Rechtsprechung
| BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Keine Verfassungsbeschwerde gegen Geldbußen unter 80 DM in Verkehrsordnungswidrigkeitssachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schwerer und unabwendbarer Nachteil imZusammenhang von Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geldbußen - Ordnungswidrigkeit - Verkehrszentralregister - Unabwendbare Nachteil
Verfahrensgang
- AG Bremen, 06.07.1983 - 95 OWi 610 Js (B) 16950/83
- BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83
Papierfundstellen
- BVerfGE 66, 211
- NJW 1984, 1346
- MDR 1984, 732
- NStZ 1984, 364 (Ls.)
- DÖV 1984, 729
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
Schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Geldbußen bis zu 40,00 DM
Auszug aus BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83
"Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten, die den Betrag von 80 DM nicht erreichen und nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, stellen in aller Regel keinen schweren und unabwendbaren Nachteil im Sinne des § 93 a Abs. 4 BVerfGG dar (Ergänzung zu BVerfGE 42, 261 ).«.Bisher ist das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen, daß Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten, die 40 DM nicht überschreiten - und daher bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß § 28 Nr. 3 StVG auch nicht im Verkehrszentralregister eingetragen werden - in aller Regel keinen schweren und unabwendbaren Nachteil im Sinne des § 93 a Abs. 4 BVerfGG darstellen (BVerfGE 42, 261 [263]).
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83
Daß diese Pflicht verletzt worden ist, ergibt sich nicht schon daraus, daß das Gericht auf einen Einwand in den Gründen seiner Entscheidung nicht ausdrücklich eingeht (BVerfGE 22, 267 [274]; 40, 101 [104 f.]). - BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83
Daß diese Pflicht verletzt worden ist, ergibt sich nicht schon daraus, daß das Gericht auf einen Einwand in den Gründen seiner Entscheidung nicht ausdrücklich eingeht (BVerfGE 22, 267 [274]; 40, 101 [104 f.]). - BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 103 Abs. 1 GG , daß ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß, sofern es darauf aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts für die Entscheidung ankommen kann (BVerfGE 63, 80 [85] m. w. N.).
- BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 814/87
Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung in § 55 Abs. 2 JGG
Das Gericht war nicht verpflichtet, auf jedes Vorbringen des Beschuldigten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich einzugehen (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 66, 211 [212 f.]). - BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
Überprüfung der richterlichen Terminierungspraxis
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb nur in Ausnahmefällen festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ernstlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248, 251, 252; 47, 182, 187 f.; 66, 211, 213; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, DRiZ 1991, 99). - BVerwG, 27.05.1997 - 4 B 98.96
Bauplanungsrecht - Sanierungsziele einer Sanierungssatzung, Erschwerung der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zunächst grundsätzlich anzunehmen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]).
- BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 962/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das informationelle Selbstbestimmungsrecht …
Daß diese Pflicht verletzt worden ist, ergibt sich nicht schon daraus, daß das Gericht auf einen Einwand in den Gründen seiner Entscheidung nicht ausdrücklich eingeht (vgl. BVerfGE 66, 211 [212 f.]). - BVerfG, 29.03.2004 - 1 BvR 1770/02
Verfassungsmäßigkeit der Kampfhundeverordnungen der Länder
Die Auferlegung der genannten Bußgelder bedeutet für den Beschwerdeführer keinen besonders schweren Nachteil (vgl. BVerfGE 42, 261 ; 66, 211 ). - BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 224.96
Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zunächst grundsätzlich anzunehmen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]). - StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039
Auslegung; Darlegungspflicht; Gesetzesauslegung; Menschenwürde; Prüfungsbefugnis; …
Insbesondere wird das Gebot des rechtlichen Gehörs nicht schon dadurch verletzt, daß der Disziplinarhof auf Einwendungen des Antragstellers nicht ausdrücklich eingegangen ist (BVerfGE 66, 211, 213). - BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97
Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar zunächst grundsätzlich anzunehmen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]). - BVerwG, 04.07.2001 - 4 B 46.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Recht auf Gewährung …
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 ; 40, 101 ; 54, 43 ; 66, 211 ; 75, 369 ; 86, 133 ). - OLG Düsseldorf, 10.09.1991 - 5 Ss OWi 357/91 Das BVerfG hat jedoch entschieden, daß eine Verfassungsbeschwerde dann keinen Erfolg hat, wenn die festgesetzte Geldbuße keinen schweren und unabwendbaren Nachteil i.S. von § 93 a BVerfGG a.F.(vgl. § 93 c S.2 BVerfGG n.F.) darstellt, und daß dies bei Geldbußen der Fall ist, die den Betrag von 80 DM nicht erreichen und nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen werden (BVerfGE 66, 211 ).
- BVerwG, 05.11.1986 - 4 B 236.86
Einordnung eines Vertrages als privatrechtlich - Eröffnung des …
- BVerwG, 23.08.1989 - 2 B 97.89
Erfordernis einer mündlichen Verhandlung bei Zurückweisung einer Berufung auf …
- BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88
Auslegung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der …
- BVerwG, 14.03.1988 - 2 B 86.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 18.12.1986 - 2 CB 46.86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.1997 - 8 S 1859/97
Drittschutz im Immissionsschutzrecht - Gebot der Rücksichtnahme
- BVerwG, 28.10.1987 - 2 B 67.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 15.12.1986 - 2 B 117.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung des Anspruches …
- BVerwG, 20.09.1989 - 2 B 121.89
Konsequenzen aus der Nichterwähnung eines Umstandes in den Entscheidungsgründen …
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