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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,348
BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71 (https://dejure.org/1971,348)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.1971 - 2 BvL 31/71 (https://dejure.org/1971,348)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 1971 - 2 BvL 31/71 (https://dejure.org/1971,348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der ermittlungsrichterlichen Verpflichtung zur Durchführung von Vernehmungen auf Antrag der Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit mit GG - § 162 Abs. 1 der Strafprozeßordnung - Bekanntmachung vom 17. September 1965

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 31, 43
  • NJW 1971, 1308
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56

    Zeugenvernehmung Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71
    Vielmehr genügt es, daß ein Gericht irgendeine Entscheidung über sein Tätigwerden zu treffen hat und es hierbei auf die Verfassungsmäßigkeit eines nachkonstitutionellen Gesetzes ankommt (BVerfGE 7, 183 (186)).

    Diese Entscheidungstätigkeit der Gerichte auf dem Gebiete der Rechtsprechung wird durch ein Amtshilfeersuchen nicht beeinträchtigt (BVerfGE 7, 183 (189)).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Gewaltenteilung bestehen gegen die angegriffene Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfGE 7, 183 (188 ff.)).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71
    § 162 StPO ist nachkonstitutionelles Recht, weil bei dem Erlaß des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) auch für den Gesamtinhalt der Strafprozeßordnung das volle Gesetzgebungsverfahren durchgeführt worden ist (BVerfGE 8, 210 (213 f.); 18, 302 (303 f.)).
  • BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71
    § 162 StPO ist nachkonstitutionelles Recht, weil bei dem Erlaß des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) auch für den Gesamtinhalt der Strafprozeßordnung das volle Gesetzgebungsverfahren durchgeführt worden ist (BVerfGE 8, 210 (213 f.); 18, 302 (303 f.)).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Rn. 20 1. Auch im Verfahren des Ermittlungsrichters, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 162 Abs. 1 StPO eine Untersuchungshandlung vornehmen soll, findet Art. 100 Abs. 1 GG Anwendung (BVerfGE 31, 43 [44 f]).

    Rn. 21 2. Diese Vorschrift ist nachkonstitutionelles Recht, weil bei dem Erlaß des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) auch für den Gesamtinhalt der Strafprozeßordnung das volle Gesetzgebungsverfahren durchgeführt worden ist (BVerfGE 8, 210 [213 f.]; 18, 302 [303 f]; 31, 43 [45]).

  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …

    Zu den wesentlichen Begriffsmerkmalen der Rechtsprechung in diesem Sinne gehört das Element der Entscheidung, der letztverbindlichen, der Rechtskraft fähigen Feststellung und des Ausspruchs dessen, was im konkreten Fall rechtens ist (BVerfGE 7, 183 ; 31, 43 ; 60, 253 ).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Zu den wesentlichen Begriffsmerkmalen der Rechtsprechung in diesem Sinne gehört das Element der Entscheidung, der letztverbindlichen, der Rechtskraft fähigen Feststellung und des Ausspruchs dessen, was im konkreten Fall rechtens ist (vgl. BVerfGE 7, 183 ; 31, 43 ; 60, 253 ).
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