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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 13/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,282
BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 13/83 (https://dejure.org/1985,282)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.1985 - 1 BvL 13/83 (https://dejure.org/1985,282)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 1985 - 1 BvL 13/83 (https://dejure.org/1985,282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Normenkontrolle - Zulässigkeit der Konkreten Normenkontrolle - Konkretes Normenkontrollverfahren - Richtervorlage - Zulässigkeit

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 242
  • NJW 1986, 422
 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 13/83
    Das vorlegende Gericht ist nach § 31 Abs. 1 BVerfGG an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.1974 (BVerfGE 37, 121 ) gebunden, wonach § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Das Arbeitsgericht geht zwar in seinem Vorlagebeschluß auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.1974 (BVerfGE 37, 121 ) ein.

    Eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung des § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG infolge veränderter Verhältnisse kann daher solange nicht in Betracht kommen, als der größere Teil der gem. Art. 6 Abs. 4 GG von der Gemeinschaft - und nicht ausschließlich vom Staat (vgl. BVerfGE 37, 121 [126]) - zu erbringenden Leistungen für den Mutterschutz vom Bund und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht wird.

  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69

    Erneute Vorlage

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 13/83
    Dieser Entscheidung kommt gemäß § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft und ferner Rechtskraftwirkung zu (BVerfGE 33, 199 [2031]).

    Eine erneute Vorlage ist aber in solchen Fällen nur dann zulässig, wenn sie von der Begründung der früheren Entscheidung ausgeht und neue Tatsachen darlegt, die geeignet sind, eine von dem früheren Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts abweichende Entscheidung zu ermöglichen (BVerfGE 33, 199 [204]).

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche …

    ee) Die Vorschrift des § 14 Abs. 1 MuSchG selbst ist verfassungsgemäß (BVerfG 23. April 1974 - 1 BvL 19/73 - BVerfGE 37, 121; BVerfG 3. Juli 1985 - 1 BvL 13/83 - BVerfGE 70, 242; BAG 1. November 1995 - 5 AZR 273/94 - BAGE 81, 222 mwN; über eine gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …

    Die Bindungswirkung dieser Vorschrift erfasst nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG neben dem Tenor auch die tragenden Entscheidungsgründe (BVerfGE 40, 88, 93 f; 70, 242, 249 f; 96, 375, 404 f).
  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Mutterschaftsgeld II

    Rn. 93 Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld schon zweimal bestätigt (BVerfGE 37, 121; 70, 242).

    Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ausgeführt, dass solche veränderten Verhältnisse vorliegen, wenn die Belastung der Arbeitgeber mit den Leistungen des Mutterschutzes 50 % übersteigt (vgl. BVerfGE 70, 242 ).

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