 (133)) aufgestellten Grundsatz, der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum G 131 trägt, auf den Fall der kriegsgefangenen Beamten ab, die am 8. Mai 1945 bei einer im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegenden Behörde oder Dienststelle tätig waren, deren Aufgaben am 8. Mai 1945 Landesaufgaben waren oder nach dem 8. Mai 1945 auf das Land Nordrhein-Westfalen übergegangen sind, so lautet er: Das am 8. Mai 1945 bestehende Beamtenverhältnis dieser Beamten zu ihrem früheren Dienstherrn ist mit dem an diesem Tage eingetretenen Zusammenbruch des Reichs erloschen; da vor ihrer Heimkehr mit ihnen ein neues Dienstverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen nicht begründet worden ist, stehen ihnen als früheren Beamten für die Zeit der Kriegsgefangenschaft Rechtsansprüche weder gegen den Bund noch gegen das Land Nordrhein-Westfalen zu.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in der Entscheidung BVerfGE 3, 58 (138) darauf hingewiesen, daß Art. 131 GG nicht lediglich eine Zuständigkeitsnorm ist, daß er vielmehr auch inhaltlich eine besondere rechtliche Gestaltung bei der Regelung jenes Komplexes beamtenrechtlicher Verhältnisse bezweckt, auf die wegen ihrer Eigenart die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nicht in gleichem Maße angewendet werden können wie beim aktiven Dienst.

  • BGH, 05.07.1954 - III ZR 30/53

    Gesetz zu Art. 131 GrundG

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 4/60
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 5. Juli 1954 (BGHZ 14, 138 (143)) eindrücklich hingewiesen auf die tiefgehende Erschütterung, die das gesamte Staatsgefüge durch die Katastrophe von 1945 erlitten hatte, auf den Verlust weiter Gebiete, auf die schweren Verluste an Wirtschaftskraft, insbesondere die umfangreichen Verwüstungen und Zerstörungen an Eigentum und Einrichtungen der privaten und öffentlichen Hand sowie die Zerrüttung der Währung, auf den Zustrom von Flüchtlingen einschließlich zahlreicher verdrängter deutscher Beamten in das Bundesgebiet; er hat daraus abgeleitet, daß der Bundesgesetzgeber befugt war, in bestehende Beamtenverhältnisse einzugreifen, sie zur Anpassung an die tiefgreifenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen umzugestalten und Ansprüche daraus zu beschneiden.

    In der Entscheidung vom 27. September 1954 (BGHZ 14, 325) hat dann der Bundesgerichtshof unter Verweisung auf die zitierte Entscheidung vom 5. Juli 1954 (BGHZ 14, 138) die Verfassungsmäßigkeit des § 77 Abs. 1 Satz 1 G 131, soweit er die Gehaltsansprüche der kriegsgefangenen Beamten ausschließt, "unbedenklich" bejaht.

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 123/52

    Verfasungsmäßigkeit des § 77 Abs. 1 G131

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 4/60
    a) Mit Bezug auf § 77 Abs. 1 Satz 1 G 131 hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 17. Dezember 1953 (BVerfGE 3, 208 (211)) festgestellt, daß "eine Vorschrift, deren gesamter rechtlicher Gehalt sich nicht unmittelbar aus ihr selbst, sondern nur im Zusammenhang mit zahlreichen anderen Normen desselben Gesetzes bestimmen läßt, im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG grundsätzlich nur in ihrer Verbindung mit denjenigen gesetzlichen Bestimmungen zur Prüfung gestellt werden kann, die ihren für den konkreten Rechtsstreit maßgeblichen Teilinhalt ergeben".

    Es gilt also das gleiche wie in dem Fall BVerfGE 3, 208 (212 f.) für die rheinland-pfälzischen Gemeindebeamten: Da die früheren Beamten für die Zeit der Kriegsgefangenschaft keinen Rechtsanspruch aus ihrem früheren Dienstverhältnis hatten, so kann § 77 G 131 ihnen gegenüber keine unzulässige entschädigungslose Enteignung herbeigeführt haben.

