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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62, 1 BvR 562/63, 1 BvR 216/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,37
BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62, 1 BvR 562/63, 1 BvR 216/64 (https://dejure.org/1964,37)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.1964 - 1 BvR 488/62, 1 BvR 562/63, 1 BvR 216/64 (https://dejure.org/1964,37)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 1964 - 1 BvR 488/62, 1 BvR 562/63, 1 BvR 216/64 (https://dejure.org/1964,37)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Rückstellung für Pensionszusagen

  • opinioiuris.de

    Rückstellung für Pensionszusagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 224
  • NJW 1965, 243
  • DB 1965, 15
  • DÖV 1965, 271
 
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Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, er habe mit dieser Rechtsanwendung gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen (BVerfGE 4, 1 [7]), da er ohne genügende Unterlagen eine "aus dem Wirtschaftsleben gewonnene Erfahrung", daß Pensionen so gut wie nie bezahlt würden, festgestellt und dann von den Beschwerdeführerinnen einen unmöglichen, jedenfalls unzumutbaren Gegenbeweis gegen diesen anfechtbaren Erfahrungssatz gefordert habe.

    Daß die Rechtsprechung bei der Beurteilung solcher neuen Tatbestände nicht schon von Anfang an volle Klarheit erreicht hat, ist verständlich und begründet noch nicht den Vorwurf der Willkür im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in der von den Beschwerdeführerinnen zur Stützung ihrer Ansicht herangezogenen Entscheidung zum Gewerbesteuerrecht § 8 Ziff. 6 GewStG für nichtig erklärt (BVerfGE 13, 331), weil der mit dieser Vorschrift verbundene Durchgriff auf die Verhältnisse der "wesentlich beteiligten" Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht durch überzeugende Gründe gerechtfertigt gewesen und daher die durch Art. 3 Abs. 1 GG gewährleistete Steuergerechtigkeit verletzt worden sei.

    Um typische Durchgriffe handelt es sich auch, wenn der Zweck einer Norm ohne Durchgriff nicht erreicht werden könnte (BVerfGE 13, 331 [340]).

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Die Verfassungsbeschwerde gegen die erneute Entscheidung des Finanzgerichts ist vor Erschöpfung des Rechtswegs zuzulassen; soweit es die hier in Frage kommende Sach- und Rechtslage betrifft, ist nach der gefestigten neueren einheitlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kein von dieser Rechtsprechung abweichendes Erkenntnis zu erwarten (BVerfGE 9, 3 [7 ff.]).

    Rn. 28 3. Der Bundesfinanzhof hat sich auch nicht unter Überschreitung seiner richterlichen Kompetenz über die Grenzen der Auslegung hinweggesetzt und durch den daraus folgenden ungerechtfertigten steuerlichen Eingriff die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Handlungsfreiheit verletzt (vgl. BVerfGE 9, 3 [11]).

  • BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54

    Enteignung einer GmbH

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Darüber hinaus haben auch das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Rechtsform der juristischen Person außer acht gelassen,, wenn dies etwa "die Natur der Sache", "die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen" geboten (RGZ 103, 64; 169, 248; BGHZ 17, 19; 20, 4; 21, 378; 22, 226).
  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 156/55

    Haftung des alleinigen Gesellschafters der GmbH

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Darüber hinaus haben auch das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Rechtsform der juristischen Person außer acht gelassen,, wenn dies etwa "die Natur der Sache", "die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen" geboten (RGZ 103, 64; 169, 248; BGHZ 17, 19; 20, 4; 21, 378; 22, 226).
  • BGH, 09.10.1956 - II ZB 11/56

    "Strohmann" bei der Gründung einer GmbH

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Darüber hinaus haben auch das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Rechtsform der juristischen Person außer acht gelassen,, wenn dies etwa "die Natur der Sache", "die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen" geboten (RGZ 103, 64; 169, 248; BGHZ 17, 19; 20, 4; 21, 378; 22, 226).
  • BGH, 17.03.1955 - II ZR 332/53

    Aufrechnung mit Rüstungsforderungen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Darüber hinaus haben auch das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Rechtsform der juristischen Person außer acht gelassen,, wenn dies etwa "die Natur der Sache", "die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen" geboten (RGZ 103, 64; 169, 248; BGHZ 17, 19; 20, 4; 21, 378; 22, 226).
  • RG, 21.10.1921 - II 113/21

    Gesellschaft m. b. H. Eigener Geschäftsanteil

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Darüber hinaus haben auch das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Rechtsform der juristischen Person außer acht gelassen,, wenn dies etwa "die Natur der Sache", "die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen" geboten (RGZ 103, 64; 169, 248; BGHZ 17, 19; 20, 4; 21, 378; 22, 226).
  • BFH, 29.03.1960 - I 156/59
    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Rn. 30 a) Aus der großen Zahl von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs ergibt sich folgendes Bild (BFH BStBl. 1959 III, 369 und 374; 1962 III, 138, 399, 402; 1963 III, 23, 98, 339; 1964 III, 163; BB 1960, 1088; Betrieb 1960, 656; 1963, 949; 1964, 16): .
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Hamburger Geldautomaten

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62
    Ob trotz Zurückverweisung gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs Verfassungsbeschwerde eingelegt werden kann, kann dahingestellt bleiben (vgl. BVerfGE 8, 222 [225]).
  • BGH, 27.02.1961 - II ZR 292/59

    Bilanzierung von Pensionsanwartschaften

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …

    Das Bundesverfassungsgericht habe aus der im Steuerrecht gebräuchlichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise in mehreren Entscheidungen einen hinreichenden Grund hergeleitet, um verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, dass die Besteuerung nach wirtschaftlichen Kriterien und damit gegebenenfalls abweichend von den zugrunde liegenden bürgerlich-rechtlichen Gegebenheiten ausgestaltet werde, obschon letztere nach der getroffenen Belastungsentscheidung des Steuergesetzgebers an sich hätten maßgeblich sein sollen (BVerfGE 13, 318 ; 18, 224 ).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Das Bundesverfassungsgericht hat sie stets anerkannt (vgl. etwa BVerfGE 3, 225 [243 f.]; 13, 153 [164]; 18, 224 [237 ff.]; 25, 167 [183]).
  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw …

    Umgekehrt kann dann, wenn in einem Rechtsgebiet (hier dem Steuerrecht) grundsätzlich an die bürgerlich-rechtliche Ausgestaltung angeknüpft wird, selbst durch Gesetz nur ausnahmsweise ein "Durchgriff" auf Tatbestände im Kreis oder in der Person der Gesellschafter erfolgen und damit die mit ihrer rechtlichen Selbstständigkeit unvermeidlich verbundene eigene und einheitliche Vermögens- und Erfolgsrechnung der juristischen Person durchbrochen werden (vgl BVerfG vom 24. Januar 1962, 1 BvR 845/58, BVerfGE 13, 331, 340 f, zu ausnahmsweise gerechtfertigten Ausnahmen vgl andererseits BVerfG vom 11. November 1964, 1 BvR 216/64, BVerfGE 18, 224).
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