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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1328
BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82 (https://dejure.org/1982,1328)
BVerfG, Entscheidung vom 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82 (https://dejure.org/1982,1328)
BVerfG, Entscheidung vom 23. November 1982 - 2 BvR 1008/82 (https://dejure.org/1982,1328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 230 § 238
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Wiedereinsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verfahrensgegner - Entscheidung über Antrag - Rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 62, 320
  • Rpfleger 1983, 76
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82
    Der Beschwerdeführer hat auch ein Rechtsschutzinteresse daran, daß über die von ihm eingelegte Verfassungsbeschwerde vor Abschluß der Berufungsinstanz entschieden wird (vgl. BVerfGE 53, 109 [113]).

    Zwar schreibt die Zivilprozeßordnung die Anhörung der Gegenpartei nicht ausdrücklich vor; die Pflicht zur Anhörung folgt jedoch unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 8, 253 [255]; 53, 109 [114];… vgl. auch Thomas/Putzo, ZPO , 11. Aufl., § 238 , Anm. 1 c).

  • BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß die Vorabentscheidung über die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist selbständig mit Verfassungsbeschwerde anfechtbar ist (BVerfGE 8, 253 [254 f.]).

    Zwar schreibt die Zivilprozeßordnung die Anhörung der Gegenpartei nicht ausdrücklich vor; die Pflicht zur Anhörung folgt jedoch unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 8, 253 [255]; 53, 109 [114];… vgl. auch Thomas/Putzo, ZPO , 11. Aufl., § 238 , Anm. 1 c).

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 1, 418 [429]; 50, 280 [284]; Beschluß vom 28. September 1982 _ 2 BvR 125/82 _, Umdruck S. 5).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter …

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 1, 418 [429]; 50, 280 [284]; Beschluß vom 28. September 1982 _ 2 BvR 125/82 _, Umdruck S. 5).
  • BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 1, 418 [429]; 50, 280 [284]; Beschluß vom 28. September 1982 _ 2 BvR 125/82 _, Umdruck S. 5).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich dagegen in seiner jüngsten Entscheidung zum Begriff der "eheähnlichen Gemeinschaft" in § 137 Abs. 2 a AFG für verschärfte Anforderungen an das Vorliegen einer derartigen Lebensgemeinschaft ausgesprochen: "Mit dem Begriff 'eheähnlich' hat der Gesetzgeber ersichtlich an den Rechtsbegriff der Ehe angeknüpft, unter dem die Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau zu verstehen ist (vgl. BVerfGE 10, 59 (66); 53, 224 (245) [BVerfG 27.02.1980 - 1 BvR 277/78]; 62, 323 (330) [BVerfG 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82]).
  • FG Münster, 09.01.2014 - 3 K 3794/13

    Aufhebung eines Einspruchsbescheids mangels rechtlichen Gehörs zur Verfristung

    Er beruft sich auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.11.1982 (2 BvR 1008/82, BVerfGE 62, 320) und vom 22.06.1982 (1 BvR 56/82, BVerfGE 61, 14) sowie den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31.07.1962 (VII 176/61 U, BStBl III 1962, 405).

    Rn. 17 Die Entscheidung der Beklagten über den Einspruch des Klägers verstößt gegen den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Artikel 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) und stellt damit einen wesentlichen Verfahrensmangel dar (vgl. BFH-Urteil vom 31.07.1962 VII 176/61 U, BStBl III 1962, 405; BVerfG-Urteile vom 22.06.1982 1 BvR 56/82, BVerfGE 61, 14 und vom 23.11.1982 2 BvR 1008/82, BVerfGE 62, 320), der zur isolierten Aufhebung der Einspruchsentscheidung führt.

  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151

    Einzelfallanordnungen zur Hundehaltung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG können auch für …

    Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, dass er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, U.v. 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82 - juris Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen …

    Es muss vielmehr für die Verfahrensbeteiligten auch eine konkrete Möglichkeit der Äußerung zum Sachverhalt bestehen (vgl. BVerfGE 7, 53, 57; 22, 267, 273; 31, 297, 301; 36, 92, 97; 54, 117, 123; 57, 250, 274; 59, 330, 333; 60, 1, 5; 60, 96, 99; 61, 119, 122; 62, 320, 322; 63, 45, 59, 64, 135, 143; 66, 260, 263; 67, 39, 41; 67, 154, 155; 69, 145, 148; 70, 93, 100).
  • BVerwG, 04.04.1986 - 1 A 10.86

    Ehegattennachzug bei Mehrehe - Familienangehöriger - Ausländischer Arbeitnehmer - …

    Ferner hat der beschließende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 31, 58 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68]; 62, 323 [BVerfG 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82]) betont, daß Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe als ein Rechtsverhältnis versteht, dessen Wesensmerkmale sich u.a. aus der Anknüpfung der Verfassungsnorm an eine vorgefundene, überkommene Lebensform und damit auch aus dem Prinzip der Einehe ergeben (BVerwGE 71, 228 [BVerwG 30.04.1985 - 1 C 33/81]).
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