Rechtsprechung
| BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GewStG § 1; ; GewStG § ... 16 Abs. 4 Satz 2; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 79 Abs. 2; ; BVerfGG § 91 Satz 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; AO § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 72 Abs. 2; ; GG Art. 105 Abs. 2; ; GG Art. 106 Abs. 6; ; GG Art. 106 Abs. 6 Satz 2; ; GG Art. 106 Abs. 6 Satz 4
- Wolters Kluwer
Verpflichtung einer Gemeinde zur Erhebung von Gewerbesteuer als Eingriff in ihre Selbstverwaltungsautonomie; Bestehen einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Einführung von Mindesthebesätzen durch den Bund; Rechtfertigung der Aussetzung des Vollzugs eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die aus dem GewStG 2004 folgende Pflicht der Gemeinden, Gewerbesteuer zu einem Hebesatz von mindestens 200 v.H. zu erheben
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer abgelehnt
- nomos.de
, S. 29 (Kurzinformation)
Art. 28, 105, 106 GG; §§ 1, 16 GewStG
Pflicht der Gemeinden zur Erhebung von Gewerbesteuer - kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Einstweilige Anordnung gegen Pflicht zur Gewerbesteuererhebung
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Gewerbesteuererhebung abgelehnt
- tagesspiegel.de (Pressebericht, 20.03.2005)
Brandenburg: Umgesteuert
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gemeinden müssen vorerst Gewerbesteuern erheben - Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuern abgelehnt
- 123recht.net (Pressemeldung, 15.2.2005)
Steueroase in Brandenburg muss Gewerbesteuer erheben // Eilantrag der Gemeinde Beiersdorf scheiterte in Karlsruhe
Verfahrensgang
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
- BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04
Papierfundstellen
- BVerfGE 112, 216
- NVwZ 2005, 679
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz
Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Für eine Sicherung der Hauptsacheentscheidung zu Gunsten des Antragstellers besteht dann kein Anlass (vgl. BVerfGE 88, 173 ; 89, 38 ; 92, 130 ; 103, 41 ; 104, 23 ).Rn. 14 Ist das Begehren zur Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 104, 23 ).
Von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darf das Bundesverfassungsgericht nur mit noch größerer Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 71, 350 ; 81, 53 ; 82, 310 ; 85, 167 ; 86, 390 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 104, 51 ).
- BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92
Schwangeren- und Familienhilfegesetz I
Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Rn. 14 Ist das Begehren zur Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 104, 23 ).Von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darf das Bundesverfassungsgericht nur mit noch größerer Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 71, 350 ; 81, 53 ; 82, 310 ; 85, 167 ; 86, 390 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 104, 51 ).
- BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93
Bosnien-Herzegowina
Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Für eine Sicherung der Hauptsacheentscheidung zu Gunsten des Antragstellers besteht dann kein Anlass (vgl. BVerfGE 88, 173 ; 89, 38 ; 92, 130 ; 103, 41 ; 104, 23 ).Rn. 14 Ist das Begehren zur Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 104, 23 ).
- BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83
Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes
Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darf das Bundesverfassungsgericht nur mit noch größerer Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 71, 350 ; 81, 53 ; 82, 310 ; 85, 167 ; 86, 390 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 104, 51 ). - BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76
Flugplatz Memmingen
Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Auf eine Überschreitung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes kann eine Kommunalverfassungsbeschwerde gestützt werden, denn kompetenzwidrige Eingriffe in die Selbstverwaltung müssen die Kommunen nicht hinnehmen (vgl. BVerfGE 56, 298 ). - BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01
Lebenspartnerschaften
Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darf das Bundesverfassungsgericht nur mit noch größerer Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 71, 350 ; 81, 53 ; 82, 310 ; 85, 167 ; 86, 390 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 104, 51 ). - BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darf das Bundesverfassungsgericht nur mit noch größerer Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 71, 350 ; 81, 53 ; 82, 310 ; 85, 167 ; 86, 390 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 104, 51 ). - BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Für eine Sicherung der Hauptsacheentscheidung zu Gunsten des Antragstellers besteht dann kein Anlass (vgl. BVerfGE 88, 173 ; 89, 38 ; 92, 130 ; 103, 41 ; 104, 23 ). - BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.
Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darf das Bundesverfassungsgericht nur mit noch größerer Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 71, 350 ; 81, 53 ; 82, 310 ; 85, 167 ; 86, 390 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 104, 51 ). - BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im …
Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darf das Bundesverfassungsgericht nur mit noch größerer Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 71, 350 ; 81, 53 ; 82, 310 ; 85, 167 ; 86, 390 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 104, 51 ). - BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Akteneinsicht und Anhörung im Parteiverbotsverfahren
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
- BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89
Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des …
- BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 454/91
Befristung - Kündigung - Mutterschutz - Akademie derWissenschaften der DDR - …
- BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …
- BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95
Keine einstweilige Anordnung zur Vorlage der jährlichen Prüfungsberichte des …
- BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22
Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich - …
- BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04
Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer
Rn. 28 Den Antrag der Beschwerdeführerin zu I., die Vollziehung der angegriffenen Regelungen im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25. Januar 2005 (BVerfGE 112, 216 ff.) abgelehnt. - BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos
Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).
- BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
Kontostammdaten
Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur bezogen auf die Antragsteller (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 2185/04 -, JURIS). - BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
Deshalb sind bei der Folgenabwägung die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur diejenigen für den Antragsteller (vgl. BVerfGE 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ).Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie im Fall der begehrten Außervollzugsetzung eines Gesetzes daher darüberhinausgehend besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 117, 126 ; vgl. auch BVerfGE 112, 216 ).
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr). - BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 1758/17
Ablehnung des Erlasses einer eA sowie PKH-Ablehnung: Aussetzung des …
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2016 - VerfGH 34/14
Solidaritätsumlage verfassungsgemäß
Insbesondere stehen weder diese noch sonstige Regelungen des Grundgesetzes der Erhebung einer - die Ertragskompetenz unberührt lassenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 2185/04 -, BVerfGE 112, 216 = juris, Rn. 19) - Umlage, deren Aufkommen im kommunalen Raum verbleibt oder in diesen zurückfließt, entgegen [dazu unten (a)]. - BVerfG, 20.03.2018 - 2 BvR 1266/17
Ablehnung des Erlasses einer eA sowie PKH-Ablehnung: Aussetzung des …
Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr). - BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
Rn. 12 2. Der strenge Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG erhöht sich, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2009 - 15 A 2324/07
Kommunalaufsicht und Realsteuerhebesätze
- VerfG Brandenburg, 06.08.2013 - VfGBbg 53/11
Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Finanzausgleichsumlage; abundante …
- VerfG Brandenburg, 06.08.2013 - VfGBbg 71/11
Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Finanzausgleichsumlage; abundante …
- BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Ablehnung eines eA-Antrags bzgl Familiennachzugs (hier: Kindernachzugs) zu …
- VerfG Brandenburg, 06.08.2013 - VfGBbg 70/11
Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Finanzausgleichsumlage; abundante …
- BVerfG, 02.09.2005 - 2 BvQ 25/05
Keine einstweilige Anordnung gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- VG Potsdam, 05.11.2020 - 1 K 414/19
- FG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 3 K 224/06
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 8a GewStG
- VG Potsdam, 05.11.2020 - 1 K 722/18
- StGH Niedersachsen, 11.10.2006 - StGH 2/06
Antragsbefugnis von Samtgemeinden; Antragsberechtigung von Samtgemeinden; …
- VG Potsdam, 10.12.2020 - 1 K 809/18
- VG Potsdam, 10.12.2020 - 1 K 810/17
- VG Potsdam, 10.12.2020 - 1 K 408/19
- VG Potsdam, 10.12.2020 - 1 K 311/16
- VG Potsdam, 05.11.2020 - 1 K 841/17
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