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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,14
BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75 (https://dejure.org/1977,14)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.1977 - 1 BvR 265/75 (https://dejure.org/1977,14)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 1977 - 1 BvR 265/75 (https://dejure.org/1977,14)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Unterhaltsleistungen Geschiedener

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Behandlung der Unterhaltsleistungen - Geschiedene - Getrennt lebende Ehegatten - Unverheiratete - Kinder unter Ohut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich unterhalsleistender Elternteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 45, 104
  • NJW 1978, 33
  • DB 1977, 1392
  • BStBl II 1977, 526
 
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Wird zitiert von ... (154)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
    Soweit sich die Nichtberücksichtigung der von den Beschwerdeführern in Anspruch genommenen steuerlichen Erleichterungen schon aus der Eintragung ergibt, die bei der Ausstellung der Steuerkarte durch die Gemeinde aufgrund der eindeutigen und klaren einkommensteuergesetzlichen Regelung erfolgt, sind die Beschwerdeführer unmittelbar betroffen (BVerfGE 43, 108 [116]).

    Rn. 49 3. Obwohl der Wortlaut des § 3 Abs. 1 bis 3 BKGG, der die Beschwerdeführer von der Gewährung des Kindergeldes ausschließt, durch das Einkommensteuerreformgesetz nicht geändert wurde, sind die Verfassungsbeschwerden gegen diese Bestimmung nicht verspätet erhoben worden (vgl. BVerfGE 43, 108 [116]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden (BVerfGE 43, 108 ff.), der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet gewesen, die wirtschaftlichen Belastungen, die Eltern durch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ihren Kindern erwachsen, durch Einräumung eines steuerrechtlichen Kinderfreibetrags zu berücksichtigen.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht -- allerdings zu einer Verfassungsbeschwerde von in ehelicher Gemeinschaft lebenden Eltern -- ausgesprochen (BVerfGE 43, 108 [122 ff.]).

    Der Staat erfüllt auch mit diesen Leistungen seine aus Art. 6 Abs. 1 GG folgende Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung der Familie (BVerfGE 43, 108 [121 f.]).

    Rn. 64 Aus denselben, die Vereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 1 GG rechtfertigenden Gründen scheidet auch ein Verstoß gegen den gegenüber Art. 6 Abs. 1 GG zurücktretenden Art. 3 Abs. 1 GG aus, dessen Verletzung daraus abgeleitet wird, daß die Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführer nicht genügend berücksichtigt wird (BVerfGE 43, 108 [120]).

    Zu einem Vergleich der Behandlung verschiedener Ehepaare und Familien bietet Art. 6 Abs. 1 GG aber keinen Maßstab (BVerfGE 43, 108 [118]).

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
    Rn. 81 Dieses Ergebnis kann bei einer Prüfung nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht generell mit der Erwägung gerechtfertigt werden, gerade der das Kind betreuende Elternteil sei in einem besonderen Maße schutz- und förderungswürdig; denn einmal hat in der Regel auch der andere Elternteil erhebliche Unterhaltsaufwendungen zu erbringen, zum anderen geht der Gesetzgeber selbst in der Bestimmung des § 1606 Abs. 3 BGB von der Gleichwertigkeit der Unterhaltsleistung durch Zahlung von Geldbeträgen und durch persönliche Betreuung aus (vgl. BVerfGE 26, 265 [273]).

    Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB ein Unterhaltssystem geschaffen, wonach ein Elternteil die notwendigen Barmittel bereitstellt, während der andere Elternteil in der Regel Pflege und Erziehung des Kindes übernimmt (vgl. zur entsprechenden Unterhaltsregelung alten Rechts für nichteheliche Kinder BVerfGE 26, 265 [273 ff.]).

    Hier wird der andere Elternteil, der bei einer auswärtigen Unterbringung des Kindes ebenfalls Unterhalt durch laufende Zahlungen leisten muß (vgl. BVerfGE 26, 265), dadurch benachteiligt, daß gleichwohl die von ihm erbrachten Kosten der auswärtigen Unterbringung steuerlich unberücksichtigt bleiben.

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
    Das Kindergeld soll die besondere wirtschaftliche Belastung, die den Eltern durch die Unterhaltsaufwendungen für ihre Kinder entsteht, in gewissem Umfang ausgleichen (BVerfGE 22, 28 [34]; 29, 71 [79 f.]).

