Rechtsprechung
| BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- DFR
Studiengebühren Bremen
- openjur.de
Artt. 12 Abs. 1 Satz 1, 11, 28 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG; §§ 3 Abs. 1, 2 Abs. 1, 6 Satz 1 BremStKG
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Ehemalige Landeskinderklausel des Bremischen Studienkontengesetzes partiell verfassungswidrig und nichtig - Zur Zulässigkeit allgemeiner Studiengebühren - Studiengebühren iHv 500 EUR bei hinreichendem sozialen Ausgleich nicht zu beanstanden
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 28 Abs 1 S 1 GG, § 2 Abs 1 StKG BR
Ehemalige Landeskinderklausel des Bremischen Studienkontengesetzes partiell verfassungswidrig und nichtig - Zur Zulässigkeit allgemeiner Studiengebühren - Studiengebühren iHv 500 EUR bei hinreichendem sozialen Ausgleich nicht zu beanstanden - IWW
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der allgemeinen Studiengebühren mit dem Teilhaberecht auf Zulassung zum Hochschulstudium aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG; Unterscheidung bei der Auferlegung von ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit der allgemeinen Studiengebühren mit dem Teilhaberecht auf Zulassung zum Hochschulstudium aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG; Unterscheidung bei der Auferlegung von ...
- datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulgeld - Studiengebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
"Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz ist verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
"Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz ist verfassungswidrig
- lto.de (Kurzinformation)
Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG
BVerfG zu Bremer Studiengebühren - Landeskinderregelung ist verfassungswidrige Ungleichbehandlung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Landeskinderregelung bei den Studiengebühren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei Auferlegung von Studiengebühren darf nicht zugunsten von Landeskindern unterschieden werden
- spiegel.de (Pressemeldung, 29.05.2013)
Studiengebühren dürfen nicht abschrecken
- taz.de (Pressebericht, 29.05.2013)
Karlsruhe billigt soziale Studiengebühren
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Studiengebühren nur für Studenten aus anderen Bundesländern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz verfassungswidrig - Erhebung von Studiengebühren allein bei auswärtig Studierenden verstößt es gegen Teilhaberecht auf freien und gleichen Hochschulzugang
Besprechungen u.ä. (2)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)
Von der begrenzten Anzapfbarkeit der Kreditwürdigkeit künftiger Profis
- verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)
Leitplanken gegen Studiengebühren und Bremer Finanzausgleichs-Tricksereien
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 17.09.2007 - 6 K 1577/06
- BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
Papierfundstellen
- BVerfGE 134, 1
- NJW 2013, 2498
- DÖV 2013, 692
Wird zitiert von ... (85) Zitiert selbst (26)
- BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 16.08
Studienabgabe, Studienbeitrag, Studiengebühr, Sonderabgabe, …
Auszug aus BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
Rn. 26 2. Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mitgeteilt, dass er sich bislang zwar grundsätzlich zur Vereinbarkeit von Studienbeiträgen beziehungsweise Studiengebühren mit Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG geäußert habe (BVerwGE 134, 1).Aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt sich für diejenigen, die dafür die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, im Rahmen der vom Staat geschaffenen Ausbildungseinrichtungen ein Recht auf freien und gleichen Zugang zum Hochschulstudium ihrer Wahl (vgl. BVerfGE 85, 36 ; grundlegend BVerfGE 33, 303 ; vgl. auch BVerwGE 134, 1 ).
Daher ist der Gesetzgeber nicht daran gehindert, bestimmte öffentliche Leistungen der Berufsausbildung, auch soweit diese bisher abgabenfrei waren, künftig nicht mehr kostenlos anzubieten (vgl. BVerwGE 134, 1 m.w.N.).
Gebühren dürfen keine unüberwindliche soziale Barriere vor dem Hochschulzugang errichten (vgl. BVerwGE 102, 142 ; 115, 32 ; 134, 1 ; BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 2010 - BVerwG 6 C 9.09 -, juris, Rn. 19, 25).
Rn. 41 bb) Das bedeutet nicht, dass Erschwernisse, die mit der Erhebung von Studienabgaben verbunden sind, vollständig durch soziale Begleitmaßnahmen kompensiert werden müssen (vgl. BVerwGE 134, 1 ).
