Rechtsprechung
| BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88 |
8. Rundfunkentscheidung - Rundfunkgebühren
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Gebührenfestsetzung durch Gesetz;
Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG, Umsetzung von Staatsverträgen, Reichweite der Homogenitätsklausel;
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Volltextveröffentlichungen (8)
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8. Rundfunkentscheidung
- openjur.de
8. Rundfunkentscheidung
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Rundfunkfreiheit - Gebührenfestsetzung - Rundfunkanstalten - Staatsvertrag der Länder - Duales System - Einflußnahme auf das Programm - Gebührenfinanzierung - Grundsatz der Programmneutralität - Programmlenkung - Medienpolitik - Überprüfung des Finanzbedarfs - ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur verfassungsmäßigen Festsetzung der Rundfunkgebühr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebühren und ihrer Festsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
»Rundfunkgebühren verfassungswidrig festgesetzt«
- spiegel.de (Pressebericht, 28.02.1994)
Rundfunk - Viel Fett
- kommunikationsseminare.eu
, S. 18 (Ausführliche Zusammenfassung)
Rundfunk - "Gebühren"
- zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Suche nach dem gerechten Preis
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
(Entscheidungsbesprechung)
Erzeugung von "Politikfreiheit" durch die politische Entscheidung von Parlamenten? - Das 8. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts (Götz Frank)
Sonstiges
- nrw.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 90, 60
- NJW 1994, 1942
- MDR 1994, 630
- NVwZ 1994, 892 (Ls.)
- DVBl 1994, 465
- DÖV 1994, 420
- DÖV 1994, 429
- ZUM 1994, 173
- afp 1994, 32
Wird zitiert von ... (571) Zitiert selbst (26)
- BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89
7. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ; zuletzt BVerfGE 87, 181 - HR 3-Beschluß).Rundfunkfreiheit ist daher vor allem Programmfreiheit (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ).
Eine Indienstnahme des Rundfunks für außerpublizistische Zwecke ist damit unvereinbar (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Die dem öffentlichrechtlichen Rundfunk gemäße Art der Finanzierung ist danach die Gebührenfinanzierung (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 87, 181 ).
Da die derzeitigen Defizite es privaten Rundfunks an gegenständliche Breite und thematischer Vielfalt nur hingenommen werden können, soweit und solange der öffentlichrechtliche Rundfunk in vollem Umfang funktionstüchtig bleibt, ist es auch weiterhin gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Doch dürfen sie wegen der mit ihnen verbundenen programm- und vielfaltverengenden Tendenzen die Gebührenfinanzierung nicht in den Hintergrund drängen (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Ihr entspricht ein ebenfalls aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgendes Recht der Anstalten, die zur Erfüllung ihrer Funktion nötigen Mittel zu erhalten (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Diese Entscheidung wird daher ebenfalls grundsätzlich vom Schutz der Rundfunkfreiheit umfaßt und ist folglich primär Sache der Rundfunkanstalten (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Vielmehr ist die Heranziehung der Rundfunkteilnehmer, die die Mittel für den öffentlichrechtlichen Rundfunk vor allem aufbringen müssen, nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten ist (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Ebensowenig können jedoch die Rundfunkanstalten selber über ihren Finanzrahmen bestimmen, weil sie keine Gewähr dafür bieten, daß sie sich stets im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten und die finanziellen Belange der Rundfunkteilnehmer hinreichend berücksichtigen (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat daraus den Schluß gezogen, daß der Gesetzgeber den Rundfunkanstalten die Finanzierung derjenigen Programme ermöglichen muß, deren Veranstaltung ihrer spezifischen Funktion nicht nur entspricht, sondern auch zur Wahrung dieser Funktion erforderlich ist (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 87, 181 ).
Denn was die Funktionserfüllung im einzelnen erfordert, hängt von wechselnden Umständen ab, namentlich von der technischen Entwicklung und dem Verhalten der privaten Anbieter, denen gegenüber der öffentlichrechtliche Rundfunk im dualen System konkurrenzfähig bleiben muß, wenn dieses nicht insgesamt die Anforderungen von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verfehlen soll (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Die Gebührenentscheidung ist zwar keine freie, sondern eine gebundene Entscheidung, die den Rundfunkanstalten die Finanzierung der zur Wahrnehmung ihrer Funktion erforderlichen Programme zu ermöglichen hat (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Dasselbe gilt für die Frage, ob die Rundfunkanstalten alle Rationalisierungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben, die die Erfüllung ihrer Funktion noch nicht beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
Rn. 172 Zwar bestimmt der Rundfunkstaatsvertrag (RdfStV) in § 10 Abs. 1, daß die Finanzausstattung den öffentlichrechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen hat, seine verfassungsmäßige und gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, und Bestand und Entwicklung gewährleisten muß, und nimmt damit die Grundsätze auf, die unter den Bedingungen einer dualen Rundfunkordnung für die Position des öffentlichrechtlichen Rundfunks aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ).
Rn. 174 Doch halten sich auch die Berücksichtigungsgebote des § 12 Abs. 2 und das Objektivierungsziel des § 12 Abs. 3 RdfStV zwangsläufig im Rahmen des Grundsätzlichen, können aber das für die Finanzierung maßgebliche Kriterium der Erforderlichkeit (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 87, 181 ) nicht so weit objektivieren und konkretisieren, daß sich die Gebührenentscheidung daraus ergibt.
Daraus folgt zwar nicht - wie das vorlegende Gericht meint -, daß sich die Rundfunkfreiheit nur dann sichern läßt, wenn die Rundfunkanstalten das Recht haben, die Höhe der Rundfunkgebühr selber zu bestimmen (vgl. BVerfGE 87, 181 ).
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Das gilt nicht nur für unmittelbare Einflußnahmen Dritter auf das Programm, sondern auch für Einflüsse, welche die Programmfreiheit mittelbar beeinträchtigen können (vgl. BVerfGE 73, 118 ).Er umfaßt vielmehr auch die subtileren Mittel indirekter Einwirkung, mit denen sich staatliche Organe Einfluß auf das Programm verschaffen oder Druck auf die im Rundfunk Tätigen ausüben können (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Daher sind Ermessenstatbestände oder Beurteilungsspielräume, die eine inhaltliche Bewertung des Programms notwendig machen oder deren Ausfüllung mittelbar Auswirkungen auf den Programminhalt hat, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Da diese wesentlich von der Freiheit der Medien abhängt, darf dem Parlament über die funktionssichernden gesetzlichen Programmvorgaben hinaus ebenfalls kein Einfluß auf Inhalt und Form der Programme der Rundfunkveranstalter eingeräumt werden (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ).
Im Zeichen der Erweiterung des Rundfunkangebots um privat veranstaltete Programme hat er zu gewährleisten, daß der klassische Auftrag des Rundfunks erfüllt wird, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfaßt (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die werbefinanzierten privaten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Die dem öffentlichrechtlichen Rundfunk gemäße Art der Finanzierung ist danach die Gebührenfinanzierung (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 87, 181 ).
In der ungeschmälerten Erfüllung dieser Funktion und in der Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen im dualen System findet die Gebührenfinanzierung ihre Rechtfertigung (vgl BVerfGE 73, 118 ).
Daraus hat das Bundesverfassungsgericht für die Dauer der medienpolitischen Grundentscheidung des Gesetzgebers zugunsten einer dualen Rundfunkordnung eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk abgeleitet (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Rn. 156 (1) Die Finanzausstattung gehört ähnlich wie die Erteilung der Zulassung und die Zuteilung von Übertragungskapazitäten (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ) zu den Grundvoraussetzungen des Gebrauchs der Rundfunkfreiheit.
Rn. 172 Zwar bestimmt der Rundfunkstaatsvertrag (RdfStV) in § 10 Abs. 1, daß die Finanzausstattung den öffentlichrechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen hat, seine verfassungsmäßige und gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, und Bestand und Entwicklung gewährleisten muß, und nimmt damit die Grundsätze auf, die unter den Bedingungen einer dualen Rundfunkordnung für die Position des öffentlichrechtlichen Rundfunks aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ).
- BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ; zuletzt BVerfGE 87, 181 - HR 3-Beschluß).Zu diesem Zweck sind materielle,organisatorische und prozedurale Regelungen notwendig, die an der Aufgabe des Rundfunks orientiert sind und erreichen können, was Art. 5 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit bewirken will (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ).
Aus demselben Grund hat das Bundesverfassungsgericht die nordrhein-westfälische Regelung über die Frequenzvergabe beanstandet, weil sie der Landesregierung bei der mit der Frequenzzuteilung verbundenen Auswahl zwischen konkreten Bewerbern und deren Programmangebot freie Hand ließ (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Da diese wesentlich von der Freiheit der Medien abhängt, darf dem Parlament über die funktionssichernden gesetzlichen Programmvorgaben hinaus ebenfalls kein Einfluß auf Inhalt und Form der Programme der Rundfunkveranstalter eingeräumt werden (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die werbefinanzierten privaten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Daraus hat das Bundesverfassungsgericht für die Dauer der medienpolitischen Grundentscheidung des Gesetzgebers zugunsten einer dualen Rundfunkordnung eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk abgeleitet (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Rn. 156 (1) Die Finanzausstattung gehört ähnlich wie die Erteilung der Zulassung und die Zuteilung von Übertragungskapazitäten (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ) zu den Grundvoraussetzungen des Gebrauchs der Rundfunkfreiheit.
Das hat das Bundesverfassungsgericht stets hervorgehoben (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Ebenso kann er auch in dem Rahmen, den ihm Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vorgibt, unterschiedliche Anforderungen an die Programme der Rundfunkveranstalter formulieren (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Rn. 172 Zwar bestimmt der Rundfunkstaatsvertrag (RdfStV) in § 10 Abs. 1, daß die Finanzausstattung den öffentlichrechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen hat, seine verfassungsmäßige und gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, und Bestand und Entwicklung gewährleisten muß, und nimmt damit die Grundsätze auf, die unter den Bedingungen einer dualen Rundfunkordnung für die Position des öffentlichrechtlichen Rundfunks aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ; zuletzt BVerfGE 87, 181 - HR 3-Beschluß).Zu diesem Zweck sind materielle,organisatorische und prozedurale Regelungen notwendig, die an der Aufgabe des Rundfunks orientiert sind und erreichen können, was Art. 5 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit bewirken will (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ).
Gegen die Gängelung der Kommunikationsmedien durch den Staat haben sich die Kommunikationsgrundrechte ursprünglich gerichtet, und in der Abwehr staatlicher Kontrolle der Berichterstattung finden sie auch heute ihr wichtigstes Anwendungsfeld (vgl. BVerfGE 57, 295 ).
Das hat das Bundesverfassungsgericht stets hervorgehoben (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Ebenso kann er auch in dem Rahmen, den ihm Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vorgibt, unterschiedliche Anforderungen an die Programme der Rundfunkveranstalter formulieren (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Der vom Bundesverfassungsgericht stets betonte Palamentsvorbehalt für alle medienpolitischen Grunentscheidungen (vgl. BVerfGE 57, 295 ) beibt davon unberührt.
