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| BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvR 350/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 3, Art. 4 Abs. 1, Abs. 2
Auswirkungen des Übertritts in eine andere Glaubensgemeinschaft auf den Bestand der Ehe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 06.04.1960 - IV ZR 276/59
- OLG Nürnberg, 29.05.1962 - 3 U 252/60
- BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvR 350/62
Papierfundstellen
- BVerfGE 17, 302
- NJW 1964, 1174
- MDR 1964, 568
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvR 350/62
Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der Verfassungsbeschwerde Urteile der ordentlichen Gerichte nicht in vollem Umfang auf Rechtsfehler zu überprüfen (BVerfGE 7, 198 (207)). - BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- BGH, 06.04.1960 - IV ZR 276/59
Wechsel der Glaubensgemeinschaft als Scheidungsgrund
Auszug aus BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvR 350/62
In dem Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs (BGHZ 33, 145) heißt es: Das Grundrecht der Freiheit des Glaubens und des religiösen Bekenntnisses (Art. 4 Abs. 1 GG ) sei nicht nur ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. - BGH, 24.10.1962 - IV ZR 81/62
Glaubenswechsel eines Ehegatten als Scheidungsgrund
Auszug aus BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvR 350/62
Der Bundesgerichtshof (IV. Zivilsenat) hat noch auf sein weiteres Urteil vom 24. Oktober 1962 (BGHZ 38, 317) hingewiesen.
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66
(Aktion) Rumpelkammer
Rn. 34 3. Da die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Verhaltens der Beschwerdeführerin speziell aus Art. 4 GG folgt, kommt daneben eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) der Beschwerdeführerin nicht in Betracht (BVerfGE 6, 32 [37]; 10, 55 [58]; 17, 302 [306]). - BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
Gesundbeter
Rn. 18 Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der Verfassungsbeschwerde Urteile der ordentlichen Gerichte nicht in vollem Umfang auf Rechtsfehler zu überprüfen (BVerfGE 7, 198 [207]; 17, 302 [304]; 18, 85 [92 f.]). - BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Schulgebet
Art. 4 Abs. 1 GG gewährt ein Spezialgrundrecht, das nicht den Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG unterliegt (BVerfGE 23, 50 [55 f.]; 32, 98 [107]); andererseits ist dann, wenn eine hoheitliche Maßnahme mit Art. 4 GG vereinbar ist, auch kein Raum mehr für eine Prüfung am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 6, 32 [37]; 17, 302 [306]; 28, 243 [264]).
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