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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95 und 2 BvR 493/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,757
BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95 und 2 BvR 493/95 (https://dejure.org/1995,757)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.1995 - 2 BvR 492/95 und 2 BvR 493/95 (https://dejure.org/1995,757)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 1995 - 2 BvR 492/95 und 2 BvR 493/95 (https://dejure.org/1995,757)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • DFR

    Asylfolgeverfahren

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutz vor einer Abschiebung in die Türkei - Drohende Folter - Suizidgefahr - Relevanz des Briefwechsels zwischen dem türkischen Innenministe und dem Bundesminister des Innern - Behandlung abgeschobener türkischer Staatsangehöriger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 245
  • NVwZ 1995, 50
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 7/95

    Einstweilige Anordnung gegen die drohende Abschiebung eines Asylbewerbers

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95
    Rn. 15 6. Auf Antrag des Beschwerdeführers zu 1. hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes mit Beschluß vom 9. Februar 1995 im Verfahren 2 BvQ 7/95 dem Freistaat Bayern (zuständige Ausländerbehörde) einstweilen - zunächst längstens bis zum 15. März 1995 (einschließlich) - untersagt, den Beschwerdeführer zu 1. in die Türkei abzuschieben, solange nicht eine amtsärztliche Begutachtung feststellt, daß für ihn im Falle einer solchen Abschiebung keine Suizidgefahr bestehe.

    Rn. 19 7. Parallel zum Verfahren 2 BvQ 7/95 beantragte der Beschwerdeführer zu 1. mit Schriftsatz vom 6. Februar 1995 gegenüber dem Verwaltungsgericht Ansbach eine Abänderung der Entscheidung vom 30. Januar 1995.

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95
    Rn. 33 1. Unbeschadet der Frage, ob die vor dem Verfassungsgericht erhobenen Rügen einer Verletzung der Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG den an einen substantiierten Vortrag zu stellenden Anforderungen (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG) genügen, ergibt sich die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden insoweit im Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität jedenfalls daraus, daß dem Beschwerdeführer zu 1. andere verfahrensrechtliche Wege offenstehen, den von ihm als möglich angesehenen Verletzungen seiner Grundrechte zu begegnen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 78, 58 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95
    Rn. 33 1. Unbeschadet der Frage, ob die vor dem Verfassungsgericht erhobenen Rügen einer Verletzung der Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG den an einen substantiierten Vortrag zu stellenden Anforderungen (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG) genügen, ergibt sich die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden insoweit im Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität jedenfalls daraus, daß dem Beschwerdeführer zu 1. andere verfahrensrechtliche Wege offenstehen, den von ihm als möglich angesehenen Verletzungen seiner Grundrechte zu begegnen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 78, 58 ).
  • BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung eines …

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95
    Rn. 27 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. April 1992, InfAuslR 1993, S. 176) sei bei der Auslegung und Anwendung des § 53 AuslG die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte stets zu beachten.
  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz - Asylfolgeverfahren - Erneute Abschiebungsandrohung - …

    Die Landesanwaltschaft Bayern veranlaßte eine Anfrage nach dem sogenannten deutsch-türkischen Briefwechsel (vgl. BVerfGE 92, 245 ), die im August 1996 zum Ergebnis hatte, daß dem Beschwerdeführer in der Türkei keine Strafverfolgung und keine Strafvollstreckung drohe.

    Das Attest vom 14. September 1995, das erstmals von einer Reiseunfähigkeit sprach, war nicht im fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt worden, so daß der Beschwerdeführer insoweit zunächst auf das Abänderungsverfahren (nach § 80 Abs. 7 VwGO) zu verweisen ist (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 92, 245 ).

  • BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu …

    Rn. 2 1. Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass ein Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt, eine drohende Grundrechtsbeeinträchtigung zu verhindern oder eine eingetretene Grundrechtsverletzung zu korrigieren (stRspr; vgl. BVerfGE 92, 245 m.w.N.); dies gilt auch bezüglich umstrittener Rechtsbehelfe (vgl. BVerfGE 68, 376 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2003 - 11 S 2622/02

    Abschiebungshindernis - Reiseunfähigkeit - Suizidgefahr

    Diese fachärztliche Stellungnahme beruht wesentlich auf den Angaben und Einschätzungen der Antragstellerin zu 1. Da sich diese im Asylverfahren als nicht zutreffend erwiesen haben, kann auch die Möglichkeit eines Suizids in einem anderem Licht erscheinen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.3.1995 - 2 BvR 492/95 u.a. -, InfAuslR 1995, 246, 251).
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