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Nur wenn ihm dies gelingt und er im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die werbefinanzierten privaten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).Daraus hat das Bundesverfassungsgericht für die Dauer der medienpolitischen Grundentscheidung des Gesetzgebers zugunsten einer dualen Rundfunkordnung eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk abgeleitet (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Er könnte sonst Einflußnahmen auf das Programm, die ihm verfassungsrechtlich untersagt sind, im Wege finanzieller Beschränkungen erreichen (vgl. BVerfGE 74, 297 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat daraus den Schluß gezogen, daß der Gesetzgeber den Rundfunkanstalten die Finanzierung derjenigen Programme ermöglichen muß, deren Veranstaltung ihrer spezifischen Funktion nicht nur entspricht, sondern auch zur Wahrung dieser Funktion erforderlich ist (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 87, 181 ).
Rn. 172 Zwar bestimmt der Rundfunkstaatsvertrag (RdfStV) in § 10 Abs. 1, daß die Finanzausstattung den öffentlichrechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen hat, seine verfassungsmäßige und gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, und Bestand und Entwicklung gewährleisten muß, und nimmt damit die Grundsätze auf, die unter den Bedingungen einer dualen Rundfunkordnung für die Position des öffentlichrechtlichen Rundfunks aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ).
Rn. 174 Doch halten sich auch die Berücksichtigungsgebote des § 12 Abs. 2 und das Objektivierungsziel des § 12 Abs. 3 RdfStV zwangsläufig im Rahmen des Grundsätzlichen, können aber das für die Finanzierung maßgebliche Kriterium der Erforderlichkeit (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 87, 181 ) nicht so weit objektivieren und konkretisieren, daß sich die Gebührenentscheidung daraus ergibt.
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Der Rundfunk darf weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert werden (vgl. BVerfGE 12, 205 ).Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schließt es aus, daß der Staat unmittelbar oder mittelbar eine Anstalt oder Gesellschaft beherrscht, die Rundfunksendungen veranstaltet (vgl. BVerfGE 12, 205 ).
Das hat das Bundesverfassungsgericht stets hervorgehoben (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Ebenso kann er auch in dem Rahmen, den ihm Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vorgibt, unterschiedliche Anforderungen an die Programme der Rundfunkveranstalter formulieren (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Knüpft der Gesetzgeber daran an, so ist er im Interesse der Rundfunkfreiheit allerdings verpflichtet, Aufgabe, Zusammensetzung und Verfahren des Gremiums gesetzlich zu regeln und auch die Unabhängigkeit seiner Mitglieder gesetzlich zu sichern (vgl. BVerfGE 83, 130 ).Die Regelfolge der Verfassungswidrigkeit tritt dann nicht ein, wenn der durch die Nichtigkeit der Norm herbeigeführte Zustand dem Grundgesetz noch ferner stünde als der bisherige (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 85, 386 m.w.N.).
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
Bekanntmachung des Bebauungsplans
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Es obliegt vielmehr dem zuständigen Normgeber, das Verkündungsverfahren so auszugestalten, daß es seinen rechtsstaatlichen Zweck erfüllt, der Öffentlichkeit die verläßliche Kenntnisnahme von geltendem Recht zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 65, 283 ).Angesichts der Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips ist bei der Ableitung konkreter Bindungen des Gesetzgebers mit Behutsamkeit vorzugehen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 65, 283 ).
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Angesichts der Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips ist bei der Ableitung konkreter Bindungen des Gesetzgebers mit Behutsamkeit vorzugehen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 65, 283 ). - BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
Gerade Konstellationen der beschriebenen Art haben zu der Erweiterung der Grundrechtswirkung um den Verfahrensschutz geführt (vgl. BVerfGE 53, 30 und abweichende Meinung a.a.O., S. 71 ff.). - BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
- BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Investitionshilfegesetz
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
- BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69
Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz
- BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Abgeordnetenentschädigung
- BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64
Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus …
- BVerwG, 15.03.1968 - VII C 189.66
Erhebung von Anstaltnutzungsgebühren durch den Bayerischen Rundfunk - Wirksamkeit …
- BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 67.85
Zustimmung des Landtags - Staatsvertrag der Länder - …
- VGH Bayern, 06.07.1988 - 25 B 87.00860
Rundfunkgebühren; Kabelgroschen
- VG München, 04.12.1986 - M 15 K 84.1563
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auch wenn die mediale Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ) als "eine Art informationeller Daseinsvorsorge für die Gesamtbevölkerung" verstanden wird (…vgl. Waldhoff, AfP 2011, S. 1 ), steht dies der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen.Schließlich handelte es sich bereits bei der früheren Rundfunkgebühr um eine gegenleistungsbezogene Abgabe und nicht um eine Steuer (vgl. BVerfGE 90, 60 ; BVerfGK 20, 37 ).
Auf die tatsächliche Nutzung und die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger kommt es dabei ebenso wenig an (vgl. BVerfGE 90, 60 ) wie darauf, ob die Abgabenschuldner von der Nutzungsmöglichkeit nahezu geschlossen Gebrauch machen (vgl. aber BVerwGE 154, 275 ).
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 ; BVerfGK 20, 37 ).
Die in der Förderung der technischen Infrastruktur und neuer Übertragungstechniken (§ 40 Abs. 1 Satz 2, 3 RStV) liegende Verbesserung des Rundfunkwesens kommt gleichfalls allen Teilnehmern zugute (vgl. auch BVerfGE 90, 60 ).
Zwar verschafft sich der Beitragsschuldner erst durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts eine konkrete Nutzungsmöglichkeit (vgl. BVerfGE 90, 60 ; BVerfGK 20, 37 ).
Denn die Beitragspflicht besteht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger (vgl. BVerfGE 90, 60 zur Rundfunkgebühr und oben Rn. 76).
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60; im Folgenden: Gebührenurteil) neu geregelt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt (zur Entwicklung bis zum Gebührenurteil vgl. BVerfGE 90, 60 ).Zulässiger Beschwerdegegenstand sind die jeweiligen Regelungen der Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder (vgl. BVerfGE 87, 181 ); denn erst das jeweilige Zustimmungsgesetz oder der parlamentarische Zustimmungsbeschluss verleihen dem Norminhalt des Staatsvertrags innerstaatliche Verbindlichkeit (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der daran anschließende Prüfbericht mit seiner Feststellung über den Finanzbedarf und dem Gebührenvorschlag ist im Übrigen die Grundlage der Entscheidung der Staatsvertragsgeber über die Höhe der Gebühr; von dieser Feststellung können sie nur unter bestimmten Voraussetzungen abweichen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Rn. 114 Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).
Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Rn. 116 a) Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 5. November 2002 - Beschwerde-Nr. 38743/97 - Demuth gegen Schweiz, EuGRZ 2003, S. 488 , § 43; Urteil vom 10. Juli 2003 - Beschwerde-Nr. 44179/98 - Murphy gegen Irland, § 69; stRspr).
Rn. 122 a) Die gesetzlichen Regelungen sollen es dem öffentlichrechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 108 ; 74, 297 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Rn. 123 Um der Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk im Rahmen eines solchen Systems (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 90, 60 ; stRspr) gerecht zu werden und die Erfüllung seines Funktionsauftrags zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Die Finanzierung muss entwicklungsoffen und entsprechend bedarfsgerecht gestaltet werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Mittelausstattung muss nach Art und Umfang den jeweiligen Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks gerecht werden (vgl. BVerfGE 78, 101 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Eingeschlossen ist grundsätzlich auch die Entscheidung über die benötigte Zeit und damit auch über Anzahl und Umfang der erforderlichen Programme (vgl. BVerfGE 87, 181 ; 90, 60 ).
Rn. 125 Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Rn. 126 3. Der Funktionsfähigkeit öffentlichrechtlichen Rundfunks dient die vorrangige Finanzierung über öffentlichrechtliche Gebühren (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Doch dürfen sie wegen der mit ihnen verbundenen vielfaltverengenden Wirkung die Gebührenfinanzierung nicht in den Hintergrund drängen (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Auch bedarf der fortwährenden Überprüfung, wie weit die mit der teilweisen Finanzierung über Werbung und Sponsoring verbundene Erwartung, sie könne die Unabhängigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks gegenüber dem Staat stärken (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 90, 60 ), die Nutzung dieser Finanzierungsarten angesichts der mit ihr verbundenen Risiken einer Rücksichtnahme auf die Interessen der Werbewirtschaft, einer zunehmenden Ausrichtung des Programms auf Massenattraktivität sowie einer Erosion der Identifizierbarkeit öffentlichrechtlicher Programme weiterhin rechtfertigen kann.
Der Gesetzgeber hat Vorsorge dafür zu treffen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke, seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 97, 228 ).
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60 ) Grundsätze aufgestellt, die weiter Bestand haben.
Rn. 130 a) Der Grundsatz der Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und der Festsetzung der Rundfunkgebühr (vgl. BVerfGE 90, 60 ) soll Risiken einer mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags ausschließen und damit die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten sichern.
Da Programmentscheidungen finanzielle Voraussetzungen und Finanzentscheidungen programmliche Konsequenzen haben (vgl. BVerfGE 90, 60 ), kann über Entscheidungen zur Finanzausstattung auf indirekte Weise Einfluss auf die Erfüllung des Rundfunkauftrags genommen werden.
Insbesondere darf eine Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang oder Geltungsdauer der Gebührenfestsetzung nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik, namentlich im dualen System, benutzt werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Rn. 132 c) Der Gesetzgeber kann die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks in abstrakter Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Bestimmung dessen, was die verfassungsrechtlich vorgegebene und gesetzlich näher umschriebene Funktion aus publizistischer Sicht erfordert, steht ihnen aufgrund der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Dies stünde im Widerspruch zu der Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Es bedarf insbesondere der prozeduralen Absicherung (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Um sie zu verhindern, ist an den Gefahrenquellen anzusetzen und bereits im Vorfeld die Möglichkeit rechtswidriger Kompetenzwahrnehmungen so weit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Rn. 136 b) Dem wird ein gestuftes und kooperatives Verfahren der Bedarfsfeststellung am ehesten gerecht, das der Eigenart der jeweiligen Teilschritte entspricht und die Möglichkeiten politischer Einflussnahme begrenzt (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Es muss vielmehr gesichert sein, dass die auf ihren Programmentscheidungen basierenden Bedarfskonkretisierungen die Grundlage der Bedarfsermittlung und der ihr folgenden Gebührenfestsetzung bilden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Bei dieser Kontrolle handelt es sich nicht um eine politische, sondern um eine fachliche Aufgabe (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Abweichungsgründe werden sich daher im Wesentlichen in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer erschöpfen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Andernfalls wäre eine Kontrolle, ob der Staat seine Finanzgewährleistungspflicht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfüllt hat, nicht möglich und es könnte nicht gelingen, in Gebührenentscheidungen versteckte Eingriffe in die Programmautonomie abzuwehren (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Rn. 143 c) Wie das Verfahren der Gebührenfestsetzung im Rahmen dieser grundrechtlichen Vorgaben im Einzelnen ausgestaltet wird, ist Sache gesetzgeberischer Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
So spricht etwa aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts gegen die Verwendung indexgestützter Berechnungsmethoden zur Berücksichtigung der allgemeinen und der rundfunkspezifischen Kostenentwicklung (vgl. BVerfGE 90, 60 ; vgl. zu dem so genannten indexgesteuerten integrierten Verfahren der KEF : KEF, 14. Bericht, Anlage 1).
