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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11
BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 (https://dejure.org/1995,11)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 (https://dejure.org/1995,11)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 (https://dejure.org/1995,11)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • DFR

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • Bundesverfassungsgericht
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Einmalzahlungen

  • Wolters Kluwer

    Vergütung - Einbeziehung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags, Arbeitslosengelds, Krankengelds und Übergangsgelds

  • Deutsche Rentenversicherung
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und Beiträge zur Sozialversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Karlsruhe rügt zweierlei Maß beim Weihnachts- und Urlaubsgeld - Auch Einmalzahlungen müssen Einfluss auf das Arbeitslosengeld haben

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sozialversicherung; verfassungswidrige Einbeziehung von Einmalzahlungen in die Beitragserhebung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 53
  • NJW 1995, 2279 (Ls.)
  • NZA 1995, 752
  • NZS 1995, 312
  • NZS 1996, 312
  • WM 1995, 1042
  • BB 1995, 1143
  • DB 1995, 1084
 
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Wird zitiert von ... (414)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Rn. 48 Da der Grundsatz, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 89, 365 ).

    Die Grenze bildet insoweit allein das Willkürverbot (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Nach § 78 Satz 2 BVerfGG, der im Verfahren der Verfassungsbeschwerde entsprechend anwendbar ist, sind im Interesse der Rechtsklarheit auch die Nachfolgevorschriften des § 227 SGB V und des § 164 SGB VI, die keine inhaltliche Änderung aufweisen, in diesem Umfang für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar zu erklären (vgl. BVerfGE 61, 319 m.w.N.).

    Ausnahmsweise sind verfassungswidrige Vorschriften aber weiter anzuwenden, wenn die Besonderheit der für verfassungswidrig erklärten Norm es aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere aus solchen der Rechtssicherheit, notwendig macht, die verfassungswidrige Vorschrift als Regelung für die Übergangszeit fortbestehen zu lassen, damit in dieser Zeit nicht ein Zustand besteht, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als der bisherige (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Rn. 62 2. Eine Unvereinbarkeitserklärung hat grundsätzlich zur Folge, daß die Normen in dem sich aus der Entscheidungsformel ergebenden Umfang nicht mehr angewendet werden dürfen (BVerfGE 37, 217 ; 55, 100 ).

    Ausnahmsweise sind verfassungswidrige Vorschriften aber weiter anzuwenden, wenn die Besonderheit der für verfassungswidrig erklärten Norm es aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere aus solchen der Rechtssicherheit, notwendig macht, die verfassungswidrige Vorschrift als Regelung für die Übergangszeit fortbestehen zu lassen, damit in dieser Zeit nicht ein Zustand besteht, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als der bisherige (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Rn. 48 Da der Grundsatz, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 89, 365 ).

    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft der Versicherten in einem öffentlichrechtlichen Verband, die deren allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 32, 54 ; 38, 281 ; 78, 320 ; 89, 365 ).

  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    das Urteil des Bundessozialgerichts vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 22/86 -,.

    Rn. 25 In dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil des Bundessozialgerichts (vgl. im einzelnen SozR 2200 § 385 Nr. 18) wird im wesentlichen ausgeführt, die Entscheidung der AOK sei nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft der Versicherten in einem öffentlichrechtlichen Verband, die deren allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 32, 54 ; 38, 281 ; 78, 320 ; 89, 365 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sind um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 88, 87 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft der Versicherten in einem öffentlichrechtlichen Verband, die deren allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 32, 54 ; 38, 281 ; 78, 320 ; 89, 365 ).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft der Versicherten in einem öffentlichrechtlichen Verband, die deren allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 32, 54 ; 38, 281 ; 78, 320 ; 89, 365 ).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Rentner-Pensionäre

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Rn. 52 Als Teil des Arbeitsentgelts tragen auch Einmalzahlungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten bei, die als Anknüpfungspunkt der Beitragsbelastung anerkannt ist (vgl. BVerfGE 79, 223 ).
  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Soldatenversorgungsgesetz

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden …

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82

    Tantiem; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Rechnungsjahr; Beitragsberechnung

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Zudem würde eine Nichtigerklärung des § 7 Abs. 1a Satz 1 AtG zu einem Rechtszustand führen, der mit dem vom Gesetzgeber im Grundsatz verfassungsgemäß angestrebten Rechtszustand noch weniger in Einklang stünde als die befristete Weitergeltung des für verfassungswidrig befundenen Rechtszustands (zu dieser Fallgruppe vgl. BVerfGE 83, 130 ; 92, 53 ; 111, 191 ; 117, 163 ).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Die genannte Vorschrift ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (BVerfGE 18, 288 ; 40, 296 ; 91, 1 ; 92, 53 ; 94, 241 ; 98, 365 ; 104, 126 ; 110, 94 ).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuer

    Die Weiteranwendung bis zur Neuregelung ist erforderlich, um für die Übergangszeit einen Zustand der Rechtsunsicherheit, der insbesondere die Regelung der lebzeitigen Vermögensnachfolge während dieser Zeit erschweren könnte, zu vermeiden (vgl. BVerfGE 61, 319 ; 92, 53 ; 107, 133 ).
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