Die Verfassung gebietet nicht den Ausgleich jeglicher sozialen, insbesondere ökonomischen, Ungleichheit, die auch in der familiären, sozialen oder individuellen Herkunft der Ausbildungswilligen ihre Ursache haben kann (vgl. BVerwGE 134, 1 ).
Rn. 42 Verfassungsrechtlich geboten ist damit ein sozial verträgliches, also entweder ein grundsätzlich für alle finanziell tragbares oder aber ein um ein Ausbildungsförderungssystem ergänztes Ausbildungsangebot, das im Rahmen der staatlich geschaffenen Ausbildungskapazitäten allen entsprechend Qualifizierten ein Studium ermöglicht und den Zugang zum Studium insbesondere nicht von den Besitzverhältnissen der Eltern abhängig macht (vgl. BVerwGE 102, 142 ; 115, 32 ; 134, 1 ).
Bei der Erhebung von Studiengebühren ist folglich den Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 112, 226 ; BVerwGE 134, 1 ); entscheidend ist, wie schwer eine Gebührenlast unter den konkreten Bedingungen ihrer Ausgestaltung wiegt und ob sie im Ergebnis allen Betroffenen tatsächlich zumutbar ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ausgeführt (BVerwGE 134, 1 ; BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 2010 - BVerwG 6 C 9.09 -, juris, Rn. 32), dass bei der entsprechenden Ausgestaltung von Studiengebühren die völkerrechtlichen Anforderungen zu beachten sind, hier aus Art. 10 Nr. 4 Buchstabe a der Europäischen Sozialcharta vom 18. Oktober 1961 (ESC; in Kraft getreten am 26. Februar 1965, ETS Nr. 35, BGBl II S. 1122), aus Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 2 Buchstabe c IPwskR (vgl. auch UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights, The right to education (Art. 13), UN Doc.
Eine prohibitive Wirkung ist bei einer Studiengebühr in Höhe von 500 EUR derzeit nicht ersichtlich (vgl. BVerwGE 134, 1 ; BayVerfGH, Urteil vom 28. Mai 2009 - Vf. 4-VII-07 -, juris, Rn. 145).
Maßgeblich für eine angemessene Ausgestaltung kann hierfür insbesondere sein, dass diese erst nach dem Abschluss des Studiums zurückzuzahlen und je nach persönlicher Situation Stundung, Niederschlagung oder Erlass möglich sind (vgl. BVerwGE 134, 1 ).
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
Aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt sich für diejenigen, die dafür die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, im Rahmen der vom Staat geschaffenen Ausbildungseinrichtungen ein Recht auf freien und gleichen Zugang zum Hochschulstudium ihrer Wahl (vgl. BVerfGE 85, 36 ; grundlegend BVerfGE 33, 303 ; vgl. auch BVerwGE 134, 1 ).Dieses steht in engem Zusammenhang mit dem Recht der freien Berufswahl, da die Ausbildung in der Regel die Vorstufe einer Berufsaufnahme ist, beide also integrierende Bestandteile eines zusammengehörenden Lebensvorganges darstellen (vgl. BVerfGE 33, 303 , unter Hinweis auf BVerfGE 7, 377 ).
Der verfassungsrechtliche Grundrechtsschutz zielt dabei nicht nur auf die Abwehr von Eingriffen der öffentlichen Gewalt, sondern auch auf Teilhabe an staatlichen Leistungen (vgl. BVerfGE 33, 303 ).
Das Grundgesetz verbietet es, die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel beim Hochschulzugang bevorzugt einem privilegierten Teil der Bevölkerung zu Gute kommen zu lassen (vgl. BVerfGE 33, 303 ).
Hier folgt ein strengerer Rechtfertigungsmaßstab aus dem Teilhaberecht des Art. 12 Abs. 1 GG für den besonderen Sachbereich des Hochschulzugangs (vgl. BVerfGE 33, 303 ).
Innerhalb des eigenen Kompetenzbereichs ist der Landesgesetzgeber prinzipiell nicht gehindert, von der Gesetzgebung anderer Länder abweichende Regelungen zu treffen, auch wenn dadurch Landeskinder praktisch begünstigt oder auch belastet werden (vgl. BVerfGE 33, 303 ).
Das Hochschulwesen ist ein solches bundesweit zusammenhängendes System, das zwar weithin in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers fällt, in dem aber nicht alle Studiengänge überall angeboten werden und eine Nutzung der Ausbildungskapazitäten über die Ländergrenzen hinweg erforderlich ist (vgl. BVerfGE 33, 303 ).
