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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,299
BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83 (https://dejure.org/1986,299)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83 (https://dejure.org/1986,299)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 1986 - 1 BvR 1770/83 (https://dejure.org/1986,299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung - Rechtsanwalt - Eingriff - Berufsfreiheit - Unverhältnismäßig

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 72, 26
  • NJW 1986, 1801
  • MDR 1986, 555
  • AnwBl 1986, 202
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83
    Wird die Regelung über die Kanzleipflicht für sich allein betrachtet, so kann sie in Übereinstimmung mit dem Bundesminister der Justiz, dem Justizminister des Landes Nordrhein- Westfalen, der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs als verfassungsrechtlich statthafte Regelung der Berufsausübung beurteilt werden (vgl. BVerfGE 65, 116 (125) - zur Residenzpflicht der Patentanwälte).

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung darf nicht außer acht bleiben, daß die zuvor erörterte Kanzleipflicht zwar nur die Berufsausübung beschränkt, daß sich aber die Anwendung der Regelung in Verbindung mit der gesetzlich vorgesehenen Sanktion als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl auswirken kann und insoweit strengeren verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muß (vgl. BVerfGE 65, 116 (127 f.)).

  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62

    Zulassung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83
    Nach der Rechtsprechung gehört zu den Mindestanforderungen für die Errichtung und Aufrechterhaltung einer Kanzlei ein auf deren Existenz hinweisendes Praxisschild und ein betrieblicher Telefonanschluß (vgl. BGHZ 38, 6 (11);… BGH, BRAK-Mitt. 1983, S. 190).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des …

    Rn. 45 Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit mit Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) noch gewahrt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.02.1986 - 1 BvR 1170/83 - BVerfGE 72, 26, 30; Beschl. v. 15.12.1987 - 1 BvR 563/85 u.a. - BVerfGE 77, 308, 332; Beschl. v. 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248, 259; je m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2025 - AnwZ (Brfg) 50/24

    Kanzleipflicht: Anwälte müssen Räumlichkeiten unterhalten

    Rn. 40 b) Diese Auslegung von § 27 Abs. 1 BRAO, gegen die das Bundesverfassungsgericht bislang keine Bedenken erhoben hat (vgl. BVerfGE 72, 26, 30 ff.; BVerfG, BRAK-Mitt. 2005, 275, 276), ist auch unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und digitalen Entwicklung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Auch muss bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt sein (vgl. BVerfGE 72, 26, 31;… 138, 261 Rn. 53 f.;… Burghart in Leibholz/Rinck, GG, 91. Lieferung 10/2023, Art. 12 Rn. 296 ff. mwN).

    Allerdings darf bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung nicht außer Acht bleiben, dass die gesetzliche Regelung der Kanzleipflicht zwar nur die Berufsausübung beschränkt, sich aber die Anwendung der Regelung in Verbindung mit der gesetzlich vorgesehenen Sanktion als Eingriff in die Berufswahl auswirken kann und insoweit strengeren verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muss (BVerfG, BRAK-Mitt. 2005, 275, 276; BVerfGE 72, 26, 32).

    Rn. 43 (1) Der Gesetzgeber verfolgt mit der in § 27 Abs. 1 BRAO geregelten Kanzleipflicht das legitime Gemeinwohlziel einer funktionierenden Rechtspflege (vgl. nur BVerfGE 72, 26, 31 f.;… 135, 90 Rn. 62, 67).

    Etwaigen Ausnahmefällen, in denen dies im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten geboten sein sollte, kann gemäß § 29 Abs. 1 BRAO durch Befreiung von der Pflicht des § 27 Abs. 1 BRAO hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 72, 26, 32).

  • BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05

    Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärme; Ermächtigungsgrundlage; Klimaschutz; …

    Voraussetzung hierfür ist, dass sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerfGE 68, 155 ; 71, 183 ; 72, 26 ; 77, 308 ; 81, 156 ).
  • OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24

    Unterlassung der Werbung eines Luftfahrtunternehmens mit Klimaneutralität wegen …

    40 b) Diese Auslegung von § 27 Abs. 1 BRAO, gegen die das Bundesverfassungsgericht bislang keine Bedenken erhoben hat (vgl. BVerfGE 72, 26, 30 ff.; BVerfG, BRAK-Mitt. 2005, 275, 276), ist auch unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und digitalen Entwicklung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Auch muss bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt sein (vgl. BVerfGE 72, 26, 31;… 138, 261 Rn. 53 f.;… Burghart in Leibholz/Rinck, GG, 91. Lieferung 10/2023, Art. 12 Rn. 296 ff. mwN).

    Allerdings darf bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung nicht außer Acht bleiben, dass die gesetzliche Regelung der Kanzleipflicht zwar nur die Berufsausübung beschränkt, sich aber die Anwendung der Regelung in Verbindung mit der gesetzlich vorgesehenen Sanktion als Eingriff in die Berufswahl auswirken kann und insoweit strengeren verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muss (BVerfG, BRAK-Mitt. 2005, 275, 276; BVerfGE 72, 26, 32).

    43 (1) Der Gesetzgeber verfolgt mit der in § 27 Abs. 1 BRAO geregelten Kanzleipflicht das legitime Gemeinwohlziel einer funktionierenden Rechtspflege (vgl. nur BVerfGE 72, 26, 31 f.;… 135, 90 Rn. 62, 67).

    Etwaigen Ausnahmefällen, in denen dies im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten geboten sein sollte, kann gemäß § 29 Abs. 1 BRAO durch Befreiung von der Pflicht des § 27 Abs. 1 BRAO hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 72, 26, 32).

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Mutterschaftsgeld II

    Rn. 96 2. a) Beschränkungen der Berufsausübung bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Regelungsspielraums, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden können, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich sind und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt wird (vgl. BVerfGE 68, 155 ; 71, 183 ; 72, 26 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Rn. 107 Regelungen der Berufsausübung sind statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Regelungsauftrages, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (BVerfGE 68, 155 [171]; 71, 183 [197] jeweils m.w.N.; 72, 26, [31]; st. Rspr.).
  • AGH Sachsen, 04.11.2004 - AGH 18/03

    Pflicht zur Unterhaltung eines Kanzleisitzes; Nichtanbringung eines …

    Er kann sich dabei nicht darauf zurückziehen, dass es ausreiche, wenn er telefonisch oder schriftlich erreichbar sei, wenn er keine geeigneten Räumlichkeiten unterhält, in denen auch vertrauliche Gespräche geführt werden können (BVerfG NJW 1986, 1801 [BVerfG 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83]).

    Diese Regelung ist als Berufsausübungsregelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 1986, 1801 [BVerfG 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83]).

    Insoweit ist zwar dem Antragsteller Recht zu geben, dass es sich hier, soweit der Zulassungswiderruf ausgesprochen ist, um eine Regelung der Berufswahl handelt, die den strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muss (BVerfG NJW 1986, 1801 [BVerfG 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83]) .

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 1 S 1101/20

    Corona-Pandemie: Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 …

    Rn. 42 Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit mit Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) noch gewahrt wird (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.02.1986 - 1 BvR 1170/83 - BVerfGE 72, 26, 30; Beschl. v. 15.12.1987 - 1 BvR 563/85 u.a. - BVerfGE 77, 308, 332; Beschl. v. 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248, 259; je m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 26.07.2011 - 6 K 2797/10

    Entstehung der Gebühr für die Gewähr von Akteneinsicht in eine Behördenakte; …

    Voraussetzung hierfür ist, dass sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerfG, Beschluss vom 17.10.1984 - 1 BvL 18/82, 1 BvL 46/83 und 1 BvL 2/84 - BVerfGE 68, 155 , vom 19.11.1985 - 1 BvR 934/82 - BVerfGE 71, 183 , vom 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83 - BVerfGE 72, 26 , vom 15.12.1987 - 1 BvR 563/85 u.a. - BVerfGE 77, 308 und vom 23.01.1990 - 1 BvL 44/86 und 1 BvL 48/87 - BVerfGE 81, 156 ).
  • BGH, 09.05.2025 - AnwZ (Brfg) 8/25

