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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,56
BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60 (https://dejure.org/1961,56)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.1961 - 2 BvR 366/60 (https://dejure.org/1961,56)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 1961 - 2 BvR 366/60 (https://dejure.org/1961,56)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Friedenswahlen

  • opinioiuris.de

    Friedenswahlen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gleichheit der Wahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 1
  • DÖV 1963, 593
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
    Deshalb enthält jeder Verstoß gegen diesen Wahlrechtsgrundsatz zugleich auch eine Verletzung des in § 90 BVerfGG genannten Art. 3 Abs. 1 GG, auf die die Beschwerdeführer ihre Verfassungsbeschwerden stützen (vgl. BVerfGE 11, 351 [360] mit weiteren Nachweisen).

    Diesen Wahlrechtsgrundsatz ist im Rahmen eines Kommunalwahlgesetzes nur Genüge getan, wenn die Bürger auch für nicht parteigebundene Kandidaten Listen aufstellen können (BVerfGE 11, 351 [363f.]).

    Diese Verschiedenheit des Erfolgswertes der Wählerstimmen ist ebenfalls mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl unvereinbar (BVerfGE 11, 351 [361 f.]).

    Sie beschneiden die Erfolgsaussichten eines nicht von einer politischen Partei aufgestellten Bewerbers von vornherein dadurch, daß er nicht auf einer Liste kandidieren kann (BVerfGE 11, 351 [364]).

    Auch das ist mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl nicht vereinbar (BVerfGE 11, 351 [362]).

    Denn aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) folgt, daß allen im örtlichen Bereich wirkenden Gruppen die Möglichkeit offenstehen soll, in grundsätzlich gleicher Weise an der öffentlichen Verwaltung der Gemeinden und Kreise teilzunehmen (BVerfGE 11, 266 [276]; 11, 351 [361]; Beschluß vom 15. November 1960 - 2 BvR 536/60 - S. 22).

    Die Erfahrung bestätigt, daß diese Voraussetzung auch von örtlichen Wählergemeinschaften und Rathausparteien erfüllt werden kann (BVerfGE 11, 351 [366]).

    Dieser Gefahr kann durch Auflösung, Verbot und Nichtzulassung des Wahlvorschlags wirksam entgegengetreten werden (BVerfGE 11, 351 [366]).

  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
    Durch den Eintritt in eine politische Partei begibt sich ein Aktivbürger nicht des Rechts, Handlungen, die nach seiner Ansicht seine Grundrechte als Staatsbürger verletzen, einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle zuzuführen (BVerfGE 11, 266 [270 f.]).

    Denn aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) folgt, daß allen im örtlichen Bereich wirkenden Gruppen die Möglichkeit offenstehen soll, in grundsätzlich gleicher Weise an der öffentlichen Verwaltung der Gemeinden und Kreise teilzunehmen (BVerfGE 11, 266 [276]; 11, 351 [361]; Beschluß vom 15. November 1960 - 2 BvR 536/60 - S. 22).

    Rn. 68 1. Daß eine angemessene Sperrklausel gegen Splittergruppen unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines störungsfreien Funktionierens der Selbstverwaltung im Kommunalwahlrecht zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (BVerfGE 6, 104 [113 ff.], 121 [130]; 11, 266 [277]).

  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
    Das Gericht hat bereits mehrfach entschieden, daß durch derartige Bestimmungen auch die Wähler in ihrem Grundrecht auf Gleichheit der Wahl und damit in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sein können (BVerfGE 1, 208 [235 ff.]; Urteil vom 15. November 1960 - 2 BvR 536/60 - S.17, 23 f.).

    Denn aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) folgt, daß allen im örtlichen Bereich wirkenden Gruppen die Möglichkeit offenstehen soll, in grundsätzlich gleicher Weise an der öffentlichen Verwaltung der Gemeinden und Kreise teilzunehmen (BVerfGE 11, 266 [276]; 11, 351 [361]; Beschluß vom 15. November 1960 - 2 BvR 536/60 - S. 22).

  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
    Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch im Rahmen einer zulässigen Verfassungsbeschwerde von Amtswegen auch prüfen, ob landesrechtliche Bestimmungen über das Wahlverfahren in anderer Hinsicht gegen das objektive Recht des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen (vgl. BVerfGE 3, 383 [390 f.]; 6,376 [384]).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
    Rn. 68 1. Daß eine angemessene Sperrklausel gegen Splittergruppen unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines störungsfreien Funktionierens der Selbstverwaltung im Kommunalwahlrecht zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (BVerfGE 6, 104 [113 ff.], 121 [130]; 11, 266 [277]).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
    Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch im Rahmen einer zulässigen Verfassungsbeschwerde von Amtswegen auch prüfen, ob landesrechtliche Bestimmungen über das Wahlverfahren in anderer Hinsicht gegen das objektive Recht des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen (vgl. BVerfGE 3, 383 [390 f.]; 6,376 [384]).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
    Die Verfassungsbeschwerde kann nur von dem erhoben werden, der selbst durch den angegriffenen staatlichen Hoheitsakt betroffen ist (BVerfGE 1, 97 [102]; 2, 292 [294]; 10, 134 [136]).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
    Das Gericht hat bereits mehrfach entschieden, daß durch derartige Bestimmungen auch die Wähler in ihrem Grundrecht auf Gleichheit der Wahl und damit in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sein können (BVerfGE 1, 208 [235 ff.]; Urteil vom 15. November 1960 - 2 BvR 536/60 - S.17, 23 f.).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
    Politische Parteien können die Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nur im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff.).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvH 1/56

    Partei auf Landesebene

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
    Auch eine politische Partei, die um die Gleichheit der Wettbewerbschancen bei den Gemeindewahlen streitet, steht noch im inneren Bereich des Verfassungslebens und kämpft um ihren verfassungsrechtlichen Status (BVerfGE 6, 367 [372]).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 93/52

    Voraussetzungen für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 14.10.1959 - 1 BvR 28/58

    Keine Beschwerdebefungnis einer Anwaltskammer hinsichtlich der Grundrecht der …

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