Daher darf beim Zugang zum Studium nicht pauschal nach Ländern differenziert werden (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 37, 104 ).
Entsprechend hatte sich auch der Parlamentarische Rat ausdrücklich gegen Landeskinder-Privilegien beim Zugang zu universitären Studien ausgesprochen (…Parlamentarischer Rat, StenBer. über die 44. Sitzung des Hauptausschusses vom 19. Januar 1949, S. 569 ; zitiert bereits in BVerfGE 33, 303 ).
Jedenfalls könnte eine derartige Vorschrift nicht dazu eingesetzt werden, den Aufwand für bremische Studierende als finanziert, den für auswärtige Studierende aber für ungedeckt zu betrachten, denn damit würde das Teilhabegrundrecht des Art. 12 GG, das ein bundesweit zusammenhängendes Hochschulangebot gleicher Zugangskonditionen verlangt (vgl. grundlegend dazu BVerfGE 33, 303 ), verkannt, indem das Land im Haushalt nur Ausgaben für Studierende mit Wohnung in Bremen vorsähe.
- BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
Studiengebühren
Auszug aus BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
Studiengebühren in Höhe von 500 EUR pro Semester seien zumutbar (Hinweis auf BVerfGE 112, 226 ).Die Länder seien der Forderung des Bundesverfassungsgerichts (Hinweis auf BVerfGE 112, 226) nach Sozialverträglichkeit von Studiengebühren nicht nachgekommen.
Rn. 40 aa) Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip verpflichten den Gesetzgeber jedoch, auch im Bereich des Hochschulzugangs für die Wahrung gleicher Bildungschancen zu sorgen (vgl. BVerfGE 112, 226 ); er muss Auswahl und Zugang nach sachgerechten, auch für die Benachteiligten zumutbaren Kriterien regeln (vgl. BVerfGE 43, 291 ).
Bei der Erhebung von Studiengebühren ist folglich den Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 112, 226 ; BVerwGE 134, 1 ); entscheidend ist, wie schwer eine Gebührenlast unter den konkreten Bedingungen ihrer Ausgestaltung wiegt und ob sie im Ergebnis allen Betroffenen tatsächlich zumutbar ist.
Zwar mag eine solche Gebühr in Bezug auf die Gesamtkosten des Studiums geringfügig und kompetenzrechtlich von nachrangiger Bedeutung sein (vgl. BVerfGE 112, 226 ).
Daneben kommen auch weitere Mittel in Betracht wie Ausnahme-, Ermäßigungs- und Erlasstatbestände für sozial schwächere Personen, also auch zur Rücksichtnahme auf Belange einkommensschwacher Bevölkerungskreise (vgl. BVerfGE 112, 226 ).
Wenn insoweit in einigen Ländern Studiengebühren erhoben werden, in anderen dagegen nicht, ist dies aus Gleichheitsgesichtspunkten schon grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. aus kompetenzrechtlicher Sicht BVerfGE 112, 226 ).
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 9.09
Allgemeine Studiengebühr; Studiengebührendarlehen; Sozialverträglichkeit; soziale …
Auszug aus BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
Gebühren dürfen keine unüberwindliche soziale Barriere vor dem Hochschulzugang errichten (vgl. BVerwGE 102, 142 ; 115, 32 ; 134, 1 ; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - BVerwG 6 C 9.09 -, juris, Rn. 19, 25).Unzulässig ist eine Gebührenregelung, wenn sie ihrer Höhe nach in einem nicht mehr hinnehmbaren Maße abschreckende Wirkung entfaltet (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - BVerwG 6 C 9.09 -, juris, Rn. 25).
Das Bundesverwaltungsgericht hat ausgeführt (BVerwGE 134, 1 ; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - BVerwG 6 C 9.09 -, juris, Rn. 32), dass bei der entsprechenden Ausgestaltung von Studiengebühren die völkerrechtlichen Anforderungen zu beachten sind, hier aus Art. 10 Nr. 4 Buchstabe a der Europäischen Sozialcharta vom 18. Oktober 1961 (ESC; in Kraft getreten am 26. Februar 1965, ETS Nr. 35, BGBl II S. 1122), aus Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 2 Buchstabe c IPwskR (…vgl. auch UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights, The right to education (Art. 13), UN Doc.
