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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,172
BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94 (https://dejure.org/1998,172)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94 (https://dejure.org/1998,172)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 1998 - 2 BvR 1790/94 (https://dejure.org/1998,172)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Kommunale Wählervereinigungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 84
  • NJW 1999, 2658 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 401
 
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Wird zitiert von ... (366)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
    Rn. 3 2. Der Gesetzgeber reagierte mit dieser Neuregelung auf das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1992 (2 BvE 2/89).

    Mit diesem Urteil hatte der Senat - unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zur staatlichen Parteienfinanzierung - wesentliche Teile der bis dahin geltenden Regeln der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 85, 264).

    Sowenig angesichts der begrenzten politischen Zielsetzung der kommunalen Wählervereinigungen deren Gleichstellung mit den politischen Parteien geboten sei, sowenig könne übersehen werden, daß eine staatliche Teilfinanzierung der allgemeinen Tätigkeit der Parteien auch deren kommunalpolitischer Tätigkeit zugute komme (BVerfGE 85, 264 ).

    Rn. 15 2. Hiernach hätte der Beschwerdeführer substantiiert vortragen müssen, (a) daß die unterschiedliche staatliche Förderung politischer Parteien und kommunaler Wählervereinigungen auf der kommunalen Ebene zu einer Ungleichbehandlung führt, die in den Bereich hineinwirkt, in dem eine Beachtung gleicher Wettbewerbschancen auch unter Berücksichtigung der begrenzten politischen Zielsetzung des Beschwerdeführers verfassungsrechtlich geboten sein kann (vgl. BVerfGE 85, 264 ), und (b) daß die Ungleichbehandlung ein Ausmaß erreicht, das geeignet ist, die vorgegebene Wettbewerbslage in einer ernsthaft ins Gewicht fallenden Weise zu verändern (vgl. BVerfGE 69, 92 ; 85, 264 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
    So muß ein Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 81, 347 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Kunsturheberrecht als Eigentum

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
    So muß ein Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 81, 347 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82

    Spenden an kommunale Wählergruppen

    Auszug aus BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
    Rn. 15 2. Hiernach hätte der Beschwerdeführer substantiiert vortragen müssen, (a) daß die unterschiedliche staatliche Förderung politischer Parteien und kommunaler Wählervereinigungen auf der kommunalen Ebene zu einer Ungleichbehandlung führt, die in den Bereich hineinwirkt, in dem eine Beachtung gleicher Wettbewerbschancen auch unter Berücksichtigung der begrenzten politischen Zielsetzung des Beschwerdeführers verfassungsrechtlich geboten sein kann (vgl. BVerfGE 85, 264 ), und (b) daß die Ungleichbehandlung ein Ausmaß erreicht, das geeignet ist, die vorgegebene Wettbewerbslage in einer ernsthaft ins Gewicht fallenden Weise zu verändern (vgl. BVerfGE 69, 92 ; 85, 264 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …

    Die Beschwerdeführer müssen hinreichend substantiiert darlegen, dass eine solche Verletzung möglich erscheint (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG; vgl. BVerfGE 99, 84 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei …

    Rn. 30 1. Eine den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ; 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 ).

    Dabei muss eine Verfassungsbeschwerde auch an die vom Bundesverfassungsgericht zu den aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entwickelten Maßstäbe anknüpfen, sich mit ihnen auseinandersetzen und auf dieser Grundlage darlegen, dass und aus welchen Gründen eine Verletzung in den geltend gemachten verfassungsbeschwerdefähigen Rechten vorliegen soll (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ; 140, 229 ; 142, 234 ; 149, 346 ).

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Dazu muss er aufzeigen, inwieweit sie die bezeichneten Grundrechte verletzen soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ).
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