  • BGH, 27.09.1954 - III ZR 92/52

    Art. 131 GrundG. Kriegsgefangene Beamte

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 4/60
    Zutreffend hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 27. September 1954 (BGHZ 14, 325 (327 f.)) ausgeführt, daß in den Kreis der von Art. 131 GG umfaßten Personen "alle diejenigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes einzubeziehen sind, die aus durch die Zusammenbruchsituation bedingten und nicht aus beamten- oder tarifrechtlichen Gründen eine Schmälerung ihrer Rechte erfahren haben", und daß darum "auch diejenigen Beamten darunter fallen, die sich in Kriegsgefangenschaft befanden, die deshalb von den zuständigen Verwaltungen als 'ausgeschieden' behandelt wurden und an die daher während dieser Zeit die Dienstbezüge ganz oder teilweise nicht weiterbezahlt wurden".

    In der Entscheidung vom 27. September 1954 (BGHZ 14, 325) hat dann der Bundesgerichtshof unter Verweisung auf die zitierte Entscheidung vom 5. Juli 1954 (BGHZ 14, 138) die Verfassungsmäßigkeit des § 77 Abs. 1 Satz 1 G 131, soweit er die Gehaltsansprüche der kriegsgefangenen Beamten ausschließt, "unbedenklich" bejaht.

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 4/60
    Mit dem 8. Mai 1945 hatten auch die kriegsgefangenen Beamten ihre Beamtenstellung verloren, wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts feststeht (BVerfGE 3, 58 (133); 6, 132 (150 ff.)).

    Die Länder waren nicht verpflichtet, diese Beamten nach dem Zusammenbruch wieder in ihre Stellung einzusetzen, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls ausdrücklich dargelegt hat (BVerfGE 6, 132 (203 f.)).

  • BVerwG, 06.01.1956 - II C 197.53
    Auszug aus BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 4/60
    Das Bundesverwaltungsgericht läßt als günstigere Maßnahmen im Sinn des § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 "nur abschließende, von den dafür zuständigen Behörden des Dienstherrn unter Anwendung des allgemeinen Beamtenrechts getroffene und rechtsbegründende Entscheidungen" gelten (BVerwGE 3, 72 (73); vgl. auch 2, 10 (17); 3, 275 (276); Buchholz, Nachschlagewerk des Bundesverwaltungsgerichts, 234, § 7 G 131 Nr. 2; § 63 G 131 Nr. 2, 9, 10, 11 und 14).
  • BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Wiedereinstellung von Richter im Jahre

    Auszug aus BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 4/60
    Grundsätzlich hätte ein aus Kriegsgefangenschaft zurückgekehrter Beamter erst dadurch den Anspruch auf volle Dienstbezüge erlangen können, daß das Land nach seiner Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft mit ihm nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 1954 (BVerfGE 3, 255 ff.) ein Beamtenverhältnis neu begründet hätte.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Das bedeutet, daß auch diese Vorschrift auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz insoweit überprüft werden muß, als wegen dieses engen Zusammenhanges die Frage nach der Gültigkeit des § 2 Nr. 3 des Gesetzes nicht ohne Berücksichtigung der Erhebungsart beantwortet werden kann (vgl. BVerfGE 3, 208 (211); 15, 80 (101)).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Die Vorlagefrage zur Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes läßt sich damit ohne Inzidentprüfung des Bundesgesetzes insoweit nicht beantworten (vgl. BVerfGE 15, 80 [92]).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Wegen dieses engen Zusammenhanges muß deshalb § 11 Abs. 1 und 2 PSchG auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft werden (BVerfGE 3, 208 (211); 15, 80 (101)).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Die vom vorlegenden Gericht erstrebte verfassungsrechtliche Kontrolle des § 76 Abs. 3 Nr. 1 BewG könnte nur dann zu einer Inzidentprüfung des Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BewÄndG 1965 führen, wenn diese Regelung in Wirklichkeit maßgeblich für die zu entscheidende Sachfrage wäre (vgl. BVerfGE 15, 80).
  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Eine Vorschrift, deren rechtlicher Gehalt sich nicht unmittelbar aus ihr selbst, sondern nur im Zusammenhang mit anderen Normen desselben Gesetzes bestimmen läßt, kann im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG grundsätzlich nur in ihrer Verbindung mit denjenigen gesetzlichen Bestimmungen zur Prüfung gestellt werden, die ihren für den konkreten Rechtsstreit maßgeblichen Teilinhalt ergeben (BVerfGE 3, 208 [211]; 15, 80 [101]).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91

