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Bundesrechtsanwaltsordnung

   Zweiter Teil - Zulassung und allgemeine Vorschriften (§§ 4 - 37)   
   Zweiter Abschnitt - Kanzlei und Rechtsanwaltsverzeichnis (§§§ 18 - 31d)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BRAO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ BRAO (https://dejure.org/gesetze/BRAO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BRAO
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesrechtsanwaltsordnung (https://dejure.org/gesetze/BRAO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesrechtsanwaltsordnung
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 29
Befreiung von der Kanzleipflicht

(1) Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die Rechtsanwaltskammer einen Rechtsanwalt von der Pflicht des § 27 Abs. 1 befreien.

(2) Die Befreiung kann widerrufen werden, wenn es im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.05.2017 (BGBl. I S. 1121), in Kraft getreten am 18.05.2017 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
18.05.2017
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe12.05.2017BGBl. I S. 1121
01.09.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften30.07.2009BGBl. I S. 2449
01.06.2007
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft26.03.2007BGBl. I S. 358

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Rechtsprechung zu § 29 BRAO

79 Entscheidungen zu § 29 BRAO in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 79 Entscheidungen

Querverweise

Auf § 29 BRAO verweisen folgende Vorschriften:

    Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) 
      Zulassung und allgemeine Vorschriften
        Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
          § 14 (Rücknahme und Widerruf der Zulassung)
        Kanzlei und Rechtsanwaltsverzeichnis
          § 31 (Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer)
Was ist das?

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