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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,103
BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60 (https://dejure.org/1965,103)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.1965 - 2 BvR 341/60 (https://dejure.org/1965,103)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 1965 - 2 BvR 341/60 (https://dejure.org/1965,103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertretung eines vorsitzenden Richters - Verstoß gegen GG - Regelmäßiger Vertreter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 423
  • NJW 1965, 1223
  • MDR 1965, 546
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
    Die Normen, aus denen sich der gesetzliche Richter ergibt, müssen überdies so geartet sein, daß sachfremden Eingriffen, sei es der Exekutive, der Legislative oder eines Gerichts, vorgebeugt wird (BVerfGE 3, 359 [364]; 9, 223 [226 f.]).

    Die abstrakte Möglichkeit eines Mißbrauchs macht eine Anordnung des Geschäftsverteilungsplanes noch nicht verfassungswidrig (BVerfGE 9, 223 [230]).

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
    Die Geschäftsverteilungspläne der Kollegialgerichte, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, müssen daher von vornherein so eindeutig wie möglich festlegen, welche Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalles berufen sind (BVerfGE 17, 294 [298 f.]; 18, 65 [69]; Beschluß vom 3. Februar 1965- 2 BvR 166/64 -).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
    Die Normen, aus denen sich der gesetzliche Richter ergibt, müssen überdies so geartet sein, daß sachfremden Eingriffen, sei es der Exekutive, der Legislative oder eines Gerichts, vorgebeugt wird (BVerfGE 3, 359 [364]; 9, 223 [226 f.]).
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
    Die Geschäftsverteilungspläne der Kollegialgerichte, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, müssen daher von vornherein so eindeutig wie möglich festlegen, welche Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalles berufen sind (BVerfGE 17, 294 [298 f.]; 18, 65 [69]; Beschluß vom 3. Februar 1965- 2 BvR 166/64 -).
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
    Die Geschäftsverteilungspläne der Kollegialgerichte, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, müssen daher von vornherein so eindeutig wie möglich festlegen, welche Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalles berufen sind (BVerfGE 17, 294 [298 f.]; 18, 65 [69]; Beschluß vom 3. Februar 1965- 2 BvR 166/64 -).
  • BGH, 06.11.1959 - 4 StR 376/59
    Auszug aus BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
    Der Bundesgerichtshof hat in dem angefochtenen Revisionsurteil (BGHSt 14, 11) einen Fall der Verhinderung angenommen, da es sich nur um einen vorübergehenden Zustand gehandelt habe.
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

    Auch wenn solche Stellen mit Blick auf die Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) in angemessener Zeit zu besetzen sind (vgl. etwa: BVerfG, Beschluss vom 3. März 1983 - 2 BvR 265/83 - NJW 1983, 1541 unter Verweis auf Beschluss vom 30. März 1965 - 2 BvR 341/60 - BVerfGE 18, 423), begründet dieser Umstand keine Ansprüche der Bewerber auf zügige Besetzung der ausgeschriebenen Richterstellen.
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer …

    Da der Eintritt des planmäßigen Vorsitzenden eines richterlichen Spruchkörpers in den Ruhestand der in § 21f GVG geregelten Verhinderung gleichsteht (BVerfGE 18, 423, 426; RGSt 56, 63; 62, 273), ist mit dem Eintritt des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann in den Ruhestand mit Wirkung zum 30. Juni 2012 im 4. Strafsenat ein Verhinderungsfall eingetreten.
  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH & …

    Dies hätte mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz kollidieren können, dass die Neubestellung eines Vorsitzenden ohne ungebührliche Verzögerung erfolgen muss (BVerfGE 18, 423, 426).
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