    Weingesetz - Sensorische Beurteilung - Gerichtliche Kontrolle - Prädikatswein

    Das schließt auch eine Bindung an die im Verwaltungsverfahren getroffenen Feststellungen und Wertungen im Grundsatz aus (vgl. BVerfGE 15 S. 275, 282 [BVerfG 05.02.1963 - 2 BvR 21/60]; 84 [BVerfG 13.11.1962 - 2 BvL 4/60]S. 34, 49).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 3 C 39.97

    Bereinigung von SED-Unrecht

    Für den Bereich der Bundesrepublik hat das Bundesverfassungsgricht bereits im Jahre 1953 entschieden, daß alle zum Deutschen Reich bestehenden unmittelbaren und mittelbaren Beamtenverhältnisse am 8. Mai 1945 erloschen sind (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 1953 - 1 BvR 147 -, BVerfGE 3, 58 ; mit ausführlicher Stellungnahme zur Kritik bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 19. Februar 1957 - 1 BvR 357/52 -, BVerfGE 6, 1-32 ; ebenso BVerfG, Beschluß vom 15. März 1961 - 2 BvL 8/60 -, BVerfGE 12, 264 ; BVerfG, Beschluß vom 13. November 1962 - 2 BvL 5/60 -, BVerfGE 15, 105 ; BVerfG, Beschluß vom 13. November 1962 - 2 BvL 4/60 -, BVerfGE 15, 80 ).
  • BVerwG, 25.02.1965 - VIII C 84.63

    Rechtsmittel

    In den Kreis der von Art. 131 GG umfaßten Personen aber fallen, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 13. November 1962 - BVerfGE 15, 80 -, und zwar in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. September 1954 - BGHZ 14, 325 [327 f.] -, überzeugend dargelegt hat, gerade auch diejenigen Beamten, die sich in Kriegsgefangenschaft befanden, die deshalb von den zuständigen Verwaltungen als "ausgeschieden" behandelt wurden und an die daher während dieser Zeit die Dienstbezüge ganz oder teilweise nicht weiterbezahlt wurden.

    In dieser Lage haben sich, da nach dem Zusammenbruch und der Besetzung Deutschlands die Militärregierungen zunächst die Zahlung von Dienstbezügen an die unterhaltsberechtigten Angehörigen von kriegsgefangenen Beamten allgemein verboten hatten und auch nach Wegfall dieses Verbots die Länder derartige Zahlungen zunächst nur unter Einschränkungen und Vorbehalten leisteten (vgl. hierzu die Darstellung in BVerfGE 15, 80 [81 ff.]), alle oder doch jedenfalls fast alle Beamten befunden, die am 8. Mai 1945 in Kriegsgefangenschaft waren.

  • BVerfG, 09.07.1963 - 2 BvL 5/61

    Verfassungsrechtliche Prüfung landesrechtlicher Beamtenvorschriften bezüglich des

    In dem Beschluß vom 13. November 1962 - 2 BvL 4/60 - zu B II 3b hat das Bundesverfassungsgericht sich der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen, daß günstigere Maßnahmen im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 3 G 131 "nur abschließende, von den dafür zuständigen Behörden des Dienstherrn unter Anwendung des allgemeinen Beamtenrechts getroffene und rechtsbegründende Entscheidungen" sind.
  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 82.65

    Aberkennung des halben Ruhegehaltes eines Mitgliedes der Nationalsozialistischen

    Von dieser Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich angeschlossen hat (BVerfGE 15, 80 [85]; 16, 254 [272]), ist das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen.
  • BSG, 22.11.1973 - 3 RK 84/71
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