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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,324
BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98 (https://dejure.org/1998,324)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.1998 - 2 BvK 1/98 (https://dejure.org/1998,324)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 1998 - 2 BvK 1/98 (https://dejure.org/1998,324)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • DFR

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 57
  • NVwZ 1999, 173
 
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Wird zitiert von ... (95)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82

    Staatsverschuldung

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
    Zum "Landesrecht" im Sinne von Art. 44 Nr. 2 LV gehören auch Ermächtigungsvorschriften im organschaftlichen Rechtskreis (vgl. BVerfGE 20, 56 und BVerfGE 79, 311 zum insoweit inhaltsgleichen Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG).

    Dies stünde in Widerspruch zu dem in der demokratischen Ordnung des Staates hochrangigen Verfassungsgrundsatz, daß Kredit nur in dem Umfang der Ausgaben mit zukunftsbegünstigendem Charakter in Anspruch genommen werden darf (BVerfGE 79, 311 ).

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
    Zum "Landesrecht" im Sinne von Art. 44 Nr. 2 LV gehören auch Ermächtigungsvorschriften im organschaftlichen Rechtskreis (vgl. BVerfGE 20, 56 und BVerfGE 79, 311 zum insoweit inhaltsgleichen Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
    Eine Verwirkung des Antragsrechts kommt mit Blick auf den objektiven Charakter des Normenkontrollverfahrens (vgl. BVerfGE 1, 208 ), das zudem an keine Frist gebunden ist, grundsätzlich nicht in Betracht.
  • BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73

    Magistratsverfassung Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
    Die Zuweisung der - Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG nachgebildeten - Normenkontrolle ist wirksam (vgl. BVerfGE 38, 258 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
    Dies gilt insbesondere, wenn der Vollzug eines Parlamentsgesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 82, 310 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des …

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
    Schon darin liege ein schwerer Nachteil im Sinne von § 32 BVerfGG (vgl. BVerfGE 81, 53 ).
  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Bosnien-Herzegowina

    Auszug aus BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
    Ist dies nicht der Fall, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsmäßig erwiese (vgl. BVerfGE 88, 173 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …

    Rn. 65 2. Der Antrag ist auf einen tauglichen Gegenstand gerichtet, da die angegriffenen Regelungen der § 3, § 4, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 bis Abs. 4, § 7 und § 11 MietenWoG Bln zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Rechtswirkungen entfaltet haben und weiterhin entfalten (vgl. BVerfGE 7, 305 ; 38, 258 ; 79, 311 ; 99, 57 ; 119, 96 ).
  • BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der …

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.09.2026 - 2 BvR 1681/26

    Erfolgreiche einstweilige Anordnung: Aussetzung des Vollzugs der Beugehaft bis …

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr).
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