Aus Sicht der Studierenden, deren Gesamtunterhaltsbedarf je nach Quelle mit zwischen circa 530 EUR und 812 EUR pro Monat angegeben wird (vgl. auch HIS, Heine/Quast, Studienentscheidung im Kontext der Studienfinanzierung, 2011, S. 26) ist auch dies als deutlich spürbar einzustufen (so für Baden-Württemberg auch BVerwG
, Urteil vom 15. Dezember 2010 - BVerwG 6 C 9.09 -, juris, Rn. 21;… Urteil vom 15. Dezember 2010 - BVerwG 6 C 10.09 -, juris, Rn. 21). - BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
Auszug aus BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
Rn. 36 1. Schafft der Staat mit öffentlichen Mitteln Studienangebote, so muss er den freien und gleichen Zugang zu ihnen gewährleisten (vgl. BVerfGE 85, 36 ).Aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt sich für diejenigen, die dafür die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, im Rahmen der vom Staat geschaffenen Ausbildungseinrichtungen ein Recht auf freien und gleichen Zugang zum Hochschulstudium ihrer Wahl (vgl. BVerfGE 85, 36 ; grundlegend BVerfGE 33, 303 ; vgl. auch BVerwGE 134, 1 ).
Rn. 37 a) Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen (BVerfGE 85, 36 ).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Auszug aus BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 m.w.N.).Rn. 56 Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 107, 27 ; 126, 400 ; 129, 49 m.w.N.).
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
Auszug aus BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
Rn. 56 Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 107, 27 ; 126, 400 ; 129, 49 m.w.N.).Der Gleichheitssatz ist daher nicht anwendbar, wenn es um eine Ungleichbehandlung durch Regelungen verschiedener Kompetenzträger geht (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 93, 319 ).
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
Gebühren dürfen keine unüberwindliche soziale Barriere vor dem Hochschulzugang errichten (vgl. BVerwGE 102, 142 ; 115, 32 ; 134, 1 ; BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 2010 - BVerwG 6 C 9.09 -, juris, Rn. 19, 25).Rn. 42 Verfassungsrechtlich geboten ist damit ein sozial verträgliches, also entweder ein grundsätzlich für alle finanziell tragbares oder aber ein um ein Ausbildungsförderungssystem ergänztes Ausbildungsangebot, das im Rahmen der staatlich geschaffenen Ausbildungskapazitäten allen entsprechend Qualifizierten ein Studium ermöglicht und den Zugang zum Studium insbesondere nicht von den Besitzverhältnissen der Eltern abhängig macht (vgl. BVerwGE 102, 142 ; 115, 32 ; 134, 1 ).
- BVerwG, 23.10.1996 - 6 C 1.94
Hochschulrecht - Keine bundesrechtliche Pflicht der Zur-Verfügung-Stellung des …
Auszug aus BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
Gebühren dürfen keine unüberwindliche soziale Barriere vor dem Hochschulzugang errichten (vgl. BVerwGE 102, 142 ; 115, 32 ; 134, 1 ; BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 2010 - BVerwG 6 C 9.09 -, juris, Rn. 19, 25).Rn. 42 Verfassungsrechtlich geboten ist damit ein sozial verträgliches, also entweder ein grundsätzlich für alle finanziell tragbares oder aber ein um ein Ausbildungsförderungssystem ergänztes Ausbildungsangebot, das im Rahmen der staatlich geschaffenen Ausbildungskapazitäten allen entsprechend Qualifizierten ein Studium ermöglicht und den Zugang zum Studium insbesondere nicht von den Besitzverhältnissen der Eltern abhängig macht (vgl. BVerwGE 102, 142 ; 115, 32 ; 134, 1 ).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
Die Regelung sei zudem mit der Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (BVerfGE 65, 325) vereinbar.Deswegen können auch keine bestimmten Beträge daraus allein den Studierenden mit Wohnung in Bremen zugeordnet werden; ebenso wenig kann ein Fehlbetrag den Studierenden ohne Wohnung in Bremen zugerechnet werden (vgl. auch BVerfGE 65, 325 ).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Urheberrechtsgesetz
- BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52
Bayerische Ärzteversorgung
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74
Unfallversicherung
- VerfGH Bayern, 28.05.2009 - 4-VII-07
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung allgemeiner Studienbeiträge
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 10.09
Allgemeine Studiengebühr; Studiengebührendarlehen; Sozialverträglichkeit; soziale …
- BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73
Bonus-Malus-Regelung
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
- BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60
Verkündungszeitpunkt
- VG Bremen, 17.09.2007 - 6 K 1577/06
Vorlagebeschluss zur Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren auswärtiger …
- BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvL 9/60
Unstatthaftigkeit eines verfassungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens infolge …
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das Recht der freien Berufswahl und das damit in engem Zusammenhang stehende Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 134, 1 ; 147, 253 ). - FG Münster, 17.04.2024 - 14 K 1425/23
Zur Einkommensbesteuerung der Energiepreispauschale von 300 Euro
Rn. 35 a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln; er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (…vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 15.01.2008 - 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1-55, Rn. 81; vom 08.05.2013 - 1 BvL 1/08, BVerfGE 134, 1-25, Rn. 55;… vom 19.11.2019 - 2 BvL 22/14, BVerfGE 152, 274-331, Rn. 95; jeweils m.w.N.). - BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Rn. 3 Das Grundgesetz hat mit seiner Verpflichtung aller öffentlicher Gewalt auf das Sozialstaatsprinzip die Ausrichtung auf soziale Gerechtigkeit zu einem leitenden Prinzip aller staatlichen Maßnahmen erhoben (vgl. BVerfGE 5, 85 , auch BVerfGE 52, 303 ; 134, 1 ).
- BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung …
Rn. 39 In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Wohnsitz allein kein eine Bevorzugung legitimierender Grund ist (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 65, 325 ; 134, 1 ).Ein solches legitimes Ziel kann etwa die Versorgung mit wohnortnahen Bildungsangeboten (vgl. BVerfGE 33, 303 ), die Verursachung eines höheren Aufwands durch Auswärtige (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 134, 1 ), die Konzentration von Haushaltsmitteln auf die Aufgabenerfüllung gegenüber den Gemeindeeinwohnern (vgl. BVerfGE 112, 74 ) oder ein Lenkungszweck sein, der vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 134, 1 ).
- SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Dies beruhe auf den Vorgaben des BAföG, insbesondere zur Altersgrenze der Förderung und sei keine im dem Beschluss zu Grunde liegenden Verfahren zu klärende Frage zum SGB II. Der faktische Zwang, eine Ausbildung abbrechen zu müssen, weil keine Sozialleistungen die Existenz sicherten, berühre die teilhaberechtliche Dimension des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 und dem Sozialstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 1 GG (Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 8.05.2013 - 1 BvL 1/08 - Rn. 36 f.). - BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
Dieses steht in engem Zusammenhang mit dem Recht der freien Berufswahl, da die Ausbildung in der Regel die Vorstufe einer Berufsaufnahme ist, beide also integrierende Bestandteile eines zusammengehörenden Lebensvorgangs darstellen (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 134, 1 ). - BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …
Rn. 103 1. Aus der Ausbildungs- und Berufswahlfreiheit des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich für diejenigen, die dafür die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, ein Recht auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot und damit ein derivativer Anspruch auf gleichheitsgerechte Zulassung zum Studium ihrer Wahl (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 296 ; 85, 36 ; 134, 1 ).Dieses steht in engem Zusammenhang mit dem Recht der freien Berufswahl, da die Ausbildung in der Regel die Vorstufe einer Berufsaufnahme ist, beide also integrierende Bestandteile eines zusammengehörenden Lebensvorgangs darstellen (BVerfGE 33, 303 ; 134, 1 ).
Der verfassungsrechtliche Grundrechtsschutz zielt dabei nicht nur auf die Abwehr von Eingriffen der öffentlichen Gewalt, sondern im Zusammenwirken mit Art. 3 Abs. 1 GG auch auf gleichheitsgerechte Teilhabe an staatlichen Leistungen und - hier - staatlichen Studienangeboten (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 291 ; 134, 1 ).
