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| BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvO 2/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- drik-archivalien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG und vorkonstitutionelles Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kappeln, 11.04.1953 - Cs 40/53
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvO 2/53
Papierfundstellen
- BVerfGE 3, 352
- BVerfGE 3, 354
- NJW 1954, 548
- MDR 1954, 274
- MDR 1954, 283
- DVBl 1954, 443
- DÖV 1954, 411
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51
Normenkontrolle II
Auszug aus BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvO 2/53
Die Vorlage kann daher auch nicht auf Art. 100 GG gestützt werden _ ganz abgesehen davon, daß Gesetze, die vor Inkrafttreten des Grundgesetzes verkündet worden sind, ohnehin nicht der Normenkontrolle des Bundesverfassungsgerichts unterliegen, wenn sie nach Ansicht des Gerichts mit dem Grundgesetz unvereinbar sind (BVerfGE 2, 124 [128 ff.]). - BVerfG, 06.03.1952 - 1 BvO 1/51
Arbeitsgerichtsgesetz
- BVerfG, 20.07.1955 - 1 BvO 21/54
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Nach Art. 126 GG i.V.m. § 86 Abs. 2 BVerfGG kann ein Gericht sein Verfahren nur dann aussetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anrufen, wenn in diesem Verfahren streitig und erheblich ist, ob ein gültiges Gesetz auf Grund eines der Tatbestände der Art. 124 und 125 GG als Bundesrecht fortgilt (BVerfGE 1, 162 [164 f.]; 2, 341 [345]; 3, 354 [356]; 3, 357 [358 f.]; 3, 368 [373]). - BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvO 1/63
Anforderungen an eine richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Ein Gericht hat sein Verfahren nach Art. 126 GG i. V. m. § 86 Abs. 2 BVerfGG auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, wenn in diesem Verfahren streitig und erheblich ist, ob ein gültiges Gesetz auf Grund eines der Tatbestände der Art. 124 und 125 GG als Bundesrecht fortgilt (BVerfGE 1, 162 [164 f.]; 2, 341 [345]; 3, 354 [356]; 3, 357 [35Sf.]; 3, 368 [373]; 4, 214 [216]; Beschluß vom 7. Mai 1963 - 2 BvL 8/63 - S. 10 f.). - BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvO 1/57
Unzulässigkeit der richtervorlage wegen eigener Entscheidungskompetenz
Diese Frage muß das Gericht in eigener Zuständigkeit prüfen und entscheiden (vgl. BVerfGE 1, 162; 2,341; 3, 354; 3, 357; 3,368; 4, 214). - BGH, 03.12.1954 - 6 StR 108/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 28.11.1958 - V C 137.56
Rechtsmittel
Das Bundesverfassungsgericht verneint die Erheblichkeit nämlich dann, wenn zwar das Fortgelten einer Vorschrift überhaupt in Frage steht, jedoch entweder klar ist, daß sie im Falle ihres Fortgeltens dem Bundesrecht angehört oder klar ist, daß sie in dem Falle ihres Fortgeltens dem Landesrecht angehört (BVerfGE 1, 162 [166]; 3, 354 [356]; 3, 357 [359]).
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