    Es hat die Funktion des Ausgleichs auch der nur finanziellen Unterhaltslast, wenn diese nicht mit der Belastung durch die Sorge für die Person des Kindes zusammentrifft (BVerfGE 29, 71 [80 f.]).

  • LG Kaiserslautern, 26.08.1975 - 1 S 228/74
    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
    1976, Sp. 225. Eine volle Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den nicht zum Empfang des Kindergeldes berechtigten Elternteil haben vorgenommen: LG Bonn, FamRZ 1975, S. 706; LG Duisburg, FamRZ 1975, S. 707; LG Kaiserslautern, NJW 1975, S. 2204 = FamRZ 1975, S. 704.
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
    Rn. 48 Dagegen sind z. Zt. keine Anhaltspunkte ersichtlich und auch von den Beschwerdeführern nicht geltend gemacht, daß ihnen über die Zumutbare Eigenbelastung hinausgehende außerordentliche Belastungen erwachsen, daß sie in näherer Zukunft erhöhte Aufwendungen für auswärtige Unterbringung leisten werden (vgl. BVerfGE 26, 246 [251 f.]; 34, 165 [179 f.]) und insbesondere auch nicht, daß eine Übertragung des Körperbehinderten-Pauschbetrags in Frage kommt.
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
    Setzt das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflußten Vollzugsakt voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen Vollzugsakt als den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen richten (BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
    Das Bundesverfassungsgericht hatte bisher nur Gelegenheit, Art. 6 Abs. 1 GG auf die aus Mutter und nichtehelichem Kind bestehende Gemeinschaft anzuwenden (BVerfGE 8, 210 [215]; 18, 97 [105 f.]; 25, 167 [196]).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
    Zwar darf auch hier bei der Abgrenzung der Gruppe der Leistungsberechtigten nicht sachwidrig differenziert werden (BVerfGE 28, 324 [349]; 38, 187 [197]).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
    Das Bundesverfassungsgericht hatte bisher nur Gelegenheit, Art. 6 Abs. 1 GG auf die aus Mutter und nichtehelichem Kind bestehende Gemeinschaft anzuwenden (BVerfGE 8, 210 [215]; 18, 97 [105 f.]; 25, 167 [196]).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66

    Ingenieur

    Auszug aus BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
    Rn. 48 Dagegen sind z. Zt. keine Anhaltspunkte ersichtlich und auch von den Beschwerdeführern nicht geltend gemacht, daß ihnen über die Zumutbare Eigenbelastung hinausgehende außerordentliche Belastungen erwachsen, daß sie in näherer Zukunft erhöhte Aufwendungen für auswärtige Unterbringung leisten werden (vgl. BVerfGE 26, 246 [251 f.]; 34, 165 [179 f.]) und insbesondere auch nicht, daß eine Übertragung des Körperbehinderten-Pauschbetrags in Frage kommt.
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des …

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66

    Besoldungsgesetz

  • BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65

    Bundeskindergeldgesetz

  • BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf …

  • BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72

    Kinderfreibetrag für den Vater eines nichtehelichen Kindes

  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 9/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 1 Nr. 3 BKGG

  • BFH, 30.07.1971 - VI R 142/68

    Vereinbarkeit mit GG - Besonderer Freibetrag - Versagung - Verheirateter …

  • BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 11/70

    Tod der Eltern - Kindergeld für Geschwister - Zählkind - Schulausbildung

  • BSG, 25.11.1966 - 7 RKg 10/65

    Kindergeldanspruch - Reihenfolge der Kinder - Ordnung nach Lebensalter - Rang der …

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Darin liegt eine neue grundrechtliche Beschwer, für welche die Beschwerdefrist neu in Gang gesetzt wird (vgl. BVerfGE 45, 104 ; 78, 350 ; 100, 313 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Das setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Jahresfrist, innerhalb derer Verfassungsbeschwerden gegen Normen zulässig sind, erneut in Gang (vgl. BVerfGE 45, 104 ; 78, 350 ).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17

    Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …

    Darin liegt eine neue grundrechtliche Beschwer, für welche die Beschwerdefrist neu in Gang gesetzt wird (vgl. BVerfGE 45, 104 ; 100, 313 ; 141, 220 ; stRspr).
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