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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55, 1 BvL 49/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,36
BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55, 1 BvL 49/55 (https://dejure.org/1956,36)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.1956 - 1 BvL 28/55, 1 BvL 49/55 (https://dejure.org/1956,36)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 1956 - 1 BvL 28/55, 1 BvL 49/55 (https://dejure.org/1956,36)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • digizeitschriften.de (Entscheidungsanmerkung)

    Die Rechtsnatur der Spruchkörper für Baulandsachen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 387
  • NJW 1956, 625
  • DVBl 1956, 297
  • DÖV 1956, 676
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (8)

  • RG, 03.03.1922 - VII 530/21

    Hamburgisches Enteignungsrecht; Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55
    Das Reichsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 3. März 1922 (RGZ 104, 137 ff.) die Zulässigkeit von Abweichungen bejaht, und die Wissenschaft hat dieser Entscheidung zugestimmt (…Anschütz, a.a.O. S. 718).

    Rn. 41 Das Reichsgericht hat in der bereits zitierten Entscheidung (RGZ 104, 137 [140]) aus Art. 153 WV gefolgert, daß "die prozessualen Grundlagen des für die ordentlichen Gerichte durch die Zivilprozeßordnung bestimmten Verfahrens und diejenigen Vorschriften, die wesentliche Unterschiedsmerkmale des Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten im Gegensatz zu dem Verfahren vor den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten" darstellen, nicht angetastet werden dürfen.

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55
    Davon kann bei § 56 Abs. 2 BauLBG keine Rede sein (vgl. auch BVerfGE 1, 184 [188/189]).
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55
    Rn. 60 Der Ausschluß der Berufung widerspricht zwar nicht den allgemeinen Vorschriften des Grundgesetzes über die Offenhaltung des Rechtsweges (vgl. BVerfGE 4, 74 [94]), Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG aber hebt auf die ordentliche Gerichtsbarkeit ab, und hier stehen den Parteien für vermögensrechtliche Streitigkeiten allgemein zwei Tatsacheninstanzen, allerdings steht häufig keine Revisionsinstanz offen.
  • BGH, 29.01.1952 - V BLw 84/50

    Landwirtschaftsgerichte

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55
    Rn. 40 Nach Erlaß des Grundgesetzes hat der Bundesgerichtshof die Frage, ob ein Spruchkörper als Abteilung eines ordentlichen Gerichts oder als "besonderes Gericht" anzusehen sei, für die Landwirtschaftsgerichte der britischen Zone beantwortet (Beschl. vom 29. Januar 1952, BGHZ 4, 352).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55
    Dabei kommt es allein auf den Sinn der Beschlüsse insgesamt an (BVerfGE 2, 266 [269]).
  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55
    Das rechtfertigt die Annahme, daß der Verfassungsgesetzgeber einfach durch Ausschluß der Verwaltungsgerichtsbarkeit (BVerfGE 4, 219 [233]) ein "für das deutsche Rechtsstaatsbewußtsein geradezu sakrosanktes Privileg der bürgerlichen Gerichtsbarkeit" (…Boehmer, Grundlagen der bürgerlichen Rechtsordnung, I, 1950, S. 283) wahren wollte, indem er die bereits in Art. 153 Abs. 2 Satz 3 WV enthaltene Eröffnung des "Rechtsweges bei den ordentlichen Gerichten" übernahm.
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55
    Rn. 22 Ein Beitritt ist nicht erfolgt, so daß die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen kann (vgl. BVerfGE 2, 213 [217 f.]).
  • OLG Bremen, 27.04.1955 - BU 19/55
    Auszug aus BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55
    in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des Vierten Abschnitts des Baulandbeschaffungsgesetzes vom 3. August 1953 (BGBl. I S. 720) auf Antrag des Landgerichts Hamburg, Kammer für Baulandsachen, in dem Rechtsstreit St. Nachlaß, Testamentsvollstrecker Sch. und M. gegen F. - 10.0.221/54 - und des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Senat für Baulandsachen, in dem Rechtsstreit "GEWOBA", Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH., gegen L. - BU 19/55 -.
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …

    Die Beteiligung der Enteignungsbehörde folge dem Verfassungsauftrag aus Art. 14 Abs. 3 GG, bei der Entscheidung über die Entschädigung die Interessen der Allgemeinheit und der übrigen Beteiligten abzuwägen (Hinweis auf BVerfGE 4, 387 ).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Die in den Vorlagen gestellte Rechtsfrage (§ 81 BVerfGG) muß entsprechend eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 3, 187 [195 f.]; 3, 208 [211 f.]; 4, 74 [81]; 4, 387 [396 ff.]; 71 [75]; 7, 29 [35 f.]; 7, 129 [138 f.]).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Rn. 9 Die Mitwirkung von zwei landwirtschaftlichen Beisitzern an den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 4, 387 [404, 406]).
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