§ 4 RFinStV genügt den Maßgaben der rundfunk- und politikfreien Zusammensetzung des Gremiums (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Rn. 148 Die Orientierung an diesen Interessen hat das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht beanstandet und ausgeführt, dass sich die zulässigen Gründe zur Abweichung des Gesetzgebers von dem Gebührenvorschlag der KEF im Wesentlichen in den beiden Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung für die Gebührenzahler erschöpfen werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Rn. 149 Die Aussage des Gebührenurteils, bei der Gebührenentscheidung handele es sich um eine "gebundene" Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 60 ), steht dem nicht entgegen.
Rn. 152 2. Durch die Korrekturmöglichkeit darf die Gebührenentscheidung allerdings nicht zu einer rein politischen Entscheidung der Regierungschefs und der Parlamente der Länder - gewissermaßen zu einer nach Zeitpunkt und Umfang freien Gebührenfestsetzung - werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der Bedarfsfeststellung ist ein entsprechendes Gewicht beizumessen, das über das einer bloßen Entscheidungshilfe hinausreicht (vgl. - zur Verfassungswidrigkeit der andersartigen früheren Rechtslage - BVerfGE 90, 60 ).
Rn. 155 4. Für eine Abweichung vom Gebührenvorschlag der KEF müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden (§ 7 Abs. 2 Satz 3 RFinStV; vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Den Landesgesetzgebern steht es verfassungsrechtlich frei, die Gebührenentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen oder eine Mehrheitsentscheidung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 60 *).
Rn. 193 Diese Begründung lässt nicht erkennen, in welcher Hinsicht die Berücksichtigung der aktuellen Gesamtentwicklung der Aufgaben im dualen Rundfunksystem und im Wettbewerb der Medien zu Abweichungen von der Bedarfsfeststellung berechtigen soll, insbesondere ob Erwägungen der Medienpolitik, namentlich im dualen System (dazu vgl. BVerfGE 90, 60 ) leitend geworden sind.
Rn. 197 2. Die verfassungsrechtlichen Mängel der angegriffenen Gebührenfestsetzung führen vorliegend nicht zur Nichtigkeit der Gesamtregelung, weil der dadurch herbeigeführte Zustand dem Grundgesetz noch ferner stünde als der bisherige (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 85, 386 ; 90, 60 ).
Durch das - ebenfalls in wörtlicher Anknüpfung an das Gebührenurteil (vgl. BVerfGE 90, 60 ) - weiter angefügte Merkmal "und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" wird dieser Prüfungsgegenstand - also die Frage, ob der Finanzbedarf von den Rundfunkanstalten zutreffend ermittelt worden ist - näher bestimmt.
Rn. 209 Danach darf sich die auf der zweiten Verfahrensstufe vorzunehmende Kontrolle "allein darauf" beziehen, ob sich die Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 809/06 Das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60; im Folgenden: Gebührenurteil) neu geregelt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt (zur Entwicklung bis zum Gebührenurteil vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Zulässiger Beschwerdegegenstand sind die jeweiligen Regelungen der Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder (vgl. BVerfGE 87, 181 ); denn erst das jeweilige Zustimmungsgesetz oder der parlamentarische Zustimmungsbeschluss verleihen dem Norminhalt des Staatsvertrags innerstaatliche Verbindlichkeit (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der daran anschließende Prüfbericht mit seiner Feststellung über den Finanzbedarf und dem Gebührenvorschlag ist im Übrigen die Grundlage der Entscheidung der Staatsvertragsgeber über die Höhe der Gebühr; von dieser Feststellung können sie nur unter bestimmten Voraussetzungen abweichen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).
Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
a) Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 5. November 2002 - Beschwerde-Nr. 38743/97 - Demuth gegen Schweiz, EuGRZ 2003, S. 488 , § 43; Urteil vom 10. Juli 2003 - Beschwerde-Nr. 44179/98 - Murphy gegen Irland, § 69; stRspr).
a) Die gesetzlichen Regelungen sollen es dem öffentlichrechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 108 ; 74, 297 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Um der Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk im Rahmen eines solchen Systems (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 90, 60 ; stRspr) gerecht zu werden und die Erfüllung seines Funktionsauftrags zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Die Finanzierung muss entwicklungsoffen und entsprechend bedarfsgerecht gestaltet werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Mittelausstattung muss nach Art und Umfang den jeweiligen Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks gerecht werden (vgl. BVerfGE 78, 101 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Eingeschlossen ist grundsätzlich auch die Entscheidung über die benötigte Zeit und damit auch über Anzahl und Umfang der erforderlichen Programme (vgl. BVerfGE 87, 181 ; 90, 60 ).
Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der Funktionsfähigkeit öffentlichrechtlichen Rundfunks dient die vorrangige Finanzierung über öffentlichrechtliche Gebühren (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Doch dürfen sie wegen der mit ihnen verbundenen vielfaltverengenden Wirkung die Gebührenfinanzierung nicht in den Hintergrund drängen (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Auch bedarf der fortwährenden Überprüfung, wie weit die mit der teilweisen Finanzierung über Werbung und Sponsoring verbundene Erwartung, sie könne die Unabhängigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks gegenüber dem Staat stärken (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 90, 60 ), die Nutzung dieser Finanzierungsarten angesichts der mit ihr verbundenen Risiken einer Rücksichtnahme auf die Interessen der Werbewirtschaft, einer zunehmenden Ausrichtung des Programms auf Massenattraktivität sowie einer Erosion der Identifizierbarkeit öffentlichrechtlicher Programme weiterhin rechtfertigen kann.
Der Gesetzgeber hat Vorsorge dafür zu treffen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke, seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 97, 228 ).
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60 ) Grundsätze aufgestellt, die weiter Bestand haben.
a) Der Grundsatz der Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und der Festsetzung der Rundfunkgebühr (vgl. BVerfGE 90, 60 ) soll Risiken einer mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags ausschließen und damit die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten sichern.
Da Programmentscheidungen finanzielle Voraussetzungen und Finanzentscheidungen programmliche Konsequenzen haben (vgl. BVerfGE 90, 60 ), kann über Entscheidungen zur Finanzausstattung auf indirekte Weise Einfluss auf die Erfüllung des Rundfunkauftrags genommen werden.
Insbesondere darf eine Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang oder Geltungsdauer der Gebührenfestsetzung nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik, namentlich im dualen System, benutzt werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
c) Der Gesetzgeber kann die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks in abstrakter Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Bestimmung dessen, was die verfassungsrechtlich vorgegebene und gesetzlich näher umschriebene Funktion aus publizistischer Sicht erfordert, steht ihnen aufgrund der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Dies stünde im Widerspruch zu der Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Es bedarf insbesondere der prozeduralen Absicherung (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Um sie zu verhindern, ist an den Gefahrenquellen anzusetzen und bereits im Vorfeld die Möglichkeit rechtswidriger Kompetenzwahrnehmungen so weit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
b) Dem wird ein gestuftes und kooperatives Verfahren der Bedarfsfeststellung am ehesten gerecht, das der Eigenart der jeweiligen Teilschritte entspricht und die Möglichkeiten politischer Einflussnahme begrenzt (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Es muss vielmehr gesichert sein, dass die auf ihren Programmentscheidungen basierenden Bedarfskonkretisierungen die Grundlage der Bedarfsermittlung und der ihr folgenden Gebührenfestsetzung bilden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Bei dieser Kontrolle handelt es sich nicht um eine politische, sondern um eine fachliche Aufgabe (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Abweichungsgründe werden sich daher im Wesentlichen in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer erschöpfen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Andernfalls wäre eine Kontrolle, ob der Staat seine Finanzgewährleistungspflicht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfüllt hat, nicht möglich und es könnte nicht gelingen, in Gebührenentscheidungen versteckte Eingriffe in die Programmautonomie abzuwehren (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
c) Wie das Verfahren der Gebührenfestsetzung im Rahmen dieser grundrechtlichen Vorgaben im Einzelnen ausgestaltet wird, ist Sache gesetzgeberischer Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
So spricht etwa aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts gegen die Verwendung indexgestützter Berechnungsmethoden zur Berücksichtigung der allgemeinen und der rundfunkspezifischen Kostenentwicklung (vgl. BVerfGE 90, 60 ; vgl. zu dem so genannten indexgesteuerten integrierten Verfahren der KEF : KEF, 14. Bericht, Anlage 1).
§ 4 RFinStV genügt den Maßgaben der rundfunk- und politikfreien Zusammensetzung des Gremiums (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Orientierung an diesen Interessen hat das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht beanstandet und ausgeführt, dass sich die zulässigen Gründe zur Abweichung des Gesetzgebers von dem Gebührenvorschlag der KEF im Wesentlichen in den beiden Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung für die Gebührenzahler erschöpfen werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Aussage des Gebührenurteils, bei der Gebührenentscheidung handele es sich um eine "gebundene" Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 60 ), steht dem nicht entgegen.
Durch die Korrekturmöglichkeit darf die Gebührenentscheidung allerdings nicht zu einer rein politischen Entscheidung der Regierungschefs und der Parlamente der Länder - gewissermaßen zu einer nach Zeitpunkt und Umfang freien Gebührenfestsetzung - werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der Bedarfsfeststellung ist ein entsprechendes Gewicht beizumessen, das über das einer bloßen Entscheidungshilfe hinausreicht (vgl. - zur Verfassungswidrigkeit der andersartigen früheren Rechtslage - BVerfGE 90, 60 ).
Für eine Abweichung vom Gebührenvorschlag der KEF müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden (§ 7 Abs. 2 Satz 3 RFinStV; vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Den Landesgesetzgebern steht es verfassungsrechtlich frei, die Gebührenentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen oder eine Mehrheitsentscheidung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Diese Begründung lässt nicht erkennen, in welcher Hinsicht die Berücksichtigung der aktuellen Gesamtentwicklung der Aufgaben im dualen Rundfunksystem und im Wettbewerb der Medien zu Abweichungen von der Bedarfsfeststellung berechtigen soll, insbesondere ob Erwägungen der Medienpolitik, namentlich im dualen System (dazu vgl. BVerfGE 90, 60 ) leitend geworden sind.
Die verfassungsrechtlichen Mängel der angegriffenen Gebührenfestsetzung führen vorliegend nicht zur Nichtigkeit der Gesamtregelung, weil der dadurch herbeigeführte Zustand dem Grundgesetz noch ferner stünde als der bisherige (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 85, 386 ; 90, 60 ).
Durch das - ebenfalls in wörtlicher Anknüpfung an das Gebührenurteil (vgl. BVerfGE 90, 60 ) - weiter angefügte Merkmal "und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" wird dieser Prüfungsgegenstand - also die Frage, ob der Finanzbedarf von den Rundfunkanstalten zutreffend ermittelt worden ist - näher bestimmt.
Danach darf sich die auf der zweiten Verfahrensstufe vorzunehmende Kontrolle "allein darauf" beziehen, ob sich die Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 830/06 Das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60; im Folgenden: Gebührenurteil) neu geregelt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt (zur Entwicklung bis zum Gebührenurteil vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Zulässiger Beschwerdegegenstand sind die jeweiligen Regelungen der Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder (vgl. BVerfGE 87, 181 ); denn erst das jeweilige Zustimmungsgesetz oder der parlamentarische Zustimmungsbeschluss verleihen dem Norminhalt des Staatsvertrags innerstaatliche Verbindlichkeit (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der daran anschließende Prüfbericht mit seiner Feststellung über den Finanzbedarf und dem Gebührenvorschlag ist im Übrigen die Grundlage der Entscheidung der Staatsvertragsgeber über die Höhe der Gebühr; von dieser Feststellung können sie nur unter bestimmten Voraussetzungen abweichen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).
Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
a) Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 5. November 2002 - Beschwerde-Nr. 38743/97 - Demuth gegen Schweiz, EuGRZ 2003, S. 488 , § 43; Urteil vom 10. Juli 2003 - Beschwerde-Nr. 44179/98 - Murphy gegen Irland, § 69; stRspr).
a) Die gesetzlichen Regelungen sollen es dem öffentlichrechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 108 ; 74, 297 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Um der Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk im Rahmen eines solchen Systems (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 90, 60 ; stRspr) gerecht zu werden und die Erfüllung seines Funktionsauftrags zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Die Finanzierung muss entwicklungsoffen und entsprechend bedarfsgerecht gestaltet werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Mittelausstattung muss nach Art und Umfang den jeweiligen Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks gerecht werden (vgl. BVerfGE 78, 101 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Eingeschlossen ist grundsätzlich auch die Entscheidung über die benötigte Zeit und damit auch über Anzahl und Umfang der erforderlichen Programme (vgl. BVerfGE 87, 181 ; 90, 60 ).
Das bedeutet aber weder, dass gesetzliche Programmbegrenzungen von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der Funktionsfähigkeit öffentlichrechtlichen Rundfunks dient die vorrangige Finanzierung über öffentlichrechtliche Gebühren (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Doch dürfen sie wegen der mit ihnen verbundenen vielfaltverengenden Wirkung die Gebührenfinanzierung nicht in den Hintergrund drängen (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Auch bedarf der fortwährenden Überprüfung, wie weit die mit der teilweisen Finanzierung über Werbung und Sponsoring verbundene Erwartung, sie könne die Unabhängigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks gegenüber dem Staat stärken (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 90, 60 ), die Nutzung dieser Finanzierungsarten angesichts der mit ihr verbundenen Risiken einer Rücksichtnahme auf die Interessen der Werbewirtschaft, einer zunehmenden Ausrichtung des Programms auf Massenattraktivität sowie einer Erosion der Identifizierbarkeit öffentlichrechtlicher Programme weiterhin rechtfertigen kann.
Der Gesetzgeber hat Vorsorge dafür zu treffen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Funktion unbeeinflusst von jeglicher Indienstnahme für außerpublizistische Zwecke, seien sie politischer oder ökonomischer Natur, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 97, 228 ).
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60 ) Grundsätze aufgestellt, die weiter Bestand haben.
a) Der Grundsatz der Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und der Festsetzung der Rundfunkgebühr (vgl. BVerfGE 90, 60 ) soll Risiken einer mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags ausschließen und damit die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten sichern.
Da Programmentscheidungen finanzielle Voraussetzungen und Finanzentscheidungen programmliche Konsequenzen haben (vgl. BVerfGE 90, 60 ), kann über Entscheidungen zur Finanzausstattung auf indirekte Weise Einfluss auf die Erfüllung des Rundfunkauftrags genommen werden.
Insbesondere darf eine Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang oder Geltungsdauer der Gebührenfestsetzung nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik, namentlich im dualen System, benutzt werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
c) Der Gesetzgeber kann die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks in abstrakter Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Bestimmung dessen, was die verfassungsrechtlich vorgegebene und gesetzlich näher umschriebene Funktion aus publizistischer Sicht erfordert, steht ihnen aufgrund der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Dies stünde im Widerspruch zu der Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Es bedarf insbesondere der prozeduralen Absicherung (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Um sie zu verhindern, ist an den Gefahrenquellen anzusetzen und bereits im Vorfeld die Möglichkeit rechtswidriger Kompetenzwahrnehmungen so weit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
b) Dem wird ein gestuftes und kooperatives Verfahren der Bedarfsfeststellung am ehesten gerecht, das der Eigenart der jeweiligen Teilschritte entspricht und die Möglichkeiten politischer Einflussnahme begrenzt (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Es muss vielmehr gesichert sein, dass die auf ihren Programmentscheidungen basierenden Bedarfskonkretisierungen die Grundlage der Bedarfsermittlung und der ihr folgenden Gebührenfestsetzung bilden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Bei dieser Kontrolle handelt es sich nicht um eine politische, sondern um eine fachliche Aufgabe (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Abweichungsgründe werden sich daher im Wesentlichen in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer erschöpfen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Andernfalls wäre eine Kontrolle, ob der Staat seine Finanzgewährleistungspflicht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfüllt hat, nicht möglich und es könnte nicht gelingen, in Gebührenentscheidungen versteckte Eingriffe in die Programmautonomie abzuwehren (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
c) Wie das Verfahren der Gebührenfestsetzung im Rahmen dieser grundrechtlichen Vorgaben im Einzelnen ausgestaltet wird, ist Sache gesetzgeberischer Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
So spricht etwa aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts gegen die Verwendung indexgestützter Berechnungsmethoden zur Berücksichtigung der allgemeinen und der rundfunkspezifischen Kostenentwicklung (vgl. BVerfGE 90, 60 ; vgl. zu dem so genannten indexgesteuerten integrierten Verfahren der KEF : KEF, 14. Bericht, Anlage 1).
§ 4 RFinStV genügt den Maßgaben der rundfunk- und politikfreien Zusammensetzung des Gremiums (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Orientierung an diesen Interessen hat das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht beanstandet und ausgeführt, dass sich die zulässigen Gründe zur Abweichung des Gesetzgebers von dem Gebührenvorschlag der KEF im Wesentlichen in den beiden Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung für die Gebührenzahler erschöpfen werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Die Aussage des Gebührenurteils, bei der Gebührenentscheidung handele es sich um eine "gebundene" Entscheidung (vgl. BVerfGE 90, 60 ), steht dem nicht entgegen.
Durch die Korrekturmöglichkeit darf die Gebührenentscheidung allerdings nicht zu einer rein politischen Entscheidung der Regierungschefs und der Parlamente der Länder - gewissermaßen zu einer nach Zeitpunkt und Umfang freien Gebührenfestsetzung - werden (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der Bedarfsfeststellung ist ein entsprechendes Gewicht beizumessen, das über das einer bloßen Entscheidungshilfe hinausreicht (vgl. - zur Verfassungswidrigkeit der andersartigen früheren Rechtslage - BVerfGE 90, 60 ).
Für eine Abweichung vom Gebührenvorschlag der KEF müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden (§ 7 Abs. 2 Satz 3 RFinStV; vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Den Landesgesetzgebern steht es verfassungsrechtlich frei, die Gebührenentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen oder eine Mehrheitsentscheidung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Diese Begründung lässt nicht erkennen, in welcher Hinsicht die Berücksichtigung der aktuellen Gesamtentwicklung der Aufgaben im dualen Rundfunksystem und im Wettbewerb der Medien zu Abweichungen von der Bedarfsfeststellung berechtigen soll, insbesondere ob Erwägungen der Medienpolitik, namentlich im dualen System (dazu vgl. BVerfGE 90, 60 ) leitend geworden sind.
Die verfassungsrechtlichen Mängel der angegriffenen Gebührenfestsetzung führen vorliegend nicht zur Nichtigkeit der Gesamtregelung, weil der dadurch herbeigeführte Zustand dem Grundgesetz noch ferner stünde als der bisherige (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 85, 386 ; 90, 60 ).
Durch das - ebenfalls in wörtlicher Anknüpfung an das Gebührenurteil (vgl. BVerfGE 90, 60 ) - weiter angefügte Merkmal "und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" wird dieser Prüfungsgegenstand - also die Frage, ob der Finanzbedarf von den Rundfunkanstalten zutreffend ermittelt worden ist - näher bestimmt.
Danach darf sich die auf der zweiten Verfahrensstufe vorzunehmende Kontrolle "allein darauf" beziehen, ob sich die Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
- VerfGH Thüringen, 15.07.2020 - VerfGH 2/20
Paritätsgesetz in Thüringen gekippt: Quotenregel ungültig
Jenseits des Organisationsmodells der demokratischen Repräsentation (vgl. dazu oben Abschnitt B., II., 5., b)) sind die konkreten Ausgestaltungen, die die in Art. 28 Abs. 1 GG genannten Grundsätze im Grundgesetz gefunden haben, für die Landesverfassungen nicht verbindlich (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 -, BVerfGE 90, 60 [85] = juris Rn. 133). - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Angesichts dieser Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips ist bei der Ableitung konkreter Bindungen mit Behutsamkeit vorzugehen (vgl. BVerfGE 90, 60 ; vgl. auch BVerfGE 57, 250 ; 65, 283 ; 111, 54 ). - BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Rn. 104 a) Das Grundgesetz geht von der grundsätzlichen Verfassungsautonomie der Länder aus (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 64, 301 ; 90, 60 ); die Verfassungsbereiche des Bundes und der Länder stehen im föderativ gestalteten Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich selbständig nebeneinander (vgl. BVerfGE 103, 332 ; 107, 1 ). - BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
Aufsichtsgremien Rundfunkanstalten
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ).Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ).
Entsprechend regeln die gesetzgebenden Körperschaften der Länder die Organisation für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bestimmen, nach welchen Grundsätzen welche Personen zusammenwirken, und legen fest, wer das Programm wie inhaltlich gestalten kann, welche Programmgrundsätze gelten und wie hierbei Pluralität zu sichern ist (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Organisiert wird Rundfunkberichterstattung dabei in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, die zu einem maßgeblichen Teil staatlich finanziert wird (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 90, 60 ).
Es bringt eine spezifische Form der Verantwortung zum Ausdruck: Der Staat hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar zu organisieren und dessen Auftrag durch eigene Anstalten zu erfüllen, muss dabei aber Sorge tragen, dass die Gestaltung des Programms und dessen konkrete Inhalte nicht in die allgemeine staatliche Aufgabenwahrnehmung eingebunden und als deren Teil ausgestaltet sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Ziel ist es, einen Rundfunk zu schaffen, der dem Prinzip gesellschaftlicher Freiheit und Vielfalt verpflichtet ist, nicht aber inhaltlich von den Repräsentanten und Amtsträgern des Staatsapparats geformt ist (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 90, 60 ).
Rn. 47 c) Das Gebot der staatsfernen Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll damit zugleich und zuvörderst eine politische Instrumentalisierung des Rundfunks verhindern (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 121, 30 ).
Einseitigen politischen Einflussnahmen im Einzugsbereich staatlicher Machtausübung ist durch geeignete institutionelle und verfahrensrechtliche Vorkehrungen entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
In einem solchen Instrumentalisierungsverbot liegt seit jeher ein Kern der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 31, 314 ; 90, 60 ; 121, 30 ).
- BVerfG, 20.07.2021 - 1 BvR 2756/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Rn. 67 Für die funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Ausprägung der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG besteht eine staatliche Gewährleistungspflicht (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ), mit der ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten korrespondiert.Rn. 69 Für das Inkrafttreten der Regelungen des (Rundfunkfinanzierungs)Staatsvertrags über Beitragsanpassungen - auf der Grundlage der Bedarfsfeststellung der KEF - bedarf es derzeit mangels anderer Vereinbarung (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ) immer wieder erneut der Zustimmung aller Länder.
Die konkreten Anforderungen an die Umsetzung in das Landesrecht regelt wiederum die jeweilige Landesverfassung im Einklang mit Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 136, 9 ).
