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| BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvR 40/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93a Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Nichtannahme bei Fehlen eines schweren Nachteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Homburg, 17.12.1976 - 2 C 1414/76
- BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvR 40/77
Papierfundstellen
- BVerfGE 47, 128
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvR 40/77
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtliche Garantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte verpflichtet, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 [220]; 36, 92 [97]; 36, 298 [301]; 40, 101 [104]), und daß es dieser Garantie widerspricht, wenn ein innerhalb der Äußerungsfrist eingereichter Schriftsatz bei der Entscheidung nicht in Erwägung gezogen wird (BVerfGE 18, 380 [384]). - BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71
Versagung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvR 40/77
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtliche Garantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte verpflichtet, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 [220]; 36, 92 [97]; 36, 298 [301]; 40, 101 [104]), und daß es dieser Garantie widerspricht, wenn ein innerhalb der Äußerungsfrist eingereichter Schriftsatz bei der Entscheidung nicht in Erwägung gezogen wird (BVerfGE 18, 380 [384]). - BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvR 40/77
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtliche Garantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte verpflichtet, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 [220]; 36, 92 [97]; 36, 298 [301]; 40, 101 [104]), und daß es dieser Garantie widerspricht, wenn ein innerhalb der Äußerungsfrist eingereichter Schriftsatz bei der Entscheidung nicht in Erwägung gezogen wird (BVerfGE 18, 380 [384]). - BVerfG, 15.01.1974 - 2 BvL 9/73
Verfassungsmäßigkeit des § 59 ArbGG
Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvR 40/77
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtliche Garantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte verpflichtet, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 [220]; 36, 92 [97]; 36, 298 [301]; 40, 101 [104]), und daß es dieser Garantie widerspricht, wenn ein innerhalb der Äußerungsfrist eingereichter Schriftsatz bei der Entscheidung nicht in Erwägung gezogen wird (BVerfGE 18, 380 [384]). - BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvR 40/77
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtliche Garantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte verpflichtet, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 [220]; 36, 92 [97]; 36, 298 [301]; 40, 101 [104]), und daß es dieser Garantie widerspricht, wenn ein innerhalb der Äußerungsfrist eingereichter Schriftsatz bei der Entscheidung nicht in Erwägung gezogen wird (BVerfGE 18, 380 [384]).
- BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88
Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der …
Das Bundesverfassungsgericht hat - ungeachtet der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde - in verschiedenen Fällen, in denen die Berufungssumme nicht erreicht war, von §§ 93 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 93 c Satz 2 bzw. 93 a Abs. 4 a.F. BVerfGG Gebrauch gemacht (vgl. BVerfGE 46, 72, 73; 47, 102, 105; 47, 128, 129; 63, 177, 180; 72, 119, 121 f). - BVerfG, 07.01.1992 - 2 BvR 1830/91
Nichtannahme mangels eines schweren Nachteils
Der Verlust dieses Anspruchs trifft den Beschwerdeführer, einen Krankengymnasten mit eigener Praxis, nicht so schwer, daß demgegenüber der Zweck des § 93c Satz 2 BVerfGG , das Bundesverfassungsgericht von Verfassungsbeschwerden geringen sachlichen Gehalts zu entlasten, zurücktreten müßte (vgl. BVerfGE 46, 72 f.; 47, 102 [104 f.]; 47, 128 f.).
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