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Aufgabe der Kanzlei; …

    Rn. 18 Bei der Auslegung und Anwendung der Widerrufsregelung ist zu berücksichtigen, dass die Kanzleipflicht zwar nur die Berufsausübung beschränkt, sich aber die Anwendung der Regelung in Verbindung mit der gesetzlich vorgesehenen Sanktion des Widerrufs als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl auswirken kann und insoweit strengeren verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muss (vgl. BVerfG, BRAK-Mitt. 2005, 275 f.; BVerfGE 72, 26, 32).

    Diese schwerwiegenden Auswirkungen sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen und bedingen die Prüfung, warum im konkreten Einzelfall die am stärksten in die Rechtsstellung des Rechtsanwalts eingreifende Maßnahme des Zulassungswiderrufs zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter zwingend erforderlich ist und nicht etwa mit den anwaltsgerichtlichen Maßnahmen nach § 114 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BRAO schonendere Mittel zur Verfügung stehen (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. November 2013 - AnwZ (B) 3/13, NJW-RR 2014, 377 Rn. 7; vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 29/05, juris Rn. 7; vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 16/86, juris Rn. 37; BVerfG, BRAK-Mitt 2005, 275 f.; BVerfGE 72, 26, 33).

    Rn. 22 Auch ansonsten ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte bei ihrer Ermessensentscheidung die Bedeutung und Schwere des Grundrechtseingriffs angemessen beachtet und ihrer Entscheidung zugrundegelegt hat, dass der Widerruf auf die Fälle zu beschränken ist, in denen der hierdurch bewirkte Eingriff in die Freiheit der Berufswahl zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter zwingend erforderlich ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. November 2013 - AnwZ (B) 3/13, NJW-RR 2014, 377 Rn. 7; vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 29/05, juris Rn. 7; vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 16/86, juris Rn. 37; BVerfG, BRAK-Mitt 2005, 275, 276; BVerfGE 72, 26, 32 f.).

    Insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung und der in diesem Zusammenhang zu erwägenden Frage, ob zunächst anwaltsgerichtliche Maßnahmen zur Erzwingung der Kanzleipflicht durchgeführt werden, spielt es eine entscheidende Rolle, ob es gänzlich an einer Kanzlei fehlt oder der Anwalt nur einigen oder einzelnen der Mindestanforderungen an eine Kanzlei nicht genügt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 29/05, juris Rn. 7; vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 22/95, BRAK-Mitt 1996, 33, 34; vom 30. Juni 1983 - AnwZ (B) 16/86, aaO; BVerfG, BRAK-Mitt 2005, 275, 276; BVerfGE 72, 26, 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2014 - 1 S 1458/12

    Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer …

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BSG, 28.06.2018 - B 5 RE 2/17 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - …

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 276/05

    Zulassung - Widerruf wegen Verletzung der Kanzleipflicht

  • BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Widerruf der Zulassung zur …

  • AnwG Karlsruhe, 18.07.2008 - AG 1/08

    Anbringung eines Kanzleischildes als Bestandteil der Kanzleipflicht

  • VG Karlsruhe, 16.01.2007 - 11 K 1326/06

    Kostentragungspflicht der Tochter für Beerdigungskosten ihres Vaters, der sich …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2020 - 1 S 1068/20

    Untersagung des Betriebs von Gaststätten während der Corona-Pandemie

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2015 - 1 S 383/14

    Kein Ausschluss von mit Kinderarbeit hergestellten Grabsteinen von Friedhöfen …

  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 273/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG

  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 185/98

    Beratungsstelle im Nahbereich

  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96

    Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2016 - 1 S 490/14

    Herstellung von Grabsteinen durch Kinderarbeit

  • BVerfG, 17.12.2001 - 1 BvR 381/01

    Umfang der Kanzleipflicht von Steuerberatern; Person des Leiters einer weiteren …

