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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,37
BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78 (https://dejure.org/1979,37)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78 (https://dejure.org/1979,37)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 1979 - 2 BvR 1060/78 (https://dejure.org/1979,37)
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Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, verfassungsrechtliches Verfahrenshindernis (§ 206a StPO), wenn der Beschuldigte bei Fortsetzung des Verfahrens sein Leben einbüßen oder schweren Gesundheitsschaden nehmen würde

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; StPO § 206a
    Effektivität der Strafrechtspflege und Verhandlungsunfähigkeit eines erkrankten Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliche Pflicht - Wirksame Rechtspflege - Hinreichender Tatverdacht - Strafverfahren - Prinzip der Rechtsstaatlichkeit - Widerstreit - Grundrechte des Beschuldigten - Gesundheitszustand - Fortsetzung des Strafverfahrens - Schaden an seiner Gesundheit

Sonstiges

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 28.06.1982)

    Alte Kameraden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 51, 324
  • NJW 1979, 2349
 
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Wird zitiert von ... (135)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege hervorgehoben, ohne die Gerechtigkeit nicht durchgesetzt werden kann (BVerfGE 33, 367 (383); 38, 105 (115f); 38, 312 (321); 39, 156 (163); 41, 246 (250); 44, 353 (374); 46, 214 (222)).

    Ein hier entstehender Konflikt ist nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips, das bei der Beurteilung von Eingriffen in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ganz allgemein Beachtung erfordert, durch Abwägung der einander widerstreitenden Interessen zu lösen (vgl.. BVerfGE 17, 108 (117); 27, 211 (219); 44, 353 (373)).

    Führt diese Abwägung zu dem Ergebnis, daß die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen des Beschuldigten im konkreten Fall ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die staatliche Maßnahme dienen soll, so verletzt der gleichwohl erfolgte Eingriff das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und damit das Grundrecht des Beschuldigten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl.. BVerfGE 44, 353 (373)).

    Vielmehr muß der Richter in solchen Fällen in Anwendung dieses Maßstabes die für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte gegeneinander abwägen, wobei dem unterschiedlichen Gewicht der einzelnen Abwägungselemente für das zu findende Ergebnis entscheidende Bedeutung zukommen kann (BVerfGE 27, 211 (219); 44, 353 (373ff)).

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
    Ein hier entstehender Konflikt ist nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips, das bei der Beurteilung von Eingriffen in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ganz allgemein Beachtung erfordert, durch Abwägung der einander widerstreitenden Interessen zu lösen (vgl.. BVerfGE 17, 108 (117); 27, 211 (219); 44, 353 (373)).

    Vielmehr muß der Richter in solchen Fällen in Anwendung dieses Maßstabes die für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte gegeneinander abwägen, wobei dem unterschiedlichen Gewicht der einzelnen Abwägungselemente für das zu findende Ergebnis entscheidende Bedeutung zukommen kann (BVerfGE 27, 211 (219); 44, 353 (373ff)).

  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege hervorgehoben, ohne die Gerechtigkeit nicht durchgesetzt werden kann (BVerfGE 33, 367 (383); 38, 105 (115f); 38, 312 (321); 39, 156 (163); 41, 246 (250); 44, 353 (374); 46, 214 (222)).

    Die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine funktionstüchtige Rechtspflege zu gewährleisten, umfaßt danach regelmäßig auch die Pflicht, die Einleitung und Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 46, 214 (222f); 49, 24 (54)).

  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75

    Baader-Meinhof

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege hervorgehoben, ohne die Gerechtigkeit nicht durchgesetzt werden kann (BVerfGE 33, 367 (383); 38, 105 (115f); 38, 312 (321); 39, 156 (163); 41, 246 (250); 44, 353 (374); 46, 214 (222)).

    Diese Regelung, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 41, 246 (249)), kann nach der Rechtsprechung z.B. auch in Fällen eingreifen, in denen sich der Beschuldigte bewußt in einen psychischen Ausnahmezustand mit dem Ziel, seine Verhandlungsunfähigkeit herbeizuführen, hineingesteigert hat (OLG Hamm, NJW 1977, S 1739).

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
    Zwar steht nach allgemeiner Auffassung der verhandlungsunfähige Beschuldigte einem ausgebliebenen Beschuldigten im Sinne des § 230 StPO gleich; auch gegen jenen findet also nach der genannten Vorschrift eine Hauptverhandlung - grundsätzlich - nicht statt (z.B. BGHSt 2, 300 (305);… Kleinknecht, a.a.O., § 230 Rdnr. 2).

    Die Rechtsprechung wendet diese Vorschrift auch in Fällen an, in denen sich der Beschuldigte bewußt zur Verhinderung des Verfahrens in eine krankhafte, seine Verhandlungsfähigkeit ausschließende Erregung versetzt hat (BGHSt 2, 300 (304f); vgl.

  • OLG Hamburg, 29.11.1978 - 1 Ws 401/78

    Durchblutungsstörungen im Herzbereich und anlagebedingte Neigung zu …

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn B... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rainhart Schweigert, Silberaustraße 11 - 12, Bad Ems - gegen den Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 29. November 1978 - 1 Ws 401/78 - und Antrag auf Erflaß einer einstweiligen Anordnung.

    Der Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 29. November 1978 - 1 Ws 401/78 - verletzt das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
    Sie können jedoch, wie das Bundesverfassungsgericht anerkannt hat (BVerfGE 49, 89 (141f)), unter besonderen Voraussetzungen Grundrechtsverletzungen gleichzuachten sein.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege hervorgehoben, ohne die Gerechtigkeit nicht durchgesetzt werden kann (BVerfGE 33, 367 (383); 38, 105 (115f); 38, 312 (321); 39, 156 (163); 41, 246 (250); 44, 353 (374); 46, 214 (222)).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege hervorgehoben, ohne die Gerechtigkeit nicht durchgesetzt werden kann (BVerfGE 33, 367 (383); 38, 105 (115f); 38, 312 (321); 39, 156 (163); 41, 246 (250); 44, 353 (374); 46, 214 (222)).
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
    Die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine funktionstüchtige Rechtspflege zu gewährleisten, umfaßt danach regelmäßig auch die Pflicht, die Einleitung und Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 46, 214 (222f); 49, 24 (54)).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

  • BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

    Tierarzt im Strafverfahren

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch …

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …

    Die Aufklärung von Straftaten, die Ermittlung des Täters, die Feststellung seiner Schuld und seine Bestrafung obliegen den Organen der Strafrechtspflege, die zu diesem Zweck unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen Strafverfahren einzuleiten und durchzuführen sowie erkannte Strafen zu vollstrecken haben (vgl. BVerfGE 51, 324 ).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …

    Die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches im Wege der schuldangemessenen Bestrafung schweren Unrechts auf der Grundlage einer zutreffenden Tatsachenermittlung ist das Kernanliegen des Strafrechts und damit ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerfGE 51, 324 ; 107, 104 ).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Andererseits ist zu bedenken, daß Verwertungsverbote die Möglichkeiten der Wahrheitserforschung beeinträchtigen (BGHSt 28, 122, 118; 37, 30, 32) und daß der Staat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von Verfassungs wegen eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten hat, ohne die Gerechtigkeit nicht verwirklicht werden kann (BVerfGE 44, 353, 374; 46, 214, 222; 51, 324, 344; 74, 257, 262; vgl. auch BVerfGE 33, 367, 383; 34, 238, 248; 77, 65, 76).
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