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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,219
BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89 (https://dejure.org/1991,219)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.1991 - 2 BvL 3/89 (https://dejure.org/1991,219)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 2 BvL 3/89 (https://dejure.org/1991,219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    Zur Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Richtervorlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der durch die strafbefreiende Erklärung bewirkten Steuerfreistellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abgabenordnung; Strafbefreiungs-Erklärungsgesetz verfassungsgemäß

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 233
  • NJW 1991, 2133
  • WM 1991, 1278
  • BB 1991, 14
  • DB 1991, 1499
  • BStBl II 1991, 652
 
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Wird zitiert von ... (84)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89
    Inwieweit diese Mängel die Gültigkeit der materiellen Besteuerungsgrundlagen berühren, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom heutigen Tage - 2 BvR 1493/89 - entschieden.
  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89
    Eine Besonderheit gilt, wenn der Gesetzgeber einen Gleichheitsverstoß im Rahmen seines Gestaltungsspielraums auf verschiedene Weise heilen kann (vgl. BVerfGE 73, 40 (101); 78, 350 (363)).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89
    Eine Besonderheit gilt, wenn der Gesetzgeber einen Gleichheitsverstoß im Rahmen seines Gestaltungsspielraums auf verschiedene Weise heilen kann (vgl. BVerfGE 73, 40 (101); 78, 350 (363)).
  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur …

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89
    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Norm ist für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich, wenn das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der beanstandeten Regelung zu einer anderen Entscheidung käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 77, 259 (261); 79, 245 (249)).
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89
    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Norm ist für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich, wenn das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der beanstandeten Regelung zu einer anderen Entscheidung käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 77, 259 (261); 79, 245 (249)).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 77 Abs. 2 BBesG - Dienstzeitprämien

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89
    Kommt als eine der möglichen Entscheidungsalternativen eine Regelung in Betracht, die den für das Ausgangsverfahren einschlägigen Maßstab gegenüber der vorgelegten Norm verändert, so hat das Gericht das Verfahren auszusetzen, bis der Gesetzgeber gesprochen hat (vgl. BVerfGE 64, 158 (168); st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Ruhegehalt Teilzeitbeamte

    Dies ist der Fall, wenn der Gesetzgeber den Gleichheitsverstoß auf verschiedenen Wegen heilen kann und eine der dem Gesetzgeber möglichen Entscheidungsvarianten eine Regelung eröffnet, die für den betroffenen Grundrechtsträger günstig sein kann (vgl. BVerfGE 84, 233 ; 93, 386 ; 99, 69 ).
  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

    Entscheidungserheblich ist eine Norm nur, wenn das vorlegende Gericht im Ausgangsverfahren bei Ungültigkeit der Norm anders entscheiden müsste als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 11, 294 ; 25, 129 ; 46, 268 ; 84, 233 ; 90, 145 ; 91, 118 ).
  • AG Weimar, 11.10.2021 - 6 OWi 340 Js 201252/21

    Corona-Demo - Teilnahme ohne Mund-Nasen-Bedeckung

    Die Vorlagepflicht zum Bundesverfassungsgericht besteht allerdings nur dann, wenn die Frage der Verfassungsmäßigkeit des betreffenden Gesetzes für die konkrete Rechtssache entscheidungserheblich ist (BVerfGE 84, 233 (236);… Sachs/Detterbeck GG Art. 100 Rn. 14-17).
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