Unter den Medien kommt dem Rundfunk wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; 136, 9 ; stRspr; zur Bedeutung des Rundfunks in der Demokratie siehe beispielsweise auch EGMR (Große Kammer), Centro Europa 7 S. r. l. u. Di Stefano v. Italy, Urteil vom 7. Juni 2012, Nr. 38433/09, § 129; Conseil Constitutionnel, Entscheidung Nr. 86-217 DC vom 18. September 1986, 11. Erwägungsgrund; Entscheidung Nr. 2009-577 DC vom 3. März 2009, 2. und 3. Erwägungsgrund).
Vom grundrechtlichen Schutz seiner Vermittlungsfunktion hängt folglich unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation die Erreichung des Normziels von Art. 5 Abs. 1 GG wesentlich ab (BVerfGE 90, 60 ).
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60 ) Grundsätze aufgestellt und diese in seinem Urteil vom 11. September 2007 (BVerfGE 119, 181 ) bestätigt.
Danach hat der Gesetzgeber durch materielle, prozedurale und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Beitragsfestsetzung die Rundfunkfreiheit nicht gefährdet und dazu beiträgt, dass die Rundfunkanstalten durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ihren Funktionsauftrag erfüllen können (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ).
Von Verfassungs wegen muss allerdings sichergestellt sein, dass Programmneutralität und Programmakzessorietät der Beitragsentscheidung gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 119, 181 ).
Dem steht der Grundsatz der Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und der Festsetzung des Rundfunkbeitrags entgegen (vgl. BVerfGE 90, 60 ), der darauf zielt, den Risiken einer mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags und damit die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten zu begegnen (vgl. BVerfGE 119, 181 ).
- BVerwG, 15.10.2025 - 6 C 5.24
Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erst bei gröblicher Verfehlung der …
Vielmehr verweist diese Begründung darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags eine gesicherte Finanzausstattung als Vorbedingung voraussetzt (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).Er fordert vom Gesetzgeber die Schaffung einer positiven Ordnung, welche sicherstellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Vielfalt der Themen und Meinungen aufnimmt und wiedergibt, die in der Gesellschaft eine Rolle spielen (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).
Denn die Rundfunkfreiheit ist in ihrem Kern Programmfreiheit (stRspr; BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ; Beschlüsse vom 26. Februar 1997 - 1 BvR 2172/96 - BVerfGE 95, 220 und vom 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 - BVerfGE 97, 298 ).
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
- VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2311/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22
Erfolgloser Eilantrag gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16
"Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
- BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11
Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2016 - 2 S 548/16
Hoheitliche Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt; Festsetzung von …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12
Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
- BGH, 27.04.2017 - I ZB 91/16
Zwangsvollstreckung in Baden-Württemberg wegen rückständiger Rundfunkbeiträge: …
- VerfGH Thüringen, 19.06.1998 - VerfGH 10/96
Abstrakte Normenkontrolle; Rundfunkstaatsvertrag-MDR; Außenwirkung; …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 7.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97
Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig
- VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20
Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten …
- BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
Wahlprüfung Hessen
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13
Nichtannahmebeschluss: Zur Teilnahme von Unionsbürgern an kommunalen Abstimmungen …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 12.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 2.21
Barzahlungsausschluss in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2423/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13
Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2009 - 7 A 10959/08
Rundfunkgebührenpflicht für Rechtsanwalts-PC
- BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 11.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 35.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 7.16
Rechtmäßige Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber dem Inhaber …
- StGH Niedersachsen, 24.11.2020 - StGH 6/19
Ministerpräsident; Landesregierung; Äußerung; Äußerungsbefugnis; politische …
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96
Aufzeichnungspflicht
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 21/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 23.16
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht; Erhebung des …
- BVerwG, 30.11.2022 - 6 C 12.20
MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Rechenschaftsbericht
- BVerfG, 23.07.2025 - 1 BvR 2578/24
Rundfunk Berlin-Brandenburg - Erfolgslose Verfassungsbeschwerde des Rundfunk …
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
'extra-radio'
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 10 S 3152/93
Normenkontrolle einer Nutzungsplanverordnung - Frequenzzuweisungen, insbesondere …
- BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 3.21
Barzahlungsausschluss in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks mit …
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 16.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; Anknüpfung der …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 41.15
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 18.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- VG Berlin, 26.09.2019 - 27 K 365.18
Live-Streams der BILD-Zeitung sind zulassungspflichtiger Rundfunk
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 8.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 19.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 14.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 31.16
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Verfassungsrechtliche …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 12.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 33.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 6.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 29.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 22.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 47.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 28.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 25.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 21.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 27.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 32.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 15.15
Entrichten eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung durch den …
- BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09
Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 37.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 31.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 48.15
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 26.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95
Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7 …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 23.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 20.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; …
- BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10
Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter; …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 34.15
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 20.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 40.15
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 21.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 22.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 51.15
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97
Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87 …
- StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97
Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21 …
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2024 - 2 S 518/23
Öffentliche Bekanntmachung einer Ortssatzung im Internet
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 13.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 8.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen einen …
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 30.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 17.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
- BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer …
- VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11
Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und …
- VGH Baden-Württemberg, 06.09.2016 - 2 S 2168/14
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen bei Schwerbehinderung mit Merkmal "RF"
- BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00
Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein
- VGH Bayern, 19.05.2009 - 7 B 08.2922
Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2017 - 2 S 1610/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- StGH Bremen, 31.01.2014 - St 1/13
Verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzentwurfs zur Ausweitung des Wahlrechts
- OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 19/14
Von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein für das bundesweite SAT1 …
- VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05
Kommunaler Finanzausgleich
- VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707
Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig
- VG Düsseldorf, 03.03.2015 - 27 K 9590/13
Zulässigkeit von Beitreibungsmaßnahmen bezüglich der Rundfunkgebühr
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 6 K 15.00732
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung und Verhältnis von …
- BVerwG, 15.12.2016 - 2 C 31.15
Absenkung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen …
- BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 341/93
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des ZDF zum "Titel-Merchandising"
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.12.2020 - VGH N 12/19
Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2014 in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig …
- BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93
Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier …
- BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber …
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 7686/14
- BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl der Erhöhung des …
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 5895/14
Nichtbestehende Verletzung der Informationsfreiheit durch die Erhebung des …
- VerfGH Bayern, 07.03.2019 - 15-VII-18
Keine einstweilige Anordnung auf Popularklage gegen Verschärfung des bayrischen …
- VGH Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 2 S 896/15
Zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, hier: Beiträge im privaten …
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09
Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier: …
- VGH Bayern, 30.10.2015 - 7 BV 15.344
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich ist rechtmäßig
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07
Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale …
- StGH Baden-Württemberg, 24.01.2005 - GR 2/04
Wahl des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation durch den Landtag nach dem …
- BVerwG, 28.02.2018 - 6 C 48.16
Auftrag der Behindertenförderung; Befreiung der Empfänger existenzsichernder …
- VG Koblenz, 15.07.2008 - 1 K 496/08
Keine Rundfunkgebühren für internetfähige PCs
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …
- VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 27 K 6965/13
- VG Düsseldorf, 04.08.2015 - 27 K 4537/14
- BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02
Verfassungsmäßigkeit von Enteignungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz
- VG Würzburg, 11.11.2024 - W 3 K 22.1510
Rundfunkbeitrag, Verfassungsmäßigkeit, Abgabenrechtlicher Sondervorteil, …
- VG Würzburg, 11.11.2024 - W 3 K 22.1944
Rundfunkbeitrag, Verfassungsmäßigkeit, Abgabenrechtlicher Sondervorteil, …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2015 - 7 A 10455/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags als Verstoß gegen Glaubens- und Gewissensfreiheit; …
- VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen
- OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16
Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"
- VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20
Erfolglose Popularklage gegen die Maskenpflicht in der 4. BayIfSMV
- StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96
Wahlwerbung und Chancengleichheit
- OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98
Vereinbarkeit des Kabelbelegungsmonopols der Landesmedienanstalt mit …
- VG Saarlouis, 25.03.2011 - 3 K 501/10
Zulassung von Filmaufnahmen bei öffentlichen Stadtratssitzungen
- VG Regensburg, 23.11.2016 - RO 3 K 16.485
Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge
- VG Berlin, 14.11.2024 - 8 K 123.24
Rundfunkbeitrag muss bezahlt werden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 95/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für das betriebene Zentrallager/Logistikzentrum …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- VG Freiburg, 02.04.2014 - 2 K 1446/13
Bestehen eines Rundfunkbeitragsverhältnisses
- VerfGH Sachsen, 10.07.1997 - 13-II-96
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Zweiten Gesetzes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 2690/08
Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr
- VGH Bayern, 10.03.2008 - 7 BV 07.765
Rundfunkgebühr; Empfangsgerät im Leasingfahrzeug; Vollzugs- und Erhebungsdefizit
- VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.3507
Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 16.04
Rundfunkgebühren; "Ladenfunk"; Prüfung irrevisiblen Landesrechts; …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 14.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 19/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung von Versorgungs- und …
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 316/98
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Bürgeranwalt
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 7 A 11938/17
Rundfunkbeitrag europarechtlich unbedenklich
- BVerwG, 31.05.2017 - 6 C 42.16
Neuverteilung der UKW-Frequenzen für den lokalen Hörfunk in der kreisfreien Stadt …
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 13.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
- BVerwG, 19.07.2012 - 5 C 1.12
Beihilfeausschluss; Ausschluss der Beihilfe; Ausschluss von Beihilfeansprüchen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 195/02
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3395/99
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- VG Hamburg, 17.07.2014 - 3 K 5371/13
Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, der für …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
Kommunalwahlen 2009 dürfen nicht am Tag der Europawahl stattfinden
- BVerwG, 11.10.2006 - 10 CN 2.05
Zweckverband; Gründung; Verkündung; Bekanntmachung; kumulative Bekanntmachung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3762/01
Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 538/01
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3397/99
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- BVerwG, 08.10.1997 - 6 C 10.96
Rundfunkgebühr, Befreiung von der -;; revisibles Recht, …
- VGH Baden-Württemberg, 21.05.2026 - 2 S 1923/24
Rundfunkbeitragserhebung und Glaubens- und Gewissensfreiheit; Befreiungsantrag; …
- OVG Hamburg, 19.12.2024 - 5 Bf 204/24
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge; Bindungswirkung …
- VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
Rundfunkbeitrag
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 36/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 14.04.2026 - 2 S 2529/25
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags; kein Verstoß gegen das …
- BGH, 27.04.2017 - I ZB 92/16
Richterlicher Beschluss unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - 5 A 987/14
Auskunftspflicht des Landesrechnungshofs über Prüfung des WDR
- VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 155/11
Wahlprüfungsverfahren: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahlen zu …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 732/09
Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 12 A 10203/05
Zur Rundfunkgebührenpflicht von Lebensmitteldiscountern: ALDI muss keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3763/01
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3761/01
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3764/01
Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …
- VG Arnsberg, 20.10.2014 - 8 K 3353/13
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich als verfassungsgemäß i.R.e. …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 30/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 214/99
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - WISO
- VG Lüneburg, 18.11.2025 - 3 A 15/25
Rundfunkbeitrag; Vorteil; Rundfunk; Programmauftrag; Rundfunkbeitragspflicht auch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 539/01
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 14/99
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!