Diejenigen, die dafür die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, haben danach ein Recht auf gleichheitsgerechte Zulassung zum Hochschulstudium ihrer Wahl (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 43, 291 ; 85, 36 ; 134, 1 ).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
Daher folgt aus dem Recht auf schulische Bildung in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ein Recht auf gleiche Teilhabe an den staatlichen Bildungsleistungen (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 134, 1 und 147, 253 zum gleichen Zugang zum staatlichen Studienangebot). - BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20
Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall …
Innerhalb dieses Rahmens hat der Gesetzgeber selbst zu entscheiden, ob er Vorgaben zu den Kriterien von Verteilungsentscheidungen macht (vgl. zu Kriterien des Zugangs zu staatlichen Leistungen BVerfGE 134, 1 ). - BFH, 14.10.2015 - I R 20/15
Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke - Billigkeitsmaßnahme
Rn. 13 2. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 15. Januar 2008 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, unter C.I.2.a aa, und vom 8. Mai 2013 1 BvL 1/08, BVerfGE 134, 1, unter C.II.1.). - BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14
Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht …
- BVerfG, 22.11.2023 - 1 BvR 2577/15
Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind …
- BVerfG, 14.01.2025 - 1 BvR 548/22
Polizeikosten Hochrisikospiele - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerwG, 20.05.2021 - 5 C 11.18
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des …
- BVerfG, 23.09.2024 - 1 BvL 9/21
BAföG-Grundpauschale im Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 mit dem …
- BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
- BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der …
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4455/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
- BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12
Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten …
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4324/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 9 S 1906/14
Erstattung von Kosten für Unterbringung und Betreuung während eines auswärtigen …
- OVG Niedersachsen, 27.11.2018 - 4 LC 392/16
Ausbildungschancen; Ausbildungsförderung; BAföG-Bericht; Deutsches Studentenwerk; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13
Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 2 S 3968/20
Außerkrafttreten einer Norm während des Normenkontrollverfahrens; …
- BFH, 18.12.2013 - I B 85/13
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG 2002 n. F. - …
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2021 - 1 S 3670/21
2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg vorläufig außer Vollzug gesetzt
- BSG, 12.12.2024 - B 9 BL 1/24 R
Behindertenrecht - kein niedersächsisches Landesblindengeld bei Zuzug in ein …
- VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 95-IV-21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den …
- FG Niedersachsen, 21.02.2017 - 14 K 155/15
Berücksichtigung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung durch einen …
- VerfGH Sachsen, 27.10.2021 - 49-IV-21
Aktivist der rechtsradikalen Partei "Der III. Weg" darf Volljurist werden
- VerfGH Baden-Württemberg, 10.10.2022 - 1 VB 29/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Studiengebühren für Internationale …
- SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 99/14
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
- VerfGH Thüringen, 26.11.2025 - VerfGH 9/25
Unbegründeter Antrag der AfD-Fraktion im abstrakten Normenkontrollverfahren gegen …
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2021 - 2 S 2100/20
Gebühren für die Nutzung einer Flüchtlingsunterkunft; Gebührenkalkulation; …
- BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 1768/11
Nichtannahmebeschluss: Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung …
- BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 886/11
Nichtannahmebeschluss: Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung …
- BSG, 12.03.2026 - B 4 AS 8/25 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - …
- BFH, 01.07.2020 - XI R 20/18
Klagebefugnis bei Feststellungsbescheid i.S. des § 14 Abs. 5 KStG; …
- VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15
Formlose Nachmeldung von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin an Stiftung …
- StGH Bremen, 09.06.2021 - St 1/21
- FG Münster, 21.03.2018 - 9 K 3187/16
Bankenabgabe: Verfassungs- und Unionsrechtmäßigkeit des …
- FG Münster, 12.03.2019 - 15 K 1535/18
Qualifizierung einer während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter …
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 590/15
