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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,18
BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86 (https://dejure.org/1990,18)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.1990 - 1 BvR 306/86 (https://dejure.org/1990,18)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 1990 - 1 BvR 306/86 (https://dejure.org/1990,18)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Kunsturheberrecht als Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Urheberrecht - Künstler - Eigentumsgarantie - Gleichheitssatz - Ausland

  • Universität des Saarlandes
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 125
    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem Inlandsschutz von Auslandsdarbietungen - Bob Dylan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenster.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Reziprozität oder Inländergleichbehandlung (Dr. Thomas Hoeren, Münster; CR 1990, 613)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 208
  • NJW 1990, 2189
  • MDR 1990, 599
  • MDR 1990.599
  • GRUR 1990, 438
  • ZUM 1990, 285
 
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Wird zitiert von ... (294)Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
    Durch die (behauptete) exklusivvertragliche Abtretung erwarb sie gemäß § 78 UrhG in vollem Umfang, also nicht nur treuhänderisch (vgl. dazu BVerfGE 31, 275 [280]), Verwertungsrechte des Beschwerdeführers zu 2) (…vgl. Hubmann, Urheber- und Verlagsrecht, 6. Aufl., S.282 f.).

    Eine darüber hinausgehende Prüfungsbefugnis ergibt sich nicht aus der von der Verfassungsbeschwerde in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 31, 275 [281 f.].

    Rn. 43 Bereits in seinen ersten Entscheidungen zum Urheberrecht hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, daß aus der Eigentumsgewährleistung kein Anspruch folgt, jede nur denkbare Verwertungsmöglichkeit gesichert zu erhalten (BVerfGE 31, 229 [241]); dies gilt auch für sonstige Leistungsschutzberechtigte, namentlich ausübende Künstler (BVerfGE 31, 275 [286/287]).

    Zwischen der persönlich-geistigen Leistung des Werkschöpfers und der nachvollziehenden Gestaltung des Interpreten besteht ein Unterschied, der diese Stufung der Schutzgewährleistung rechtfertigt (vgl. BVerfGE 31, 275 [288, 290]).

    Ihre Rechtsposition ist vielmehr unter Beachtung und ausgleichender Gewichtung sämtlicher am Produktions- und Verwertungsprozeß beteiligter Kreise, das heißt insbesondere unter Berücksichtigung der Belange der Urheber, der Interpreten und der an der Nutzung des Produkts interessierten Allgemeinheit, zu bestimmen (vgl. BVerfGE 31, 275 [286]).

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
    Das folgt indes nicht schon allein daraus, daß es den legitimen und traditionellen Aufgaben des Staates entspricht, den Schutz seiner Bürger auch außerhalb des eigenen Territoriums zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 30, 409 [412 f.]; 51, 1 [27] sowie abweichende Meinung, a.a.O., S. 31 [33]; 55, 349 [364]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß das zur Erreichung dieses sachgerechten Ziels eingesetzte Mittel angemessen ist (BVerfGE 51, 1 [24]).

    Rn. 59 Die Ansprüche ausländischer Interpreten werden auch nicht in unzulässiger Weise zum "Faustpfand" für die Durchsetzung von Rechten Deutscher gemacht (vgl. BVerfGE 51, 1 [25]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
    Unzulässig ist es jedoch, nach Ablauf der Beschwerdefrist einen neuen Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde zu machen (BVerfGE 18, 85 [89]; st. Rspr.); gleiches gilt für die Einführung eines neuen einfachrechtlichen Gesichtspunktes.

    Rn. 31 Die Urheber und Leistungsschutzberechtigte betreffenden internationalen Verträge stehen im Range unterhalb des Verfassungsrechtes; allein zu dessen Auslegung und Anwendung ist das Bundesverfassungsgericht berufen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

    Rn. 64 3. Die Handhabung des § 1 UWG schließlich ist weder willkürlich (vgl. BVerfGE 4, 1 [7] und 62, 189 [192]) noch hat der Bundesgerichtshof bei der Handhabung dieser Vorschrift Einfluß und Tragweite des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verkannt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

  • BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83

    "Bob Dylan"; Rechtstellung des ausübenden Künstlers; Verbot der Verbreitung …

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. der Fa. X..., 2. des Herrn D... -- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Eberhard von Geyso, Dr. Hartwig Ahlberg, Dr. Wolfgang Lotter, Kurt Gunkel, Karsten Albers, Dr. Erika Möller, Uwe Toben und Thomas Hörschelmann, Lüneburger Tor 8, Hamburg 90 -- gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. November 1985 -- I ZR 68/83 --.