- VG Freiburg, 01.03.2019 - 9 K 8671/17
Rundfunkbeitragspflicht und Gewissensfreiheit
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 26/15
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht
- VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12
Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93
Rundfunkgerät; Bereithalten zum Empfang; Beherbergungsgewerbes ; Betriebsinhaber; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 2 B 86/17
Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen hinsichtlich Verjährung
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 25/15
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungszuständigkeit; verfassungsrechtliche …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 50/02 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 29/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VerfGH Bayern, 04.04.2017 - 3-VII-16
Erfolglose Popularklage gegen Rechtsverordnung zur Festlegung der Gebiete, in …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98
Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 7 B 15.379
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 12 A 11402/04
ALDI muss keine Rundfunkgebühren zahlen
- VerfGH Bayern, 08.11.2002 - 3-V-00
Rundfunkgebührenpflicht für private Behinderteneinrichtungen verfassungsgemäß
- VGH Baden-Württemberg, 14.04.2026 - 2 S 2529/26
Rundfunkbeitrag; Rundfunkfreiheit; Rundfunkfinanzierung; Äquivalenzprinzip; …
- BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 457/12
Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche Welle
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 13/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
- VGH Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 2 S 639/15
Zor Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, hier: Beiträge für …
- BVerwG, 27.05.2013 - 7 B 30.12
Informationszugang; öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Ausgestaltung der …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 28/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 12.95
Luftverkehrsrecht - Erhebung von Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren
- VG Bayreuth, 10.10.2017 - B 5 K 15.701
Kreisumlagebescheid aufgehoben
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 12/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 4/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VerfGH Bayern, 17.09.1999 - 12-VIII-98
Abschaffung des Bayerischen Senats
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 39/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VGH Bayern, 30.07.2015 - 7 B 15.614
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VGH Bayern, 07.07.2015 - 7 B 15.846
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ; Rundfunkbeitrag
- StGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 1 VB 65/13
Zurückweisung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen geräteunabhängigen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 9/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 38/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BVerfG, 21.09.2024 - 1 BvQ 57/24
Erfolgreicher Eilantrag einer Rundfunkanstalt bzgl der Nennung einer Kleinpartei …
- VerfG Hamburg, 08.12.2015 - HVerfG 4/15
Drei-Prozent-Sperrklausel
- VG Minden, 10.11.2009 - 12 K 1750/08
Eröffnung des Gebührentatbestandes i.R.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrages …
- BFH, 26.01.2006 - V R 70/03
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen des Bezahlfernsehens (sog. …
- OVG Hamburg, 19.12.2024 - 5 Bf 204.24
Die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen gegen die Erhebung des …
- VGH Bayern, 15.07.2015 - 7 B 15.246
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VG Gießen, 10.12.2014 - 5 K 237/14
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2006 - 1 S 1742/04
Vergabe von Hörfunkfrequenzen an Rundfunkveranstalter.
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.04.1994 - VGH N 1/93
Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 8. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 2 A 2286/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- VG Potsdam, 19.08.2014 - 11 K 4160/13
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 10 LC 73/05
Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Autohaus-Vorführwagen; Gebührenbefreiung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 15 A 2062/12
Informationsanspruch Regierungsbehörde Gesetzgebungsverfahren Leitungsvorlagen …
- VG Ansbach, 10.07.2008 - AN 5 K 08.00348
Rundfunkgebühren auch für internetfähige PCs
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 729/92
- VerfG Brandenburg, 20.06.2025 - VfGBbg 45/20
- BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07
Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV); …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.1933
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 21/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung des Umweltrechts zurückgewiesen
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.2026 - 2 S 2228/25
Elektronische Signatur und Angabe des Bereitstellungstages bei der Bekanntmachung …
- VGH Bayern, 29.06.2015 - 7 B 15.253
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VerfGH Berlin, 06.10.2009 - VerfGH 143/08
Das Volksbegehren "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" ist …
- VGH Bayern, 07.07.2015 - 7 B 15.809
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 13.1642
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte und KfZ
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 190/09
Glücksspiel Werbung Internet
- OVG Bremen, 20.03.2018 - 1 LB 55/17
Verletzung des Grundsatzes der Selbstorganschaft durch Mandatierung eines anderen …
- VG Hamburg, 25.04.2013 - 7 K 2974/09
Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen
- VG Köln, 19.11.2009 - 6 K 2032/08
Auskunftsanspruch gegen den WDR
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 1607/08
Verbot des Glücksspiels im Internet vorläufig bestätigt
- OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - Verg 13/06
Vorlage an den EuGH: Vergabe von Reinigungsdienstleistungen durch …
- BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvR 1932/02
Zugang von Journalisten in überfüllten Gerichtssaal
- BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1946/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von "Radio Bremen"
- VGH Bayern, 08.04.2016 - 7 BV 15.1779
Rechtmäßigkeit der Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich
- OVG Saarland, 06.10.2016 - 1 A 408/14
Rundfunkbeitrag; verfassungsrechtliche Rechtfertigung, Innehaben einer Wohnung …
- VG Regensburg, 24.03.2009 - RO 3 K 08.1829
Auch ein zu Arbeitszwecken genutzter Internet-PC ist rundfunkgebührenpflichtig
- VG Leipzig, 20.04.2018 - 1 K 366/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 11 A 25.13
(Kein) Normenkontrollverfahren gegen eine außer Kraft getretene Satzung; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 15/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- BVerfG, 31.07.2007 - 1 BvR 946/07
Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von staatlichen Hochschulen als …
- VG Regensburg, 24.03.2009 - RO 3 K 08.01829
Rundfunkgebührenpflicht; internetfähiger PC; Zweitgerätefreiheit
- VerfG Brandenburg, 21.06.2024 - VfGBbg 22/23
Abstrakte Normenkontrolle begründet; Beschluss über die Feststellung einer …
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 13.1886
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
- VG Würzburg, 27.03.2025 - W 3 K 24.1391
Rundfunkbeitrag, Anfechtungsklage, Keine Nichtigkeitsfeststellungsklage, …
- BVerwG, 04.12.2017 - 6 B 70.17
Anspruch der Rundfunkanstalten auf Ausstattung mit den zur Erfüllung ihres …
- VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98
Polizeirecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Datenschutz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - 2 B 1276/21
Vollstreckung ausstehender Rundfunkbeiträge
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 15.60
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte
- VG Karlsruhe, 14.09.2015 - 8 K 2196/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2025 - 12 A 8.22
Beschränkung der Trinkwasserbezugsmengen teilweise rechtswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2422/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09
Rundfunkgebührenpflicht für einen internetfähigen PC
- VG Düsseldorf, 17.07.2009 - 27 L 990/09
Ordnungsverfügung in Form der Untersagung einer im Internet abrufbaren …
- VG Freiburg, 20.06.2002 - 2 K 656/01
Mündliche Verhandlung; Videokonferenz; Fernbleiben; Zustimmung
- VG Würzburg, 27.03.2025 - W 3 K 24.1466
Rundfunkbeitrag, Aussetzung des Verfahrens (abgelehnt), Anfechtungsklage, Keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2016 - 2 A 1005/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 14.908
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und KfZ
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 1139/08
Glücksspiel Geolokalisation
- VG Karlsruhe, 28.09.2006 - 1 K 559/06
Rundfunkgebühr für ein Hotel
- VG Düsseldorf, 24.06.2009 - 27 L 1131/08
Veranstaltung Mutterunternehmen Tochterunternehmen
- BVerwG, 25.02.2005 - 6 B 4.05
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03
- VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137 A/01
Beschluss des Abgeordnetenhauses zur vorzeitigen Beendigung der 14. Wahlperiode …
- BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
- VGH Bayern, 21.03.2016 - 7 B 15.1483
Rundfunkbeitrag
- VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 27 L 1147/08
Glücksspiel Veranstaltung Ausland Bekanntgabe
- VG Ansbach, 23.02.2026 - AN 6 K 24.2273
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht für Wohnungsinhaber
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.2018 - 7 A 10740/18
Rundfunkbeitragserhebung; Weltanschauung, die die Meinungsvielfalt im …
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 40/09
Glücksspiel Veranstaltung Werbung Internet Ausland Wirkungsprinzip
- VG Würzburg, 15.11.2004 - W 8 K 04.555
Teilnehmerentgelt im Rahmen eines Vertrages über die Weiterverbreitung von …
- BVerwG, 08.08.2019 - 6 B 44.19
Funktionsauftrag der Rundfunkanstalten
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 147/16
Kommunaler Finanzausgleich
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.5573
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 138/09
Glücksspiel Werbung Internet
- BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für ein Revisionsverfahren - …
- VG Hannover, 30.07.2026 - 7 A 4120/24
Äquivalenzgebot; Rundfunkbeitrag; Aufklärungspflicht; gröblich; Beitragsservice; …
- BVerfG, 21.01.2022 - 1 BvR 1296/21
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerden gegen automatisierten und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 188/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein Logistikzentrum als Betriebsstätte i.R.d. …
- BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 36/98 R
Versicherungszeiten griechischer Staatsangehöriger im Beitrittsgebiet
- StGH Niedersachsen, 06.09.2005 - StGH 4/04
Normenkontrollverfahren: Weitgehender Ausschluss mittelbarer Beteiligung von …
- VerfGH Sachsen, 21.03.1997 - 10-IV-96
Beschränkung der Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen in Kabelanlagen ; …
- VG Hannover, 23.06.2026 - 7 A 4078/24
Rundfunkbeitragspflicht auch unter Berücksichitgung der Anforderungen an die …
- VG Würzburg, 21.09.2023 - W 3 K 23.95
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 19 A 2637/00
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Rundfunkempfangsgeräte; Dialysezentren …
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 11/99
Grundsatzentscheidungen zur Vereinbarkeit von Verbraucher- und Ratgebersendungen …
- VG Freiburg, 17.05.2023 - 9 K 385/23
Rundfunkbeitragserhebung; Beitrags-Zurückbehaltungsrecht aufgrund fehlerhafter …
- VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 8560/17
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen
- VGH Bayern, 14.04.2016 - 7 BV 15.1188
Rundfunkbeitragspflicht ist weder willkürlich noch hat sie "erdrosselnde" Wirkung
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1283
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2017 - 2 A 2885/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Festsetzung eines …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3581
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 1919/08
- VG Frankfurt/Main, 25.04.2005 - 10 E 3894/03
Rundfunkgebühr; Gesetzgebungskompetenz; Einordnung der Abgabe; …
- BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung für Rundfunkmoderator; …
- BVerwG, 10.10.1997 - 6 B 32.97
Verfassungsrecht - Grundrechtsschutz nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG für den Sponsor …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 2 A 3058/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2015 - 2 A 355/15
Befreiung eines schwerbehinderten Wohnungsinhabers von der Verpflichtung zur …
- VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 3941/13
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 29/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - 8 A 90/03
