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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,645
BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,645)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,645)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - 2 BvR 1027/02 (https://dejure.org/2002,645)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde; Einstweilige Anordnung; Durchsuchung einer Anwaltskanzlei; Durchsuchung von Geschäftsräumen; Steuerberatungsgesellschaft; Steuerstrafverfahren; Beschlagnahme von Kopien; Computerdaten; Verdachtsannahme; Durchsuchungsbeschluss; Beschlagnahmeschutz; ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Zu Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

  • RA Kotz

    Klage gegen Beschlagnahme von Anwaltsdokumenten stattgegeben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 97 Abs. 2 S. 3 § 98 Abs. 1
    Beschlagnahme von Datenträgern bei Berufsgeheimnisträgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Beschlagnahme beim Anwalt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen in einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berufsrecht; Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahme in einer Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 105, 365
  • NJW 2002, 2458
  • NVwZ 2002, 1496 (Ls.)
  • K&R 2002, 595
 
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Wird zitiert von ... (132)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Dabei kann im Zusammenhang mit der Frage der Verhältnismäßigkeit von Beschlagnahmehandlungen (vgl. BVerfGE 44, 353 ) auch die verfassungsrechtliche Bedeutung der Vertrauensbeziehung zwischen bestimmten Berufsgeheimnisträgern und ihren Mandanten zu klären sein.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Dabei wäre in Betracht zu ziehen, ob die besondere Schutzwürdigkeit des Mandats zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für den Mandanten des Berufsgeheimnisträgers von Belang ist (vgl. speziell zum Schutz des Verhältnisses eines Strafverteidigers zum Beschuldigten: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 - s.a. BGHSt 44, 46 ).
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die …

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Dabei wäre in Betracht zu ziehen, ob die besondere Schutzwürdigkeit des Mandats zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für den Mandanten des Berufsgeheimnisträgers von Belang ist (vgl. speziell zum Schutz des Verhältnisses eines Strafverteidigers zum Beschuldigten: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 - s.a. BGHSt 44, 46 ).
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen …

    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

    Rn. 64 Mit Beschluss vom 17. Juli 2002 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine einstweilige Anordnung erlassen (vgl. BVerfGE 105, 365 ff.).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde oder der Antrag im Organstreitverfahren aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; stRspr).
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