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - 1 AGH 64/17

    Europäischer Rechtsanwalt, Kanzleiaufgabe, Mängel in der Kanzleigestaltung, …

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2026 - 1 AGH 7/26

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Aufgabe der Kanzlei; …

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 37/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 96/98

    Verfassungsmäßigkeit der Residenzpflicht des Rechtsanwalts

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 16/91

    Erstattung des Arbeitslosengeldes bei Wettbewerbsabrede - Wegfall der …

  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 56/98

    Verfassungsmäßigkeit der Wartefrist für die Zulassung bei einem Oberlandesgericht

  • BGH, 08.12.1986 - AnwZ (B) 2/86

    Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen dauernder Unfähigkeit zur …

  • VG Karlsruhe, 23.10.2020 - 1 K 4274/20

    Sperrzeit für Gaststätten ab 23.00 Uhr während der Corona-Pandemie …

  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 22/00

    Verstoß gegen Kanzleipflicht; Öffentliche Zustellung einer Entscheidung des …

  • AGH Hessen, 15.06.1992 - 2 EGH 10/91

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer Verletzung der …

  • BAG, 30.08.1989 - 7 ABR 65/87

    Schulungs- und Bildungsveranstaltung: Anerkennungsbescheid - Anfechtbarkeit durch …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2015 - 1 S 536/14

    Aufstellung von Grabsteinen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellt sind

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZB 29/92

    Postulationsfähigkeit des angestellten Rechtsanwalts vor den Bezirksgerichten

  • VG Koblenz, 24.06.2020 - 3 K 832/19

    Kein "Fettabscheider" für Hotel garni in Bad Kreuznach

  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 27/93

    Rücknahme der Anwaltszulassung wegen Aufgabe der Kanzleiräume - Inhalt der …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 1 S 2771/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Haltungsuntersagung und Beschlagnahme eines …

  • BGH, 04.11.2002 - PatAnwZ 1/02

    Aufgabe des Kanzleisitzes des Patentanwalts

  • BFH, 14.06.1988 - VII R 143/84

    Lohnsteuerhilfeverein - Aufsicht - Oberfinanzdirektion - Verfassungsmäßigkeit

  • BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 32/98

    Residenzpflicht des beim Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalts

  • VG Karlsruhe, 30.10.2020 - 3 K 4412/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen infektionsschützende Maßnahmen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 1 S 277120

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Haltungsuntersagung und Beschlagnahme eines …

  • ArbG Berlin, 10.08.2000 - 52 Ca 4049/00

    Haftung eines Unternehmers für die Zahlung des Mindestentgelts an einen …

  • BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98

    Gleichzeitige Zulassung eines beim Landgericht zugelassenen Rechtsanwalts beim …

  • BGH, 06.07.1992 - II ZB 1/92

    Postulationsfähigkeit vor dem Bezirksgericht bei Unterhalt eines Zweitbüros

  • VG Karlsruhe, 30.10.2020 - 3 K 4418/20

    Pandemiebedingt vorgezogener Sperrzeitbeginn für Gaststätten und …

  • VG Karlsruhe, 23.10.2020 - 1 K 4324/20

    Schließung von Spielhallen ab 23 Uhr durch infektionsschutzrechtliche …

  • BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 17/86

    Rechtsmittel

  • LSG Bayern, 25.06.2002 - L 10 AL 329/98

    Erstattung von Arbeitserlaubnis-Gebühren; Aufwendungen im Rahmen von …

  • BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 20/97

    Widerrufs der Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer - Vereinbarkeit der …

  • BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 37/91

    Zulässigkeit der Beschränkung der Zulassung eines Rechtsanwalts - Widerruf der …

  • BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 16/86

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 33/90

    Rücknahme einer Zulassung als Rechtsanwalt - Vermögensverfall eines Rechtsanwalts …

  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 73/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 54/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 62/91

    Kostenfolge bei Erledigung der Hauptsache - Widerruf der Zulassung zur …

  • BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 19/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 14/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • VG Ansbach, 26.01.2021 - AN 15 S 20.00379

    Unbegründeter Eilrechtsantrag gegen partielles Hundehaltungsverbot und …

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