Musikerin kann nicht verlangen, dass ihre Titel im Rundfunk gespielt werden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 2 A 2556/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen einer Sozietät als Betriebsstätte; Festsetzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1840/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags durch das Innehaben einer Wohnung; …
- VG Berlin, 22.04.2015 - 27 K 310.14
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
- VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 5250/13
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
- StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04
Zum Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf und zum …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 33.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 34.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 19.02
Autonomie der Landesmedienanstalten im Hinblick auf die verfassungsrechtlich …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 38.02
Autonomie der Landesmedienanstalten im Hinblick auf die verfassungsrechtlich …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 16.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24
Anhörung; Ansehens- und Vertrauensverlust; Auslegung; Einzelrichter; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2021 - 11 N 95.19
(kein) Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 GG - Antrag auf Beiordnung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 96/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 46.07
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung von beihilfefähigen Aufwendungen …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 36.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 17.02
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 21.11.2025 - 4 BN 1.25
- BVerwG, 17.08.2004 - 6 B 49.04
Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im verwaltungsgerichtlichen …
- VGH Bayern, 11.03.2004 - 2 BV 02.3044
Stellplatzablöse: Keine Rückzahlungspflicht der Landeshauptstadt München
- VG Köln, 13.03.2003 - 6 K 1915/00
Anspruch eines Sendezentrums auf rückwirkende Befreiung von der Verpflichtung zur …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 35.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1946/95
Politische Einflußnahme auf die publizistische Tätigkeit einer Rundfunkanstalt; …
- BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 24.97
Vorrang des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden gegenüber dem aus Art. 6 Abs. 2 …
- VG Freiburg, 06.06.2018 - 9 K 2599/18
Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2016 - 2 A 2886/15
- VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10
Rundfunkfreiheit und Kommunalrecht
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 52.07
Pauschale Kürzung der Beihilfe durch Kostendämpfungspauschale
- VG Aachen, 28.11.2007 - 8 K 627/05
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren für ein Autoradio; …
- BVerwG, 29.05.2002 - 6 B 15.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 23.05.1996 - 5 B 185.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - 2 A 2258/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 75.10
Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung eines Steuerhauptsekretärs (BesGr A 8 …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 63.07
Pauschale Kürzung der Beihilfe durch Kostendämpfungspauschale
- BVerwG, 11.10.2006 - 10 CN 3.05
Rechtsstaatliche Anforderungen an die Bekanntmachung kommunaler Satzungen
- BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 69.03
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01
Autoradio: Gebührenpflicht des Leasinggebers
- VerfGH Bayern, 28.10.2019 - 74-III-18
Verfassungsmäßigkeit von Überhang- und Ausgleichsmandate bei der Landtagswahl
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 415/16
Kommunaler Finanzausgleich
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 760/16
Festsetzung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 2243/15
Beantragung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Vereinbarkeit des …
- VGH Bayern, 24.06.2015 - 7 B 15.252
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ; Rundfunkbeitrag
- VG Saarlouis, 27.11.2014 - 6 K 2134/13
Erhebung des Rundfunkbeitrages im Saarland verfassungsgemäß
- OVG Hamburg, 26.06.2009 - 1 Bf 190/07
Beamtenrechtliche Beihilfe; Kostendämpfungspauschale; Gleichbehandlung; …
- VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95
Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1997 - 10 S 880/97
Konkurrentenstreit wegen Rangfolge für die Programmeinspeisung in …
- VG Saarlouis, 14.05.2024 - 1 K 1449/22
Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen
- BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22
Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten; Ausschlussfrist für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - 2 A 2259/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 791/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- VGH Bayern, 18.04.2016 - 7 BV 15.960
Erhebung des Rundfunkbeitrages im gewerblichen Bereich
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 2 A 892/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2015 - 2 A 2583/14
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrages sowie Qualifizierung als …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH; …
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5009/08
Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten …
- BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen Computer ohne Internetanschluss
- OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07
Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04
Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für ein in ein …
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2480/02
Zuweisung von Übertragungskapazität - Beurteilungsspielraum
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.1994 - 10 S 2725/94
Normenkontrolle einer Nutzungsplanverordnung - Antragsbefugnis/Nachteil eines …
- BVerwG, 22.01.2018 - 6 C 51.16
Befreiung; Betriebsstätte in beitragspflichtiger Wohnung; Gebot der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 2 A 3059/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 808/15
Verfassungsmäßgikeit des Rundfunkbeitrags im Hinblick auf einen Verstoß gegen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 28/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung und …
- VK Hamburg, 25.07.2007 - VK BSU-8/07
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kein öffentlicher Auftraggeber!
- VGH Bayern, 23.02.2006 - 7 BV 05.1826
Verpflichtung zum unentgeltlichen Zur-Verfügung-Stellen eines Kabelfernsehkanals, …
- BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 7/03
Zur Strafbarkeit von Steuerhinteziehungen durch Nichtangabe von Einkünften aus …
- LG Frankfurt/Main, 08.04.1999 - 3 O 97/99
Vertrieb der "Fernsehfee" zulässig
- VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95
Neugliederungsvertragsgesetz zur Vereinigung der Länder Brandenburg und Berlin zu …
- OVG Hamburg, 09.07.2024 - 5 Bf 33/24
Verrechnung von Rundfunkbeiträgen bei abweichender Tilgungsbestimmung durch den …
- VG Kassel, 29.09.2021 - 1 K 677/20
Zulassung zur Veranstaltung von privatem Rundfunk
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 602/16
Kommunaler Finanzausgleich
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1777/15
Rundfunkbeitrag als unzulässige Beihilfe; Zweckgebundenheit des Rundfunkbeitrags; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 2 A 1667/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- VG Augsburg, 16.03.2009 - Au 7 K 08.1306
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte; Grundgebühr für internetfähigen PC im nicht …
- VG Koblenz, 17.04.2007 - 1 K 457/06
Rundfunkgebühren für Zweitgeräte in Betrieben des Beherbergungsgewerbes; Verstoß …
- VG Koblenz, 17.04.2007 - 1 K 487/06
Rundfunkgebühren für Zweitgeräte in Beherbergungsbetrieben
- VG Würzburg, 06.04.2017 - W 3 K 16.579
Rechtmäßige Erhebung des Rundfunkbeitrags für eine Wohnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 324/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung als …
- VG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 K 3924/13
Anspruch eines Journalisten auf Erteilung der Ergebnisse der Prüfmitteilung zum …
- VG Neustadt, 05.09.2012 - 5 K 417/12
Drittsendezeiten bei Sat. 1: Alle Klagen haben Erfolg
- BVerwG, 13.06.2008 - 2 C 75.07
Kürzung der Beihilfe eines Lehrers um die Kostendämpfungspauschale - …
- BVerwG, 04.04.2007 - 6 BN 1.07
Verfassungsmäßigkeit des Rangverhältnisses zwischen kommerziellen und …
- VG Düsseldorf, 04.06.2003 - 27 K 3851/02
Rechtmäßigkeit eines Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für …
- VG Düsseldorf, 04.06.2003 - 27 K 3853/02
Anforderungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht einer sozialen …
- StGH Baden-Württemberg, 08.02.2000 - GR 1/98
Kommunalrechtliches Normenkontrollverfahren
- VG Düsseldorf, 18.05.1999 - 15 K 7725/97
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung von Rundfunkgebühren in der …
- VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 2889/16
Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des Rundfunkbeitrags; Umdeutung …
- VG Gelsenkirchen, 02.10.2015 - 14 K 6078/13
Büroraum Freiberufler Rechtsanwaltskanzlei Rundfunkbeitrag Verfassungswidrigkeit
- BVerwG, 22.01.2013 - 6 B 48.12
Rundfunkempfangsgerät; internetfähiger PC; Anschaffung; Nutzung; Arbeitszwecke; …
- VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08
Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 377/06
Keine Rundfunkgebührenpflicht für Fernseher und Radios, die in …
- BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03
Vereinbarkeit der Rundfunkgebührenpflicht mit dem Gebot der Gleichheit aller …
- VG Düsseldorf, 04.06.2003 - 27 K 3856/02
Ausgestaltung der Rundfunkgebührenpflicht eines Trägers der freien Jugendhilfe; …
- VG Minden, 31.08.2015 - 11 K 2439/14
- VG Potsdam, 17.08.2004 - 11 K 6462/00
- VG Köln, 13.11.2003 - 6 K 3739/01
Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Tochtergesellschaften …
- BVerfG, 25.05.1999 - 1 BvR 1402/92
Verfassungsmäßigkeit des Kooperationsgebots im Rundfunkstaatsvertrag Berlin - …
- VG Düsseldorf, 03.11.2015 - 27 L 888/15
Zuweisung von UKW-Frequenzen durch die Landesanstalt für Medien wegen Verstoßes …
- VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 437/09
Behördliche Untersagung der Veranstaltung und Werbung von unerlaubten …
- VG Berlin, 17.12.2008 - 27 A 245.08
Keine Rundfunkgebühr für internetfähige Computer in Büroräumen bei ausschließlich …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 2.08
Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen; ALG II-Empfänger mit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 50.07
Vereinbarkeit einer durch eine landesrechtliche Beihilfeverordnung normierten …
- SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06
Wirksamkeit einer Richtgrößenvereinbarung für die Verordnung von Arzneimitteln im …
- BVerfG, 25.05.1999 - 1 BvR 987/92
Verfassungsrechtliche Prüfung landesrechtlicher Rundfunkregelungen zum …
- VG Koblenz, 21.01.2025 - 5 K 720/24
Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2015 - 2 A 812/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung des …
- VGH Bayern, 21.07.2015 - 7 BV 14.1772
Rundfunkfreiheit; öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 8790/08
Glücksspiel Werbung Datenschutz Geolokalisation
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 74.07
Gesetzesbindung der Besoldung als ein hergebrachter Grundsatz des …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 98.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 118.07
Anspruch eines Sonderschullehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 67.07
Beachtung der verfassungsrechtlich verankerte Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 99.07
Erstattung beihilfefähige Aufwendungen eines Sonderschullehrers - Kürzung der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 70.07
Anspruch eines Lehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 96.07
Anspruch eines Studienrates auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 97.07
Alimentationspflicht in Krankheitsfällen durch ein Mischsystem aus Eigenvorsorge …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 53.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 119.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- VerfGH Thüringen, 14.05.2025 - VerfGH 15/24
Unzulässiger Antrag des Thüringer Landesverbandes der ÖDP im Organstreitverfahren …
- VG Düsseldorf, 19.07.2016 - 27 K 2032/15
Sitzungsöffentlichkeit bei Zuweisungsverfahren der Medienkommission
- VG Minden, 05.10.2015 - 11 K 2603/14
Erhebung eines Rundfunkbeitrags nur für die Benutzung eines Radiogerätes; Zahlung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 2 A 499/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) mit höherrangigem Recht; …
- VG Würzburg, 27.01.2009 - W 1 K 08.1886
Rundfunkgebühr auch für PCs
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2008 - 11 B 20.08
Rundfunkgebühr: Befreiung eines Arbeitslosengeldempfängers mit einem monatlichen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 116.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 106.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 100.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 80.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 115.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 83.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 94.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 120.07
