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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,74
BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86 (https://dejure.org/1988,74)
BVerfG, Entscheidung vom 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86 (https://dejure.org/1988,74)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juni 1988 - 1 BvR 1301/86 (https://dejure.org/1988,74)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen

  • geocities.ws
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Krankenkasse wegen Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klagebefugnis - Zwangskörperschaft - Mittel - Verwendung

  • gewissensfreiheit.de (Leitsatz)

    Verweigerung der Sozialversicherungsbeiträge aus Gewissensgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 320
  • NJW 1988, 2289
  • FamRZ 1988, 1028
  • DVBl 1988, 1112
 
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Wird zitiert von ... (246)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Schwangerschaftsabbruch Krankenkassen

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
    Hinsichtlich der Begründung der Entscheidung im einzelnen wird auf den Beschluß des Ersten Senats vom 18. April 1984 -- 1 BvL 43/81 -- (BVerfGE 67, 26) verwiesen.

    Rn. 28 Danach entfaltet der Beschluß vom 18. April 1984 (BVerfGE 67, 26) keine Rechtskraftwirkung im Hinblick auf die vorliegende Verfassungsbeschwerde; denn der Streitgegenstand des Vorlage Verfahrens ist nicht identisch mit dem Streitgegenstand der vorliegenden Verfassungsbeschwerde.

    Aus den Grundrechten folgt kein Anspruch auf generelle Unterlassung einer bestimmten Verwendung öffentlicher Mittel (vgl. BVerfGE 67, 26 [37]).

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
    Sie bindet in einem späteren Verfahren das Gericht nur dann, wenn es sich um denselben Streitgegenstand zwischen denselben Parteien handelt (vgl. BVerfGE 4, 31 [38 f.]).

    Rn. 29 2. Eine Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG kommt -- abgesehen davon, daß diese nicht für das Bundesverfassungsgericht selbst besteht (vgl. BVerfGE 4, 31 [38 f.]; 20, 56 [87]) -- schon deshalb nicht in Betracht, weil der die Vorlage verwerfende Beschluß keine Sach-, sondern lediglich eine Prozeßentscheidung darstellt (…vgl. Maunz in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, a.a.O., § 31, Rdnr. 18).

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
    Danach darf der Staat öffentlich-rechtliche Verbände nur schaffen, um legitime öffentliche Aufgaben wahrnehmen zu lassen (vgl. BVerfGE 10, 89 [102]; 10, 354 [363]; 38, 281 [299]).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
    Danach darf der Staat öffentlich-rechtliche Verbände nur schaffen, um legitime öffentliche Aufgaben wahrnehmen zu lassen (vgl. BVerfGE 10, 89 [102]; 10, 354 [363]; 38, 281 [299]).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
    Danach darf der Staat öffentlich-rechtliche Verbände nur schaffen, um legitime öffentliche Aufgaben wahrnehmen zu lassen (vgl. BVerfGE 10, 89 [102]; 10, 354 [363]; 38, 281 [299]).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
    Das ergebe sich insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 GG, der dem einzelnen Mitglied ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Verbandes einräume, die sich nicht im Wirkungskreis legitimer öffentlicher Aufgaben hielten oder bei deren Wahrnehmung nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen werde (vgl. BVerwGE 59, 231).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es danach erforderlich, daß sich aus dem Vortrag der Beschwerdeführerin mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergibt (vgl. BVerfGE 65, 227 [232 f.]).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
    Rn. 2 Das nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1975 (BVerfGE 39, 1 -- Fristenregelung) verkündete Fünfzehnte Strafrechtsänderungsgesetz vom 18. Mai 1976 (BGBl. I S. 1213) hat § 218 a StGB neu gefaßt.
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
    Rn. 29 2. Eine Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG kommt -- abgesehen davon, daß diese nicht für das Bundesverfassungsgericht selbst besteht (vgl. BVerfGE 4, 31 [38 f.]; 20, 56 [87]) -- schon deshalb nicht in Betracht, weil der die Vorlage verwerfende Beschluß keine Sach-, sondern lediglich eine Prozeßentscheidung darstellt (…vgl. Maunz in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, a.a.O., § 31, Rdnr. 18).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
    Nimmt die Verfassungsbeschwerdeschrift auf Ausführungen in der Revisionsbegründung und anderen Schriftsätzen Bezug, ist den Formerfordernissen des § 92 BVerfGG nur genügt, wenn die Schriftsätze der Verfassungsbeschwerde als Anlagen beigefügt werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [187]).
  • BSG, 24.09.1986 - 8 RK 8/85

    Unterlassung gesetzlich vorgesehener Leistungen - Klage eines Versicherten - …

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 10/75

    Keine Richterablehnung im Normenkontrollverfahren

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Leistungen der Krankenkassen für von der Rechtsordnung erlaubte Schwangerschaftsabbrüche können Grundrechte der beitragszahlenden Mitglieder - unbeschadet ihrer abweichenden ethischen oder moralischen Überzeugungen - nicht verletzen (vgl. dazu schon BVerfGE 78, 320 [331]).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15

    Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …

    Sie legen insoweit eine Betroffenheit in eigenen Rechtspositionen nicht dar (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; stRspr).

    Die Beschwerdeführerinnen legen nicht den Anforderungen von § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG entsprechend dar (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 115, 166 ; 130, 1 ), dass die Tatbestandsmerkmale mithilfe der gängigen Auslegungsmethoden und der zwischenzeitlich ergangenen Fachrechtsprechung nicht rechtssicher zu handhaben oder das Handeln der Verwaltung für sie unvorhersehbar und unberechenbar seien (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 134, 141 m.w.N.).

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