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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2
BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60 (https://dejure.org/1962,2)
BVerfG, Entscheidung vom 07.08.1962 - 1 BvL 16/60 (https://dejure.org/1962,2)
BVerfG, Entscheidung vom 07. August 1962 - 1 BvL 16/60 (https://dejure.org/1962,2)
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Feldmühle

Art. 14 GG, Anteilseigentum (Aktien)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Feldmühle-Urteil

  • openjur.de

    Feldmühle-Urteil

  • opinioiuris.de

    Feldmühle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen über formwandelnde Umwandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 17.08.1962)

    Der Schwanengesang findet nicht statt - Bundesverfassungsgericht sanktioniert die Feldmühle-Umwandlung - Konzernrecht isf Sonderrecht

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 263
  • NJW 1962, 1667
  • MDR 1962, 793
  • DVBl 1962, 637
  • BB 1962, 900
  • DB 1962, 1073
 
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Wird zitiert von ... (285)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60

    Volkswagenprivatisierung

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60
    Rn. 43 3. Das Grundgesetz enthält entsprechend seiner weitgehenden Zurückhaltung in Fragen der Wirtschaftsverfassung und Wirtschaftsgestaltung für diese vielfältige und umstrittene Problematik unmittelbar keine Regelungen (vgl. BVerfGE 4, 7 [18]; 7, 377 [400]; 12, 354 [363]).

    Die in diesen Fällen anerkannte soziale Schutzwürdigkeit bestimmter Gruppen von Aktionären beruht aber auf besonderen gesetzgeberischen Erwägungen (BVerfGE 12, 354 [367 f.]).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60
    Rn. 43 3. Das Grundgesetz enthält entsprechend seiner weitgehenden Zurückhaltung in Fragen der Wirtschaftsverfassung und Wirtschaftsgestaltung für diese vielfältige und umstrittene Problematik unmittelbar keine Regelungen (vgl. BVerfGE 4, 7 [18]; 7, 377 [400]; 12, 354 [363]).

    Als Vermögensrecht (vgl. BVerfGE 4, 7 [26]) genießt sie den Schutz des Art. 14 GG.

  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52

    Sternbrauerei Regensburg

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60
    Rn. 75 1. Die Minderheitsaktionäre erhalten die ihnen zustehende Abfindung nicht gleichzeitig mit ihrem Ausscheiden, wie dies die Rechtsprechung etwa beim Ausschluß eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung fordert (BGHZ 9, 157 [170]; 16, 317 [325]).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60
    Es ist jedoch selbstverständlich, daß jede gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung sowohl die grundlegende Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten des Privateigentums im herkömmlichen Sinne (vgl. BVerfGE 1, 264 [276]; 4, 219 [240]) zu beachten hat als auch mit allen übrigen Verfassungsnormen in Einklang stehen muß, also insbesondere dem Gleichheitssatz, dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und den Prinzipien der Rechts- und Sozialstaatlichkeit.
  • BGH, 17.02.1955 - II ZR 316/53

    Parteiauswechslung

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60
    Rn. 75 1. Die Minderheitsaktionäre erhalten die ihnen zustehende Abfindung nicht gleichzeitig mit ihrem Ausscheiden, wie dies die Rechtsprechung etwa beim Ausschluß eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung fordert (BGHZ 9, 157 [170]; 16, 317 [325]).
  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60
    Es ist jedoch selbstverständlich, daß jede gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung sowohl die grundlegende Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten des Privateigentums im herkömmlichen Sinne (vgl. BVerfGE 1, 264 [276]; 4, 219 [240]) zu beachten hat als auch mit allen übrigen Verfassungsnormen in Einklang stehen muß, also insbesondere dem Gleichheitssatz, dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und den Prinzipien der Rechts- und Sozialstaatlichkeit.
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60
    Auch Entscheidungen der Registergerichte über Eintragungsanträge sind gerichtliche Entscheidungen im Sinne des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfGE 4, 45 [48]; 10, 59 [66]).
  • BVerfG, 15.09.1954 - 1 BvL 1/54

    D-Markbilanzgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60
    Auch Entscheidungen der Registergerichte über Eintragungsanträge sind gerichtliche Entscheidungen im Sinne des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfGE 4, 45 [48]; 10, 59 [66]).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Die Verfassungsbeschwerden wären dann unzulässig, wenn eine Beeinträchtigung der Grundrechtsposition der Beschwerdeführer im Hinblick auf den ambivalenten Charakter derartiger Organisationsnormen (vgl. BVerfGE 14, 263 [275]) ausschließlich durch die von den Kollegialorganen zu treffenden und ihrerseits anfechtbaren Entscheidungen denkbar, eine Verletzung der von den Beschwerdeführern bezeichneten Grundrechte durch diese Normen selbst daher gar nicht möglich wäre.

    Solche Normen sind ambivalent in dem Sinne, daß sie keineswegs notwendig zu Einwirkungen in den Kernbereich des Unabstimmbaren führen (vgl. BVerfGE 14, 263 [275]).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Rn. 216 a) Das Eigentum ist ein elementares Grundrecht und sein Schutz von besonderer Bedeutung für den sozialen Rechtsstaat (vgl. BVerfGE 14, 263 ).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …

    Rn. 167 a) Das Eigentum ist ein elementares Grundrecht und sein Schutz von besonderer Bedeutung für den sozialen Rechtsstaat (vgl. BVerfGE 14, 263 ).
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