Kürzung der Beihilfe um die Kostendämpfungspauschale - Regelung von …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 62.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 92.07
Anspruch eines Studienrates auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 109.07
Verstoß der in § 12a Abs. 1 Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 78.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 61.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 95.07
Vereinbarkeit einer pauschalen Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten mit der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 110.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für die Krankheitskosten eines Beamten in …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 77.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 69.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 82.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 72.07
Anspruch einer Studienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 81.07
Zulässigkeit der Beihilfekürzung für die Krankheitskosten eines Beamten um die …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 89.07
Anspruch einer Oberstudienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 68.07
Anspruch eines Lehrers auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 64.07
Kürzung einer Beihilfe um eine Kostendämpfungspauschale - Geltung des Vorbehalts …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 88.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 85.07
Alimentationspflicht in Krankheitsfällen aufgrund eines Mischsystems aus …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 102.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 101.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 65.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 117.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für die Krankheitskosten eines Beamten um …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 2051/03
Voraussetzungen für eine Rundfunkgebührenbefreiung; Voraussetzungen für die …
- VG Berlin, 10.02.2025 - 8 K 180.24
- VG Berlin, 12.02.2021 - 1 L 304.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Heranziehung zur Erteilung statistischer …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 114.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für Krankheitskosten eines Beamten in …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 60.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 378/06
Festsetzung von Rundfunkgebühren für zum Verkauf angebotene Rundfunkgeräte eines …
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.1999 - 1 S 165/99
Kein Anspruch eines privaten Rundfunkveranstalters auf Einschreiten gegen …
- VG Gelsenkirchen, 19.10.2020 - 14 K 2784/18
Fälligkeit Rundfunkbeitrag Dreimonatszeitraum
- OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 71/17
Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeitsverletzung
- VG Berlin, 09.02.2017 - 8 K 388.16
Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15
Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
- VGH Bayern, 22.07.2015 - 7 BV 14.1980
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- VG Greifswald, 12.08.2014 - 2 A 621/13
Rundfunkbeitragsrecht (hier: Verfassungsmäßigkeit der Beitragserhebung)
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5538/09
Glücksspiel Pokerschlule kostenlos Werbung
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 12.07
Keine Rundfunkgebührenbefreiung für ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 79.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 104.07
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verpflichtungsurteils hinsichtlich der …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 86.07
Gelten des Vorbehalts des Gesetzes für das Beihilferecht - Verstoß der in § 12a …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 87.07
Anspruch einer Studienrätin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 73.07
Umfang der Geltung des Vorbehaltes des Gesetzes im Beihilferecht - Notwendigkeit …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 84.07
Anspruch einer Lehrerin auf Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen bei …
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 66.07
Erstattungsfähigkeit von beihilfefähigen Aufwendungen in voller Höhe wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2007 - C-161/06
Skoma-Lux - Art. 2 und Art. 58 der Beitrittsakte - Wirksamkeit von Bestimmungen, …
- OVG Brandenburg, 29.09.2004 - 2 A 349/04
Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit …
- VGH Bayern, 26.09.2002 - 22 ZB 02.2084
Verfassungsmäßigkeit der Sperrzeitvorschriften; Sperrzeitaufhebung für eine …
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2018 - 2 S 622/18
Keine Ungleichbehandlung rundfunkbeitragspflichtiger Wohnungsinhaber im …
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 28/15
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht
- BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 103.07
Zulässigkeit einer Kürzung der Beihilfe für Krankheitskosten eines Beamten in …
- BVerwG, 28.09.2004 - 6 B 56.04
Darlegungserfordernis im Rahmen einer Revisionszulassung wegen grundsätzlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 1 S 310/94
Übermittlung von Meldedaten an eine Rundfunkanstalt zwecks Feststellung der …
- VGH Bayern, 23.07.2015 - 7 B 15.125
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 11.07
Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen; ALG II-Empfänger mit …
- VG Frankfurt/Main, 25.08.2005 - 10 E 4208/04
Verkaufsaktionen von Rundfunk- und Fernsehgeräten in ALDI-Märkten lösen …
- FG Baden-Württemberg, 02.10.2003 - 10 K 309/98
Besteuerung der Tätigkeit einer in Frankreich wohnenden, für eine deutsche …
- VGH Bayern, 28.07.2015 - 7 B 15.128
Rundfunkfreiheit; Öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Rundfunkbeitrag
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 4.08
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für einen bestimmten Zeitraum bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 379/06
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Rundfunkgebühren für ein in Geschäftsräumen …
- VG Minden, 20.12.2023 - 10 Nc 7/23
- VG Köln, 14.12.2021 - 6 K 3156/18
- VG Köln, 14.12.2021 - 6 K 6831/20
- VG Berlin, 10.11.2015 - 27 K 501.14
Wohnung oder Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - RBStV …
- VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 947/09
Internetverbot Köhärenz Geolokalisation Pferdewetten
- VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09
Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg
- VG Hamburg, 28.05.2010 - 7 K 2132/09
Gebührenbefreiung für einen internetfähigen PC
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 11.08
Anspruch eines Empfängers von Arbeitslosengeld II mit einem unter der Höhe der …
- VG Minden, 14.12.2021 - 10 Nc 9/21
- LG München I, 19.05.2020 - 33 O 11963/19
Zulässiger Verweis auf Social-Media-Plattformen durch öffentlich-rechtlichen …
- VG Augsburg, 09.02.2015 - Au 7 K 14.1701
Rundfunkbeitragsrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 8 E 1377/08
Anspruch auf Aufhebung eines Gebührenbescheids hinsichtlich Zahlung von …
- VGH Bayern, 17.10.2006 - 7 BV 05.2898
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Einkommensbegriff (hier: …
- BVerwG, 28.09.2004 - 6 B 58.04
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung des …
- VG Berlin, 15.02.2019 - 8 K 1.18
Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2006 - 5 N 9.05
Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen und Berechnung der neuen Jahresleistung …
- VG Stuttgart, 04.05.2006 - 1 K 1365/06
Ausweisung, Ausschreibung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten an einen …
- BVerwG, 28.09.2004 - 6 B 57.04
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2002 - 19 A 24/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Rundfunkgebührenbescheids gegenüber einem …
- VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
- VG Hamburg, 11.05.2023 - 3 K 4240/22
Rundfunkbeitragspflicht; Leistungsverweigerungsrecht wegen der Programmgestaltung
- VG Weimar, 29.04.2015 - 3 K 208/14
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
- LSG Sachsen, 24.10.2013 - L 3 AS 830/13
Erstattung von Kosten des Vorverfahrens; Prozesskostenhilfe; Voranwendung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 19 A 3253/04
Rundfunkgebührenpflicht bei einem objektiv zum Empfang von Rundfunkdarbietungen …
- VG Oldenburg, 05.02.2026 - 15 A 5793/25
Rundfunkbeitragspflicht; Anforderungen an die Vielfalt und Ausgewogenheit des …
- VG München, 25.11.2015 - M 6b K 15.489
Keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnung beim Rundfunkbeitrag
- VG München, 05.11.2014 - M 6b K 13.5564
§ 5 Abs. 6 Nr. 1 RBStV ist nach dem Wortlaut, nach der Entstehungsgeschichte …
- VG Augsburg, 19.03.2010 - Au 7 K 09.1642
Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte; Grundgebühr für …
- VG Berlin, 19.01.2010 - 27 K 200.09
Rundfunkgebühr auch nach Diebstahl des DVBT-Empfängers
- VG Gelsenkirchen, 17.06.2008 - 14 K 2250/06
Befreiung, Betreuung, Einrichtung, Rundfunkgebühr, Schule, Unterricht, …
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
Richtigkeit der Auswahl eines Bewerbers bei Übertragungskapazitäten im …
- VG Regensburg, 12.09.2019 - RN 3 K 19.555
Kein Recht auf Zurückbehaltung des Rundfunkbeitrags wegen unliebsamer …
- VG München, 30.07.2015 - M 17 E 15.126
Einstweiliger Rechtsschutz: Programmeinspeisung von Must-carry-Programmen
- VG Berlin, 22.04.2015 - 27 K 357.14
Erhebung von Rundfunkbeiträgen und Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG Hamburg, 02.11.2009 - 20 E 2406/09
Zugangsvoraussetzungen für Konsekutiven Master - Erfordernis einer gesetzlichen …
- OVG Niedersachsen, 23.09.1997 - 10 L 4709/96
Gebührenpflicht; Rundfunkgebühr; Arte; Finanzierung des Europäischen …
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.1994 - 10 S 489/94
Zum Auskunftsanspruch der Landesrundfunkanstalt über das Bereithalten von …
- VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 1089/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG Köln, 01.12.2016 - 13 K 4127/14
Gewährung von Informationszugang zum Notenarchiv des Westdeutschen Rundfunks …
- VG Minden, 10.11.2009 - 12 K 1230/09
Rundfunkgebühr für gewerblich genutzten PC
- VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 7 K 08.971
Höhe der Rundfunkgebühr
- VG Köln, 27.10.2016 - 6 K 6497/15
- VG Gelsenkirchen, 20.03.2006 - 15 K 4931/04
Auskunftsanspruch, Rundfunkgebühren, Bereithalten, Rundfunkempfangsgerät
- VG München, 28.09.2022 - M 6 K 21.2734
Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, Verfassungsmäßigkeit des RBStV, …
- VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10
Rundfunkgebühren für PC in Rechenzentrum
- VG Minden, 10.11.2009 - 12 K 1475/09
Erhebung von Rundfunkgebühren für die Nutzung eines Computers mit Internetzugang …
- VG München, 12.08.2004 - M 17 K 02.1633
Rechtmäßigkeit der Anforderung von Teilnehmerentgelten für Kabelanschlüsse; …
- VG Köln, 13.11.2003 - 6 K 7790/00
Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; …
- OLG Stuttgart, 12.01.1996 - 2 U 104/95
Umfang des Werbeverbots nach dem MedienG BW
- VG München, 28.09.2022 - M 6 K 21.49
Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, Programmkritik
- VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.4162
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Nicht- oder Schlechterfüllung der dem …
- VG Augsburg, 23.10.2014 - Au 7 K 14.905
Gerichtsbescheid; Rundfunkbeitrag; Inhaber einer Wohnung; Verfassungsmäßigkeit …
- VG Gelsenkirchen, 22.11.2011 - 14 K 5764/10
BGB-Gesellschaft, Gesellschaft; Grundstück; Internet; Internet-PC; Limited; Ltd.; …
- VG Düsseldorf, 01.08.2006 - 27 K 855/06
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren für einen nicht privat genutzten …
- VG Dessau, 17.03.2004 - 1 A 1068/03
Gebührenpflicht von Rundfunkgeräten am Arbeitsplatz
- VG Köln, 13.11.2003 - 6 K 7394/02
Versagung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen Bereithaltung von …
- VG Hannover, 17.07.2003 - 6 B 2458/03
Abhängigkeit; Drittsendezeit; Fensterprogramm; Fensterprogrammanbieter; …
- VG München, 28.09.2023 - M 26b K 20.1531
Rundfunkbeitrag, Anfechtung eines Festsetzungsbescheids, Befreiung von der …
- VG München, 21.11.2014 - M 6a K 13.5944
Kläger war bis zum ... Dezember 2012 kein privater Rundfunkteilnehmer nach dem …
- VG Augsburg, 15.09.2014 - Au 7 K 14.217
Gerichtsbescheid; Rundfunkbeitrag; Inhaber einer Wohnung; Verfassungsmäßigkeit …
- VG Augsburg, 05.02.2010 - Au 7 K 09.1382
Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte
- VG Schwerin, 14.04.2000 - 8 A 2652/97
Klage eines Tierschützers gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb …
- VG Cottbus, 23.12.2025 - 6 K 1609/18
Abgabenrechtliche Nebenforderung, keinn Anspruch auf Zinserstattung bei …
- VK Bund, 20.06.2005 - VK 7-22/05
Überprüfung des Verfahrens zum Erwerb der Kontrolle über die Ish HoldCo; …
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