    Wegen der näheren Begründung wird auf das in GRUR 1986, S. 454 abgedruckte Urteil Bezug genommen.

    Sie findet eine Stütze in den Betrachtungen, welche Schack (ZUM 1986, S. 69 [70 und 74] sowie GRUR 1986, S. 734 [736];… vgl. auch Bappert/Wagner, Internationales Urheberrecht, 1956, Art. 11 WUA Rdnr. 9; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., 1980, S. 96, und IPRax 1987, S. 13) zur zeitlichen Reihenfolge beider in Rede stehenden Abkommen angestellt hat.

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
    Sie entfernt sich nicht in einem Maße von Gesetzeswortlaut und -zweck, daß sich der Eindruck sachwidriger Motivation aufdrängt (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]); sie führt auch nicht zu einem Ergebnis, das der Situation, der es gerecht werden soll, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]).

    Rn. 64 3. Die Handhabung des § 1 UWG schließlich ist weder willkürlich (vgl. BVerfGE 4, 1 [7] und 62, 189 [192]) noch hat der Bundesgerichtshof bei der Handhabung dieser Vorschrift Einfluß und Tragweite des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verkannt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
    Sie entfernt sich nicht in einem Maße von Gesetzeswortlaut und -zweck, daß sich der Eindruck sachwidriger Motivation aufdrängt (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]); sie führt auch nicht zu einem Ergebnis, das der Situation, der es gerecht werden soll, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]).

    Rn. 64 3. Die Handhabung des § 1 UWG schließlich ist weder willkürlich (vgl. BVerfGE 4, 1 [7] und 62, 189 [192]) noch hat der Bundesgerichtshof bei der Handhabung dieser Vorschrift Einfluß und Tragweite des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verkannt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
    1. Das dem Urheberrecht verwandte Schutzrecht des ausübenden Künstlers (§§ 73 ff. UrhG) ist "Eigentum" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (weitere Fortführung von BVerfGE 31, 229).

    Rn. 43 Bereits in seinen ersten Entscheidungen zum Urheberrecht hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, daß aus der Eigentumsgewährleistung kein Anspruch folgt, jede nur denkbare Verwertungsmöglichkeit gesichert zu erhalten (BVerfGE 31, 229 [241]); dies gilt auch für sonstige Leistungsschutzberechtigte, namentlich ausübende Künstler (BVerfGE 31, 275 [286/287]).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
    Der Gesetzgeber hat bei der ihm obliegenden Inhaltsbestimmung (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) nicht nur zu beachten, daß das Eigentum privatnützig auszugestalten ist und seine Nutzung dem Rechtsinhaber eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung ermöglichen soll (vgl. BVerfGE 24, 367 [396]; 46, 325 [334]; 50, 290 [341]; 52, 1 [30]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
    Durch die differenzierende Regelung des § 125 Abs. 2 bis 5 UrhG einerseits und des § 125 Abs. 6 UrhG andererseits hat der Gesetzgeber nicht wesentlich Gleiches ungleich behandelt (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
    Der Gesetzgeber hat bei der ihm obliegenden Inhaltsbestimmung (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) nicht nur zu beachten, daß das Eigentum privatnützig auszugestalten ist und seine Nutzung dem Rechtsinhaber eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung ermöglichen soll (vgl. BVerfGE 24, 367 [396]; 46, 325 [334]; 50, 290 [341]; 52, 1 [30]).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag …

  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66

    Niedersächsisches Deichgesetz

  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 188/84

    "Die Zauberflöte"; Inlandsschutz eines ausländischen Künstlers; Ansprüche bei …

  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73

    August Vierzehn

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen …

  • OLG Hamburg, 04.10.1984 - 3 U 68/84

    Karajan

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

  • BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84

    Politische Parteien

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen …

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei …

    Rn. 30 1. Eine den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auch wenn bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind, werden sie vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 77, 84 ; 81, 208 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).
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