Nichtannahmebeschluss: Kapazitätsrecht einer Hochschule und vorläufige Zulassung …
- VG Berlin, 26.05.2020 - 2 K 218.17
Informationzugang zu amtlichen Unterlagen aus der Zeit einer früheren …
- VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 20-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Eilantrages zur …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank; …
- BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 8/19 R
Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum …
- OVG Niedersachsen, 21.08.2018 - 10 KN 10/18
Abgabengerechtigkeit; Äquivalenzprinzip; Bruttoeinkommen; Einkommensstaffelung; …
- VG Gelsenkirchen, 19.03.2013 - 6 K 4171/12
Vorlage Normenkontrolle Studienplatz Vergabe Hochschulzulassung Abitur Wartezeit …
- FG Münster, 23.06.2026 - 6 K 1431/23
Energetische Sanierung: Steuerbonus nur nach Miteigentumsanteil
- OLG München, 03.02.2015 - 31 Wx 12/14
Handelsregistereintragung in Bayern: Unternehmensgesellschaft mit dem …
- OVG Thüringen, 09.08.2017 - 1 ZKO 522/15
Gewährung von Reisekosten für Auslandsstudium im Rahmen der Ausbildungsförderung …
- BVerfG, 07.11.2022 - 1 BvR 655/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 36/20
Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung eines Studienplatzes im …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2019 - 1 L 502/15
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht: Einwand der Verfassungswidrigkeit der …
- VG München, 29.10.2015 - M 10 K 14.5589
Zweitwohnungsteuersatzungen mehrerer Gemeinden nichtig
- OVG Saarland, 13.09.2013 - 3 A 202/11
Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Abfallbegleitscheinen; Zitiergebot; …
- SG Speyer, 18.09.2015 - S 19 KR 219/14
Rehabilitation - Krankenversicherung - Eingliederungshilfe - Versorgung mit …
- OVG Thüringen, 30.01.2023 - 4 EO 614/22
Gewährleistung einstweiligen Rechtsschutzes in Fällen von Unterrichtsausfall und …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13
Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt
- OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23
Wahl des Bildungsganges; Schulkapazität Klassenstufe 5; Aufnahme in eine …
- VG München, 29.10.2015 - M 10 K 15.51
Zweitwohnungsteuersatzungen mehrerer Gemeinden nichtig
- VG Berlin, 28.04.2017 - 27 L 36.17
Ausstellung einer Presseakkreditierung 2017
- OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 460/23
Wahl des Bildungsganges bei Antrag auf Aufnahme in die Sekundarstufe einer …
- VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14
Voraussetzungen für die Verlängerung der Schulbesuchsdauer an einer Förderschule
- FG Hamburg, 30.09.2022 - 6 K 47/21
Betriebsausgabenabzugsverbot gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG: …
- OVG Thüringen, 17.01.2025 - 4 EO 404/24
Berechtigung des Schulleiters, für den kommunalen Schulträger die Zügigkeit eine …
- OVG Thüringen, 25.10.2023 - 4 EO 472/23
Passivlegitimation des Schulträgers bei Rechtsstreit um Aufnahme in eine Schule; …
- VGH Bayern, 27.09.2018 - 4 ZB 16.2516
Antrag auf Zulassung einer Berufung- Erstattung von Gerichtskosten
- SG Mainz, 24.09.2013 - S 17 KR 177/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Erlass eines Grundurteils bei Rechtsstreit über …
- VG Hamburg, 02.04.2014 - 15 E 5047/13
Anspruch auf Abschluss der Ausbildung nach Einstellung des Diplomstudiengangs …
- VG Hamburg, 10.11.2014 - 20 ZE 1528/14
Bundesweite örtliche Zulassungsbeschränkung zum Studiengang Psychologie/Bachelor …
- FG Sachsen, 11.11.2025 - 2 K 1149/23
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2014 - 3 S 43.14
Brandenburg; Zulassung zur Nichtschülerprüfung im Bildungsgang Sozialwesen; sog. …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2014 - 1 L 226/13
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht -Übernahme von Schulgeld
- FG Sachsen, 11.11.2025 - 2 K 1150/23
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
- VG Köln, 03.11.2021 - 7 L 1835/21
Kein Anspruch auf weiterhin kostenfreie Testung auf das SARS-CoV-2-Virus - …
- VG Berlin, 22.11.2018 - 36 K 186.17
Geltendmachung der Aufhebung der Ruhendstellung der Versorgungsbezüge
- FG Sachsen, 11.11.2025 - 2 K 1140/23
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
- VG Gelsenkirchen, 10.08.2015 - 6z K 4092/14
Verteilung der Studienplätze; Wartezeitquote
- VG Gelsenkirchen, 31.10.2014 - 6z K 4128/14
Tiermedizin Verteilung Ortsverteilung Verteilungsversager Verfassungsmäßigkeit …
- VG Hamburg, 30.10.2014 - 19 ZE 779/14
Zulassungsbeschränkung; Eilverfahren; absoluter und lokaler Numerus clausus; …
- VG Gelsenkirchen, 11.06.2013 - 6z K 4094/12
Ortsverteilung Studienort Landeskinder Ortsnähe Ortsantrag
- VG Magdeburg, 14.07.2016 - 7 A 374/15
Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen bei der Zulassung zum Masterstudiengang
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